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Rechtsprechung
   BFH, 14.10.1992 - IV R 123/92   

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https://dejure.org/1992,7020
BFH, 14.10.1992 - IV R 123/92 (https://dejure.org/1992,7020)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1992 - IV R 123/92 (https://dejure.org/1992,7020)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1992 - IV R 123/92 (https://dejure.org/1992,7020)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen einer Zurücknahme der Klage hinsichtliche dem Einheitswert von Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 488
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.09.1977 - V R 46/75

    Klagerücknahme - Revision des Beklagten - Aussprache der Kostenfolge - Beschluß

    Auszug aus BFH, 14.10.1992 - IV R 123/92
    Diese Rechtsfolge ist aus Gründen der Rechtsklarheit vom BFH als dem zur Zeit mit der Sache befaßten Gericht ausdrücklich auszusprechen (BFH-Beschlüsse vom 29. September 1977 V R 46/75, BFHE 123, 312, BStBl II 1978, 13; vom 3. August 1978 VI R 73/78, BFHE 125, 493, BStBl II 1978, 649, und vom 8. März 1988 VII R 31-32/83, BFH/NV 1988, 798).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 136 Abs. 2 FGO (zum Vorstehenden BFH-Beschlüsse in BFHE 123, 312, BStBl II 1978, 13, und in BFH/NV 1988, 798).

  • BFH, 26.07.1988 - VII R 5/85

    Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung bei einstimmigen für

    Auszug aus BFH, 14.10.1992 - IV R 123/92
    Diese Rechtsfolge ist aus Gründen der Rechtsklarheit vom BFH als dem zur Zeit mit der Sache befaßten Gericht ausdrücklich auszusprechen (BFH-Beschlüsse vom 29. September 1977 V R 46/75, BFHE 123, 312, BStBl II 1978, 13; vom 3. August 1978 VI R 73/78, BFHE 125, 493, BStBl II 1978, 649, und vom 8. März 1988 VII R 31-32/83, BFH/NV 1988, 798).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 136 Abs. 2 FGO (zum Vorstehenden BFH-Beschlüsse in BFHE 123, 312, BStBl II 1978, 13, und in BFH/NV 1988, 798).

  • BFH, 24.07.1990 - VIII R 39/84

    Zur Höhe der Rückstellung für Versorgungsleistungen an ehemalige Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 14.10.1992 - IV R 123/92
    Während des Revisionsverfahrens entsprach das FA im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Juli 1990 VIII R 39/84 (BFHE 161, 504 [BFH 24.07.1990 - VIII R 39/84], BStBl II 1992, 229) in der Gewinnfeststellungssache dem Antrag der Klägerin und änderte den Gewinnfeststellungsbescheid 1985 entsprechend.
  • BFH, 03.08.1978 - VI R 73/78

    Postschließfach - Leerung des Postschließfachs - Zugangszeitpunkt -

    Auszug aus BFH, 14.10.1992 - IV R 123/92
    Diese Rechtsfolge ist aus Gründen der Rechtsklarheit vom BFH als dem zur Zeit mit der Sache befaßten Gericht ausdrücklich auszusprechen (BFH-Beschlüsse vom 29. September 1977 V R 46/75, BFHE 123, 312, BStBl II 1978, 13; vom 3. August 1978 VI R 73/78, BFHE 125, 493, BStBl II 1978, 649, und vom 8. März 1988 VII R 31-32/83, BFH/NV 1988, 798).
  • BFH, 03.08.1978 - VI R 171/75

    Zustellung - Einspruchsentscheidung - Dienstsiegel des FA - Formbedürfnis einer

    Auszug aus BFH, 14.10.1992 - IV R 123/92
    Diese Rechtsfolge ist aus Gründen der Rechtsklarheit vom BFH als dem zur Zeit mit der Sache befaßten Gericht ausdrücklich auszusprechen (BFH-Beschlüsse vom 29. September 1977 V R 46/75, BFHE 123, 312, BStBl II 1978, 13; vom 3. August 1978 VI R 73/78, BFHE 125, 493, BStBl II 1978, 649, und vom 8. März 1988 VII R 31-32/83, BFH/NV 1988, 798).
  • BFH, 18.03.2010 - X R 20/09

    Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens in Fällen geringer Bedeutung

    Wegen der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache ist das angefochtene FG-Urteil einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 1992 IV R 123/92, BFH/NV 1993, 488).
  • BFH, 11.07.2007 - XI R 1/07

    Anlauf der Frist für die Geltendmachung einer unwirksamen Klagerücknahme - Fehlen

    a) Nach allgemeiner Meinung entfällt zwar unmittelbar mit der Klagerücknahme rückwirkend die Rechtshängigkeit (BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 1992 IV R 123/92, BFH/NV 1993, 488; vom 21. März 2005 XI R 53/04, nicht veröffentlicht, juris; Gräber/Koch, a.a.O., § 72 Rz 30); der nach § 72 Abs. 2 Satz 2 FGO zu erlassende Einstellungsbeschluss hat danach "nur" deklaratorischen Charakter.
  • BFH, 30.08.2007 - V R 37/07

    Klagerücknahme während des Revisionsverfahrens

    Nach wirksamer Rücknahme der Klage (§ 72 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) war das Verfahren mit der Maßgabe einzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil gegenstandslos ist (§ 72 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 121 Satz 1 FGO; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 1992 IV R 123/92, BFH/NV 1993, 488).

    Über die Kosten war nach § 143 Abs. 1 FGO im Beschluss mitzuentscheiden, weil mit dem erstinstanzlichen Urteil auch die darin getroffene Kostenentscheidung weggefallen ist; § 144 FGO ist in einem solchen Fall nicht anwendbar (BFH-Beschluss in BFH/NV 1993, 488).

  • BFH, 08.07.2005 - V R 17/05

    Rücknahme der Klage

    Nach wirksamer Rücknahme der Klage (§ 72 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) war das Verfahren mit der Maßgabe einzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil gegenstandslos ist (§ 72 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 121 Satz 1 FGO; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 1992 IV R 123/92, BFH/NV 1993, 488).

    Über die Kosten war nach § 143 Abs. 1 FGO im Beschluss mitzuentscheiden, weil mit dem erstinstanzlichen Urteil auch die darin getroffene Kostenentscheidung weggefallen ist; § 144 FGO ist in einem solchen Fall nicht anwendbar (BFH-Beschluss in BFH/NV 1993, 488).

  • BSG, 27.10.2016 - B 13 R 337/15 B

    Vertretungszwang vor dem BSG - Klagerücknahme - Postulationsfähigkeit

    Gemäß § 202 S 1 SGG iVm § 269 Abs. 3 S 1 Halbs 2 ZPO werden - abgesehen von Kostenentscheidungen nach § 192 Abs. 1, Abs. 3 S 1 SGG - in der Sache bereits ergangene Entscheidungen mit der Klagerücknahme wirkungslos (vgl § 269 Abs. 4 S 1 ZPO, § 92 Abs. 3 S 2 VwGO; s auch BFH Beschluss vom 14.10.1992 - IV R 123/92 - Juris RdNr 4).
  • BFH, 11.03.2013 - I B 95/12

    Rüge des Verstoßes gegen die Gewährung eines fairen Verfahrens

    Aufgrund der Klagerücknahme (betreffend Umsatzsteuer 2007) hat der Senat nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (vgl. Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 143 Rz 7) über die Kosten des gesamten Verfahrens (Klageverfahren und Beschwerdeverfahren) zu entscheiden (§ 143 FGO; BFH-Beschlüsse vom 10. Juni 2005 V B 103/04, juris; BFH-Beschluss vom 14. Oktober 1992 IV R 123/92, BFH/NV 1993, 488).
  • BFH, 24.05.2007 - XI R 60/05

