Weitere Entscheidung unten: BFH, 30.01.1991

Rechtsprechung
   BFH, 27.02.1991 - XI R 24/88   

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https://dejure.org/1991,4248
BFH, 27.02.1991 - XI R 24/88 (https://dejure.org/1991,4248)
BFH, Entscheidung vom 27.02.1991 - XI R 24/88 (https://dejure.org/1991,4248)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 1991 - XI R 24/88 (https://dejure.org/1991,4248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung von einer Versicherungsgesellschaft gewährten Zuschüsse zu den eigenen Versicherungen als Betriebseinnahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Beitragszuschüsse des VU für Versicherungen auf das Risiko des VV als Betriebseinnahmen

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 453
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.10.1977 - I R 110/76

    Die Tätigkeit selbständiger Versicherungsvertreter ist auch dann gewerblich, wenn

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 24/88
    Hierbei ist ohne Bedeutung, daß die Versicherungsverträge den Privatbereich des Klägers betreffen; die private Verwendung hindert das Entstehen einer Betriebseinnahme nicht (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1977 I R 110/76, BFHE 123, 507, BStBl II 1978, 137; vom 17. April 1986 IV R 115/84, BFHE 146, 419, BStBl II 1986, 607).
  • BFH, 18.03.1982 - IV R 183/78

    Erwerb von Wertpapiere - Vermittlung von Wertpapierverkäufen - Betriebseinnahme -

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 24/88
    Der Kläger kann sich auch nicht auf das BFH-Urteil vom 18. März 1982 IV R 183/78 (BFHE 136, 76, BStBl II 1982, 587) berufen, das einen Provisionsvorteil anläßlich des Erwerbs von Wertpapieren für das Privatvermögen nicht als Betriebseinnahme qualifiziert hat; denn vorliegend sind die Zuschüsse nicht im Hinblick auf den Abschluß der eigenen Versicherungsverträge, sondern im Hinblick auf die fortlaufende gewerbliche Betätigung des Klägers gewährt worden.
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 24/88
    Als Betriebseinnahmen sind nach ständiger Rechtsprechung alle Zugänge in Geld oder Geldeswert anzusehen, die durch den Betrieb veranlaßt sind (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995; vom 20. April 1989 IV R 106/87, BFHE 157, 118, BStBl II 1989, 641).
  • BFH, 17.04.1986 - IV R 115/84

    1. Tauschvorgänge in der Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG - 2. Der Erwerb

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 24/88
    Hierbei ist ohne Bedeutung, daß die Versicherungsverträge den Privatbereich des Klägers betreffen; die private Verwendung hindert das Entstehen einer Betriebseinnahme nicht (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1977 I R 110/76, BFHE 123, 507, BStBl II 1978, 137; vom 17. April 1986 IV R 115/84, BFHE 146, 419, BStBl II 1986, 607).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 106/87

    Betriebseinnahme - Gewerbebetrieb - Zuwendung einer Reise - Geschäftspartner

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 24/88
    Als Betriebseinnahmen sind nach ständiger Rechtsprechung alle Zugänge in Geld oder Geldeswert anzusehen, die durch den Betrieb veranlaßt sind (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995; vom 20. April 1989 IV R 106/87, BFHE 157, 118, BStBl II 1989, 641).
  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 27.02.1991 - XI R 24/88
    Der Senat nimmt insoweit auf die Ausführungen des Großen Senats im Beschluß vom 27. November 1989 GrS 1/88 (BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160) Bezug; er schließt sich diesen Darlegungen an.
  • BFH, 27.05.1998 - X R 94/96

    Eigenprovision als sonstige Einkünfte

    Außerdem sei die angefochtene Entscheidung mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. März 1982 IV R 183/78 (BFHE 136, 76, 78, BStBl II 1982, 587) und vom 27. Februar 1991 XI R 24/88 (BFH/NV 1991, 453) unvereinbar.

    Zum BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 453 ist eine Divergenz nicht erkennbar.

