Rechtsprechung
BFH, 12.05.1992 - VII R 52/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Grob fahrlässige Pflichtverletzung durch einseitige Befriedigung der Gläubiger im Falle einer drohenden Insolvenz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Ermessen, grobe Fahrlässigkeit, Grundsatz der anteiligen Tilgung, Haftung für Steuerschulden, Informationspflicht, Körperschaftssteuer, mehrere Geschäftsführer, Pflichtverletzung und Kausalität, soziale Gründe, Umsatzsteuer, Verschulden
Papierfundstellen
- BFH/NV 1992, 785
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87
Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge
Auszug aus BFH, 12.05.1992 - VII R 52/91
Die Vorschrift hat somit Schadensersatzcharakter (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859, 860).Stehen zur Begleichung der Steuerschulden keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, so betrifft die durch die schuldhafte Pflichtverletzung verursachte Schmälerung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nur einen Teil der Steuerschulden, und zwar in dem Umfang, in dem die Klägerin das FA gegenüber den anderen Gläubigern benachteiligt hat (BFH-Urteile vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172; vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776; vom 17. Juli 1985 I R 205/80, BFHE 144, 329, BStBl II 1985, 702 und in BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859).
- BFH, 21.02.1989 - VII R 165/85
Verfügungsberechtigter - GmbH - Geschäftsverteilung - Unternehmensgruppe - …
Auszug aus BFH, 12.05.1992 - VII R 52/91
Grob fahrlässig i. S. des § 69 FGO handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist, in ungewöhnlich hohem Maße außer acht läßt (BFH-Urteil vom 21. Februar 1989 VII R 165/85, BFHE 156, 46, BStBl II 1989, 491, 493;… Tipke / Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 69 Tz. 9). - BFH, 17.07.1985 - I R 205/80
Verkürzung von Steueransprüchen - Tilgung im selben Verhältnis - Würdigung des …
Auszug aus BFH, 12.05.1992 - VII R 52/91
Stehen zur Begleichung der Steuerschulden keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, so betrifft die durch die schuldhafte Pflichtverletzung verursachte Schmälerung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nur einen Teil der Steuerschulden, und zwar in dem Umfang, in dem die Klägerin das FA gegenüber den anderen Gläubigern benachteiligt hat (BFH-Urteile vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172; vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776; vom 17. Juli 1985 I R 205/80, BFHE 144, 329, BStBl II 1985, 702 und in BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859).
- BFH, 14.07.1987 - VII R 188/82
Umsatzsteuerrückstand - Geschäftsführerhaftung - Berechnung der Haftungssumme - …
Auszug aus BFH, 12.05.1992 - VII R 52/91
Stehen zur Begleichung der Steuerschulden keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, so betrifft die durch die schuldhafte Pflichtverletzung verursachte Schmälerung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nur einen Teil der Steuerschulden, und zwar in dem Umfang, in dem die Klägerin das FA gegenüber den anderen Gläubigern benachteiligt hat (BFH-Urteile vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172; vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776; vom 17. Juli 1985 I R 205/80, BFHE 144, 329, BStBl II 1985, 702 und in BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859). - BFH, 03.02.1981 - VII R 86/78
Ermessensentscheidung - Verwaltung
Auszug aus BFH, 12.05.1992 - VII R 52/91
Das FG hat dabei unberücksichtigt gelassen, daß die Inanspruchnahme des Haftenden nach § 191 Abs. 1 AO 1977 eine Ermessensentscheidung des FA ist, die nach § 102 FGO darauf zu überprüfen ist, ob der Haftungsbescheid deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 13. April 1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508, und vom 3. Februar 1981 VII R 86/78, BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493). - BFH, 13.04.1978 - V R 109/75
Haftungsbescheid - Zweigliedrige Entscheidung - Umfang der gerichtlichen …
Auszug aus BFH, 12.05.1992 - VII R 52/91
Das FG hat dabei unberücksichtigt gelassen, daß die Inanspruchnahme des Haftenden nach § 191 Abs. 1 AO 1977 eine Ermessensentscheidung des FA ist, die nach § 102 FGO darauf zu überprüfen ist, ob der Haftungsbescheid deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 13. April 1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508, und vom 3. Februar 1981 VII R 86/78, BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493). - BFH, 26.04.1984 - V R 128/79
GmbH - Haftung - Geschäftsführung
Auszug aus BFH, 12.05.1992 - VII R 52/91
Stehen zur Begleichung der Steuerschulden keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, so betrifft die durch die schuldhafte Pflichtverletzung verursachte Schmälerung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nur einen Teil der Steuerschulden, und zwar in dem Umfang, in dem die Klägerin das FA gegenüber den anderen Gläubigern benachteiligt hat (BFH-Urteile vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172; vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776; vom 17. Juli 1985 I R 205/80, BFHE 144, 329, BStBl II 1985, 702 und in BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859).
