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   BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87   

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https://dejure.org/1990,4190
BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87 (https://dejure.org/1990,4190)
BFH, Entscheidung vom 25.09.1990 - IX R 207/87 (https://dejure.org/1990,4190)
BFH, Entscheidung vom 25. September 1990 - IX R 207/87 (https://dejure.org/1990,4190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler infolge Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Beginn der Verhandlung trotz telefonisch angekündigter Verspätung) - Unzulässigkeit der Klage wegen fehlender Bezeichnung des Streitgegenstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 397
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87
    Ist zum Sitzungstermin ein geladener Beteiligter nicht anwesend, so liegt es grundsätzlich im Ermessen des Vorsitzenden, ob er gleichwohl die mündliche Verhandlung eröffnet (§ 92 Abs. 1 FGO) oder noch eine gewisse Zeit abwartet (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 10. Juli 1985 2 B 43/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1987, 148; BVerwG-Urteil vom 11. April 1989 9 C 55/88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 1989, 857).

    Hat allerdings ein Beteiligter sein Erscheinen oder die Möglichkeit einer geringen Verspätung ausdrücklich angekündigt, so wird er im allgemeinen damit rechnen können, daß eine gewisse Zeit gewartet wird und die Verhandlung z. B. nicht bereits 10 Minuten nach dem Termin abgeschlossen ist (BVerwG-Urteil in NVwZ 1989, 857); geschieht dies gleichwohl, kann darin eine Versagung des rechtlichen Gehörs liegen (vgl. BVerwG-Urteil vom 14. Februar 1979 1 C 20.77, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 108 VwGO Nr. 107).

  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

    Auszug aus BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87
    Dazu ist erforderlich, daß dem Gericht das Ziel der Klage, d. h. das Klagebegehren, durch eine ausreichende Bezeichnung des Streitgegenstands erkennbar wird, andernfalls ist die Klage unzulässig (BFH-Beschluß vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, 123, BStBl II 1980, 99).

    Das Gericht muß in die Lage versetzt werden, das Klagebegehren zu ermitteln, um die Grenzen seiner Entscheidungsbefugnis bestimmen zu können; ihm muß deshalb substantiiert der konkrete Sachverhalt unterbreitet werden, in dessen steuerrechtlicher Würdigung durch den Beklagten der Kläger eine Rechtsverletzung erblickt (BFH in BFHE 129, 117, 124, BStBl II 1980, 99).

  • BFH, 25.08.1982 - I R 120/82

    Mündliche Verhandlung - Beteiligte

    Auszug aus BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87
    Ein Verfahrensverstoß i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), dessen ausdrücklicher Rüge es nicht zwingend bedarf (BFH-Urteil vom 25. August 1982 I R 120/82, BFHE 136, 518, BStBl II 1983, 46), liegt im Streitfall nicht vor.
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 5. Oktober 1976 2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364, 369; vom 21. April 1982 2 BvR 810/81, BVerfGE 60, 305, 310, und vom 11. Februar 1987 1 BvR 475/85, BVerfGE 74, 228, 233) [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85].
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 5. Oktober 1976 2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364, 369; vom 21. April 1982 2 BvR 810/81, BVerfGE 60, 305, 310, und vom 11. Februar 1987 1 BvR 475/85, BVerfGE 74, 228, 233) [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85].
  • BVerwG, 14.02.1979 - 1 C 20.77

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs innerhalb einer Revision - Verspätetes

    Auszug aus BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87
    Hat allerdings ein Beteiligter sein Erscheinen oder die Möglichkeit einer geringen Verspätung ausdrücklich angekündigt, so wird er im allgemeinen damit rechnen können, daß eine gewisse Zeit gewartet wird und die Verhandlung z. B. nicht bereits 10 Minuten nach dem Termin abgeschlossen ist (BVerwG-Urteil in NVwZ 1989, 857); geschieht dies gleichwohl, kann darin eine Versagung des rechtlichen Gehörs liegen (vgl. BVerwG-Urteil vom 14. Februar 1979 1 C 20.77, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 108 VwGO Nr. 107).
  • BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 43.85

