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   BFH, 04.06.1992 - V R 31/88   

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https://dejure.org/1992,6081
BFH, 04.06.1992 - V R 31/88 (https://dejure.org/1992,6081)
BFH, Entscheidung vom 04.06.1992 - V R 31/88 (https://dejure.org/1992,6081)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 1992 - V R 31/88 (https://dejure.org/1992,6081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerpflicht bei Übernahme von Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften durch einen privatetn Unternehmer gegen Entgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 276
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 04.06.1992 - V R 31/88
    Steuerbare Leistungen i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes führt ein Unternehmer aus, wenn sich seine Leistung auf den Erhalt einer (möglichen) - in der Regel vereinbarten - Gegenleistung richtet (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495).
  • BFH, 10.08.1989 - V R 154/84

    Erfassung steuerbarer Leistungen zwischen Gesellschaften und Gesellschaftern

    Auszug aus BFH, 04.06.1992 - V R 31/88
    Das gilt auch, wenn ein privater Unternehmer Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften gegen Entgelt übernimmt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10. August 1989 V R 154/84, BFH/NV 1990, 398, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1990, 147).
  • BFH, 15.10.1964 - V 202/63 U

    Vorliegen neuer Tatsachen von einigem Gewicht

    Auszug aus BFH, 04.06.1992 - V R 31/88
    Die Aufwendungen von X als Leistungsempfänger an die Klägerin werden unabhängig von ihrer Bezeichnung aufgrund des Leistungsaustauschs zwischen ihr und X entrichtet und sind damit Entgelt für die jeweilige sonstige Leistung (vgl. schon BFH-Urteil vom 31. Januar 1961 V 75/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1964, 180; vom 15. Oktober 1964 V 202/63 U, BFHE 80, 525, BStBl III 1964, 62).
  • BFH, 28.02.1991 - V R 12/85

    - Leistungsaustausch und Entgelt bei Nießbrauchsgewährung -

    Auszug aus BFH, 04.06.1992 - V R 31/88
    Die Zuwendung der geldwerten Vorteile durch Gewährung zinsloser und zinsgünstiger Darlehen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 1991 V R 12/85, BFHE 164, 485, BStBl II 1991, 649) wie auch die Erstattungen hat das FG daher zu Recht als Leistungsentgelt angesehen.
  • BFH, 07.11.1963 - IV 153/63 S

    Ersatzleistungen des Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes an den

    Auszug aus BFH, 04.06.1992 - V R 31/88
    Die Aufwendungen von X als Leistungsempfänger an die Klägerin werden unabhängig von ihrer Bezeichnung aufgrund des Leistungsaustauschs zwischen ihr und X entrichtet und sind damit Entgelt für die jeweilige sonstige Leistung (vgl. schon BFH-Urteil vom 31. Januar 1961 V 75/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1964, 180; vom 15. Oktober 1964 V 202/63 U, BFHE 80, 525, BStBl III 1964, 62).
  • BFH, 31.01.1963 - V 75/60
    Auszug aus BFH, 04.06.1992 - V R 31/88
    Die Aufwendungen von X als Leistungsempfänger an die Klägerin werden unabhängig von ihrer Bezeichnung aufgrund des Leistungsaustauschs zwischen ihr und X entrichtet und sind damit Entgelt für die jeweilige sonstige Leistung (vgl. schon BFH-Urteil vom 31. Januar 1961 V 75/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1964, 180; vom 15. Oktober 1964 V 202/63 U, BFHE 80, 525, BStBl III 1964, 62).
  • BFH, 09.10.2002 - V R 64/99

    Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmerin

    Für die dann notwendige Beurteilung der Leistungen der Klägerin an eine juristische Person des öffentlichen Rechts gegen Verlustausgleich weist der Senat auf seine Entscheidungen zur Tierkörperbeseitigung (Urteile vom 4. Juni 1992 V R 22/90, BFH/NV 1993, 200; vom 4. Juni 1992 V R 31/88, BFH/NV 1993, 276, und vom 4. Juni 1992 V R 33/89, BFH/NV 1993, 331) hin.
  • BFH, 02.09.2010 - V R 23/09

