Rechtsprechung
BFH, 13.10.1993 - X R 112/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Klagefrist - Verschulden des Prozessvertreters bei Fristversäumung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 328
Wird zitiert von ... (24)
- BFH, 31.07.2001 - III B 46/01
Beschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beschwerdefrist - Frist - …
Ein Bevollmächtigter ist verpflichtet, seinen Bürobetrieb so zu organisieren, dass Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328, m.w.N.).Dazu gehört auch die Berechnung einfacher und in dem jeweiligen Büro geläufiger Fristen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 328, m.w.N.), die Eintragung in das Fristenkontrollbuch und die weitere Kontrolle derartiger Fristen.
Allerdings setzt das voraus, dass alle Vorkehrungen dafür getroffen worden sind, die nach vernünftigem Ermessen geeignet sind, ein Fristversäumnis auszuschließen und der Prozessvertreter insbesondere durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokraft für das Befolgen seiner sachgerechten Anordnungen Sorge trägt (BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 328, m.w.N.).
c) Ungeachtet eines möglichen unverschuldeten Büroversehens bleibt der Prozessvertreter stets verpflichtet, den Fristablauf eigenverantwortlich nachzuprüfen, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung der fristgebundenen Handlung vorgelegt wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 328).
Dies gilt gleichermaßen, wenn ihm die Akte bei der Bearbeitung der Sache nicht vorgelegen hat (BFH-Beschlüsse vom 8. April 1992 II R 73/91, BFH/NV 1992, 829, 830, m.w.N., und in BFH/NV 1994, 328).
- BFH, 14.05.2002 - IX R 31/00
Zeugnisverweigerungsrecht eines Steuerberaters
e) Hieraus folgt für den Streitfall: Zwar fordert die ständige Rechtsprechung im Zusammenhang mit einem Wiedereinsetzungsgesuch, mit dem das fristgerechte Absenden eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstücks behauptet wird, als objektives Beweismittel u.a. das Festhalten der Absendung in einem Postausgangsbuch und die Löschung der Frist auf der Grundlage der Eintragung im Postausgangsbuch und deshalb auch die Vorlage dieser Urkunden als präsente Beweismittel (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328;… BFH-Beschluss vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674; vgl. aber auch BGH-Urteil vom 11. Januar 2001 III ZR 148/00, NJW 2001, 1577). - BFH, 03.08.2005 - IX B 26/05
Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch
Zu den insoweit vorzulegenden objektiven Beweismitteln gehört insbesondere ein Postausgangsbuch (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328).
- BFH, 10.12.2003 - IX R 41/01
VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch
Dessen Versehen bei der Eintragung der Frist muss die Prozessbevollmächtigte deshalb nicht als eigenes Verschulden vertreten (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328, zu 2.). - BFH, 05.11.1998 - I R 90/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristenkontrollbuch und Ausgangskontrolle
Fristen dürfen im Fristenkontrollbuch erst auf der Grundlage der Eintragung im Postausgangsbuch gelöscht werden (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674; vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328;… vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002;… vom 17. Februar 1993 VIII R 61/91, BFH/NV 1993, 614; vom 9. April 1987 V B 111/86, BFHE 149, 146, BStBl II 1987, 441; BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266). - BFH, 19.12.2006 - IX R 41/05
Versäumung der Revisionsfrist; Rechtzeitigkeit der Revisionsschrift
Ist wie hier zwischen den Beteiligten streitig, ob die behaupteten Tatsachen in der vom FA zur Glaubhaftmachung seines Wiedereinsetzungsgesuchs vorgelegten Dokumentation seiner Absendevorgänge zutreffen --wie hier das behauptete Absendedatum 22. November 2005 statt einer von den Klägern behaupteten Absendung nach dem 24. November 2005--, hat sich das Gericht die aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnende Überzeugung über die rechtzeitige Absendung (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Mai 2002 XI B 176/01, BFH/NV 2002, 1280;… vom 19. August 2002 IX B 179/01, BFH/NV 2003, 138;… vom 7. Juli 2003 II B 5/03, BFH/NV 2003, 1440) im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes ggf. auch durch Beweisaufnahme zu verschaffen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 138). - BFH, 21.02.1995 - VIII R 76/93
Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Frist
Der Prozeßbevollmächtigte konnte seine Angaben durch Vorlage von Fotokopien des Postausgangsbuchs und des Schriftsatzes vom 13. Dezember 1993 glaubhaft machen (BFH-Beschluß vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328). - BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wird geltend gemacht, daß ein fristwahrendes Schriftstück bei der Postbeförderung verlorengegangen sei, dann gehört zu den in Betracht kommenden objektiven Beweismitteln insbesondere die Eintragung einer Frist in ein Fristenkontrollbuch, das Festhalten der Absendung des fristwahrenden Schriftstücks in einem Postausgangsbuch und die Löschung der Frist auf der Grundlage der Eintragung im Postausgangsbuch (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328). - BFH, 23.12.2002 - IV B 9/02
