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   BFH, 14.11.1990 - IV B 129/90   

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https://dejure.org/1990,3897
BFH, 14.11.1990 - IV B 129/90 (https://dejure.org/1990,3897)
BFH, Entscheidung vom 14.11.1990 - IV B 129/90 (https://dejure.org/1990,3897)
BFH, Entscheidung vom 14. November 1990 - IV B 129/90 (https://dejure.org/1990,3897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Übernahme und Bewirtschaftung eines Hofes als lebensfähigen Organismus nach dem Tode des Vaters unabhänig von einer Aufgabeerklärung - Erfordernis der ausdrücklichen Erklärung der Aufgabe des fortgeführten Betriebs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 591
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - IV B 129/90
    Die Verpachtung von Teilflächen durch den Antragsteller stelle keine Betriebsaufgabe dar (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260 entschieden hat, kann es im Einzelfall zur Annahme der Betriebsfortführung genügen, daß die maßgeblichen Grundlagen des Betriebs in Gestalt des Grund und Bodens, der Wirtschaftsgebäude und der Hofstelle verpachtet sind, während das lebende und tote Inventar schon im Hinblick auf die normale Dauer von Landpachtverträgen veräußert wird.

    Wie in dem Fall des Urteils in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260 ist davon auszugehen, daß das tote Inventar nur aus solchen Geräten bestand, die noch der Vater des Antragstellers angeschafft hatte.

  • BFH, 02.02.1989 - IV R 46/87

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes durch Betriebsverpachtung

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - IV B 129/90
    Aus Beweisgründen kann indessen die Absicht zur dauernden Einstellung der Tätigkeit nur bei einer entsprechenden Erklärung des Verpächters angenommen werden (BFH-Urteil vom 2. Februar 1989 IV R 46/87, BFH/NV 1990, 86).
  • BFH, 23.02.1989 - IV R 63/87

    Anforderungen an das Aufgeben eines Betriebes nach dem Einkommensteuergesetz

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - IV B 129/90
    Dazu hat der BFH wiederholt entschieden, daß diese Aufgabeerklärung wegen der mit ihr verbundenen Rechtsfolgen, insbesondere der Verwirklichung eines Aufgabegewinns, eindeutig, klar und unmißverständlich gegenüber dem FA abgegeben werden muß (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219).
  • BFH, 08.09.1976 - I R 99/75

    Aufgabe eines Filialnetzes des Lebensmitteleinzelhandels als Teilbetriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - IV B 129/90
    Eine Betriebsaufgabe liegt nicht vor, wenn sich die Aufdeckung der stillen Reserven über mehrere Jahre hinzieht (BFH-Urteil vom 8. September 1976 I R 99/75, BFHE 120, 187, BStBl II 1977, 66).
  • BFH, 26.11.1987 - IV R 139/85

    Berücksichtigung von Gewinnen aus der Veräußerung von Grundstücksparzellen bei

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - IV B 129/90
    Ebenso wie eine ausdrücklich erklärte Entnahme wäre die angebliche ausdrückliche Aufgabeerklärung des Vaters des Antragstellers wirkungslos, weil die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, das Hof- und Wirtschaftsgebäude sowie die Betriebsmittel weiterhin als landwirtschaftliches Betriebsvermögen genutzt wurden (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 1987 IV R 139/85, BFH/NV 1989, 225).
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