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   BFH, 19.01.1993 - X R 82/92   

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https://dejure.org/1993,1495
BFH, 19.01.1993 - X R 82/92 (https://dejure.org/1993,1495)
BFH, Entscheidung vom 19.01.1993 - X R 82/92 (https://dejure.org/1993,1495)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 1993 - X R 82/92 (https://dejure.org/1993,1495)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 611
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 12.04.1989 - II B 197/88

    Auslösen von Grunderwerbsteuer bei teilweisem Gesellschafteraustausch einer GbR,

    Auszug aus BFH, 19.01.1993 - X R 82/92
    Zum anderen hätten die Einzelheiten der Aufgabe zur Post vollständig geschildert werden, d.h. vor allem die Person namentlich benannt werden müssen, die mit der weiteren Bearbeitung der Postausgänge an diesem Tag betraut war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. April 1989 II B 197/88, BFH/NV 1990, 298, und vom 13. Juli 1989 VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, sowie Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 25. Oktober 1990 VII ZB 9/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1991, 619, 620. Schließlich hätte die Vermutung, der Kläger habe das Versehen "offenbar" bemerkt und das Original (sogleich) an das FG weitergeleitet, durch eine bestimmte, präzise, mit genauen Zeitangaben versehene Darstellung des tatsächlichen Hergangs ersetzt werden müssen.
  • BFH, 23.05.1989 - VII R 67/88

    Unzulässigkeit einer Revision mangels fristgerechter Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 19.01.1993 - X R 82/92
    Unter diesen Umständen kann ein Organisationsmangel, der die Anwendung des § 56 FGO unabhängig davon verbietet, welche Anforderungen an das Verschulden i.S. dieser Vorschrift zu stellen sind (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 29. September 1971I R 174/70, BFHE 103, 135, BStBl II 1972, 19, und vom 23. Mai 1989 VII R 67/88, BFH/NV 1990, 244, 245; Gräber, a.a.O., Rz.14 m.w.N.), nicht ausgeschlossen werden.
  • BFH, 28.12.1989 - VIII R 70/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 19.01.1993 - X R 82/92
    - Das erfordert eine substantiierte in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb dieser Zweiwochenfrist (vgl. u.a. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Januar 1965 V 337, 439/62 S, BFHE 81, 651, BStBl III 1965, 234; vom 28. Dezember 1989 VIII R 70/87, BFH/NV 1990, 714, und vom 20. Februar 1990 VII R 125/89, BFHE 159, 573, BStBl II 1990, 546; Gräber, Kommentar zur Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., 1987, § 56 Rz.49 f. m.w.N.).
  • BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85

    Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf

    Auszug aus BFH, 19.01.1993 - X R 82/92
    Auf Mängel in der Glaubhaftmachung kommt es im Streitfall ebensowenig an wie auf die Erörterung der Frage, welche Bedeutung dem Umstand beizumessen ist, daß der Kläger weder eine Revisionsbegründung eingereicht noch einen Revisionsantrag gestellt oder insoweit (rechtzeitig) Fristverlängerung beantragt hat (vgl. dazu Gräber, a.a.O., § 120 Rz.21 m.w.N., und auch Beschluß des Großen Senats des BFH vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264).
  • BFH, 07.12.1988 - X R 80/87

    Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch -

    Auszug aus BFH, 19.01.1993 - X R 82/92
    Die ordnungsgemäße Ausgangskontrolle im Büro eines Steuerberaters erfordert grundsätzlich, daß Fristen im Fristenkontrollbuch erst aufgrund der Eintragung im Postausgangsbuch gelöscht werden (Urteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266).
  • BFH, 20.02.1990 - VII R 125/89

    - Zulassungsfreie Revision in Zolltarifsache auch bei FG-Entscheidung über

    Auszug aus BFH, 19.01.1993 - X R 82/92
    - Das erfordert eine substantiierte in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb dieser Zweiwochenfrist (vgl. u.a. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Januar 1965 V 337, 439/62 S, BFHE 81, 651, BStBl III 1965, 234; vom 28. Dezember 1989 VIII R 70/87, BFH/NV 1990, 714, und vom 20. Februar 1990 VII R 125/89, BFHE 159, 573, BStBl II 1990, 546; Gräber, Kommentar zur Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., 1987, § 56 Rz.49 f. m.w.N.).
  • BFH, 29.09.1971 - I R 174/70

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus BFH, 19.01.1993 - X R 82/92
    Unter diesen Umständen kann ein Organisationsmangel, der die Anwendung des § 56 FGO unabhängig davon verbietet, welche Anforderungen an das Verschulden i.S. dieser Vorschrift zu stellen sind (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 29. September 1971I R 174/70, BFHE 103, 135, BStBl II 1972, 19, und vom 23. Mai 1989 VII R 67/88, BFH/NV 1990, 244, 245; Gräber, a.a.O., Rz.14 m.w.N.), nicht ausgeschlossen werden.
  • BGH, 25.10.1990 - VII ZB 9/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Darlegungslast bei Fristversäumnis wegen