- BFH, 23.06.1998 - VII R 4/98
Haftung des Vereinsvorsitzenden
Der Senat hat zwar wiederholt entschieden, daß das Auswahlermessen nicht fehlerhaft ausgeübt wird, wenn das FA nur denjenigen von mehreren Geschäftsführern in Anspruch nimmt, dem nach der intern getroffenen Geschäftsaufteilung die Erfüllung der steuerlichen Pflichten übertragen war (vgl. BFH-Beschluß vom 5. November 1991 VII B 116/91, BFH/NV 192, 575, und BFH-Urteil vom 12. Mai 1992 VII R 52/91, BFH/NV 1992, 785, 787).Soweit sich die Revision wegen der Anforderungen an die Begründung des Auswahlermessens auf die Ausführungen des erkennenden Senats in dem Urteil in BFH/NV 1992, 785 (787) beruft, verkennt sie, daß dort nicht alle gesetzlichen Vertreter als Haftungsschuldner, sondern nur einer der in Betracht kommenden Haftungsschuldnerin Anspruch genommen worden war, so daß dessen Heranziehung vor dem anderen --dort wegen seiner internen Zuständigkeit für die steuerlichen Angelegenheiten-- zwingend zu begründen war.
- BFH, 07.03.1995 - VII B 172/94
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden
Grob fahrlässig i. S. des § 69 AO 1977 handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist, in ungewöhnlich hohem Maße außer acht läßt (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 1992 VII R 52/91, BFH/NV 1992, 785 m. w. N.).Der Antragsteller hat grob fahrlässig gehandelt, weil er es vor Übernahme der Geschäftsführerstellung unterlassen hat, sich mit den elementarsten handelsrechtlichen Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH vertraut zu machen, und keine Erkundigungen über die hierfür zu beachtenden allgemeinen Pflichten des Steuerrechts eingezogen hat (vgl. BFH in BFH/NV 1992, 785).
- BFH, 01.08.2000 - VII R 110/99
GmbH-Geschäftsführer: Haftung für Verspätungszuschlag
Diese zur Haftung nicht entrichteter Umsatzsteuer entwickelten Grundsätze gelten auch für die übrigen Steuern --mit Ausnahme der Lohnsteuer-- und grundsätzlich auch für Nebenleistungen (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1989 VII R 34/87, BFHE 159, 106, BStBl II 1990, 201; vom 12. Mai 1992 VII R 52/91, BFH/NV 1992, 785, zur Haftung für Körperschaftsteuer, und in BFHE 144, 329, BStBl II 1985, 702, betreffend die Haftung für Umsatzsteuer und inzident auch für Säumniszuschläge; s. auch FG des Saarlandes, Urteil vom 27. September 1990 2 K 14/86, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1991, 294, für Säumniszuschläge; Prugger, GmbH-Geschäftsführerhaftung im Stichtagsprinzip, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1988, 539; Spriegl/ Jokisch, Die steuerliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers und der Grundsatz der anteiligen Tilgung, DStR 1990, 433).
