Rechtsprechung
BFH, 05.11.1992 - V R 25/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erhöhte Steuerpflichtigkeit als Folge des Ausweises eines höheren Steuerbetrages als den geschuldeten in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 129
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.10.1992 - V R 48/90
Wirksame Berichtigung des Steuerbetrags (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG
Auszug aus BFH, 05.11.1992 - V R 25/89
Der Senat teilt nicht die Auffassung des FG und der Verwaltung (vgl. Abschn. 189 Abs. 6 der Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR - 1985), die Berichtigung des Steuerbetrags sei nur unter der Voraussetzung möglich, daß der leistende Unternehmer die sog. Erstrechnung zurückerhält (vgl. im einzelnen Senatsurteil vom 29. Oktober 1992 V R 48/90, BFHE 169, 559, BStBl II 1993, 251).Erforderlich ist danach eine Korrekturmitteilung, die dem Leistungsempfänger tatsächlich zugeht (Senatsurteil in BFHE 169, 559, BStBl II 1993, 251).
- BFH, 14.12.1989 - V R 125/84
Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG bei Garantieleistungen
Auszug aus BFH, 05.11.1992 - V R 25/89
§ 14 Abs. 2 (und nicht Abs. 3) UStG 1980 erfaßt auch die Fälle, in denen ein Unternehmer in einer Rechnung Umsatzsteuer für steuerfreie Umsätze gesondert ausgewiesen hat (vgl. Senatsurteile vom 7. Mai 1981 V R 126/75, BFHE 133, 127, BStBl II 1981, 547, und vom 14. Dezember 1989 V R 125/84, BFHE 159, 277, BStBl II 1990, 401). - BFH, 07.05.1981 - V R 126/75
Die Rechtsfolgen des § 14 Abs. 3 - zweite Alternative - UStG treffen nur …
Auszug aus BFH, 05.11.1992 - V R 25/89
§ 14 Abs. 2 (und nicht Abs. 3) UStG 1980 erfaßt auch die Fälle, in denen ein Unternehmer in einer Rechnung Umsatzsteuer für steuerfreie Umsätze gesondert ausgewiesen hat (vgl. Senatsurteile vom 7. Mai 1981 V R 126/75, BFHE 133, 127, BStBl II 1981, 547, und vom 14. Dezember 1989 V R 125/84, BFHE 159, 277, BStBl II 1990, 401).
- BFH, 12.10.2016 - XI R 43/14
Unrichtiger Steuerausweis in einer Rechnung; Berichtigung durch Abgabe einer …
Deshalb genügt z.B. für eine wirksame Berichtigung eine Erklärung des Leistenden, dass der ursprüngliche Steuerausweis nicht mehr wirksam sein soll (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 V R 73/90, BFHE 170, 475, BStBl II 1993, 383, unter II.1.b, Rz 13), oder eine "Korrekturmitteilung" durch Angaben auf einem Überweisungsträger (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1992 V R 25/89, BFH/NV 1994, 129), wenn die Angaben zum Ausdruck bringen, dass der in der Erstrechnung ausgewiesene Steuerbetrag berichtigt wird, und die Überweisung dem Empfänger zugeht. - FG Niedersachsen, 25.09.2014 - 5 K 99/13
Anforderungen an die Berichtigung einer Rechnung wegen eines überhöhten …
Die bloße Rückerstattung des ausgewiesenen Steuerbetrags reicht für eine wirksame Rechnungsberichtigung nicht aus; hinzukommen muss, dass eine Berichtigungserklärung auf dem Überweisungsträger vorgenommen wird (BFH-Urteil vom 05.11.1992 V R 25/89, BFH/NV 1994, 129). - FG Düsseldorf, 25.06.1998 - 5 V 926/98
Umgehung der Steuerverpflichtung aus § 14 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG); …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 23.02.1995 - 3 K 237/93
Zahlungspflicht der in der Rechnung fälschlicherwiese ausgewiesenen Umsatzsteuer
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