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   BFH, 30.07.1991 - IX R 32/89   

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https://dejure.org/1991,6229
BFH, 30.07.1991 - IX R 32/89 (https://dejure.org/1991,6229)
BFH, Entscheidung vom 30.07.1991 - IX R 32/89 (https://dejure.org/1991,6229)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 1991 - IX R 32/89 (https://dejure.org/1991,6229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 818
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.08.1989 - IX R 160/87

    Werbungskostenabzug von Erhaltungsaufwendungen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 32/89
    Soweit abziehbar sind insoweit Aufwendungen zur Beseitigung versteckter Mängel (Senatsurteil vom 11. August 1989 IX R 160/87, BFH/NV 1990, 285), jährlich regelmäßig anfallender Erhaltungsaufwand (Urteil des BFH vom 26. Oktober 1962 VI 212, 213/61 U, BFHE 76, 104, BStBl III 1963, 39, 40; Beschluß des erkennenden Senats vom 23. Juni 1988 IX B 178/87, BFH/NV 1989, 165) und Aufwendungen für üblicherweise anfallende Schönheitsreparaturen (Urteil des erkennenden Senats vom 11. August 1989 IX R 87/86, BFHE 158, 326, BStBl II 1990, 130).

    Nichts anderes ergibt sich, wenn man auf das Wissen des Käufers im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abstellt (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BFH/NV 1990, 285); denn hinreichende Anhaltspunkte dafür, daß die jetzt vorgebrachten Mängel bei der vor dem Abschluß des Kaufvertrags vorgenommenen Grundstücksbesichtigung nicht bemerkbar gewesen und sonst unbemerkt geblieben waren, liegen nicht vor.

  • BFH, 13.03.1990 - IX R 104/85

    Aufwendungen für eine Einbauküche

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 32/89
    Nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 13. März 1990 IX R 104/85 (BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514) gehören Aufwendungen für eine Einbauküche nur insoweit zu den Herstellungskosten des Gebäudes, als sie auf die Spüle und den - nach der regionalen Verkehrsauffassung erforderlichen - Kochherd entfallen.
  • BFH, 23.06.1988 - IX B 178/87

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 32/89
    Soweit abziehbar sind insoweit Aufwendungen zur Beseitigung versteckter Mängel (Senatsurteil vom 11. August 1989 IX R 160/87, BFH/NV 1990, 285), jährlich regelmäßig anfallender Erhaltungsaufwand (Urteil des BFH vom 26. Oktober 1962 VI 212, 213/61 U, BFHE 76, 104, BStBl III 1963, 39, 40; Beschluß des erkennenden Senats vom 23. Juni 1988 IX B 178/87, BFH/NV 1989, 165) und Aufwendungen für üblicherweise anfallende Schönheitsreparaturen (Urteil des erkennenden Senats vom 11. August 1989 IX R 87/86, BFHE 158, 326, BStBl II 1990, 130).
  • BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86

    Im Verhältnis zum Kaufpreis hoher Erhaltungsaufwand ist nur im Rahmen der AfA bei

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 32/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) scheidet der sofortige Werbungskostenabzug für erhebliche Instandsetzung und Modernisierungsaufwendungen aus, wenn diese in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem entgeltlichen Erwerb eines bebauten Grundstücks erbracht werden und dadurch das Wesen des Gebäudes verändert oder dessen Nutzungswert oder dessen Nutzungsdauer wesentlich erhöht wird (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53 m. w. N.).
  • BFH, 26.10.1962 - VI 212/61 U

    Abzugsfähigkeit von geringfügigen Aufwendungen für die Instandhaltung eines

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 32/89
    Soweit abziehbar sind insoweit Aufwendungen zur Beseitigung versteckter Mängel (Senatsurteil vom 11. August 1989 IX R 160/87, BFH/NV 1990, 285), jährlich regelmäßig anfallender Erhaltungsaufwand (Urteil des BFH vom 26. Oktober 1962 VI 212, 213/61 U, BFHE 76, 104, BStBl III 1963, 39, 40; Beschluß des erkennenden Senats vom 23. Juni 1988 IX B 178/87, BFH/NV 1989, 165) und Aufwendungen für üblicherweise anfallende Schönheitsreparaturen (Urteil des erkennenden Senats vom 11. August 1989 IX R 87/86, BFHE 158, 326, BStBl II 1990, 130).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 67/90

    Einbeziehung von Aufwendungen für Schönheitsreparaturen in anschaffungsnahe

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 32/89
    Stehen Schönheitsreparaturen jedoch in einem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit anderen Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, so sind alle erbrachten Aufwendungen nach dem Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage IX R 67/90, zur amtl.
  • BFH, 11.08.1989 - IX R 87/86

    Unmittelbar nach der Anschaffung und vor Bezug eines Einfamilienhauses

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 32/89
    Soweit abziehbar sind insoweit Aufwendungen zur Beseitigung versteckter Mängel (Senatsurteil vom 11. August 1989 IX R 160/87, BFH/NV 1990, 285), jährlich regelmäßig anfallender Erhaltungsaufwand (Urteil des BFH vom 26. Oktober 1962 VI 212, 213/61 U, BFHE 76, 104, BStBl III 1963, 39, 40; Beschluß des erkennenden Senats vom 23. Juni 1988 IX B 178/87, BFH/NV 1989, 165) und Aufwendungen für üblicherweise anfallende Schönheitsreparaturen (Urteil des erkennenden Senats vom 11. August 1989 IX R 87/86, BFHE 158, 326, BStBl II 1990, 130).
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