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   BFH, 10.08.1993 - IV B 1/92   

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https://dejure.org/1993,5335
BFH, 10.08.1993 - IV B 1/92 (https://dejure.org/1993,5335)
BFH, Entscheidung vom 10.08.1993 - IV B 1/92 (https://dejure.org/1993,5335)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1993 - IV B 1/92 (https://dejure.org/1993,5335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit unter steuerlichen Gesichtspunkten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 168
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 05.12.1968 - IV R 125/66

    Eigenverantwortliche Tätigkeit des Leiters einer privaten Schule mit mehreren

    Auszug aus BFH, 10.08.1993 - IV B 1/92
    Es ist vielmehr durch mehrere BFH-Urteile geklärt, daß der individuelle, über die Leitungsfunktion hinausgehende Einsatz des Betriebsinhabers den gesamten Bereich der betrieblichen Tätigkeit umfassen muß, wenn die Voraussetzungen für ein freiberufliches Unternehmen gegeben sein sollen (BFH-Urteile vom 5. Dezember 1968 IV R 125/66, BFHE 94, 344, BStBl II 1969, 165 zum Leiter einer privaten Sprachschule; vom 2. Dezember 1980 VIII R 32/75, BFHE 132, 77, BStBl II 1981, 170 zu einem Filmhersteller; vom 11. September 1968 I R 173/66, BFHE 93, 468, BStBl II 1968, 820 zu einem Ingenieur, der mit fachlich vorgebildeten Arbeitskräften eine Beratungstätigkeit ausübte).

    Daraus folgt, daß der Betriebsinhaber auch über Kenntnisse verfügen muß, die sich auf den gesamten Bereich der betrieblichen Tätigkeit erstrecken (s. hierzu insbesondere BFH-Urteil in BFHE 94, 344, BStBl II 1969, 165).

  • BFH, 11.09.1968 - I R 173/66

    Selbständige Tätigkeit - Eigenverantwortliche Tätigkeit - Gewerbliche Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 10.08.1993 - IV B 1/92
    Es ist vielmehr durch mehrere BFH-Urteile geklärt, daß der individuelle, über die Leitungsfunktion hinausgehende Einsatz des Betriebsinhabers den gesamten Bereich der betrieblichen Tätigkeit umfassen muß, wenn die Voraussetzungen für ein freiberufliches Unternehmen gegeben sein sollen (BFH-Urteile vom 5. Dezember 1968 IV R 125/66, BFHE 94, 344, BStBl II 1969, 165 zum Leiter einer privaten Sprachschule; vom 2. Dezember 1980 VIII R 32/75, BFHE 132, 77, BStBl II 1981, 170 zu einem Filmhersteller; vom 11. September 1968 I R 173/66, BFHE 93, 468, BStBl II 1968, 820 zu einem Ingenieur, der mit fachlich vorgebildeten Arbeitskräften eine Beratungstätigkeit ausübte).
  • BFH, 23.04.1992 - II B 162/91

    Begründungsmangel einer Beschwerde hinsichtlich der Darlegung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 10.08.1993 - IV B 1/92
    Der Hinweis, daß zu einer Frage bislang keine höchstrichterliche Entscheidung vorliege, reicht zur substantiierten Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung indessen nicht aus (BFH-Beschluß vom 23. April 1992 II B 162/91, BFH/NV 1992, 830).
  • BFH, 01.02.1990 - IV R 140/88

    Umfang der Praxis eines Arztes für Laboratoriumsmedizin kann Freiberuflichkeit in

    Auszug aus BFH, 10.08.1993 - IV B 1/92
    Daß diese beiden Kriterien Indizien für eine nicht mehr als eigenverantwortlich zu bezeichnende Tätigkeit sein können, hat der Senat in seinem Urteil vom 1. Februar 1990 IV R 140/88 (BFHE 159, 535, BStBl II 1990, 507) dargelegt.
  • BFH, 05.08.1992 - II B 170/91

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Berücksichtigung einer möglichken

    Auszug aus BFH, 10.08.1993 - IV B 1/92
    Hierzu genügt nicht der Hinweis, daß andere Steuerpflichtige mit vergleichbaren Übersetzungsbüros als Freiberufler behandelt würden (BFH-Beschluß vom 20. August 1992 IX B 46/92, BFH/NV 1993, 371).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 10.08.1993 - IV B 1/92
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil die Klärung der Rechtsfrage das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts betrifft (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.1979 - 6 B 81.78

    Verlust eines Rügerechts - Beachtung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der

