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   BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90   

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https://dejure.org/1991,439
BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90 (https://dejure.org/1991,439)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1991 - VII R 3/90 (https://dejure.org/1991,439)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - VII R 3/90 (https://dejure.org/1991,439)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorprägung der Ermessensentscheidung der Behörde bei Vorliegen einer grob fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Steuerverkürzung - Erlaß eines Haftungsbescheides mangels Umsatzsteuerzahlungen an die Finanzbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 504
 
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Wird zitiert von ... (65)

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2015 - 5 V 2068/14

    Steuerhinterziehung im Fall des Verkaufs und der Verwendung von

    Bei einer vorsätzlichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist eine Haftungsinanspruchnahme nach den §§ 191, 71 AO auch ohne nähere Darlegung der Ermessenserwägungen im Haftungsbescheid oder in der Einspruchsentscheidung als ermessensgerecht nach § 102 FGO anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504).

    § 71 AO soll eine Schadensersatzpflicht in Höhe der verkürzten Beträge begründen (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504).

  • BFH, 21.01.2004 - XI R 3/03

    Haftung: Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Lieferanten

    a) Der BFH hat mit Urteil vom 26. Februar 1991 VII R 3/90 (BFH/NV 1991, 504) entschieden, dass bei einer vorsätzlichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Haftungsinanspruchnahme nach den §§ 191, 71 AO 1977 auch ohne nähere Darlegung der Ermessenserwägungen im Haftungsbescheid oder in der Einspruchsentscheidung als ermessensgerecht nach § 102 FGO anzusehen ist; die Vorprägung der Ermessensentscheidung im Falle einer vorsätzlichen Steuerverkürzung oder einer Beihilfe ist nicht nur für die Inanspruchnahme dem Grunde nach, sondern auch für die Inanspruchnahme der Höhe nach gegeben.

    § 71 AO 1977 soll eine Schadensersatzpflicht in Höhe der verkürzten Beträge begründen (so BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 504, unter Hinweis auf das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 7. Oktober 1936 IV A 86/36, RFHE 40, 118, 120 f.; Klein/Rüsken, Kommentar zur Abgabenordnung, 8. Aufl., 2003, § 71, Rz. 2).

  • BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03

    Haftung - Zur Auswahl des Haftungsschuldners nach einer vorsätzlichen

    So ist für die Inanspruchnahme durch Haftungsbescheid und die dabei zu treffende behördliche Ermessensentscheidung vom BFH entschieden, dass im Fall vorsätzlicher Steuerstraftaten diese Ermessensentscheidung in der Weise vorgeprägt ist, dass es einer besonderen Begründung der Ermessensbetätigung nicht bedarf (BFH-Urteil vom 13. April 1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508; Senatsurteile vom 12. April 1983 VII R 3/80, BFHE 138, 157; in BFH/NV 1988, 692; vom 26. Juni 1990 VII R 5/88, BFHE 161, 225; vom 26. Februar 1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504).
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