    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung

    Durch die somit eingetretene Erledigung in der Hauptsache ist das angefochtene FG-Urteil einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 1992 IV R 123/92, BFH/NV 1993, 488).
  • BFH, 21.03.2005 - XI R 53/04

    Erlass eines Kostenbeschlusses nach Klagerücknahme

    Diese Rechtsfolge ist aus Gründen der Rechtsklarheit vom Bundesfinanzhof (BFH) als dem zur Zeit mit der Sache befassten Gericht ausdrücklich auszusprechen (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 1992 IV R 123/92, BFH/NV 1993, 488, m.w.N.).
  • BFH, 29.11.2005 - IX R 71/02

    Rücknahme der Klage im Revisionsverfahren

    Diese Rechtsfolge ist aus Gründen der Rechtsklarheit vom Bundesfinanzhof (BFH) als dem zur Zeit mit der Sache befassten Gericht ausdrücklich auszusprechen (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 1992 IV R 123/92, BFH/NV 1993, 488, m.w.N.).
  • BFH, 10.06.2005 - V B 103/04

    Mitentscheidung über die Kosten im Beschluss

    Über die Kosten war nach § 143 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) im Beschluss mitzuentscheiden, weil mit dem erstinstanzlichen Urteil auch die darin getroffene Kostenentscheidung weggefallen ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 1992 IV R 123/92, BFH/NV 1993, 488).
  • BFH, 06.11.2000 - III R 72/97

    Klagerücknahme - Einwilligung der Beteiligten - Wirkungen der Rechtshängigkeit -

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Rechtsprechung
   BFH, 15.12.1992 - VII E 3/92   

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https://dejure.org/1992,1919
BFH, 15.12.1992 - VII E 3/92 (https://dejure.org/1992,1919)
BFH, Entscheidung vom 15.12.1992 - VII E 3/92 (https://dejure.org/1992,1919)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 1992 - VII E 3/92 (https://dejure.org/1992,1919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 488
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.1972 - III ZR 191/69

    Haftung auf Grund Vermögensübernahme - Berechnung des Gesamtvermögens -

    Auszug aus BFH, 15.12.1992 - VII E 3/92
    Zwar trifft den Gläubiger, der den Übernehmer in Anspruch nimmt, die Darlegungs- und Beweislast für die objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Vermögensübernahme (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. März 1972 III ZR 191/69, Wertpapier-Mitteilungen 1972, 610; Zeiss, a.a.O., § 419 Rdnr.6; Weber, a.a.O., § 419 Rdnr.44).
  • BGH, 09.04.1987 - IX ZR 138/86

    Verjährung der Ansprüche gegen den Vermögensübernehmer; Rechtsschutzinteresse für

    Auszug aus BFH, 15.12.1992 - VII E 3/92
    Die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweispflicht, insbesondere bezogen auf die Kenntnis des Übernehmers, dürfen aber aufgrund der häufig anzutreffenden Beweisschwierigkeit des Gläubigers nicht überspannt werden (Urteil des BGH vom 9. April 1987 IX ZR 138/86, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs - BGH-LM -, Nr. 44 zu § 419 = Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1987, 2863; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 419 BGB Rdnr.2).
  • BFH, 31.05.2007 - V E 2/06

    Einwendungen des Kostenschuldners gegen den Ansatz des Mindestreitwerts

    a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG können die Kostenansätze und die ihnen zugrunde liegende Streitwertbemessung überprüft werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488; vom 13. Dezember 2006 XI E 5/06, BFH/NV 2007, 493).
  • BFH, 13.12.2006 - XI E 7/06

    Bestimmung des Streitwerts für die Verfahren wegen einheitlicher und gesonderter

    Mit der Erinnerung können die Kostenansätze und die ihnen zugrunde liegende Streitwertbemessung überprüft werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488).
  • BFH, 20.08.2012 - I E 2/12

    Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft als Gegenstand einer Erinnerung