    Auszug aus BFH, 10.08.1993 - IV B 1/92
    Will der Kläger rügen, das FG habe auch ohne Beweisantritt von Amts wegen aufklären müssen, so wäre für eine ordnungsgemäße Verfahrensrüge erforderlich gewesen, die Beweismittel genau zu benennen, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich aber auch ohne besonderen Antrag noch hätte aufdrängen müssen (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1978 6 B 81.78, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 115, Rechtsspruch 202).
  • BFH, 20.08.1992 - IX B 46/92

    Grundsätzliche Bedeutung der Abgrenzung von Herstellungsaufwendungen und

    Auszug aus BFH, 10.08.1993 - IV B 1/92
    Hierzu genügt nicht der Hinweis, daß andere Steuerpflichtige mit vergleichbaren Übersetzungsbüros als Freiberufler behandelt würden (BFH-Beschluß vom 20. August 1992 IX B 46/92, BFH/NV 1993, 371).
  • BFH, 02.12.1980 - VIII R 32/75

    Hersteller eines Films ist nur Künstler, wenn er in allen bestimmenden Bereichen

    Auszug aus BFH, 10.08.1993 - IV B 1/92
    Es ist vielmehr durch mehrere BFH-Urteile geklärt, daß der individuelle, über die Leitungsfunktion hinausgehende Einsatz des Betriebsinhabers den gesamten Bereich der betrieblichen Tätigkeit umfassen muß, wenn die Voraussetzungen für ein freiberufliches Unternehmen gegeben sein sollen (BFH-Urteile vom 5. Dezember 1968 IV R 125/66, BFHE 94, 344, BStBl II 1969, 165 zum Leiter einer privaten Sprachschule; vom 2. Dezember 1980 VIII R 32/75, BFHE 132, 77, BStBl II 1981, 170 zu einem Filmhersteller; vom 11. September 1968 I R 173/66, BFHE 93, 468, BStBl II 1968, 820 zu einem Ingenieur, der mit fachlich vorgebildeten Arbeitskräften eine Beratungstätigkeit ausübte).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 10.08.1993 - IV B 1/92
    Der Beschwerdeführer muß vielmehr konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 21.02.2017 - VIII R 45/13

    Zur Qualifizierung der Tätigkeit einer Personengesellschaft, die auf technische

    c) Dem entsprechend ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 30. Oktober 1975 IV R 142/72, BFHE 117, 456, BStBl II 1976, 192; BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 1996 IV B 121/95, BFH/NV 1997, 25, zu einer KG, die ein Büro für technische Übersetzungen betreibt; vom 10. August 1993 IV B 1/92, BFH/NV 1994, 168, zu einem promovierten Chemiker und Metallkundler, der ein Ingenieurbüro für technische und naturwissenschaftliche Übersetzungen betreibt) ein Steuerpflichtiger, der ein Übersetzungsbüro unterhält, ohne dass er selbst über Kenntnisse in den Sprachen verfügt, auf die sich die Übersetzungstätigkeit erstreckt, gewerblich tätig und zwar auch dann, wenn er die für sein Büro wichtigste Sprache selbst beherrscht.

    Für die Annahme einer freiberuflichen Tätigkeit muss die individuelle, über die Leitungsfunktion hinausgehende Qualifikation des Betriebsinhabers nach der Rechtsprechung des BFH den gesamten Bereich der betrieblichen Tätigkeit umfassen, d.h. der Betriebsinhaber muss über alle erforderlichen Kenntnisse im Umfang der gesamten ausgeübten betrieblichen Tätigkeit verfügen (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 168, und in BFH/NV 1997, 25).

  • FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10

    Änderung wegen neuer Tatsache, Treu und Glauben, Verletzung von

    Im Bezug auf Übersetzungsbüros hat der Bundesfinanzhof die vorstehenden Grundsätze dahingehend konkretisiert, dass der individuelle, über die Leitungsfunktion hinausgehende Einsatz eines Steuerpflichtigen, der die wichtigste Sprache seines Übersetzungsbüros beherrscht, den gesamten Bereich der betrieblichen Tätigkeit umfassen muss, wenn die Voraussetzungen für ein freiberufliches Unternehmen gegeben sein sollen (BFH-Beschluss vom 10. August 1993 IV B 1/92, BFH/NV 1994, 168; Urteil vom 5. Dezember 1968 IV R 125/66, BStBl. II 1969, 165; Urteil vom 2. Dezember 1980 VIII R 32/75, BStBl. II 1981, 170 ff.; Urteil vom 11. September 1968 I R 173/66, BStBl. II 1968, 820 ff.; ebenso: BFH-Beschluss vom 12.6.1996 IV B 121/95, BFH/NV 1997, 25).
  • FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 4041/10

    Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit, Abfärbung

    Im Bezug auf Übersetzungsbüros hat der Bundesfinanzhof die vorstehenden Grundsätze dahingehend konkretisiert, dass der individuelle, über die Leitungsfunktion hinausgehende Einsatz eines Steuerpflichtigen, der die wichtigste Sprache seines Übersetzungsbüros beherrscht, den gesamten Bereich der betrieblichen Tätigkeit umfassen muss, wenn die Voraussetzungen für ein freiberufliches Unternehmen gegeben sein sollen (BFH-Beschluss vom 10. August 1993 IV B 1/92, BFH/NV 1994, 168; Urteil vom 5. Dezember 1968 IV R 125/66, BStBl. II 1969, 165; Urteil vom 2. Dezember 1980 VIII R 32/75, BStBl. II 1981, 170 ff.; Urteil vom 11. September 1968 I R 173/66, BStBl. II 1968, 820 ff.; ebenso: BFH-Beschluss vom 12.6.1996 IV B 121/95, BFH/NV 1997, 25).
  • BFH, 12.06.1996 - IV B 121/95

    Voraussetzung der Geltung einer Kommanditgesellschaft als Gewerbebetrieb

    Die Revision ließ das FG unter Hinweis auf den Senatsbeschluß vom 10. August 1993 IV B 1/92 (BFH/NV 1994, 168) nicht zu.

    Denn wie der erkennende Senat in seinem Beschluß in BFH/NV 1994, 168 ausgeführt hat, muß der Betriebsinhaber für die Annahme einer freiberuflichen Tätigkeit auch über all die Kenntnisse in dem Umfang der gesamten ausgeübten betrieblichen Tätigkeit verfügen.

  • BFH, 03.02.2000 - XI B 35/99

    Unterhaltsleistungen an Kinder

    Klärungsbedarf und Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage sind in der Beschwerdebegründung gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO darzulegen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. August 1993 IV B 1/92, BFH/NV 1994, 168; vom 18. Mai 1994 I B 209/93, BFHE 174, 530, BStBl II 1994, 794).
  • BFH, 05.03.1996 - IV B 78/95

    Zeitpunkt der Betriebsaufgabe bei verpachteten Betrieben

    Es kann dahinstehen, ob die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt und nicht lediglich behauptet hat (vgl. hierzu etwa Senatsbeschluß vom 10. August 1993 IV B 1/92, BFH/NV 1994, 168, m. w. N.).
  • BFH, 03.02.2000 - XI B 36/99

    Kinderunterhalt kein Ehegattenunterhalt

    Klärungsbedarf und Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage sind in der Beschwerdebegründung gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO darzulegen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. August 1993 IV B 1/92, BFH/NV 1994, 168; vom 18. Mai 1994 I B 209/93, BFHE 174, 530, BStBl II 1994, 794).
  • FG Hessen, 09.10.2003 - 8 V 2928/03

    Gewerbebetrieb; Freier Beruf; Eigenverantwortliche Tätigkeit; Persönliche

    Die vorstehenden Grundsätze hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs insbesondere in Bezug auf Übersetzungsbüros dahingehend konkretisiert, dass der individuelle, über die Leitungsfunktion hinausgehende Einsatz eines Steuerpflichtigen, der die wichtigste Sprache seines Übersetzungsbüros beherrscht, den gesamten Bereich der betrieblichen Tätigkeit umfassen muss, wenn die Voraussetzungen für ein freiberufliches Unternehmen gegeben sein sollen (BFH-Beschluss vom 10.8.1993 IV B 1/92, BFH/NV 1994, 168, 169 mittlere Spalte; BFH-Urteil vom 5.12.1968 IV R 125/66, BStBl. II 1969, 165 ff., BFH-Urteil vom 2.12.1980 VIII R 32/75, BStBl. II 1981, 170 ff.,; BFH-Urteil vom 11. September 1968 I R 173/66, BStBl. II 1968, 820 ff.; ebenso: BFH-Beschluss vom 12.6.1996 IV B 121/95, BFH/NV 1997, 25 unter 1. re.
  • FG Hamburg, 20.06.1995 - V 252/93

    Voraussetzungen für die Behandlung von Gewinnen als gewerbliche Gewinne;

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