Weitere Entscheidung unten: BFH, 10.09.1992

Rechtsprechung
   BFH, 28.01.1993 - V R 12/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10699
BFH, 28.01.1993 - V R 12/89 (https://dejure.org/1993,10699)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1993 - V R 12/89 (https://dejure.org/1993,10699)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - V R 12/89 (https://dejure.org/1993,10699)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 569
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.11.1991 - V R 99/87

    - Eine Publikums-Kommanditgesellschaft bewirkt mit der Beteiligung von

    Auszug aus BFH, 28.01.1993 - V R 12/89
    Es liegt dann ein steuerfreier Umsatz von Anteilen an einer Gesellschaft vor (BFH-Urteil vom 21. November 1991 V R 99/87, BFHE 167, 462, BStBl II 1992, 637).
  • BFH, 27.03.1991 - II R 82/87

    Keine Grunderwerbsteuer beim Wechsel von Gesellschaftern einer

    Auszug aus BFH, 28.01.1993 - V R 12/89
    Die Einräumung der Treuhandrechte fiel unter das GrEStG, wenn die Rechte der Anleger derart mit einem Anrecht auf eine bestimmte Wohnung verbunden waren, daß die Einräumung der Treuhandrechte im Ergebnis der Übertragung von Wohnungseigentum gleichkam (vgl. BFH-Urteil vom 27. März 1991 II R 82/87, BFHE 164, 473, BStBl II 1991, 731).
  • FG Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 1 K 4/92

    Vorsteuerabzug bei Treuhandgebühren

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  • FG Niedersachsen, 16.11.2000 - 5 K 552/97

    Kein Vorsteuerabzug für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von

    Eine Publikumsgesellschaft, an der die Kapitalanleger nicht unmittelbar als Kommanditisten, sondern mittelbar über einen Treuhandkommanditisten beteiligt sind, bewirkt den Anlegern gegenüber durch die Beteiligung steuerfreie und deshalb vorsteuerabzugsschädliche Umsätze, wenn die Anleger wie Kommanditisten in das Gesellschaftsverhältnis einbezogen werden (BFH-Urteil vom 28.01.1993 VR 12/89 -, BFH/NV 1993, 569).
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Rechtsprechung
   BFH, 10.09.1992 - V R 38/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,15641
BFH, 10.09.1992 - V R 38/88 (https://dejure.org/1992,15641)
BFH, Entscheidung vom 10.09.1992 - V R 38/88 (https://dejure.org/1992,15641)
BFH, Entscheidung vom 10. September 1992 - V R 38/88 (https://dejure.org/1992,15641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 569
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.12.1989 - V R 125/84

    Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG bei Garantieleistungen

    Auszug aus BFH, 10.09.1992 - V R 38/88
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, daß die Abgabe selbständiger Garantieversprechen als Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit zu beurteilen ist und daß dafür nicht vorausgesetzt wird, daß sich der Garantiegeber auch einem anderen Gläubiger als dem Garantienehmer gegenüber verpflichtet (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Dezember 1989 V R 125/84, BFHE 159, 277, BStBl II 1990, 401; vom 24. Januar 1991 V R 19/87, BFHE 164, 137, BStBl II 1991, 539).

    Die Klägerin übernahm durch die Garantie nichts, was sie den Garantienehmern nicht bereits wegen ihrer Verpflichtung zur Vermietung der Wohnungen schuldete (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 159, 277, BStBl II 1990, 401 unter II. 2. c bb).

  • BFH, 24.01.1991 - V R 19/87

    Übernahme einer Zinshöchstbetragsgarantie ist umsatzsteuerfrei

    Auszug aus BFH, 10.09.1992 - V R 38/88
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, daß die Abgabe selbständiger Garantieversprechen als Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit zu beurteilen ist und daß dafür nicht vorausgesetzt wird, daß sich der Garantiegeber auch einem anderen Gläubiger als dem Garantienehmer gegenüber verpflichtet (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Dezember 1989 V R 125/84, BFHE 159, 277, BStBl II 1990, 401; vom 24. Januar 1991 V R 19/87, BFHE 164, 137, BStBl II 1991, 539).
  • BFH, 15.04.2015 - V R 46/13

    Vorsteuerabzug eines Generalmieters und steuerfreie Entschädigung für die

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 10. September 1992 V R 38/88, BFH/NV 1993, 569, und vom 22. Oktober 1992 V R 53/89, BFHE 169, 551, BStBl II 1993, 318) ist die Übernahme einer sog. Vermietungsgarantie steuerfrei.
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