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   BFH, 13.11.1990 - IX R 63/86   

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BFH, 13.11.1990 - IX R 63/86 (https://dejure.org/1990,4072)
BFH, Entscheidung vom 13.11.1990 - IX R 63/86 (https://dejure.org/1990,4072)
BFH, Entscheidung vom 13. November 1990 - IX R 63/86 (https://dejure.org/1990,4072)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 303
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83

    Zur Werbungskostenabzugsberechtigung des Hauseigentümers

    Auszug aus BFH, 13.11.1990 - IX R 63/86
    Dem BFH-Urteil vom 29. November 1983 VIII R 184/83 (BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371) könne nicht gefolgt werden.

    Soweit der VIII. Senat im Urteil in BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371 eine andere Auffassung vertreten hat, ist dies durch die neuere Rechtsprechung überholt.

  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 215/79

    Zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 13.11.1990 - IX R 63/86
    Dies sei hier wegen der unentgeltlichen Bestellung eines im Grundbuch eingetragenen Wohnrechts zugunsten der Eltern der Fall, so daß § 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG zum Zuge komme (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366).
  • BFH, 29.03.1988 - IX R 55/83

    Anerkennung von Werbungskostenüberschüssen bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 13.11.1990 - IX R 63/86
    Auch dann muß aber der Eigentümer den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung erfüllen (vgl. das Senats-Urteil vom 31. März 1987 IX R 55/83, BFH/NV 1987, 645, Nr. 2d der Gründe).
  • BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86

    Werbungskosten für leerstehende Einliegerwohnung?

    Auszug aus BFH, 13.11.1990 - IX R 63/86
    Wie der Senat im Urteil vom 19. September 1990 IX R 5/86 (BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030) entschieden hat, fehlt es an dieser Absicht, solange sich nicht absehen läßt, ob und ggf. wann die Räume im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden.
  • BFH, 08.11.1988 - IX R 25/86

    Geltendmachung von Werbungskosten wegen einer einem Kind der Steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 13.11.1990 - IX R 63/86
    Die Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG sind bei Einräumung einer gesicherten Rechtsposition an einer Wohnung durch Bestellung eines dinglichen Wohnrechts nach ständiger Rechtsprechung erfüllt (vgl. zuletzt die Senats-Urteile vom 8. November 1988 IX R 25/86, BFH/NV 1989, 223, und IX R 26/86, BFH/NV 1989, 438).
  • BFH, 31.03.1987 - IX R 53/83

    Prozesskosten und erbrechtliche Gleichstellungsgelder als Werbungskosten bei

    Auszug aus BFH, 13.11.1990 - IX R 63/86
    Auch dann muß aber der Eigentümer den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung erfüllen (vgl. das Senats-Urteil vom 31. März 1987 IX R 55/83, BFH/NV 1987, 645, Nr. 2d der Gründe).
  • BFH, 08.11.1988 - IX R 26/86
    Auszug aus BFH, 13.11.1990 - IX R 63/86
    Die Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG sind bei Einräumung einer gesicherten Rechtsposition an einer Wohnung durch Bestellung eines dinglichen Wohnrechts nach ständiger Rechtsprechung erfüllt (vgl. zuletzt die Senats-Urteile vom 8. November 1988 IX R 25/86, BFH/NV 1989, 223, und IX R 26/86, BFH/NV 1989, 438).
  • BFH, 11.08.2010 - IX R 3/10

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung - Vorab entstandene

    Lässt sich nach einem längeren Zeitraum --im Streitfall mehr als fünf Jahre nach Ablauf der streitigen Veranlagungszeiträume und mehr als zehn Jahre nach Renovierungsbeginn-- auch in der mündlichen Verhandlung vor dem FG nicht absehen, ob und gegebenenfalls wann das Objekt im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden wird, ist es nicht zu beanstanden, wenn sich das Gericht vom Vorliegen einer entsprechenden Absicht in den Streitjahren nicht überzeugen konnte (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303, und vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05

    Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht

    b) Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554; in BFH/NV 2007, 406; BFH-Beschluss vom 19. August 2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147), wie z.B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer der Renovierung zur Vorbereitung einer Vermietung wie auch, ob absehbar ist, wann die Räume ggf. im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303; in BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.04.2016 - 3 K 44/14

    Nachweis einer Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich einer seit 1999

    Dabei können rückblickend der zeitliche Zusammenhang zwischen Beginn des Leerstands und späterer tatsächlicher Vermietung, die unter Umständen fehlende Absehbarkeit ob und ggf. wann die Räume im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen, als Indizien herangezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 13. Januar 2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668; vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, a. a. O., vom 13. November 1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303).
  • BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts,

    Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 08.02.1983 - VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554; Senatsurteil vom 06.09.2006 - IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406, unter II.1.b; Senatsbeschluss vom 19.08.2002 - IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147), wie zum Beispiel der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer der Renovierung zur Vorbereitung einer Vermietung, wie auch, ob absehbar ist, wann die Räume gegebenenfalls im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen (vgl. Senatsurteile vom 13.11.1990 - IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303; vom 19.09.1990 - IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030).
  • BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98

    Grundstückserwerb gegen Sanierungsverpflichtung; Wohngrundstück

    b) Da die Klägerin --soweit es die wohnungsrechtsbelasteten Wohnungen betrifft-- in den Streitjahren den Tatbestand der Einnahmeerzielung aus Vermietung und Verpachtung nicht erfüllt hat, kann sie die betreffenden Aufwendungen --wie Absetzungen für Abnutzung (AfA) auf die von ihr aufgewendeten Herstellungskosten-- nicht als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG geltend machen; es fehlt insoweit an dem notwendigen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Aufwendungen und steuerbaren Einnahmen (vgl. BFH-Urteil vom 13. November 1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303).
  • FG Thüringen, 15.07.2014 - 3 K 538/13

    Objektiver Nachweis der Vermietungsabsicht einer erworbenen, aufgrund von

    Nach dem Vortrag der Klägerin ließ sich bereits seit Anfang 1997 nicht absehen, ob und gegebenenfalls wann das Objekt im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden wird (vgl. insoweit auch BFH-Urteile vom 13. November 1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303, und vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030).
  • FG Nürnberg, 26.09.2013 - 6 K 325/13

    Vermietungsabsicht bezüglich einer leerstehenden Wohnung

    Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 08.02.1983 VIII R 130/79, BStBl II 1983, 554; in BFH/NV 2007, 406; BFH-Beschluss vom 19.08.2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147), wie z. B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer der Renovierung zur Vorbereitung einer Vermietung wie auch, ob absehbar ist, wann die Räume ggf. im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen (BFH-Urteile vom 13.11.1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303; vom 31.07.2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202).
  • FG Nürnberg, 11.10.2012 - 6 K 680/11

    Keine Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand

    Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 08.02.1983 VIII R 130/79, BStBl II 1983, 554; in BFH/NV 2007, 406; BFH-Beschluss vom 19.08.2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147), wie z. B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer der Renovierung zur Vorbereitung einer Vermietung wie auch, ob absehbar ist, wann die Räume ggf. im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen (BFH-Urteile vom 13.11.1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303; vom 31.07.2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202).
  • BFH, 22.02.1994 - IX R 53/90

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten

    Dies gilt neben solchen Aufwendungen des Grundstückseigentümers, die unmittelbar der betreffenden Wohnung zuzuordnen sind (vgl. Senatsurteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390; vom 13. November 1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303), anteilig auch für solche (Unterhaltungs- und Instandsetzungs-) Kosten, die das Wohngrundstück insgesamt betreffen (vgl. Senatsurteile vom 8. November 1988 IX R 25/86, BFH/NV 1989, 223; vom 31. März 1992 IX R 245/87, BFHE 168, 248 [BFH 31.03.1992 - IX R 245/87], BStBl II 1992, 890).
  • FG Düsseldorf, 23.09.1997 - 14 K 1329/92

    Ermittlung des Nutzungswertes einer eigengenutzten Wohnung im eigenen

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  • FG Nürnberg, 12.06.2013 - 5 K 1309/11

    Zinsen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer GbR stehen nicht mehr im

  • FG Baden-Württemberg, 05.03.1997 - 2 K 388/94

    Wohnungsmietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Unentgeltliche

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Rechtsprechung
   BFH, 30.10.1990 - IX R 20/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,21992
BFH, 30.10.1990 - IX R 20/89 (https://dejure.org/1990,21992)
BFH, Entscheidung vom 30.10.1990 - IX R 20/89 (https://dejure.org/1990,21992)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - IX R 20/89 (https://dejure.org/1990,21992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 303
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.11.1989 - IX R 10/84

    Schuldzinsen für betrieblich veranlaßten Kredit keine Werbungskosten bei nach

    Auszug aus BFH, 30.10.1990 - IX R 20/89
    BFH-Urt. v. 21.11.1989 IX R 10/84.
  • BFH, 27.11.1990 - IX R 158/89
    Auszug aus BFH, 30.10.1990 - IX R 20/89
    BFH-Urt. v. 27.11.1990 IX R 158/89.
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