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BFH, 04.06.1992 - IV R 79/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Annahme eines Gewerbebetriebs gemäß § 1 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV) - Steuerrechtliche Beurteilung Veräußerung bei Veräußerung von zuvor erworbenem, bebautem und in Eigentumswohnungen aufgeteiltem Grundbesitz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§ 15 EStG
Einkommensteuer; gewerblicher Grundstückshandel oder private Vermögensverwaltung
Papierfundstellen
- BFH/NV 1992, 809
Wird zitiert von ... (28)
- BFH, 15.03.2000 - X R 130/97
Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge
Daher begründen die Parzellierung eines unbebauten Grundstücks oder die Aufteilung eines Mietwohngrundstücks in Eigentumswohnungen und deren Veräußerung für sich allein --wenn diese Immobilien nicht in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht erworben worden waren-- unabhängig von der Zahl der Veräußerungsfälle und von der Branchennähe des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 12. März 1964 IV 136/61 S, BFHE 79, 366, BStBl III 1964, 364) grundsätzlich keinen gewerblichen Grundstückshandel (BFH-Urteile vom 22. Oktober 1969 I R 61/68, BFHE 97, 120, 123, BStBl II 1970, 61; vom 10. August 1983 I R 120/80, BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137; vom 23. Oktober 1987 III R 275/83, BFHE 151, 399, 403, BStBl II 1988, 293; vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, 545, BStBl II 1990, 1060; vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, BFH/NV 1992, 809, m.w.N.). - BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94
Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel
Ein enger zeitlicher Zusammenhang wird in aller Regel angenommen, wenn die Zeitspanne zwischen Errichtung und Verkauf der Objekte nicht mehr als 5 Jahre beträgt (…BFH/NV 1994, 94, 95; BFH-Urteil vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, BFH/NV 1992, 809, 810, m.w.N.).Dieser Zeitraum gilt grundsätzlich auch, wenn das Grundstück vom Veräußerer zunächst selbst genutzt oder vermietet worden ist; dann ist von einer zumindest bedingten Veräußerungsabsicht auszugehen (…vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 235, 236, m.w.N.; in BFH/NV 1992, 809, 810).
Als einen gegen eine bereits im Zeitpunkt der Errichtung vorliegende zumindest bedingte Weiterveräußerungsabsicht sprechenden objektiven Umstand hat die Rechtsprechung eine vom Weiterveräußerer selbst vorgenommene (…dazu BFH-Urteil vom 2. März 1990 III R 75/85, BFH/NV 1991, 584, 585) langfristige Vermietung oder eine auf Dauer angelegte Eigennutzung des Objekts angesehen, weil dadurch die Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer bloßen Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten im Gegensatz zu einer lediglich zwischenzeitlichen Vermietung oder Selbstnutzung in den Vordergrund tritt (…BFH/NV 1994, 94, 96; BFH/NV 1992, 809, 810, mit umfangreichen Nachweisen;… BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 235, 236;vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135;…vom 26. Februar 1988 III R 321/84, BFH/NV 1988, 561, 563;vom 10. August 1983 I R 120/80, BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137;vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65;… in BFH/NV 1991, 381;vom 6. April 1990 III R 28/87, BFHE 160, 494, BStBl II 1990, 1057;vom 23. Oktober 1987 III R 275/83, BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293).
Errichtung oder Anschaffung von Häusern in der Absicht langfristiger Vermietung hält sich selbst dann noch im Rahmen privater Vermögensverwaltung, wenn sie einen erheblichen Umfang annimmt, in beträchtlichem Umfang Fremdkapital eingesetzt wird und der Steuerpflichtige nicht branchenfremd ist (BFH/NV 1992, 809, 810, m.w.N.; BFH-Urteil vom 12. März 1964 IV 136/61 S, BFHE 79, 366, BStBl III 1964, 364).
Eine Vermietung bis zu 5 Jahren ist von der Rechtsprechung in diesem Sinne grundsätzlich nicht als langfristig eingestuft worden (…BFH/NV 1994, 94, 95: feste Vermietung auf 5 Jahre und Veräußerung kurze Zeit danach; BFH/NV 1992, 809, 810: Vermietung auf 5 Jahre an gewerblichen Zwischenvermieter;… BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 463, 464: Vermietung unter 3 Jahren;…Urteil vom 28. November 1991 XI R 39/89, BFH/NV 1992, 310, 311: jeweils Selbstnutzung unterhalb von 5 Jahren; Urteil in BFHE 156, 476, BStBl II 1989, 621: Vermietung zwischen 4 und 26 Monaten;… Urteil in BFH/NV 1993, 656: Selbstnutzung bzw. Fremdvermietung unterhalb von 4 Jahren;… BFH-Urteil vom 23. Februar 1994 X R 98/91, BFH/NV 1994, 627;Beschluß vom 2. September 1992 XI R 21/91, BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668: Vermietung auf 4 Jahre;Urteil vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135: Vermietung unter 5 Jahren; Urteile in BFHE 160, 494 [BFH 06.04.1990 - III R 28/87], BStBl II 1990, 1057, 1058; in BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060, 1062 zugleich zur Berücksichtigung der Unvermietbarkeit einzelner Wohnungen;… Urteil in BFH/NV 1989, 784: Vermietung unterhalb 5 Jahren, mit zusätzlichen Sachverhaltselementen -Architekt und Aufteilung;… Urteil in BFH/NV 1988, 561, 563).
