Weitere Entscheidung unten: BFH, 05.05.1992

Rechtsprechung
   BFH, 26.05.1992 - IV B 96/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4283
BFH, 26.05.1992 - IV B 96/91 (https://dejure.org/1992,4283)
BFH, Entscheidung vom 26.05.1992 - IV B 96/91 (https://dejure.org/1992,4283)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - IV B 96/91 (https://dejure.org/1992,4283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung von einen Teil der Wohnung bildenden Räumlichkeiten als Betriebsstätte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 661
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.07.1986 - VIII R 134/83

    Nur Kilometer-Pauschbetrag für Fahrten zwischen wohnung und Betriebsstätte, auch

    Auszug aus BFH, 26.05.1992 - IV B 96/91
    Räumlichkeiten, die - wie üblicherweise ein häusliches Arbeitszimmer - nur einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also vom Wohnbereich nicht getrennt sind, und somit insgesamt gesehen in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, können ungeachtet ihrer beruflichen / betrieblichen Nutzung nicht als Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG qualifiziert werden (vgl. Urteile des BFH vom 15. Juli 1986 VIII R 134/83, BFHE 147, 169, BStBl II 1986, 744; vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421; vom 13. Juli 1989 IV R 55/88, BFHE 157, 562, BStBl II 1990, 23, rechte Spalte a.E.; vom 19. September 1990 X R 110/88, BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208; vom 7. November 1991 IV R 110/88, nicht veröffentlicht, zum heimischen Arbeitsraum eines Rechtsanwalts).
  • BFH, 13.07.1989 - IV R 55/88

    Zum Begriff der Betriebsstätte i. S. von § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG

    Auszug aus BFH, 26.05.1992 - IV B 96/91
    Räumlichkeiten, die - wie üblicherweise ein häusliches Arbeitszimmer - nur einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also vom Wohnbereich nicht getrennt sind, und somit insgesamt gesehen in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, können ungeachtet ihrer beruflichen / betrieblichen Nutzung nicht als Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG qualifiziert werden (vgl. Urteile des BFH vom 15. Juli 1986 VIII R 134/83, BFHE 147, 169, BStBl II 1986, 744; vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421; vom 13. Juli 1989 IV R 55/88, BFHE 157, 562, BStBl II 1990, 23, rechte Spalte a.E.; vom 19. September 1990 X R 110/88, BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208; vom 7. November 1991 IV R 110/88, nicht veröffentlicht, zum heimischen Arbeitsraum eines Rechtsanwalts).
  • BFH, 19.09.1990 - X R 110/88

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug eines selbständigen

    Auszug aus BFH, 26.05.1992 - IV B 96/91
    Räumlichkeiten, die - wie üblicherweise ein häusliches Arbeitszimmer - nur einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also vom Wohnbereich nicht getrennt sind, und somit insgesamt gesehen in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, können ungeachtet ihrer beruflichen / betrieblichen Nutzung nicht als Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG qualifiziert werden (vgl. Urteile des BFH vom 15. Juli 1986 VIII R 134/83, BFHE 147, 169, BStBl II 1986, 744; vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421; vom 13. Juli 1989 IV R 55/88, BFHE 157, 562, BStBl II 1990, 23, rechte Spalte a.E.; vom 19. September 1990 X R 110/88, BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208; vom 7. November 1991 IV R 110/88, nicht veröffentlicht, zum heimischen Arbeitsraum eines Rechtsanwalts).
  • BFH, 07.12.1988 - X R 15/87

    1. Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung - 2. Kilometerpauschale bei

    Auszug aus BFH, 26.05.1992 - IV B 96/91
    Räumlichkeiten, die - wie üblicherweise ein häusliches Arbeitszimmer - nur einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also vom Wohnbereich nicht getrennt sind, und somit insgesamt gesehen in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, können ungeachtet ihrer beruflichen / betrieblichen Nutzung nicht als Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG qualifiziert werden (vgl. Urteile des BFH vom 15. Juli 1986 VIII R 134/83, BFHE 147, 169, BStBl II 1986, 744; vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421; vom 13. Juli 1989 IV R 55/88, BFHE 157, 562, BStBl II 1990, 23, rechte Spalte a.E.; vom 19. September 1990 X R 110/88, BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208; vom 7. November 1991 IV R 110/88, nicht veröffentlicht, zum heimischen Arbeitsraum eines Rechtsanwalts).
  • BFH, 07.11.1991 - IV R 110/88

    Einkommensteuer; Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. zwischen zwei

