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   BFH, 09.10.1992 - VI R 17/92   

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https://dejure.org/1992,11256
BFH, 09.10.1992 - VI R 17/92 (https://dejure.org/1992,11256)
BFH, Entscheidung vom 09.10.1992 - VI R 17/92 (https://dejure.org/1992,11256)
BFH, Entscheidung vom 09. Oktober 1992 - VI R 17/92 (https://dejure.org/1992,11256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Aufwendungen für Lehrgänge zum Erwerb der privaten Verkehrsflugzeugführerlizenz als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 226
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.04.1992 - VI R 131/89

    Werbungskosten eines Flugingenieurs durch Erwerb einer Flugerlaubnis

    Auszug aus BFH, 09.10.1992 - VI R 17/92
    Der Senat hat zwar mit dem Urteil vom 24. April 1992 VI R 131/89 (BFHE 168, 144, BStBl II 1992, 963) entschieden, daß die Aufwendungen eines Flugingenieurs für den Erwerb der Erlaubnis für Berufsflugzeugführer 2. Klasse mit dem Ziel, Copilot zu werden, als Werbungskosten abziehbar und keine Berufausbildungskosten sind.
  • BFH, 09.03.1979 - VI R 141/77

    Zur Abgrenzung von Ausbildungs- und Fortbildungskosten beim Übertritt eines

    Auszug aus BFH, 09.10.1992 - VI R 17/92
    Das FG ist in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 9. März 1979 VI R 141/77 (BFHE 127, 210, BStBl II 1979, 337, 338) zwar zutreffend davon ausgegangen, daß Fortbildungskosten anzunehmen sind, wenn die Aufwendungen eines Soldaten zur Vorbereitung des Übergangs zum zivilen Beruf in einem engen sachlichen Zusammenhang sowohl mit der bei der Bundeswehr tatsächlich verrichteten als auch mit der im zivilen Beruf angestrebten Tätigkeit stehen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 1 K 2702/94

    Lohnsteuer; Berufsförderung eines Zeitsoldaten als Berufsausbildung

    Das Seminar sollte den Übergang des Klägers von seinem militärischen Beruf zu einem zivilen Beruf vorbereiten (vgl. BFH BStBl 1979 II S. 337; BFH/NV 1993 S. 226).

    Die Tätigkeiten müssen vergleichbar sein (vgl. BFH BStBl 1979 II S. 337, 338 li.Sp.; BFH/NV 1993 S. 226, 227 Sp. 2).

  • BFH, 22.08.2001 - X B 9/01

    Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beschwerdebegründung -

    Zur Ausbildung als Flugzeugführer hat der BFH entschieden, dass diesbezügliche Aufwendungen Fortbildungskosten sind, wenn sie --eine Gleichwertigkeit der Tätigkeiten vorausgesetzt-- erkennbar in einem engen sachlichen Zusammenhang sowohl mit der bereits tatsächlich verrichteten als auch mit der in einem anderen Beruf angestrebten Tätigkeit stehen (BFH-Urteile vom 9. März 1979 VI R 141/77, BFHE 127, 210, BStBl II 1979, 337; vom 9. Oktober 1992 VI R 17/92, BFH/NV 1993, 226).
  • FG Niedersachsen, 21.01.2003 - 13 K 389/99

    Vorwurf des groben Verschuldens wegen unvollständiger Angaben in Steuererklärung

    Wird eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang bezogene Frage nicht beantwortet, liegt regelmäßig ein grobes Verschulden vor (BFH-Urteil vom 29. Juni 1984 VI R 181/80, BStBl II 1984, 693; BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 24/87, BStBl II 1992, 65; BFH-Urteil vom 22. Mai 1992 VI R 17/92, BStBl II 1993, 80).
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