    Leistungsaustausch zwischen gesetzlich zuständiger Körperschaft und Beliehenem

    c) Das FG hat daher zu Recht entschieden, dass --entgegen einer z.T. vertretenen Auffassung (z.B. Lange/Spills, Umsatzsteuer-Rundschau 2006, 7)-- die Zahlungen für die Tierkörperbeseitigung unabhängig davon, ob der Unternehmer lediglich aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (vgl. dazu bereits BFH-Urteile vom 4. Juni 1992 V R 31/88, BFH/NV 1993, 276; vom 4. Juni 1992 V R 22/90, BFH/NV 1993, 200) oder als beliehener Unternehmer tätig war, der Umsatzsteuer unterliegen.
  • FG Köln, 23.06.2004 - 13 K 403/02

    Kostendeckungszuschüsse als umsatzsteuerpflichtigen Aufwendungsersatz; vGA bei

    Die konkrete Bezeichnung der Zahlungen im Vertrag ist für ihre Einordnung als Gegenleistung für die sonstige Leistung der Klägerin unerheblich (vgl. BFH-Urteil vom 4.6.1992 - V R 31/88, BFH/NV 1993, 276).

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass X im Ergebnis nur einen "Verlustausgleich" übernommen hat (vgl. BFH-Urteil in BStBl 2003, 375, unter Hinweis auf BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 276).

  • BGH, 01.10.2009 - VII ZR 183/08

    Bestehen eines privatrechtlichen Benutzungsverhältnisses zwischen einem Besitzer

    cc) Nichts anderes folgt aus dem Umstand, dass die Klägerin mit ihren Leistungen als privater Unternehmer Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften wahrgenommen hat (BFH/NV 1993, 200, 201; BFH/NV 1993, 276).
  • FG Düsseldorf, 18.01.2006 - 5 K 6680/02

    Klärschlammentsorgung; Abwasserbeseitigung; Betriebskostenzuschuss; Organschaft;

    Für die dann notwendige Beurteilung der Leistungen der Klägerin an eine juristische Person des öffentlichen Rechts gegen Verlustausgleich hat der BFH in seiner Revisionsentscheidung auf seine Entscheidungen zur Tierkörperbeseitigung (Urteile vom 4. Juni 1992 V R 22/90, BFH/NV 1993, 200; vom 4. Juni 1992 V R 31/88, BFH/NV 1993, 276, und vom 4. Juni 1992 V R 33/89, BFH/NV 1993, 331) hingewiesen.
  • FG Sachsen, 08.06.2006 - 3 K 2006/03

    Zuschüsse der Stadt an einen eingetragenen Verein für die Vorbereitung und

    Bejaht wurde der erforderliche Leistungsaustausch bei Zuschüssen der öffentlichen Hand für die Übernahme der Tierkörperbeseitigung auf ihrem Gebiet durch eine Firma (Urteil vom 4. Juni 1992, BFH/NV 1993, 276), für die Errichtung eines Parkhauses, durch das auch für die Allgemeinheit Parkplätze entstanden (Urteil vom 13. November 1997, V R 11/97, BStBl II 1998, 169 ), bei der Weiterreichung von Fördermitteln einer Kommune an eine Firma, die eine Deponie auf dem Gebiet der Kommune betrieb (Urteil vom 18. Juli 2000 V B 35/00, BFH/NV 2001, 71 ), für die Errichtung einer Entsorgungsanlage auf dem Gebiet der zur Entsorgung verpflichteten Kommune (Urteil vom 21. Juli 2000 V B 57/00, BFH/NV 2001, 212 ) und bei der Bezuschussung für den Bau einer Kläranlage durch die örtlich hierfür zuständige Gemeinde (Urteil vom 20. Dezember 2001, V R 81/99, BStBl II 2003, 213 ).
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