Rechtsprechung
BFH, 03.06.1993 - VIII R 46/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Definition des Auflösungsgewinns
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 364
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84
Ermittlung und Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 …
Auszug aus BFH, 03.06.1993 - VIII R 46/91
Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84 (BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428). - BFH, 03.10.1989 - VIII R 328/84
Unterlassene Prüfung einer eventuellen Minderung der Steuerzahllast eines …
Auszug aus BFH, 03.06.1993 - VIII R 46/91
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, daß unter aufgelöst i.S. des § 17 Abs. 4 EStG die zivilrechtliche Auflösung der Kapitalgesellschaft zu verstehen ist (Urteil vom 3. Oktober 1989 VIII R 328/84, BFH/NV 1990, 361). - BFH, 13.12.1984 - IV R 216/83
Auszug aus BFH, 03.06.1993 - VIII R 46/91
Ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Konkursverfahrens (§ 102 Abs. 1 KO) schon bei Antragstellung oder gar vorher gegeben waren, ist nicht entscheidend (…so im Ergebnis auch Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 20. Aufl., § 17 EStG Rdnr. 305;… Schmidt, Einkommensteuergesetz, 11. Aufl., § 17 Anm. 32;… Hörger in Littmann/Bitz/Meinke, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 17 EStG Rdnr. 81; vgl. auch Döllerer in Steuerberater-Jahrbuch - StbJ - 1981/1982, 195, 206; Urteil des FG Hamburg vom 5. Mai 1983 II 51/81, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 28, bestätigt durch das BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 IV R 216/83, nicht veröffentlicht - NV -). - FG Hamburg, 05.05.1983 - II 51/81
Auszug aus BFH, 03.06.1993 - VIII R 46/91
Ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Konkursverfahrens (§ 102 Abs. 1 KO) schon bei Antragstellung oder gar vorher gegeben waren, ist nicht entscheidend (…so im Ergebnis auch Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 20. Aufl., § 17 EStG Rdnr. 305;… Schmidt, Einkommensteuergesetz, 11. Aufl., § 17 Anm. 32;… Hörger in Littmann/Bitz/Meinke, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 17 EStG Rdnr. 81; vgl. auch Döllerer in Steuerberater-Jahrbuch - StbJ - 1981/1982, 195, 206; Urteil des FG Hamburg vom 5. Mai 1983 II 51/81, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 28, bestätigt durch das BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 IV R 216/83, nicht veröffentlicht - NV -).
- BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94
Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung
bb) Die Entstehung des Verlustes setzt weiter voraus, daß mit Zuteilungen und Rückzahlungen gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht mehr zu rechnen ist und feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen werden (BFH-Urteile in BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162; vom 3. Juni 1993 VIII R 46/91, BFH/NV 1994, 364, und in BFH/NV 1994, 459).Was im Fall der Hingabe des Darlehens i n der Krise der Gesellschaft gilt, gilt auch bei einem der Gesellschaft vor der Krise gewährten Darlehen, wenn der Gesellschafter das Darlehen stehenläßt, obwohl er es hätte abziehen können und es angesichts der veränderten finanziellen Situation der Gesellschaft absehbar war, daß die Rückzahlung gefährdet war (BFH-Urteile in BFHE 168, 551, BStBl II 1993, 333 unter 2. b aa der Gründe; in BFHE 170, 53, BStBl II 1993, 340; in BFH/NV 1994, 459, und in BFH/NV 1994, 364).
- BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96
Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters
Die Entstehung des Verlustes setzt weiter voraus, daß mit Zuteilungen und Rückzahlungen gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht mehr zu rechnen ist und feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen werden (BFH-Urteile in BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162; vom 3. Juni 1993 VIII R 46/91, BFH/NV 1994, 364, und in BFH/NV 1994, 459).Was im Fall der Hingabe des Darlehens in der Krise der Gesellschaft gilt, gilt auch bei einem der Gesellschaft vor der Krise gewährten Darlehen, wenn der Gesellschafter das Darlehen stehenläßt, obwohl er es hätte abziehen können und es angesichts der veränderten finanziellen Situation der Gesellschaft absehbar war, daß die Rückzahlung gefährdet sein wird (BFH-Urteile in BFHE 168, 551, BStBl II 1993, 333, unter 2. b aa der Gründe; in BFHE 170, 53, BStBl II 1993, 340; in BFH/NV 1994, 459, und in BFH/NV 1994, 364).
