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   BFH, 10.12.1992 - XI R 13/92   

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https://dejure.org/1992,8884
BFH, 10.12.1992 - XI R 13/92 (https://dejure.org/1992,8884)
BFH, Entscheidung vom 10.12.1992 - XI R 13/92 (https://dejure.org/1992,8884)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 1992 - XI R 13/92 (https://dejure.org/1992,8884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche Wirkungen einer privat oder beruflich bedingten Einschaltung eines Umwegs auf der Fahrt zur Arbeitsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 473
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.02.1977 - IV R 87/72

    Zur Anwendung der Pauschbeträge nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG für Fahrten zwischen

    Auszug aus BFH, 10.12.1992 - XI R 13/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ändert die privat oder beruflich bedingte Einschaltung eines Umwegs auf der Fahrt zur Arbeitsstätte nichts daran, daß die Kosten für die Zurücklegung der regulären Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur im Rahmen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile vom 17. Februar 1977 IV R 87/72, BFHE 122, 55, BStBl II 1977, 543, sowie vom 25. März 1988 III R 96/85, BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655).

    Jede andere Beurteilung würde zu sinnwidrigen Ergebnissen führen, wie die im Urteil in BFHE 122, 55, BStBl II 1977, 543 dargestellten Beispiele zeigen.

  • BFH, 25.03.1988 - III R 96/85

    1. Zeitnahes Ausfüllen des Vordrucks zum Nachweis von Bewirtungskosten - 2.

    Auszug aus BFH, 10.12.1992 - XI R 13/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ändert die privat oder beruflich bedingte Einschaltung eines Umwegs auf der Fahrt zur Arbeitsstätte nichts daran, daß die Kosten für die Zurücklegung der regulären Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur im Rahmen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile vom 17. Februar 1977 IV R 87/72, BFHE 122, 55, BStBl II 1977, 543, sowie vom 25. März 1988 III R 96/85, BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655).
  • BFH, 19.05.2015 - VIII R 12/13

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte - "Umwegfahrten"

    Danach hätten nämlich nicht die tatsächlichen Kosten für die gesamte Fahrt zwischen Wohnung und Betriebsstätte unter Einbeziehung der Fahrten zu den jeweils aufgesuchten Mandanten, sondern lediglich die durch den Mandantenbesuch jeweils entstandenen Mehrkosten im Umfang der über die gewöhnliche Entfernung von Wohnung und Betriebsstätte hinausgehenden Fahrtstrecke --zusätzlich zum Ansatz der Entfernungspauschale-- als Betriebsausgabe berücksichtigt werden dürfen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 162, 420, BStBl II 1991, 134, m.w.N.; in BFH/NV 1996, 117, mit Hinweisen auf die BFH-Urteile vom 17. Februar 1977 IV R 87/72, BFHE 122, 55, BStBl II 1977, 543; vom 25. März 1988 III R 96/85, BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655; vom 10. Dezember 1992 XI R 13/92, BFH/NV 1993, 473; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1310; FG München, Urteil vom 27. April 2010  13 K 912/07, juris).
  • BFH, 22.06.1995 - IV R 74/94

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei beruflich bedingten Umwegen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind auch Aufwendungen für eine durch berufliche Anlässe unterbrochene Fahrt zwischen Wohnung und Betriebsstätte grundsätzlich nur im Rahmen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG abziehbar und demzufolge nur die Aufwendungen für den durch den beruflichen Anlaß erforderlichen Mehrweg uneingeschränkt als Betriebsausgaben anzuerkennen (vgl. Urteile vom 17. Februar 1977 IV R 87/72, BFHE 122, 55, BStBl II 1977, 543; vom 25. März 1988 III R 96/85, BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655; vom 10. Dezember 1992 XI R 13/92, BFH/NV 1993, 473).

    Die Dauer der Hausbesuche, die der Kläger ohnehin erstmals im Revisionsverfahren mit durchschnittlich insgesamt drei Stunden täglich (3/10 der Arbeitszeit) beziffert hat, ändert nicht zwingend den Charakter der Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte; denn der Dauer der beruflichen Tätigkeiten, die Anlaß für die Unterbrechung der Fahrten sind, ist jedenfalls dann kein entscheidendes Gewicht beizumessen, wenn die Tätigkeit in der Betriebsstätte nach ihrem zeitlichen Umfang im Vordergrund steht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 473 zum zwei- bis dreistündigen Einkauf eines Einzelhändlers).

  • FG Schleswig-Holstein, 28.03.2001 - II 1/00

    Veräußerung eines Grundstücks nach Sandabbau an einen Abwasserzweckverband;

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  • FG Sachsen, 02.04.2014 - 8 K 718/11

    Keine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke zwischen Wohnung und

    Auch die Umwege wegen der Elternbesuche am Freitagabend ändern nichts daran, dass die Kosten für die reguläre Fahrtstrecke abzugsfähig bleiben, weil die Eltern anlässlich der beruflich veranlassten Fahrten nach B. besucht wurden und nicht umgekehrt (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 XI R 13/92).
  • BFH, 20.12.1994 - I B 102/94

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

    Die Frage, wie Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Beschäftigungsstätte zu behandeln sind, bei denen ein beruflich bedingter Umweg eingeschaltet wird, ist ebenfalls nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. BFH- Urteil vom 10. Dezember 1992 XI R 13/92, BFH/NV 1993, 473).
  • FG Köln, 16.01.2003 - 2 K 5717/01

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids

    Da aber hierzu keine weiteren Erkenntnismöglichkeiten mehr gegeben sind, folgt der Senat der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH, wonach bei neu gegründeten Gewerbebetrieben davon auszugehen ist, dass diese grundsätzlich mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden (BFH-Urteil vom 21.01.1993 XI R 18/92, 19/92, BFH/NV 1993, 473).
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