    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgerichtsverfahren -

    Auszug aus BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87
    Ist zum Sitzungstermin ein geladener Beteiligter nicht anwesend, so liegt es grundsätzlich im Ermessen des Vorsitzenden, ob er gleichwohl die mündliche Verhandlung eröffnet (§ 92 Abs. 1 FGO) oder noch eine gewisse Zeit abwartet (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 10. Juli 1985 2 B 43/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1987, 148; BVerwG-Urteil vom 11. April 1989 9 C 55/88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 1989, 857).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 5. Oktober 1976 2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364, 369; vom 21. April 1982 2 BvR 810/81, BVerfGE 60, 305, 310, und vom 11. Februar 1987 1 BvR 475/85, BVerfGE 74, 228, 233) [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85].
  • BFH, 14.10.2015 - V B 49/15

    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Umfang der Wartepflicht des Gerichts

    Erscheint der Kläger im Zeitpunkt des festgesetzten Termins nicht zur mündlichen Verhandlung und hat das Gericht keine Anhaltspunkte dafür, ob und wann der Kläger zum Termin erscheinen werde, liegt es im Ermessen des Vorsitzenden, ob er noch eine gewisse Zeit abwartet oder im Hinblick auf die Terminslage die Verhandlung eröffnet (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397).

    Allerdings wird das dem Vorsitzenden zustehende Ermessen nicht verletzt, wenn der Kläger einen Verspätungszeitraum ankündigt und bei Überschreitung des Zeitraums keine weitere Nachricht beim FG eingeht (so für einen angekündigten Verspätungszeitraum von 10 Minuten und Wiedereröffnung der Verhandlung durch den Vorsitzenden nach 19 Minuten BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 397).

  • BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04

    NZB: Terminsverlegung, rechtliches Gehör

    Wenn Art. 103 Abs. 1 GG auch nicht ausnahmslos die Durchführung einer mündlichen Verhandlung erfordert, so begründet der Anspruch auf Gehör doch für den Fall, dass eine mündliche Verhandlung stattfindet, das Recht der Partei auf Äußerung in dieser Verhandlung (vgl. BFH-Urteil vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 191, 397, m.w.N).
  • BFH, 08.10.2012 - I B 22/12

    Ausschluss eines Richters; rechtliches Gehör; Vertretungsrüge nur durch

    aa) Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozess zu behaupten (BFH-Urteil vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397, m.w.N.).
  • BFH, 08.10.2012 - I B 23/12

    Statthaftigkeit der Restitutionsklage; rechtliches Gehör; unterlassene Aussetzung

    a) Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozess zu behaupten (BFH-Urteil vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397, m.w.N.).
  • BFH, 15.11.1994 - VIII B 29/94

    Fehlerhafte Anwendung von Ausschlußfristen im Sinne eines Verfahrensfehlers

    Die bloße Ankündigung eines bestimmten Klageantrags hat die Rechtsprechung aber noch nicht zur Konkretisierung genügen lassen (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1988 I R 93/84, BFHE 153, 290, BStBl II 1988, 895, 896; vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397, 399; vom 14. Juli 1992 VIII R 86/89, BFH/NV 1993, 38, 39; vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376, 379 zur notwendigen Unterscheidung zwischen Klagebegehren und Klageantrag; vom 12. Mai 1989 III R 132/85, BFHE 157, 296, BStBl II 1989, 846, 847; vom 28. Oktober 1987 I R 382/83, BFH/NV 1988, 255, 256; vom 6. März 1986 I R 301/82, BFH/NV 1986, 754; vom 10. Juni 1980 VIII R 128/77, BFHE 131, 178, BStBl II 1980, 696; ausführlich Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 65 FGO Bem.
  • BFH, 21.12.2005 - II B 3/05

    NZB - Termin zur mündlichen Verhandlung; Verspätung eines Beteiligten,

    Geschieht dies gleichwohl, kann darin eine Versagung des rechtlichen Gehörs liegen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397, mit weiteren Nachweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; BFH-Beschluss vom 29. Juli 1997 VII B 69/97, BFH/NV 1998, 63, unter II.2.b).
  • BFH, 13.12.2000 - VIII B 84/00

    Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsaufgabe - Wiederaufnahme -

    Für den Fall, dass ein Beteiligter sein Erscheinen oder die Möglichkeit einer geringfügigen Verspätung angekündigt hat, kann er nach der Rechtsprechung des BFH im Allgemeinen damit rechnen, dass eine gewisse Zeit gewartet und die Verhandlung z.B. nicht bereits zehn Minuten nach dem anberaumten Termin eröffnet wird (BFH-Beschluss vom 24. August 1992 X B 19/92, BFH/NV 1993, 46; BFH-Urteile vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397; vom 30. Januar 1986 IV R 22/84, BFH/NV 1987, 649).
  • BFH, 29.07.1997 - VII B 69/97

    Verletzung der Hinweispflicht durch das Finanzgericht im Falle eines

    Für den Fall, daß ein Beteiligter sein Erscheinen oder die Möglichkeit einer geringfügigen Verspätung angekündigt hat, kann er nach der Rechtsprechung des BFH im allgemeinen damit rechnen, daß eine gewisse Zeit gewartet und die Verhandlung nicht bereits z. B. zehn Minuten nach dem anberaumten Termin eröffnet wird (BFH-Beschluß vom 24. August 1992 X B 19/92, BFH/NV 1993, 46; Urteile vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397, sowie vom 30. Januar 1986 IV R 22/84, BFH/NV 1987, 649).
  • BFH, 13.03.1997 - III B 185/96

    Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Das FG genügt dem Gebot, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren, in der Regel dadurch, daß es eine mündliche Verhandlung anberaumt, die Beteiligten ordnungsgemäß lädt, die mündliche Verhandlung zu dem festgesetzten Zeitpunkt eröffnet und den erschienenen Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung gibt (Urteile des BFH vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, und vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397).
  • FG Hamburg, 13.10.2000 - II 388/97

    Kurzfristiger Antrag auf Terminverlegung

    Dieses in Art. 103 Abs. 1 GG normierte Recht gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten die Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozess zu behaupten (s. z.B. BFH 25.9.1990, IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397 m.w.N., z.B. BVerfG 5.10.1976, 2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364, 369; 21.4.1982, 2 BvR 810/81, BVerfGE 60, 305, 310, und 11.2.1987, 1 BvR 475/85, BVerfGE 74, 228, 233).
  • BFH, 24.08.1992 - X B 19/92

    Anforderungen an die Gewährung des Rechts der Parteien auf Anhörung

  • FG Hamburg, 04.10.1999 - II 340/98

    Unzulässigkeit einer Klage; Fehlenden Angabe des Streitgegenstands

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Rechtsprechung
   BFH, 25.09.1990 - VII B 181/90   

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https://dejure.org/1990,11003
BFH, 25.09.1990 - VII B 181/90 (https://dejure.org/1990,11003)
BFH, Entscheidung vom 25.09.1990 - VII B 181/90 (https://dejure.org/1990,11003)
BFH, Entscheidung vom 25. September 1990 - VII B 181/90 (https://dejure.org/1990,11003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 397
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.11.1985 - VII B 70/85

    Zulässigkeit der bedingten Einlegung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BFH, 25.09.1990 - VII B 181/90
    Wegen der im Prozeßrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben oder Nichtschweben eines Rechtsstreits wird die bedingte Einlegung eines Rechtsmittels als unzulässig angesehen (vgl. Senatsbeschluß vom 19. November 1985 VII B 70/85, BFH/NV 1986, 344, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   BFH, 04.09.1990 - VII S 12/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,11339
BFH, 04.09.1990 - VII S 12/90 (https://dejure.org/1990,11339)
BFH, Entscheidung vom 04.09.1990 - VII S 12/90 (https://dejure.org/1990,11339)
BFH, Entscheidung vom 04. September 1990 - VII S 12/90 (https://dejure.org/1990,11339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 397
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