- BFH, 31.03.2000 - VII B 187/99
Inanspruchnahme des Haftungsschuldners für rückständige USt-Schulden
Diese zur Haftung nicht entrichteter Umsatzsteuer entwickelten Grundsätze gelten auch für die übrigen Steuern und Nebenleistungen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 1992 VII R 52/91, BFH/NV 1992, 785), mit Ausnahme der Lohnsteuer. - BFH, 28.06.2005 - I R 2/04
Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH
Grob fahrlässig i.S. des § 69 AO 1977 handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist, in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht lässt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 1992 VII R 52/91, BFH/NV 1992, 785; vom 21. Februar 1989 VII R 165/85, BFHE 156, 46, BStBl II 1989, 491, 493; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 69 AO 1977 Tz. 25 f.). - BFH, 18.08.1999 - VII B 106/99
Haftungsbescheid
Hinsichtlich der Umsatzsteuer gehört die anteilige Befriedigung aller Gläubiger zu den elementaren Pflichten jedes Geschäftsführers (vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 1992 VII R 52/91, BFH/NV 1992, 785). - BFH, 09.01.1996 - VII B 189/95
Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuer
Grob fahrlässig i. S. des § 69 AO 1977 handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist, in ungewöhnlich hohem Maße außer acht läßt (vgl. Urteil des BFH vom 12. Mai 1992 VII R 52/91, BFH/NV 1992, 785, m. w. N.). - BFH, 30.06.1995 - VII R 87/94
Auswahlermessen bei Haftung zweier Geschäftsführer
Deshalb kommt es -- wie der Senat auch im Urteil vom 12. Mai 1992 VII R 52/91 (BFH/NV 1992, 785, 786 m. w. N.) entschieden hat -- für die Haftung des Geschäftsführers nicht auf die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers nach außen an.Sonstige Gesichtspunkte, die als sachgerechte Kriterien für die Ausübung des Auswahlermessens durch das FA in Betracht kommen -- wie z. B. ein unterschiedlicher Grad des Verschuldens der Geschäftsführer oder etwa die Zuständigkeit eines Geschäftsführers für die Steuerangelegenheiten nach der internen Geschäftsaufteilung innerhalb der GmbH (vgl. Urteile des Senats vom 29. Mai 1990 VII R 85/89, BFHE 161, 486 [BFH 29.05.1990 - VII R 85/89], BStBl II 1990, 1008, 1009, und in BFH/NV 1992, 785, 787) --, sind nicht festgestellt und in der Ermessensbegründung auch nicht genannt worden.
- FG Saarland, 07.12.2016 - 2 K 1072/14
Ermessensfehlerhafte Inanspruchnahme eines Vereinsvorsitzenden als …
Die Klägerin handelte grob fahrlässig, weil sie die Sorgfalt, zu der sie nach den Umständen und ihren persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist, in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (vgl. dazu BFH vom 12. Mai 1992 VII R 52/91, BFH/NV 1992, 785). - FG Hamburg, 21.10.2010 - 6 K 228/08
Haftung eines Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft für nicht abgeführte …
Regelmäßig prüft das Gericht nur, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind, ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde oder ob gar keine Ermessenserwägungen angestellt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 12.05.1992 - VII R 52/91, BFH/NV 1992, 785, mit weiteren Nachweisen).Auch hat der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung wiederholt entschieden, dass ein Finanzamt das ihm zustehende Auswahlermessen nicht fehlerhaft ausübt, wenn es von mehreren Geschäftsführern nur denjenigen in Anspruch nimmt, dem nach der intern getroffenen Aufgabenverteilung die Erfüllung der steuerlichen Pflichten übertragen wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 05.11.1991 - VII B 116/91, BFH/NV 1992, 575, und BFH-Urteil vom 12.05.1992 - VII R 52/91, BFH/NV 1992, 785, 787).