  • BFH, 27.05.1998 - X R 17/95

    Eigenprovision als Betriebseinnahmen

    - freiwillige Sozialleistungen eines Versicherungsunternehmens an seine Vertreter (BFH-Urteile vom 26. Oktober 1977 I R 110/76, BFHE 123, 507, BStBl II 1978, 137; vom 27. Februar 1991 XI R 24/88, BFH/NV 1991, 453; in BFHE 172, 445, BStBl II 1994, 179).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.1995 - 1 K 1932/93

    Einkommensteuer; Beitragszuschüsse an selbständige

    Das Finanzamt führte aus, die Zuschüsse seien Betriebseinnahmen, die nach dem BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 24/88 (BFH/Nv 1991, 453) nicht nach § 3 Nr. 62 EStG steuerbefreit seien, weil der Kläger nicht Arbeitnehmer im steuerrechtlichen Sinne sei.

    Er führt aus, der BFH habe in seinem Urteil vom 27. Februar 1991 (a.a.O.) eindeutig festgestellt, daß die Befreiung des § 3 Nr. 62 EStG nur für Arbeitnehmer gelte, die diese Zuschüsse als Teil ihres Arbeitslohns erhielten.

    Er erachtet § 3 Nr. 62 EStG weder für anwendbar, wenn ein Beschäftigungsverhältnis steuerlich als die Ausübung eines Gewerbes zu werten ist ( BFH-Beschluß vom 20. April 1977 I B 65/76 , BStBl II 1974, 608, 609 zu Hausgewerbetreibenden; BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 a.a.O. zu einem selbständigen Versicherungsvertreter), noch halt er die Vorschrift für einschlägig, wenn die Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis in solche aus Gewerbebetrieb umzuqualifizieren sind, weil durch die Umqualifizierung das Begriffspaar "Arbeitgeber - Arbeitnehmer" entfällt und so § 3 Nr. 62 EStG "denkgesetzlich nicht mehr zum Zuge kommen kann" (BFH-Urteil vom 8. April 1992 a.a.O.).

    Da im Streitfall steuerlich kein Arbeitsverhältnis vorliegt, sind dem Kläger die Beitragszuschüsse der GmbH nicht, wie dies § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG voraussetzt, "als Teil seines Arbeitslohns" (so BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 a.a.O.) gewährt worden.

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Rechtsprechung
   BFH, 30.01.1991 - XI R 6/84   

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https://dejure.org/1991,2617
BFH, 30.01.1991 - XI R 6/84 (https://dejure.org/1991,2617)
BFH, Entscheidung vom 30.01.1991 - XI R 6/84 (https://dejure.org/1991,2617)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - XI R 6/84 (https://dejure.org/1991,2617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerrechtliche Bewertung der Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an Angehörige gegen die Zusage von Gleichstellungsgeldern

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 453
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 30.01.1991 - XI R 6/84
    Wie der Große Senat (GrS) des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) entschieden hat, ist die Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen die Zusage von sog. Gleichstellungsgeldern an Angehörige und einer Abstandszahlung an den Übertragenden ein teilentgeltliches Rechtsgeschäft.

    Buchst. c der Gründe des Beschlusses des GrS in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 ergibt, wird an dieser Rechtsauffassung festgehalten.

  • BFH, 16.10.1984 - IX R 81/82

    Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung

    Auszug aus BFH, 30.01.1991 - XI R 6/84
    Insoweit sind Aufwendungen des Klägers vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen (BFH-Urteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628, m. w. N.).
  • BFH, 13.02.1990 - IX R 99/85

    Nutzwert einer von einem dinglichen Wohnrecht betroffenen Wohnung und

    Auszug aus BFH, 30.01.1991 - XI R 6/84
    Insoweit sind Aufwendungen des Klägers vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen (BFH-Urteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390, und vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628, m. w. N.).
  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 124/76

    Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Vorbehaltsnießbrauchs

    Auszug aus BFH, 30.01.1991 - XI R 6/84
    Die Einräumung des Nutzungsrechts stellt keine Gegenleistung des Übernehmers für die Übertragung des Grundstücks dar; sie mindert vielmehr von vornherein das übertragene Vermögen (BFH-Urteil vom 28. Juli 1981 VIII R 124/76, BFHE 134, 130, BStBl II 1982, 378).
  • BFH, 24.03.1993 - X R 25/91

    Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG bei teilentgeltlichem Erwerb

    Der XI. Senat hat in diesem und in weiteren Urteilen (z. B. vom 30. Januar 1991 XI R 6/84, BFH/NV 1991, 453, sowie vom 11. September 1991 XI R 4/90, BFH/NV 1992, 169) die bei teilentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks anfallenden Gebühren für die notarielle Beurkundung und für die Eintragung in das Grundbuch nicht anteilig dem entgeltlichen und dem unentgeltlichen Erwerb zugeordnet, sondern in voller Höhe als Anschaffungs(neben)kosten behandelt, weil sie erforderlich seien, um das Grundstück von der fremden in die eigene Verfügungsmacht zu überführen.
  • BFH, 13.10.1993 - X R 86/89

    Ablösung eines Wohnungsrechts durch Kombination von Miete und dauernder Last

    Deshalb liegen Anschaffungskosten mangels Aufwendungen nicht vor, wenn beispielsweise der Veräußerer aus privaten Gründen auf die Entrichtung des Entgelts verzichtet (BFH-Urteile vom 20. Dezember 1990 XI R 4/86, BFH/NV 1991, 384; vom 30. Januar 1991 XI R 6/84, BFH/NV 1991, 453) oder wenn eine Geldzahlung wieder an den Aufwendenden zurückfließt (BFH-Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 5/85, BFH/NV 1992, 24).
  • BFH, 23.06.2006 - XI B 145/05

    Verletzung des Rechts auf Gehör; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

    Im Falle eines von Anfang an wirksamen Kaufpreisverzichts entstünden keine Anschaffungskosten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 1991 XI R 6/84, BFH/NV 1991, 453).
  • FG München, 14.12.2007 - 2 K 2299/05

    Vorliegen eines geldwerten Vorteils bei der Gewährung von vergünstigten

    Auch ein Rabatt ist ein durch den Betrieb veranlasster geldwerter Vorteil und damit eine Betriebseinnahme (BFH Urteil vom 27.02.1991 - XI R 24/88 BFH/NV 1991, 453).
  • FG Hamburg, 21.09.2012 - 3 K 144/11

    Einkommensteuerrecht: Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen ab

    Zuschüsse des Geschäftsherrn (etwa einer Versicherungsgesellschaft für ihren selbständigen Versicherungsvertreter) erhöhen ihr steuerpflichtiges Einkommen, § 3 Nr. 62 EStG gilt für sie nicht (BFH, Urteil vom 27.02.1991 XI R 24/88, BFH/NV 1991, 453, Juris Rn. 9).
  • FG Saarland, 26.03.2010 - 1 K 1182/05

    Kein verrechenbarer Verlust nach § 15a Abs. 1 EStG für den Erwerber des Anteils

    So bewirken beispielsweise Kaufpreisminderungen oder ein Kaufpreisverzicht eine entsprechende Verringerung der Anschaffungskosten (BFH vom 20. Dezember 1990 XI R 4/86, BFH/NV 1991, 453; vom 16. März 2004 IX R 46/03, BStBl II 2004, 1046).
  • FG München, 28.09.2005 - 9 K 4501/03

    Keine Anschaffungskosten bei Kaufpreisverzicht; Sofortabschreibung von GWG's

    Im Falle eines von Anfang an wirksamen Kaufpreisverzichts entstehen keine Anschaffungskosten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30.01.1991 XI R 6/84, BFH/NV 1991, 453).
  • FG München, 14.12.2007 - 2 K 2300/05

    Geldwerter Vorteil bei Gewährung verbilligter Versicherungstarife an

  • FG Hamburg, 27.08.2009 - 2 K 27/08

    Einkommensteuer: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bei freiberuflicher

  • FG Düsseldorf, 15.06.1998 - 3 K 2082/94

    Bewertung einerVeräußerung eines Grundstücks und Schenkung eines Teils des zu

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