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   BFH, 26.09.1991 - V R 1/87   

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BFH, 26.09.1991 - V R 1/87 (https://dejure.org/1991,5800)
BFH, Entscheidung vom 26.09.1991 - V R 1/87 (https://dejure.org/1991,5800)
BFH, Entscheidung vom 26. September 1991 - V R 1/87 (https://dejure.org/1991,5800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 418
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.08.1985 - I R 60/80

    Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines

    Auszug aus BFH, 26.09.1991 - V R 1/87
    Es liegt vielmehr auch dann vor, wenn unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben Verhältnsises tatsächlich mehrere aufeinanderfolgende gleichartige Einzelhandlungen vorgenommen werden (vgl. für die von einem gemeinnützigen Flugsportverein während eines Flugtages und eines mehrtägigen Hallenfestes betriebene Restauration Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; für Arbeitsgemeinschaft des Baugewerbes BFH-Urteil vom 23. Februar 1961 IV 313/59 U, BFHE 72, 533, BStBl III 1961, 194; für eine ererbte Steuerberaterkanzlei, die mit dem Ziel der baldigen Veräußerung betrieben wird, BFH-Urteil vom 30. November 1989 I R 19/87, BFHE 159, 162, BStBl II 1990, 246).
  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    Auszug aus BFH, 26.09.1991 - V R 1/87
    Die Frage, ob im Einzelfall jemand nachhaltig i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG 1973/1980 tätig geworden ist, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden (Senatsurteil vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BStBl II 1991, 776).
  • BFH, 30.11.1989 - I R 19/87

    Steuerberaterkanzlei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Betrieb

    Auszug aus BFH, 26.09.1991 - V R 1/87
    Es liegt vielmehr auch dann vor, wenn unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben Verhältnsises tatsächlich mehrere aufeinanderfolgende gleichartige Einzelhandlungen vorgenommen werden (vgl. für die von einem gemeinnützigen Flugsportverein während eines Flugtages und eines mehrtägigen Hallenfestes betriebene Restauration Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; für Arbeitsgemeinschaft des Baugewerbes BFH-Urteil vom 23. Februar 1961 IV 313/59 U, BFHE 72, 533, BStBl III 1961, 194; für eine ererbte Steuerberaterkanzlei, die mit dem Ziel der baldigen Veräußerung betrieben wird, BFH-Urteil vom 30. November 1989 I R 19/87, BFHE 159, 162, BStBl II 1990, 246).
  • BFH, 07.08.1975 - V R 43/71

    Verwaltungs-Testamentsvollstreckung über mehrere Jahre ist in der Regel

    Auszug aus BFH, 26.09.1991 - V R 1/87
    Die Bedeutung der Tätigkeit wird nicht durch den (einmaligen) Akt der Übernahme, sondern durch die Vielzahl der durch die Aufgabenstellung des Amtes bedingten Handlungen bestimmt, die der Testamentsvollstrecker in Erfüllung der übernommenen Verpflichtung erbringt (so auch BFH-Urteil vom 7. August 1975 V R 43/71, BFHE 117, 113, BStBl II 1976, 57 für eine sich über mehrere Jahre erstreckende Verwaltungs-Testamentsvollstreckung).
  • BFH, 23.02.1961 - IV 313/59 U

    Einordnung einer Arbeitsgemeinschaft aus dem Baugewerbe als

    Auszug aus BFH, 26.09.1991 - V R 1/87
    Es liegt vielmehr auch dann vor, wenn unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben Verhältnsises tatsächlich mehrere aufeinanderfolgende gleichartige Einzelhandlungen vorgenommen werden (vgl. für die von einem gemeinnützigen Flugsportverein während eines Flugtages und eines mehrtägigen Hallenfestes betriebene Restauration Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; für Arbeitsgemeinschaft des Baugewerbes BFH-Urteil vom 23. Februar 1961 IV 313/59 U, BFHE 72, 533, BStBl III 1961, 194; für eine ererbte Steuerberaterkanzlei, die mit dem Ziel der baldigen Veräußerung betrieben wird, BFH-Urteil vom 30. November 1989 I R 19/87, BFHE 159, 162, BStBl II 1990, 246).
  • BFH, 07.09.2006 - V R 6/05

    Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und

    Ein Testamentsvollstrecker, der über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl von Handlungen vornimmt, wird regelmäßig nachhaltig und damit unternehmerisch tätig; dies gilt auch bei einer "Auseinandersetzungs-Testamentsvollstreckung" (Anschluss an BFH-Urteile vom 26. September 1991 V R 1/87, BFH/NV 1992, 418, und vom 30. Mai 1996 V R 26/93, BFH/NV 1996, 938).

    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, dass auch eine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter in nur zwei Verfahren zur Auseinandersetzung eines Nachlasses eine nachhaltige Tätigkeit sein kann (vgl. BFH-Urteile vom 26. September 1991 V R 1/87, BFH/NV 1992, 418; vom 30. Mai 1996 V R 26/93, BFH/NV 1996, 938).

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    - Die Übernahme nur einer Testamentsvollstreckung ist als nachhaltige Tätigkeit gewertet worden, wenn sie zahlreiche Einzelaktivitäten erfordert und sich über mehrere Jahre erstreckt (vgl. BFH-Urteile vom 7. August 1975 V R 43/71, BFHE 117, 113, BStBl II 1976, 57, und vom 26. September 1991 V R 1/87, BFH/NV 1992, 418).
  • FG München, 09.12.2004 - 14 K 669/02

    Unternehmereigenschaft des Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters;

    Nach der Rechtsprechung des BFH wird derjenige, der eine Testamentsvollstreckertätigkeit erbringt, grundsätzlich auch nachhaltig tätig (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 26. September 1991 V R 1/87, BFH/NV 1992, 418).

