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   BFH, 07.10.1992 - VII B 92/92   

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https://dejure.org/1992,4542
BFH, 07.10.1992 - VII B 92/92 (https://dejure.org/1992,4542)
BFH, Entscheidung vom 07.10.1992 - VII B 92/92 (https://dejure.org/1992,4542)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 1992 - VII B 92/92 (https://dejure.org/1992,4542)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 513
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.02.1989 - VII B 143/88

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Steuern -

    Auszug aus BFH, 07.10.1992 - VII B 92/92
    Denn in dieser Vorschrift ist eine Unterbindung der Vollstreckung auf Dauer nicht vorgesehen (Beschlüsse des Senats vom 18. März 1986 VII B 115/85, BFH/NV 1986, 479, 480; vom 14. Februar 1989 VII B 143/88, BFH/NV 1989, 565, 566, und vom 4. Dezember 1990 VII B 166/90, BFH/NV 1991, 758).

    Nach Abschn. 7 Abs. 2 der Vollstreckungsanweisung (BStBl I 1980, 112), auf die sich der Senat bereits in seiner Entscheidung in BFH/NV 1989, 565, 366 berufen hat, ist von einer Unbilligkeit i. S. des § 258 AO 1977 nur dann auszugehen, wenn die Vollstreckung oder eine einzelne Vollstreckungsmaßnahme dem Vollstreckungsschuldner einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Zuwarten oder durch eine andere Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden könnte.

  • BFH, 18.03.1986 - VII B 115/85

    Behauptung einer Kettenreation weiterer Vollstreckungsmaßnahmen durch

    Auszug aus BFH, 07.10.1992 - VII B 92/92
    Denn in dieser Vorschrift ist eine Unterbindung der Vollstreckung auf Dauer nicht vorgesehen (Beschlüsse des Senats vom 18. März 1986 VII B 115/85, BFH/NV 1986, 479, 480; vom 14. Februar 1989 VII B 143/88, BFH/NV 1989, 565, 566, und vom 4. Dezember 1990 VII B 166/90, BFH/NV 1991, 758).
  • BFH, 04.12.1990 - VII B 166/90

    Glaubhaftmachung von Einwendungen im finanzgerichtlichen Verfahren gegen die der

    Auszug aus BFH, 07.10.1992 - VII B 92/92
    Denn in dieser Vorschrift ist eine Unterbindung der Vollstreckung auf Dauer nicht vorgesehen (Beschlüsse des Senats vom 18. März 1986 VII B 115/85, BFH/NV 1986, 479, 480; vom 14. Februar 1989 VII B 143/88, BFH/NV 1989, 565, 566, und vom 4. Dezember 1990 VII B 166/90, BFH/NV 1991, 758).
  • FG München, 22.02.2010 - 14 K 3659/09

    Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung - Keine Unbilligkeit einer

    Von einem absehbaren Zeitraum kann jedenfalls dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn der dem FA unterbreitete Tilgungsvorschlag eine vollständige Begleichung der Steuerrückstände erst nach mehreren Jahren erwarten lässt (vgl. BFH-Entscheidung vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160, und Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513, in dem der erkennende Senat einen Tilgungszeitraum von sieben Jahren nicht mehr als in diesem Sinne absehbaren Zeitraum erachtet hat).
  • BFH, 31.05.2005 - VII R 62/04

    Unbilligkeit der Vollstreckung; Ratenzahlung

    Von einem absehbaren Zeitraum kann jedenfalls dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn der dem FA unterbreitete Tilgungsvorschlag eine vollständige Begleichung der Steuerrückstände erst nach mehreren Jahren erwarten lässt (vgl. BFH-Entscheidung vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160, und Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513, in dem der erkennende Senat einen Tilgungszeitraum von sieben Jahren nicht mehr als in diesem Sinne absehbaren Zeitraum erachtet hat).
  • BFH, 12.12.2005 - VII R 63/04

    Antrag auf Insolvenzverfahren als Ermessensentscheidung; Vollstreckungsaufschub

    Von einem absehbaren Zeitraum kann jedenfalls dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn der dem FA unterbreitete Tilgungsvorschlag eine vollständige Begleichung der Steuerrückstände erst nach mehreren Jahren erwarten lässt (vgl. BFH-Entscheidung vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160, und Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513, in dem der erkennende Senat einen Tilgungszeitraum von sieben Jahren nicht mehr als in diesem Sinne absehbaren Zeitraum erachtet hat).
  • BFH, 11.12.2007 - VII R 52/06

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagens des Vollstreckungsaufschubs -

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass sich die Vollstreckung im Falle des Anerbietens von Ratenzahlungen durch den Vollstreckungsschuldner als unbillig erweisen kann, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er seine Zusage einhalten wird, und wenn nach der Höhe der angebotenen Raten mit einer zügigen und kurzfristigen Tilgung der Steuerschuld gerechnet werden kann (so schon Senatsbeschluss vom 24. September 1991 VII B 107/91, BFH/NV 1992, 503; Senatsurteil vom 31. Mai 2005 VII R 62/04, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 935, und Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513, in dem ein Tilgungszeitraum von sieben Jahren nicht mehr als kurzfristige Tilgung angesehen wurde).
  • FG Berlin, 21.09.2004 - 7 K 7295/04

    Gewährung von Vollstreckungsaufschub als Ermessensentscheidung; Unbilligkeit der

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  • BFH, 05.10.2001 - VII B 15/01

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Vorlage eines

    Ein Zeitraum von sieben Jahren bis zur Tilgung der Rückstände, wie vom FG nach Maßgabe der vom Kläger angebotenen Ratenzahlungen in Höhe von monatlich 1 000 DM für den Streitfall errechnet, ist jedenfalls kein in diesem Sinne absehbarer Zeitraum mehr (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513).
  • BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04

    Vollstreckungsaufschub - Voraussetzungen

    So hat der Senat bereits einen Zeitraum von sieben Jahren bis zur Tilgung der Rückstände nicht mehr als einen in diesem Sinne absehbaren Zeitraum angesehen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513).
  • FG München, 28.05.1998 - 13 K 1411/97

    Betrieb eines Einzelhandels mit Gebraucht- und Unfallfahrzeugen; Anspruch auf

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  • FG Hamburg, 27.08.1999 - IV 127/99

    Voraussetzungen der Änderung der Aufhebung eines gerichtlichen Beschlusses über

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  • FG Nürnberg, 15.08.2018 - 2 V 888/18

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides

    aa) Ein Vollstreckungsaufschub kommt - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - nur bei einer lediglich vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit in Betracht (so auch BFH-Beschluss vom 07.10.1992 VII B 92/92, juris).
  • OVG Sachsen, 04.02.2016 - 5 A 602/13

    Gewerbesteuer, einstweiliger Vollstreckungsschutz, Unbilligkeit, maßgeblicher

  • FG München, 27.11.2008 - 14 K 3117/07

    Möglicher Verstoß der Umsatzsteuer-Nachschau gegen das Zitiergebot führt nicht

  • FG Köln, 21.12.2000 - 7 V 7490/00

    Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für die Zeitdauer des Versuchs

  • FG München, 23.12.2010 - 14 V 3641/10

    Pfändung eines Kontos eines Rechtsanwalts

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2000 - 5 V 3247/99

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen

  • FG Hamburg, 14.03.2002 - II 41/02

    Zur ermessensfehlerfreien Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs

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