Wiedereinsetzung; Beweiskraft eines Sendeprotokolls
Zur Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Übermittlung der Beschwerdebegründung hätte es im vorliegenden Fall der Vorlage einer Kopie des Fristenkontrollbuchs (…BFH-Beschluss vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33) oder des Postausgangsbuchs (Senatsbeschluss vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328) und der eidesstattlichen Versicherung der Person bedurft, die mit der Übermittlung der Beschwerdebegründung befasst war (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1995 7 B 163/95, Betriebs-Berater 1996, 132). - BFH, 13.03.2013 - X R 16/11
Anforderungen an die Büroorganisation für die Gewährung von Wiedereinsetzung
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass er alle Vorkehrungen getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen geeignet sind, eine Fristversäumnis auszuschließen, und er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für das Befolgen seiner Anordnungen Sorge trägt (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1993 X R 112/92, BFH/NV 1994, 328, unter 2.). - BFH, 09.02.2004 - VIII R 56/03
Wiedereinsetzung nur bei ausreichender Postausgangskontrolle
- BFH, 02.09.2005 - I R 117/04
Wiedereinsetzung; Erkrankung von Mitarbeitern
- BFH, 23.10.2002 - X B 56/02
Wiedereinsetzung; Organisationsverschulden des Prozessvertreters
- BFH, 21.01.2003 - X B 118/02
Wiedereinsetzung
- BFH, 07.02.1997 - III B 146/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist trotz …
- BFH, 17.05.1994 - IV R 22/93
Voraussetzungen für Beginn des Laufs der Revisionsfrist mit der Zustellung des …
- FG Köln, 27.10.2016 - 15 K 748/16
Rechtmäßige Nachforderung von Lohnsteuer sowie von Solidaritätszuschlag und …
- BFH, 28.04.2003 - V B 241/02
Wiedereinsetzung bei Büroversehen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2012 - 15 A 965/10
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhinderung der …
- BFH, 14.12.1999 - IV R 61/99
Revisionsfrist - Wiedereinsetzung - Prozessbevollmächtigter
- FG Berlin-Brandenburg, 12.10.2017 - 4 K 4239/14
Ordnungsgemäße Klageerhebung erfordert Angabe der ladungsfähigen Anschrift - …
- BFH, 02.09.2005 - I R 117/05
Vorliegen einer Betriebsstätte in Deutschland nach Art. 5 des Abkommens zwischen …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.08.1999 - 3 K 1655/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumen der Klagefrist; Verschulden des …
- FG Hamburg, 13.09.1999 - I 625/98
Erforderlichkeit einer Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftstücken; …
Rechtsprechung
BFH, 17.09.1993 - IV R 35/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsfrist
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 328
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 21.02.1995 - VIII R 76/93
Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Frist
Der Prozeßbevollmächtigte konnte seine Angaben durch Vorlage von Fotokopien des Postausgangsbuchs und des Schriftsatzes vom 13. Dezember 1993 glaubhaft machen (BFH-Beschluß vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328). - BFH, 13.11.1998 - X R 31/97
Wiedereinsetzung; Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe; Büroversehen
Eine Wiedereinsetzung nach dieser Vorschrift würde u.a. voraussetzen, daß der Prozeßbevollmächtigte ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten, und die hierfür erheblichen Tatsachen gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 FGO spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (hier: nach Kenntnisnahme von der Fristversäumnis durch das am 10. April 1997 zugestellte Schreiben des Senatsvorsitzenden) substantiiert und in sich schlüssig dargetan hätte (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611;… vom 24. Februar 1993 VI R 35/92, BFH/NV 1993, 615;… vom 17. Juni 1993 VI R 100/92, BFH/NV 1993, 750, und vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328). - BFH, 23.12.2002 - IV B 9/02
Wiedereinsetzung; Beweiskraft eines Sendeprotokolls
Zur Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Übermittlung der Beschwerdebegründung hätte es im vorliegenden Fall der Vorlage einer Kopie des Fristenkontrollbuchs (…BFH-Beschluss vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33) oder des Postausgangsbuchs (Senatsbeschluss vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328) und der eidesstattlichen Versicherung der Person bedurft, die mit der Übermittlung der Beschwerdebegründung befasst war (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1995 7 B 163/95, Betriebs-Berater 1996, 132).