    Auszug aus BFH, 26.05.1992 - IV B 96/91
    Räumlichkeiten, die - wie üblicherweise ein häusliches Arbeitszimmer - nur einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also vom Wohnbereich nicht getrennt sind, und somit insgesamt gesehen in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, können ungeachtet ihrer beruflichen / betrieblichen Nutzung nicht als Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG qualifiziert werden (vgl. Urteile des BFH vom 15. Juli 1986 VIII R 134/83, BFHE 147, 169, BStBl II 1986, 744; vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421; vom 13. Juli 1989 IV R 55/88, BFHE 157, 562, BStBl II 1990, 23, rechte Spalte a.E.; vom 19. September 1990 X R 110/88, BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208; vom 7. November 1991 IV R 110/88, nicht veröffentlicht, zum heimischen Arbeitsraum eines Rechtsanwalts).
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Rechtsprechung
   BFH, 05.05.1992 - IX R 281/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10148
BFH, 05.05.1992 - IX R 281/87 (https://dejure.org/1992,10148)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1992 - IX R 281/87 (https://dejure.org/1992,10148)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1992 - IX R 281/87 (https://dejure.org/1992,10148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts bei einem Kaufvertrag über ein Grundstück und Einräumen eines lebenslangen Nießbrauchsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 661
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus BFH, 05.05.1992 - IX R 281/87
    Das Gestaltungsmotiv der Ersparnis von Steuern macht die Gestaltung nicht unangemessen (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, 444, BStBl II 1983, 272).
  • BFH, 19.06.1991 - IX R 134/86

    Gestaltungsmißbrauch bei wechselseitiger Vermietung von Eigentumswohnungen

    Auszug aus BFH, 05.05.1992 - IX R 281/87
    Ein Mißbrauch im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung bei einer Gestaltung gegeben, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. das Senatsurteil vom 19. Juni 1991 IX R 134/86, BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904, m. w. N.).
  • BFH, 13.10.1992 - VIII R 3/89

    Anwartschaft durch Bezugsrechtseinräumung an Nichtgesellschafter

    Ein Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i. S. des § 42 AO 1977 ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteile vom 14. Mai 1992 V R 56/89, BFHE 168, 472, BStBl II 1992, 859; vom 5. Mai 1992 IX R 281/87, BFH/NV 1992, 661).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05

    Zur Frage, ob der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts ein

    Demgemäß kann, worauf der Beklagte zutreffend hinweist, auch eine Veräußerung und ein zeitnaher (Rück)- Erwerb zu einem einheitlichen Vorgang zusammengefasst und ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 Abs. 1 S. 1 AO angenommen werden, sofern sich der erstrebte Erfolg bei einer Gesamtbetrachtung als unangemessene Rechtsgestaltung darstellt (so: BFH-Urteil vom 5. Mai 1992 IX R 281/87, BFH/NV 1992, 661; zustimmend: Klein/Brockmeyer, a.a.O., a.a.O., § 42 Rz. 51).
  • FG Niedersachsen, 13.06.1996 - XIV 99/89

    Übergang der Klagebefugnis nach Beendigung einer KG (Kommanditgesellschaft);

    Ein Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nicht steuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. Mai 1992 V R 56/89, BStBl II 1992, 859; vom 05.05.1992 IX R 281/87, BFH/NV 1992, 661; vom 13.10.1992 VIII R 3/89, BStBl II 1993, 477).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1394/05

    Zur Frage der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlustes

    Demgemäß kann, worauf der Beklagte zutreffend hinweist, auch eine Veräußerung und ein zeitnaher (Rück)- Erwerb zu einem einheitlichen Vorgang zusammengefasst und ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 Abs. 1 S. 1 AO angenommen werden, sofern sich der erstrebte Erfolg bei einer Gesamtbetrachtung als unangemessene Rechtsgestaltung darstellt (so: BFH-Urteil vom 5. Mai 1992 IX R 281/87, BFH/NV 1992, 661; zustimmend: Klein/Brockmeyer, a.a.O., a.a.O., § 42 Rz. 51).
  • FG Thüringen, 27.11.1997 - II 80/96

    Begriff des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts; Missbrauch durch

    Maßgebend sind die gesamten Umstände des Einzelfalles (BFH-Urteil vom 05.05.1992 - IX R 281/87, BFH/NV 92, 661).
  • FG Baden-Württemberg, 19.09.1996 - 6 K 111/92

    Abziehbarkeit von Aufwendungen als Werbungskosten oder als vorweggenommene

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