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   BFH, 31.10.1991 - X R 28/89   

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https://dejure.org/1991,8765
BFH, 31.10.1991 - X R 28/89 (https://dejure.org/1991,8765)
BFH, Entscheidung vom 31.10.1991 - X R 28/89 (https://dejure.org/1991,8765)
BFH, Entscheidung vom 31. Oktober 1991 - X R 28/89 (https://dejure.org/1991,8765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines schwerwiegenden Mangels bei inhaltlich nicht hinreichender Bestimmung der Prüfungsanordnungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 435
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.03.1990 - X R 104/88

    Prüfungsanordnungen gegen Ehegatten können in einer Verfügung zusammengefaßt

    Auszug aus BFH, 31.10.1991 - X R 28/89
    Maßgeblich für die in der Revisionsinstanz uneingeschränkt nachprüfbare und korrigierbare Auslegung (vgl. dazu Gräber, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl. 1987, § 118 Rz. 18 m. w. N.) ist der objektive Erklärungsinhalt der Prüfungsanordnungen aus der Sicht der Kläger als der Empfänger dieser Verwaltungsakte (Urteil des BFH vom 14. März 1990 X R 104/88, BFHE 160, 207, BStBl II 1990, 612).

    Danach konnte weder für die Klägerin noch für den Kläger ernstlich zweifelhaft sein, was in den Prüfungsanordnungen wem gegenüber geregelt sein sollte: Die ungenaue Bezeichnung des Inhaltsadressaten mit "Herrn und Frau A. X." konnte ebensowenig wirkliche Verständigungsschwierigkeiten auslösen wie die Berufung des FA in der ersten Prüfungsanordnung auf § 193 Abs. 1 und Abs. 2 AO 1977 (vgl. BFH in BFHE 160, 207, BStBl II 1990, 612).

    Ob es für eine Außenprüfung beim Kläger eine ausreichende Rechtsgrundlage gab und ob diese ihm (rechtzeitig) mitgeteilt wurde, ist für die Nichtigkeitsprüfung ohne Belang (BFH in BFHE 160, 207, BStBl II 1990, 612).

    Ob sie den Klägern jeweils in einer Ausfertigung bekanntgegeben wurden oder jeder ein Exemplar erhielt, ist nicht festgestellt, braucht aber auch nicht aufgeklärt zu werden: Selbst wenn jeweils nur eine Ausfertigung übersandt oder übergeben worden sein sollte, ist die Bekanntgabe wirksam (vgl. BFH in BFHE 160, 207, BStBl II 1990, 612).

  • BFH, 14.06.1972 - I B 16/72

    Revision - Aufhebung des angefochtenen Urteils - Zurückverweisung der Sache -

    Auszug aus BFH, 31.10.1991 - X R 28/89
    Sie betrifft nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidungen (BFH-Entscheidungen vom 14. Juni 1972 I B 16/72, BFHE 106, 19, BStBl II 1972, 707, und vom 24. Juli 1973 VIII R 31/68, BFHE 110, 111, BStBl II 1973, 823) auch die durch die Abweisung der Feststellungsklage ausgelöste Kostenfolge.
  • BFH, 20.02.1990 - IX R 83/88

    Kein berechtigtes Interesse an Feststellung der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit

    Auszug aus BFH, 31.10.1991 - X R 28/89
    Die gegen die Prüfungsanordnungen gerichtete Feststellungsklage ist wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses (§ 41 Abs. 1 FGO) unzulässig (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Februar 1990 IX R 83/88, BFHE 160, 391, BStBl II 1990, 789).
  • BFH, 24.07.1973 - VIII R 31/68

    Revision - Teilurteil - Kosten des Revisionsverfahrens

    Auszug aus BFH, 31.10.1991 - X R 28/89
    Sie betrifft nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidungen (BFH-Entscheidungen vom 14. Juni 1972 I B 16/72, BFHE 106, 19, BStBl II 1972, 707, und vom 24. Juli 1973 VIII R 31/68, BFHE 110, 111, BStBl II 1973, 823) auch die durch die Abweisung der Feststellungsklage ausgelöste Kostenfolge.
  • FG Düsseldorf, 19.01.1984 - II 274/83
    Auszug aus BFH, 31.10.1991 - X R 28/89
    Es hat die Klage, soweit sie die Prüfungsanordnungen betraf, als Feststellungsklage i. S. des § 41 der Finanzgerichtsordnung (FGO) angesehen, ein Feststellungsinteresse der Kläger bejaht und das Begehren unter Bezugnahme auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 19. Januar 1984 II 274/83 AO (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 534) für begründet gehalten: Die Prüfungsanordnungen seien nichtig, weil sie nicht eindeutig hätten erkennen lassen, in welchem Umfang der einzelne Steuerpflichtige geprüft werden und mitwirkungspflichtig sein solle, ob insoweit ein Gesamtschuldverhältnis oder eine zwischen den Klägern bestehende Personengesellschaft angenommen werde.
  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des

    Dabei kommt es darauf an, wie der Empfänger den Verwaltungsakt verstehen mußte (vgl. zu Prüfungsanordnungen etwa BFH-Urteil vom 25. September 1990 IX R 84/88, BFHE 162, 4, BStBl II 1991, 120; Beschluß vom 31. Oktober 1991 X R 28/89, BFH/NV 1992, 435, m. w. N.).
  • BFH, 18.07.1994 - X R 33/91

    Entstehung von Aussetzungszinsen nach - 1. Vollziehungsaussetzung sowohl des

    Maßgebend für die in der Revisionsinstanz uneingeschränkt nachprüfbare und korrigierbare (z. B. BFH-Urteile vom 25. September 1990 IX R 84/88, BFHE 162, 4, BStBl II 1991, 120; vom 31. Oktober 1991 X R 28/89, BFH/NV 1992, 435) Auslegung ist der objektive Erklärungsinhalt der Regelung, wie ihn der Steuerpflichtige nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteile vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl II 1986, 293; vom 14. März 1990 X R 104/88, BFHE 160, 207, BStBl II 1990, 612).
  • BFH, 06.08.2013 - VIII R 15/12

    Auftragsprüfung nach § 195 Satz 2 AO; Voraussetzungen für die Nichtigkeit der

    Maßgeblich ist der objektive Erklärungsinhalt der Prüfungsanordnung aus der Sicht des Klägers als dem Empfänger dieses Verwaltungsakts (BFH-Urteil vom 31. Oktober 1991 X R 28/89, BFH/NV 1992, 435).
  • FG Köln, 24.04.2002 - 12 K 1316/96

    Bekanntgabe der Prüfungsanordnung betreffend Personensteuern nach Vollbeendigung

    Nach der Rechtsprechung (vgl. BFH/NV 1992, 435) sei ein Verwaltungsakt nichtig, wenn er die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so erheblichen Maße verletze, dass von niemand erwartet werden könne, ihn als verbindlich anzuerkennen.
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