    Gehört in erster Linie die Auseinandersetzung unter den Miterben bzw. wie vorliegend der Verkauf des Anwesens und die Aufteilung bzw. Verteilung des Vermögens zu dem Aufgabenkreis des Testamentsvollstreckers bzw. des Nachlassverwalters, so ist eine Nachhaltigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 3 UStG jedenfalls dann zu bejahen, wenn sich eine solche Tätigkeit über einen längeren Zeitraum erstreckt und wegen des Umfanges des Nachlasses eine Vielzahl von Handlungen verlangt (vgl. BFH in BFH/NV 1992, 418, BFH-Urteil vom 30. Mai 1996 V R 26/93, BFH/NV 1996, 938; Stadie in Rau/Dürrwächter/ Flick/Geist, UStG , Kommentar, Rz. 355 zu § 2).

  • FG Hamburg, 22.05.2001 - II 258/00

    Unternehmereigenschaft eines als Testamentsvollstrecker tätigen angestellten

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  • BFH, 30.05.1996 - V R 26/93

    Nachhaltige Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers

    Das FG ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß auch eine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker in nur einem Verfahren zur Auseinandersetzung eines Nachlasses eine nachhaltige Tätigkeit sein kann (vgl. BFH-Urteil vom 26. September 1991 V R 1/87, BFH/NV 1992, 418).

    Die Ausklammerung dieser Tätigkeit aus der Gesamtbetrachtung der Vollstreckertätigkeit steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (Urteil in BFH/NV 1992, 418).

  • FG Münster, 10.11.2004 - 6 K 5669/03

    Nachhaltigkeit bei Veräußerung nur eines Objekts

    Die Übernahme nur einer Testamentsvollstreckung ist als nachhaltige Tätigkeit gewertet worden, wenn sie zahlreiche Einzelaktivitäten erfordert und sich über mehrere Jahre erstreckt (vgl. BFH-Urteile vom 7. August 1975 V R 43/71, BFHE 117, 113, BStBl II 1976, 57, und vom 26. September 1991 V R 1/87, BFH/NV 1992, 418).

    Zum einen kann die Tätigkeit des Steuerpflichtigen in einer über eine bestimmte Zeit andauernden Maßnahme liegen wie z. B. der Organisation eines Hallensportfestes (BFH Urteil vom 21. August 1985, a. a. O.) oder der Durchführung einer Testamentsvollstreckung (BFH-Urteile vom 7. August 1975 und 26. September 1991 a. a. O.).

  • FG Köln, 05.07.2022 - 8 K 2074/20

    Ausüben einer unternehmerischen Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und

    Nicht passend sei auch das in der Einspruchsentscheidung genannte Urteil des BFH vom 26.09.1991 (V R 1/87).

    Es sei nicht maßgebend, ob die Tätigkeit aus privatem Anlass übernommen werde oder, wie beim Kläger, dieser testamentarisch zum Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter bestimmt werde (BFH-Urteil vom 26.09.1991, V R 1/87).

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2271/97

    Umsatzsteuer; nachhaltige Testamentsvollstreckertätigkeit eines Rechtsanwalts

    Die Bedeutung der Tätigkeit werde nicht durch den einmaligen Akt der Übernahme, sondern durch die Vielzahl der durch die Aufgabenstellung des Amtes bedingten Handlungen bestimmt, die der Testamentsvollstrecker in Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen erbringe und dadurch die Unternehmereigenschaft i. S. von § 2 Abs. 1 UStG begründet werde (BFH-Urteile vom 7. August 1975, BStBl II 1976, 57 [BFH 07.08.1975 - V R 43/71] und vom 26. September 1991, V R 1/87 , Umsatzsteuerrundschau - UR - 1993, 194).

    Denn die Frage, ob im Einzelfall jemand nachhaltig i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG tätig geworden ist, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden ( BFH-Urteile vom 18. Juli 1991, V R 86/87 , BStBl II 1991, 776 und vom 26. September 1991, V R 1/87 , UR 1993, 194).

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.02.2013 - 6 K 1914/10

    Umsatzsteuerbarkeit einer Testamentsvollstreckertätigkeit

    Der BFH hat mehrfach entschieden, dass auch eine einzige Testamentsvollstreckung ohne Wiederholungsabsicht eine nachhaltige und damit unternehmerische Tätigkeit darstellen kann, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum hinzieht und aus einer Vielzahl von Tätigkeiten besteht (Urteile vom 26.09.1991 - V R 1/87, vom 30.05.1996 - V R 26/93 und vom 07.09.2006 - V R 6/05).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 13 U 76/99

    Umsatzsteuerfestsetzungen ; Verspätete Einlegung von Rechtsmitteln ;

    Vielmehr dürften die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte von den Schlußanträgen, die der Generalanwalt am 3. März 1994 in der dem EuGH vorgelegten Rechtssache gestellt hat (UR 1994, 178), überrascht worden sein (vgl. Lausterer, UR 1994, 183 m. ausf. Hinw. zur Rechtsprechung der Finanzgerichte), zumal selbst die EG-Kommission die deutsche Auffassung teilte, daß als Besteuerungsgrundlage beim Betreiben von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit der von dem Spieler tatsächlich eingesetzte Gesamtbetrag einschließlich der Spielgewinne anzusetzen sei (Antwort der Kommission vom 28. Oktober 1992 auf die Anfrage des Abgeordneten Rogalla, UR 1993, 194).
  • FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00

    Umsätze eines Automatenaufstellers aus Geldspielgeräten umsatzsteuerfrei?

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.08.1995 - 3 K 1968/93
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