    Auszug aus BFH, 19.01.1993 - X R 82/92
    Zum anderen hätten die Einzelheiten der Aufgabe zur Post vollständig geschildert werden, d.h. vor allem die Person namentlich benannt werden müssen, die mit der weiteren Bearbeitung der Postausgänge an diesem Tag betraut war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. April 1989 II B 197/88, BFH/NV 1990, 298, und vom 13. Juli 1989 VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, sowie Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 25. Oktober 1990 VII ZB 9/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1991, 619, 620. Schließlich hätte die Vermutung, der Kläger habe das Versehen "offenbar" bemerkt und das Original (sogleich) an das FG weitergeleitet, durch eine bestimmte, präzise, mit genauen Zeitangaben versehene Darstellung des tatsächlichen Hergangs ersetzt werden müssen.
  • BFH, 13.07.1989 - VIII R 64/88

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Fristwahrung trotz entgegenstehendem

    Auszug aus BFH, 19.01.1993 - X R 82/92
    Zum anderen hätten die Einzelheiten der Aufgabe zur Post vollständig geschildert werden, d.h. vor allem die Person namentlich benannt werden müssen, die mit der weiteren Bearbeitung der Postausgänge an diesem Tag betraut war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. April 1989 II B 197/88, BFH/NV 1990, 298, und vom 13. Juli 1989 VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, sowie Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 25. Oktober 1990 VII ZB 9/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1991, 619, 620. Schließlich hätte die Vermutung, der Kläger habe das Versehen "offenbar" bemerkt und das Original (sogleich) an das FG weitergeleitet, durch eine bestimmte, präzise, mit genauen Zeitangaben versehene Darstellung des tatsächlichen Hergangs ersetzt werden müssen.
  • BGH, 26.09.1991 - I ZB 12/91

    Keine Wiedereinsetzung bei offengebliebener Möglichkeit, daß Fristversäumung

    Auszug aus BFH, 19.01.1993 - X R 82/92
    Die aufgezeigten Lücken in der Begründung des Wiedereinsetzungsbegehrens können nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO nicht mehr geschlossen werden (vgl. BGH-Beschluß vom 28. Februar 1991 IX ZB 95/90, Betriebs-Berater 1991, 1222); sie gehen zu Lasten des Betroffenen: Bleibt die Verschuldensfrage offen, ist das Wiedereinsetzungsbegehren abzulehnen (BGH-Beschluß vom 26. September 1991 I ZB 12/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 574).
  • BFH, 26.11.1986 - IX R 64/86

    Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei schuldloser

  • BGH, 28.02.1991 - IX ZB 95/90

    Berücksichtigung nach Fristablauf vorgebrachter Tatsachen im

  • BFH, 20.11.1987 - III R 208/84 III R 210 211/84 III R 210/84 III R 211/84
  • BFH, 14.12.1994 - X R 176/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wirksame Ausgangskontrolle in der

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611, m. w. N.).

    Die Kläger haben innerhalb der hierfür maßgebenden Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO nicht dargelegt, welche Person namentlich mit der Fertigstellung der Revisionsschrift beauftragt worden war (vgl. Beschlüsse in BFH/NV 1993, 611, m. w. N.; vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644).

    Hierzu enthält das Wiedereinsetzungsgesuch keinerlei Angaben (vgl. zu Darlegungsmängeln dieser Art Beschlüsse in BFH/NV 1993, 611; BFH/NV 1994, 644; Buchholz 310, § 60 VwGO Nr. 175).

    Bleibt die Verschuldensfrage offen, ist das Wiedereinsetzungsbegehren abzulehnen (BFH in BFH/NV 1993, 611).

  • BFH, 25.01.2022 - VI R 34/19

    Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung gespendeter

    Das erfordert eine in sich schlüssige Darstellung der für die Wiedereinsetzung wesentlichen Tatsachen innerhalb dieser Frist (BFH-Beschluss vom 19.01.1993 - X R 82/92, BFH/NV 1993, 611).
  • BFH, 20.05.2011 - V S 10/11

    Anhörungsrüge - Wiedereinsetzung

    Dabei ist die Aufgabe zur Post vollständig zu schildern, d.h. es sind die Personen namentlich zu benennen, die mit der weiteren Bearbeitung der Postausgänge an diesem Tag betraut waren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. April 1989 II B 197/88, BFH/NV 1990, 298; vom 13. Juli 1989 VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, und vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611).

    Lücken in der Begründung des Wiedereinsetzungsbegehrens können nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 FGO nicht mehr geschlossen werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 1993, 611).

  • BFH, 23.08.2011 - X R 2/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Nach Ablauf der Frist können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben erläutert oder ergänzt werden (BFH-Beschluss vom 26. April 2005 I B 248/04, BFH/NV 2005, 1591; Senatsurteil vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611, m.w.N.).

    Bleibt die Verschuldensfrage offen, ist das Wiedereinsetzungsbegehren abzulehnen (Senatsbeschluss in BFH/NV 1993, 611).