- BFH, 18.05.1999 - I R 118/97
Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze
Ein enger zeitlicher Zusammenhang wird in aller Regel angenommen, wenn die Zeitspanne zwischen Errichtung oder Erwerb und Verkauf der Objekte nicht mehr als fünf Jahre beträgt (…Urteile in BFH/NV 1994, 94, 95, und vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, BFH/NV 1992, 809, 810, m.w.N.).Dieser Zeitraum gilt grundsätzlich auch, wenn das Grundstück vom Veräußerer zunächst selbst genutzt oder vermietet worden ist; dann ist von einer zumindest bedingten Veräußerungsabsicht auszugehen (vgl. BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 24/90, BFH/NV 1992, 235, 236, m.w.N., und in BFH/NV 1992, 809, 810).
- BFH, 14.11.1995 - VIII R 16/93
Fünf-Jahres-Zeitraum beim gewerblichen Grundstückshandel
Ein enger zeitlicher Zusammenhang wird in aller Regel angenommen, wenn die Zeitspanne zwischen Errichtung oder Erwerb und Verkauf der Objekte nicht mehr als fünf Jahre beträgt (…Urteile in BFH/NV 1994, 94, 95, und vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, BFH/NV 1992, 809, 810 m. w. N.).Dieser Zeitraum gilt grundsätzlich auch, wenn das Grundstück vom Veräußerer zunächst selbst genutzt oder vermietet worden ist; dann ist von einer zumindest bedingten Veräußerungsabsicht auszugehen (vgl. BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 24/90, BFH/NV 1992, 235, 236 m. w. N., und in BFH/NV 1992, 809, 810).
c) Als einen gegen eine bereits beim Erwerb vorliegende zumindest bedingte Weiterveräußerungsabsicht sprechenden objektiven Umstand hat die Rechtsprechung eine vom Weiterveräußerer selbst vorgenommene (…vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 584) langfristige Vermietung angesehen, weil dadurch die Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer bloßen Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten in den Vordergrund tritt im Gegensatz zu einer lediglich zwischenzeitlichen Vermietung oder Selbstnutzung (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 809, 810 mit umfassenden Nachweisen;… vom 26. Februar 1988 III R 321/84, BFH/NV 1988, 561, 563, und vom 10. August 1983 I R 120/80, BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137 [BFH 10.08.1983 - I R 120/80]).
Errichtung oder Anschaffung von Häusern in der Absicht langfristiger Vermietung hält sich selbst dann noch im Rahmen privater Vermögensverwaltung, wenn sie einen erheblichen Umfang annimmt, in beträchtlichem Umfang Fremdkapital eingesetzt wird und der Steuerpflichtige nicht branchenfremd ist (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 809, 810 m. w. N., und vom 12. März 1964 IV 136/61 S, BFHE 79, 366, BStBl III 1964, 364).
Die mehr als dreijährige Vermietung hat der BFH noch nicht als "langfristig" beurteilt (BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 809, 810, und in BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293).
- BFH, 15.07.2004 - III R 37/02
Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser
Schließlich sind die konkreten Anlässe für die Veräußerung, nämlich die vom Kläger geltend gemachten Finanzierungsschwierigkeiten, die konjunkturellen Abläufe und die durch weitere Umstände beeinflusste rückläufige Ertragssituation seines Gewerbebetriebs nicht geeignet, eine von Anfang an bestehende zumindest bedingte Veräußerungsabsicht zu widerlegen (vgl. BFH-Urteil vom 6. April 1990 III R 28/87, BFHE 160, 494, BStBl II 1990, 1057), und zwar selbst dann nicht, wenn die Anschaffung der Mehrfamilienhäuser ursprünglich zur Alterssicherung gedacht gewesen ist (BFH-Urteil vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, BFH/NV 1992, 809). - BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92
Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel
Hinzu kommt, nach den mangels zulässiger und begründeter Rügen bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO), daß die Kläger von Anfang an die Aufteilung des Gebäudes vereinbart, Abgeschlossenheitsbescheinigungen gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG und die entsprechenden Eintragungen im Grundbuch (§ 7 Abs. 1 WEG) beantragt haben (vgl. Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, 145; vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, BFH/NV 1992, 809, 811;… BFH/NV 1992, 238, 239; vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844; vom 22. März 1990 IV R 23/88, BFHE 160, 249, BStBl II 1990, 637).Für die Abgrenzung einer gewerblichen Tätigkeit vom Bereich der privaten Vermögensverwaltung kommt es bei Grundstücksgeschäften darauf an, ob nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung des Grundbesitzes im Sinne einer bloßen Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten z.B. im Wege einer Vermietung entscheidend in den Vordergrund tritt (…BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 235; vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, BFH/NV 1992, 809; in BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135).