- FG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2 K 1289/15
Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Haftungsbescheides; Anforderungen an …
- FG Düsseldorf, 25.10.2017 - 2 K 2269/15
Rechtmäßigkeit einer Haftungsinanspruchnahme
- FG Berlin, 22.10.2001 - 9 K 2460/00
Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers
- FG Bremen, 12.10.1993 - 293097K 5
- FG Hamburg, 11.10.2017 - 4 K 9/16
Allgemeines Steuerrecht; Einfuhrumsatzsteuer: Haftung des Geschäftsführers bei …
- FG Saarland, 22.03.2005 - 2 V 354/04
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Lohnsteuerschulden der GmbH; …
- FG Saarland, 16.02.2006 - 2 V 389/05
Beschränkung der Haftung nach § 69 AO wegen insolvenzrechtlicher Anfechtbarkeit …
- VG Stade, 02.04.2014 - 3 A 1404/12
Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG als Haftungsschuldner …
- FG Schleswig-Holstein, 01.12.2005 - 2 K 174/04
Steuerzahlung als insolvenzrechtlich anfechtbare Handlung
- FG Nürnberg, 05.02.2009 - 4 K 387/07
Zuflussfiktion für Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als …
- VG Oldenburg, 21.05.2007 - 2 B 4958/06
Anfechtung; Ausschluss; Bescheid; Eilverfahren; Einwendung; …
- BFH, 16.03.1993 - VII R 57/92
Abgrenzung von bloßen Gewinnzuweisungen und echten Verbindlichkeiten im Fall von …
- VG Oldenburg, 05.12.2005 - 2 B 3951/05
Bekanntgabe; Einwendungen; Feststellungsantrag ; Geschäftsführer; Gewerbesteuer; …
- FG Saarland, 20.12.2004 - 2 V 385/04
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Lohnsteuerschulden der GmbH; …
- FG Baden-Württemberg, 24.07.1996 - 12 K 270/94
Haftung des 1. Vorsitzenden als gesetzlicher Vertreter des Vereins für Ansprüche …
- FG Düsseldorf, 07.03.2023 - 7 K 883/20
Glaubhaftmachung der Verhandlungs- oder Reiseunfähigkeit des …
- FG Hamburg, 07.06.2021 - 4 K 140/17
Einfuhrumsatzsteuer: Haftung des Geschäftsführers bei Bewilligung eines …
- FG Saarland, 07.11.2000 - 1 K 94/00
1. Haftungsverschulden des Geschäftsführers einer GmbH, wenn er die steuerlichen …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 12 K 154/06
Festsetzungsverjährung sowie Treu und Glauben bei Aufhebung eines ersten …
- FG Saarland, 24.08.2001 - 1 K 129/00
Nochmalige Inhaftungnahme nach Ergehen des Umsatzsteuerjahressteuerbescheides - …
- FG Saarland, 08.09.2000 - 1 K 84/00
1. Verschärfte Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuerschulden einer GmbH 2. Keine …
- BFH, 04.04.1996 - VII R 10/96
Fehlen der Entscheidungsgründe bei Übergehen eines selbständigen prozessualen …
- FG Sachsen, 23.05.2013 - 2 K 473/13
Bei unterlassenem Lohnsteuerabzug auf von der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse …
- FG Münster, 09.12.2015 - 13 K 1232/12
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Körperschaftsteuer bei einer im …
- FG Hamburg, 23.05.2002 - II 313/01
Geschäftsführer-Haftung:
- FG Hamburg, 09.10.2001 - II 333/01
Darlegung der Ermessenserwägungen im Zusammenhang mit dem Erlass eines …
- FG München, 19.09.2001 - 14 K 3855/97
Haftung eines Verfügungsberechtigten; Haftung für Umsatzsteuer-Vorauszahlung Juni …
- FG München, 28.06.2007 - 14 K 934/06
Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden einer GmbH; Erstreckung der …
- FG Hamburg, 23.05.2002 - II 328/01
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung fälliger Lohnsteuern
- FG Saarland, 15.02.2002 - 1 K 137/00
Geschäftsführerhaftung bei vorsätzlicher Umsatzsteuerpflichtverletzung - §§ 69 …
- FG Köln, 10.05.2001 - 15 K 3417/93
Gesellschafterhaftung für rückständige Umsatzsteuer einer ehemaligen GmbH & Co. …
- FG Saarland, 07.12.2016 - 10 K 1072/14
- FG Hamburg, 21.12.1998 - VI 168/98
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Antrags an das Gericht auf Aussetzung …
- FG Nürnberg, 09.11.1998 - VII 111/98