    Der Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft liegt zwar nicht von vornherein außerhalb des Kostenrechts, so dass er im Grundsatz Gegenstand eines Erinnerungsverfahrens sein kann (s. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488; vom 17. Februar 1994 VII E 3/93, BFH/NV 1994, 819; s.a. BFH-Beschluss vom 10. Januar 2000 XI E 4/99, BFH/NV 2000, 1099).
  • BFH, 13.12.2006 - XI E 5/06

    Erinnerung

    Mit der Erinnerung können die Kostenansätze und die ihnen zugrunde liegende Streitwertbemessung überprüft werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488).
  • BFH, 13.12.2006 - XI E 6/06

    Bestimmung des Streitwerts im Beschwerdeverfahren; Voraussetzungen für eine

    Mit der Erinnerung können die Kostenansätze und die ihnen zugrunde liegende Streitwertbemessung überprüft werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488).
  • BFH, 29.10.1998 - X E 8/98

    Kostenrechnung; Erinnerung

    Die Erinnerung bietet nur die Möglichkeit zur Prüfung der Kostenrechnung selbst, d.h. der einzelnen Kostenansätze und der ihnen zugrundeliegenden Streitwertbemessung (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488, und in BFH/NV 1997, 523).
  • BFH, 27.10.2000 - VII E 10/00

    Kostenansatz - Streitwertüberprüfung nach Streitwertfestsetzung

    Nach § 5 Abs. 1 GKG kann der Kostenschuldner gegen den Kostenansatz Erinnerung einlegen, mit der grundsätzlich Einwendungen gegen die einzelnen Kostenansätze und den zugrunde gelegten Streitwert geltend gemacht werden können (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488).
  • BFH, 20.03.1998 - X E 1/98

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen eine Kostenentscheidung

    Erstrebt werden darf mit der Erinnerung nur die Prüfung der einzelnen Kostenansätze und der ihnen zugrundeliegenden Streitwertbemessung (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488, und in BFH/NV 1997, 523).
  • LSG Thüringen, 16.02.2007 - L 6 B 141/06

    Einwendung gegen Kostenansatz mit Erinnerung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Mit der Erinnerung können grds. Einwendungen gegen die einzelnen Kostenansätze oder den zugrunde gelegten Streitwert bzw. die Schuldnerschaft erhoben werden (vgl. BFH, Beschluss vom 15. Februar 1992 - Az.: VII E 3/92, nach juris).
  • BFH, 16.07.1998 - X E 7/98

    Fehlende Revisionszulassung - Vertretungszwang - Gerichtskosten -

    Erstrebt werden darf mit der Erinnerung nur die Prüfung der Kostenrechnung selbst, d.h. der einzelnen Kostenansätze und der ihnen zugrundeliegenden Streitwertbemessung (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488, und in BFH/NV 1997, 523).
  • BFH, 20.03.1998 - X E 2/98

    Rechtmäßigkeit einer Erinnerung gegen die Hauptsacheentscheidung eischließlich

  • FG Hessen, 17.09.2007 - 12 Ko 3825/04

    Kostentragungspflicht des Insolvenzverwalters für eine abgeschlossene Instanz

  • BFH, 19.11.1996 - IV B 98/95

    Möglichkeit der Einlegung einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz

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Rechtsprechung
   BFH, 18.02.1992 - VIII B 101/91   

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https://dejure.org/1992,25178
BFH, 18.02.1992 - VIII B 101/91 (https://dejure.org/1992,25178)
BFH, Entscheidung vom 18.02.1992 - VIII B 101/91 (https://dejure.org/1992,25178)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 1992 - VIII B 101/91 (https://dejure.org/1992,25178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 488
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.08.1991 - VIII B 14/87

    Anordnung einer Sicherheitsleistung aus öffentlichem Interesse

    Auszug aus BFH, 18.02.1992 - VIII B 101/91
    Anmerkung: Die gleichen Rechtsfragen sind vom VIII. Senat des BFH im Beschluß vom 13. August 1991 VIII B 14/87, der denselben Sachverhalt betrifft, bereits entschieden worden (BFH/NV 1992, 688).
  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung

    In der Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherheitsleistung als Bedingung einer Aussetzung der Vollziehung im Grundsatz geklärt (vgl. unter anderem BFH, Beschluss vom 18. Februar 1992 - VIII B 101/91 -, BFH/NV 1993, S. 488; Koch, in: Gräber, FGO, 5. Auflage, § 69 Rn. 154 ff., insbesondere Rn. 157; Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 108 ff., insbesondere Rn. 111): Eine Sicherheitsleistung ist demnach angezeigt, wenn die spätere Vollstreckung der Steuerforderung infolge der Aussetzung der Vollziehung insbesondere wegen der wirtschaftlichen Lage des Steuerschuldners gefährdet oder erschwert erscheint.
  • BFH, 15.09.2015 - I B 57/15

    Aussetzung der Vollziehung - Sicherheitsleistung wegen Auslandswohnsitzes

    c) Aus der geschilderten Sachlage folgt im Übrigen, dass der von der Beschwerde angestellte Vergleich der hier gegebenen Konstellation eines Auslandswohnsitzes mit jener eines vermögens- und einkommenslosen Antragstellers, bei dem aus diesem Grund schon zum Zeitpunkt der Gewährung der AdV keinerlei Realisierungschancen für die Steuerforderung bestehen (vgl. zum Absehen von Sicherheitsleistungen in solchen Situationen z.B. Senatsbeschlüsse vom 11. August 2000 I S 5/00, BFH/NV 2001, 314, und in BFH/NV 2005, 1778; BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 1992 VIII B 101/91, BFH/NV 1993, 488, und vom 26. Juni 2003 X S 4/03, BFH/NV 2003, 1217) nicht passend ist.
  • BFH, 26.06.2003 - X S 4/03

    AdV

    Im Hinblick darauf, dass der Antragsteller nach eigenem glaubhaften und vom FA unwidersprochen gebliebenen Bekunden nicht in der Lage ist, "irgendeine Zahlung zu leisten", wird von der Anordnung einer Sicherheitsleistung durch den Antragsteller abgesehen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Februar 1992 VIII B 101/91, BFH/NV 1993, 488).
  • BFH, 11.08.2000 - I S 5/00

    Aussetzung der Vollziehung

    Im Hinblick auf den Antrag des FA auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von einer Sicherheitsleistung durch die Klägerin abgesehen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Februar 1992 VIII B 101/91, BFH/NV 1993, 488; Gräber/Koch, a.a.O., § 69 Anm. 146).
  • FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 82/08

    Gewährung der Aussetzung einer sofortigen Vollziehung gegen Sicherheitsleistung;

    Von der Anforderung einer Sicherheitsleistung ist dann abzusehen, wenn der Steuerpflichtige trotz zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (BFH Beschluss vom 18. Februar 2002 VIII B 101/91, BFH/NV 1993, 488).
  • FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 77/08

    Steuerbefreiung von unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallenden Umsätzen;

    Von der Anforderung einer Sicherheitsleistung ist dann abzusehen, wenn der Steuerpflichtige trotz zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (BFH Beschluss vom 18. Februar 2002 VIII B 101/91, BFH/NV 1993, 488).
  • FG Thüringen, 28.09.2000 - II 281/99

    Haftung des Geschäftsführers einer portugiesischen Baufirma für Lohnsteuer;

    Die Gefahr von Steuerausfällen kann insbesondere auf Grund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen bestehen (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH vom 18. Februar 1992 VIII B 101/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1993, 488).
  • FG München, 07.10.2004 - 6 V 3036/04

    Verdeckte Gewinnausschüttungen; Rechtschutzbedürfnis an Aussetzung der

    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung hat zu unterbleiben, wenn der Steuerpflichtige bei einer auf ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide gestützten Aussetzung der Vollziehung im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (BFH, Beschluss vom 18.02.1992 - VIII B 101/91, BFH/NV 1993, 488).
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