- BFH, 23.10.2002 - IX R 24/01
Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch - fehlende Eintragung
Es bedarf dazu nicht nur der schlüssigen Schilderung, welche Person, zu welcher Zeit, in welcher Weise den Brief aufgegeben hat (…BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1996 I R 13/96, BFH/NV 1997, 120;… vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644;… vom 24. Juli 1989 III R 83/88, BFH/NV 1990, 248), sondern auch der Glaubhaftmachung, d.h. der Vorlage präsenter objektiver Beweismittel, die mit hinreichender Sicherheit den Schluss auf die Richtigkeit des Vorgetragenen zulassen, insbesondere des Postausgangsbuches (…BFH-Beschlüsse vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546;… vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674; vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328). - BFH, 17.05.1994 - IV R 22/93
Voraussetzungen für Beginn des Laufs der Revisionsfrist mit der Zustellung des …
Das Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten muß sich der Kläger nach § 155 FGO i. V. m. §§ 51 Abs. 2, 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO) wie eigenes Verschulden anrechnen lassen (ständige Rechtsprechung des Bundes finanzhofs -- BFH --, vgl. zuletzt Senats beschluß vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328, und BFH-Beschluß vom 7. Februar 1992 III R 57/91, BFH/NV 1992, 615). - BFH, 22.12.1994 - X R 236/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung von …
Wiedereinsetzung nach dieser Vorschrift würde u. a. voraussetzen, daß der Kläger bzw. der Prozeßbevollmächtigte (…Gräber, a.a.O., § 56 Rz. 6) ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten, und die hierfür erheblichen Tatsachen gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 FGO spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (hier nach Kenntnisnahme von der Fristversäumnis durch die Mitteilung vom 18. November 1993) substantiiert und in sich schlüssig dargetan hätte (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611;… vom 24. Februar 1993 VI R 35/92, BFH/NV 1993, 615;… vom 17. Juni 1993 VI R 100/92, BFH/NV 1993, 750, und vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328). - BFH, 14.12.1999 - IV R 61/99
Revisionsfrist - Wiedereinsetzung - Prozessbevollmächtigter
Beruft sich jemand, wie der Prozessbevollmächtigte der Kläger, darauf, die rechtzeitig abgesandte Revisionsschrift sei verlorengegangen, so erfordert dies, dass der rechtzeitige Abgang des Schriftsatzes durch Vorlage einer Ablichtung des Postausgangsbuchs (Senatsbeschluss vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328) oder einer Versicherung an Eides statt (§ 294 der Zivilprozeßordnung i.V.m. § 155 FGO) der mit der Absendung des Schriftsatzes vom 23. Juli 1999 befassten Person glaubhaft gemacht wird (…s. BFH-Urteil vom 13. März 1985 I R 122/83, BFH/NV 1986, 48). - BFH, 17.09.1993 - IV R 36/93 Parallelentscheidung: BFH, 17.9.1993, IV R 35/93, NV.
Rechtsprechung
BFH, 18.08.1993 - II B 58/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Beschwerde gegen Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter (§ 6 FGO )
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 328