- FG Sachsen, 20.08.1999 - 5 V 32/98
Ernsthafte Zweifel bezüglich der Rechtmäßigkeit als Voraussetzung der Aussetzung …
- FG Nürnberg, 05.11.1997 - III 107/96
- FG Baden-Württemberg, 30.03.1995 - 3 K 311/91
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuerschulden
- FG Köln, 16.02.2000 - 6 K 6076/96
Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Duldung der Geschäftsführung durch einen …
- FG Hamburg, 22.05.1997 - II 161/95
Haftung eines Geschäftsführers für grob fahrlässig nicht abgeführte Lohnsteuer; …
Rechtsprechung
BFH, 28.04.1992 - VII B 100/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ersetzung von notwendigen Angaben eines Steuerbescheids durch Bezugnahme auf sich bereits in den Händen eines Steuerpflichtigen befindliche Anlagen oder Unterlagen
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1992, 785
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.08.1991 - III R 41/88
Berufung - Einkommensteuerbescheid - Klageantrag
Auszug aus BFH, 28.04.1992 - VII B 100/91
Der Senat verweist im übrigen jedoch auf die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach auch essentiell notwendige Angaben eines Steuer- bzw. Haftungsbescheids durch eine Bezugnahme auf Anlagen oder Unterlagen, die sich bereits in den Händen des Steuerpflichtigen befinden, ersetzt werden können (so zuletzt BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 41/88, BFHE 166, 1 [BFH 09.08.1991 - III R 41/88], BStBl II 1992, 219). - BFH, 12.03.1985 - VII R 194/83
Voraussetzungen der fehlenden Bestimmtheit eines Haftungsbescheides
Auszug aus BFH, 28.04.1992 - VII B 100/91
Schließlich ist auch das erforderliche Mindestmaß an zeitlicher Nähe zwischen den vorab übermittelten Besteuerungsgrundlagen und dem nachfolgenden Steuerbescheid im Streitfall nicht zu beanstanden (vgl. auch Senatsurteil vom 12. März 1985 VII R 194/83, BFH/NV 1986, 317). - BFH, 24.04.1990 - VII R 114/88
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids an einer Geschäftsführer einer …
Auszug aus BFH, 28.04.1992 - VII B 100/91
Dabei genügt es, wenn aus dem gesamten Inhalt des Bescheids, aus dem Zusammenhang, aus der von der Behörde gegebenen Begründung oder aus den den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Erlasses im Wege einer am Grundsatz von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann (Senatsurteil vom 24. April 1990 VII R 114/88, BFH/NV 1991, 137 m. w. N.). - BFH, 26.03.1981 - VII R 3/79
Auszug aus BFH, 28.04.1992 - VII B 100/91
Dies gilt erst recht für die nicht zum unverzichtbaren Inhalt eines Steuerbescheides gehörenden Besteuerungsgrundlagen (§ 157 Abs. 2 der Abgabenordnung - AO 1977 -), deren Mitteilung an den Steuerschuldner im wesentlichen ein Ausfluß des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs ist (Senat, Urteil vom 26. März 1981 VII R 3/79, BFHE 133, 163).
- FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92
Warenbezüge aus der DDR; Umsatzsteuerkürzung; Begünstigungsrücknahme; …
Die hier in den Bescheiden nicht aufgeführten Besteuerungsgrundlagen durften nach ständiger Rechtsprechung durch Verweis auf den der Klin. bekannten Prüfungsbericht ersetzt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 28.4.92 VII B 100/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1992, 785 m.w.Nachw.), in dem sie mit allen erforderlichen Zahlenangaben im einzelnen dargestellt werden. - FG Hamburg, 21.04.2016 - 1 K 31/15
Einkommensteuerrecht, Abgabenordnung: Keine nähere Benennung von …
Die Mitteilung einzelner Besteuerungsgrundlagen einer Steuerfestsetzung gehört - anders als die Kläger meinen - nicht zum unverzichtbaren Inhalt eines Steuerbescheides, sondern ist im Wesentlichen ein Ausfluss des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs (vgl. BFH-Beschluss vom 28.04.1992, VII B 100/91, BFH/NV 1992, 785).