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   BFH, 08.01.1991 - VII R 61/88   

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https://dejure.org/1991,1577
BFH, 08.01.1991 - VII R 61/88 (https://dejure.org/1991,1577)
BFH, Entscheidung vom 08.01.1991 - VII R 61/88 (https://dejure.org/1991,1577)
BFH, Entscheidung vom 08. Januar 1991 - VII R 61/88 (https://dejure.org/1991,1577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 795
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BFH, 10.03.2016 - VI R 58/14

    Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn -

    Auch bei scheinbar eindeutiger Erklärung hängt die Bestimmung des Klägers von allen dem FA und dem FG als den Empfängern der Klageschrift bekannten oder erkennbaren Umständen tatsächlicher oder rechtlicher Art ab (BFH-Urteil vom 8. Januar 1991 VII R 61/88, BFH/NV 1991, 795).
  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

    Dabei muß das Gericht auch berücksichtigen, ob die von ihm getroffene Auslegung zu einer sachlichen Prüfung führen kann (BFH-Urteile vom 4. November 1981 II R 144/78, BFHE 135, 83, BStBl II 1982, 262; vom 8. Januar 1991 VII R 61/88, BFH/NV 1991, 795 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; vgl. auch BVerfG-Beschluß vom 29. Oktober 1975 2 BvR 630/73, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1976, 70).

    Auch bei scheinbar eindeutiger Klägerbezeichnung ist jedoch nicht am buchstäblichen Sinne der Beteiligungserklärung zu haften, vielmehr ist der in der Erklärung verkörperte Wille unter Berücksichtigung sämtlicher dem FG und dem FA erkennbaren Umstände zu erforschen (z. B. BFH in BFH/NV 1991, 795 m. w. Nachw.).

    Da T sich im übrigen gegenüber dem FA stets als Testamentsvollstrecker bezeichnet hat und sämtliche die Einkommensteuer des A betreffenden Bescheide ihm bekanntgegeben worden waren, konnte danach bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts und des Grundsatzes rechtsschutzgewährender Auslegung (BFH-Urteile in BFHE 148, 212, BStBl II 1987, 178; in BFH/NV 1991, 795, und vom 26. April 1989 VI R 80/85 BFH/NV 1990, 171 m. w. Nachw.) die Prozeßerklärung nur so verstanden werden, daß für den durch die Bescheide in Anspruch genommenen Steuerpflichtigen Klage erhoben wird.

  • BFH, 27.11.2008 - IV R 16/06

    Kein kraft Gesetzes zur Vertretung berufener Geschäftsführer bei

    Eine nicht eindeutige Prozesserklärung ist im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) im Zweifel so auszulegen, dass die Klage nicht an Formalien scheitert (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8. Januar 1991 VII R 61/88, BFH/NV 1991, 795; in BFHE 206, 211, BStBl II 2004, 964, unter 2.b der Gründe; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1511, unter II.1.a dd der Gründe; Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 48 FGO Rz 8).
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