Der im Streitfall feststehende enge zeitliche Zusammenhang zwischen Erbauung und Veräußerung von mehr als drei Wohnungen innerhalb von knapp einem Jahr sowie die von Anfang an geplante und tatsächlich vollzogene Bildung von Wohnungseigentum zwingt nach den Regeln der Lebenserfahrung mangels eindeutiger gegenteiliger objektiver Anhaltspunkte zu der Schlußfolgerung einer bereits im Zeitpunkt der Errichtung bestehenden bedingten Veräußerungsabsicht und der Annahme, daß es den Klägern auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung angekommen und damit die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritten ist (vgl. oben Ziff. 1b, aa; BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 809 m.w.N.; BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; BFHE 160, 249, BStBl II 1990, 637).
- BFH, 28.10.1993 - IV R 66/91
Bei Anwendung der "Drei-Objekt-Grenze" sind auch Objekte zu berücksichtigen, die …
Das gilt auch für die zwischenzeitlich vermietete Wohnung Nr. 4 (Senatsurteil vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, n. v., m. w. N.). - BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97
Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel
Ein enger zeitlicher Zusammenhang wird in aller Regel angenommen, wenn die Zeitspanne zwischen Errichtung und Verkauf der Objekte nicht mehr als fünf Jahre beträgt (…BFH-Urteile vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, 95; vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, BFH/NV 1992, 809, 810, m.w.N.).Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Grundstück vom Veräußerer zunächst vermietet worden ist; dann ist von einer bedingten Veräußerungsabsicht auszugehen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 235, 236, m.w.N., und in BFH/NV 1992, 809, 810).
- BFH, 27.11.2002 - X R 53/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung von weniger als vier Objekten
Der zeitliche Zusammenhang ist ein Beweisanzeichen für den Erwerb oder die Bebauung in Veräußerungsabsicht, das durch andere Sachverhaltsmerkmale erschüttert werden kann (BFH-Urteil vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, BFH/NV 1992, 809, 810, m.w.N). - BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02
Gewerblicher Grundstückshandel; zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude
Das FG hat hierbei nicht --wie das FA meint-- auf eine besondere Situation bei Veräußerung abgestellt (zu deren Unbeachtlichkeit vgl. u.a. BFH-Urteile vom 4. Juni 1992 IV R 79/91, BFH/NV 1992, 809, und vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060), sondern den Abschluss eines 15-jährigen Mietvertrages mit der Stadt, die Einräumung eines lebenslänglichen Wohnungsrechts für die zukünftige Schwiegermutter (S) des Klägers und Beschwerdegegners (Kläger) sowie die ursprüngliche Absicht des Klägers, die Dachgeschosswohnung mit seiner späteren Ehefrau auf Dauer selbst nutzen zu wollen, dahin gehend gewürdigt, dass diese Umstände gegen eine Veräußerungsabsicht sprechen.Denn als einen gegen eine Veräußerungsabsicht sprechenden objektiven Umstand hat die Rechtsprechung sowohl eine langfristige Vermietung von mehr als fünf Jahren Dauer als auch eine auf Dauer angelegte Eigennutzung des Objekts angesehen (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, und in BFH/NV 1992, 809).
- BFH, 19.09.2002 - X R 160/97
Realteilung einer GbR und gewerblicher Grundstückshandel
- FG Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 1 K 182/97
Gewerblicher Grundstückshandel bei einheitlichem Verkauf von vier …
- FG Köln, 31.08.2005 - 12 K 1849/01
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 12.08.2004 - XI B 150/02
Gewerblicher Grundstückshandel - Drei-Objekt-Grenze - Verkauf von acht …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2857/96
- BFH, 26.07.1995 - X R 60/93
Beginn des gewerblichen Grundstückshandels
- FG Baden-Württemberg, 17.10.2000 - 11 K 79/97
- BFH, 23.11.1994 - I B 78/94
Verletzung von Verfahrensvorschriften durch Unterlassen einer …
- FG Köln, 26.02.2000 - 15 K 3056/93
Nachhaltigkeit der Betätigung (3-Objektgrenze)
- FG Berlin, 09.09.1996 - IX 317/95
"Drei-Objekt-Grenze" beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses?
- FG Hamburg, 29.05.2006 - 5 K 117/02
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 28.10.1993 - IV R 67/91
Drei-Objekt-Grenze - Zu berücksichtigende Objekte - Verkauf an eine bestimmte …
- FG Niedersachsen, 02.12.2004 - 10 K 130/89
Abgrenzung der Mitunternehmerschaft zur Arbeitsgemeinschaft und …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2858/96
- FG Hamburg, 14.09.1999 - VI 17/98
Einbeziehung eines Grundstücksgeschäfts in einen unstreitig bereits vorhandenen …
- FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 87/01
Vorliegen der Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung
- FG Baden-Württemberg, 04.04.2001 - 2 K 359/98
Umfang des gewerblichen Grundstückshandels bei einem Bauträger
- FG Baden-Württemberg, 15.12.2000 - 12 V 27/00
Beurteilung der Gewerblichkeit einer Grundstücksveräußerung im Verfahren der …