  • BFH, 27.09.2001 - X R 66/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumnis - Zweiwochenfrist -

    Das erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Umstände innerhalb dieser Zweiwochenfrist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; s. z.B. die Entscheidungen vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221; vom 23. Januar 2001 VI B 62/99, BFH/NV 2001, 928, 929; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 56 Rz. 48 ff., jeweils m.w.N.).

    Nach Ablauf dieser Frist können wesentliche Lücken in der Darstellung nicht mehr geschlossen, Widersprüche nicht mehr beseitigt, nachträglich vielmehr allenfalls Erläuterungen gegeben werden (s. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1993, 611, und vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40, m.w.N.).

  • BFH, 25.02.1999 - X R 102/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen

    a) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702, jeweils m.w.N., und BFH-Urteil vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93, BFH/NV 1995, 989).

    Bleibt die Verschuldensfrage offen, ist das Wiedereinsetzungsbegehren abzulehnen (BFH in BFH/NV 1993, 611).

  • BFH, 20.06.1996 - X R 95/93

    Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702, jeweils m. w. N., und BFH-Urteil vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93, BFH/NV 1995, 989).
  • BFH, 13.11.1998 - X R 31/97

    Wiedereinsetzung; Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe; Büroversehen

    Eine Wiedereinsetzung nach dieser Vorschrift würde u.a. voraussetzen, daß der Prozeßbevollmächtigte ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten, und die hierfür erheblichen Tatsachen gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 FGO spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (hier: nach Kenntnisnahme von der Fristversäumnis durch das am 10. April 1997 zugestellte Schreiben des Senatsvorsitzenden) substantiiert und in sich schlüssig dargetan hätte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 24. Februar 1993 VI R 35/92, BFH/NV 1993, 615; vom 17. Juni 1993 VI R 100/92, BFH/NV 1993, 750, und vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328).

    Bleibt die Verschuldensfrage offen, ist das Wiedereinsetzungsbegehren abzulehnen (BFH in BFH/NV 1993, 611).

  • BFH, 22.11.2008 - II S 15/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Postausgangskontrolle - nachträgliches

    Das erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Umstände innerhalb dieser Zweiwochenfrist (ständige Rechtsprechung des BFH, s. z.B. die Entscheidungen vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221; vom 23. Januar 2001 VI B 62/99, BFH/NV 2001, 928, 929; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 56 Rz 40 ff., jeweils m.w.N.).

    Nach Ablauf der Antragsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO können weitere Gründe nur berücksichtigt werden, soweit sie die bisherigen Gründe erläutern, präzisieren oder ergänzen; wesentliche Lücken können dann nicht mehr geschlossen und Widersprüche nicht mehr beseitigt werden (BFH-Entscheidungen vom 27. September 2001 X R 66/99, BFH/NV 2002, 358; vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40, und in BFH/NV 1993, 611, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 18.02.2000 - I B 136/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Ein erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung setzt eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO voraus (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221; vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611).

    Bleibt die Verschuldensfrage offen, ist das Wiedereinsetzungsbegehren abzulehnen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 1221; in BFH/NV 1993, 611).

  • BFH, 25.01.2022 - VI R 35/19

    Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung gespendeter

  • BFH, 06.04.1995 - VIII B 61/94

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne besonderen Antrag

  • BFH, 08.05.1996 - X B 12/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 25.01.2022 - VI R 36/19

    Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung gespendeter

  • FG München, 22.06.2009 - 7 K 3807/08

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener Belehrung einer

  • BFH, 02.12.2014 - III B 36/14

    Anforderungen an die Substantiierung eines Wiedereinsetzungsantrags, der auf ein

  • BFH, 09.11.1999 - XI R 17/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Krankheit des Prozessbevollmächtigten

  • BFH, 21.02.1995 - VIII R 76/93

    Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Frist

  • FG Köln, 13.07.2011 - 2 K 459/08

    Formale Erfordernisse eines wirksamen Antrages auf Vergütung der Vorsteuer

  • BFH, 29.10.2002 - II R 60/01

    Rechtsmittelbelehrung; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • BFH, 23.06.1999 - IV B 150/98

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • BFH, 20.08.2004 - IV R 6/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Büroversehen

  • BFH, 15.05.2002 - X R 71/01

    Fristverlängerung für Revisionsbegründung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 28.06.2002 - IV R 40/01

    Wiedereinsetzung; Glaubhaftmachung eines Büroversehens

  • BFH, 25.09.2001 - V B 85/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit des Rechtsmittels -

  • BFH, 27.01.2000 - IV B 141/99

    Beschwerdebegründung - Prozeßvollmacht - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung -

  • BFH, 22.12.1994 - X R 236/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung von

  • BFH, 25.04.2001 - I B 119/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist -

  • BFH, 26.11.1997 - X R 78/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

  • BFH, 12.08.1996 - VIII R 66/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Revisionsfrist

  • BFH, 25.09.2001 - V B 82/01
  • BFH, 21.03.1996 - X R 100/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • FG Hamburg, 13.09.1999 - I 625/98

    Erforderlichkeit einer Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftstücken;

  • FG Hamburg, 14.12.2000 - II 687/99

    Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten als Wiedereinsetzungsgrund

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 5 K 2659/02

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender

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