- BFH, 24.04.1997 - VIII R 16/94
Darlehensausfall als nachträgliche Anschaffungskosten
Die Entstehung eines 1987 nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes setzt weiter voraus, daß mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr zu rechnen ist und feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen werden (BFH-Urteile in BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162; vom 3. Juni 1993 VIII R 46/91, BFH/NV 1994, 364, und in BFH/NV 1994, 459).Was im Fall der Hingabe des Darlehens in der Krise der Gesellschaft gilt, gilt auch bei einem der Gesellschaft vor der Krise gewährten Darlehen, wenn der Gesellschafter das Darlehen stehenläßt, obwohl er es hätte abziehen können und es angesichts der veränderten finanziellen Situation der Gesellschaft absehbar war, daß die Rückzahlung gefährdet sein wird (BFH-Urteile in BFHE 168, 551, BStBl II 1993, 333 unter 2. b aa der Gründe; in BFHE 170, 53, BStBl II 1993, 340; in BFH/NV 1994, 459, und in BFH/NV 1994, 364).
- BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98
Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung
- BFH, 21.01.2004 - VIII R 2/02
GmbH-Gesellschafter: Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts als Schuldzinsen
Die Einstellung der Tätigkeit einer GmbH führt für sich gesehen noch nicht zur Auflösung der Gesellschaft (…dazu Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, a.a.O., § 60 Rz. 19, mit Rechtsprechungsnachweisen;… BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 361; vgl. auch BFH-Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 46/91, BFH/NV 1994, 364). - BFH, 10.03.2020 - IX R 24/19
Anfechtung eines Nullbescheids - Verlustrücktrag
Im Hinblick auf den Auflösungsverlust im Zusammenhang mit den Anteilen an der B GmbH sei zu beachten, dass im Regelfall erst mit Abschluss des Insolvenzverfahrens eine sichere Aussage getroffen werden könne, in welcher Höhe der Gesellschafter nachträgliche Anschaffungskosten auf seine Beteiligung leisten müsse (BFH-Urteil vom 03.06.1993 - VIII R 46/91, BFH/NV 1994, 364). - FG Hessen, 23.06.2005 - 13 K 1704/04
Entstehung eines Auflösungsverlusts
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes -BFH- (Urteil vom 3. Juni 1993, VIII R 46/91, BFH/NV 1994, 364) ist die Auflösung nicht nur ein formales Tatbestandsmerkmal, das sich aus § 17 Abs. 4 Satz 1 EStG ergibt.25 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (…vgl. dazu BFH-Urteile vom 3. Oktober 1989 VIII R 328/84, BFH/NV 1990, 361;… vom 3. Juni 1993 VIII R 23/92, BFH/NV 1994, 459; vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91, BStBl II 1994, 162, 163; vom 3. Juni 1993 VIII R 46/91, BFH/NV 1994, 364;… Beschluss vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842), der sich der erkennende Senat anschließt, ist unter "aufgelöst" i.S. des § 17 Abs. 4 EStG die zivilrechtliche Auflösung der Kapitalgesellschaft zu verstehen.
Der Zeitpunkt der Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist unbeachtlich (BFH/NV 1994, 364).
- FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1846/15
Berücksichtigung des Darlehensverzichts eines Gesellschafters einer …
Zur Bewertung der ausgefallenen Forderungen hat der BFH zwischen Darlehen und Bürgschaften, die in der Krise der Gesellschaft hingegeben oder von vornherein in die Finanzplanung der Gesellschaft einbezogen waren und solchen Finanzierungshilfen unterschieden, die erst aufgrund des Eintritts der Krise - insbesondere in Fällen, in denen der Gesellschafter das Darlehen stehen ließ, obwohl er es hätte abziehen können und es angesichts der veränderten finanziellen Situation der Gesellschaft absehbar war, dass die Rückzahlung gefährdet war (BFH-Urteile vom 7. Juli 1992 VIII R 24/90, BFHE 168, 551, BStBl II 1993, 333; vom 27. Oktober 1992 VIII R 87/89, BFHE 170, 53, BStBl II 1993, 340;… vom 3. Juni 1993 VIII R 23/92, BFH/NV 1994, 459; VIII R 46/91, BFH/NV 1994, 364) - den Status einer eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfe erlangt haben. - BFH, 01.03.2005 - VIII R 46/03
Auflösungsverlust gemäß § 17 EStG - Realisierung
Im Streitfall ist die GmbH zwar mit der Konkurseröffnung aufgelöst worden (§§ 60 Abs. 1 Nr. 4, 63 f. des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--; vgl. dazu BFH-Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 46/91, BFH/NV 1994, 364). - BFH, 04.11.1997 - VIII R 43/96
Darlehensverluste bei wesentlicher Beteiligung
Die Entstehung eines 1985 nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes setzt weiter voraus, daß mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr zu rechnen ist und feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen werden (BFH-Urteile in BFHE 172, 407, [BFH 03.06.1993 - VIII R 81/91] BStBl II 1994, 162 [BFH 03.06.1993 - VIII R 81/91]; vom 3. Juni 1993 VIII R 46/91, BFH/NV 1994, 364, und in BFH/NV 1994, 459).Was im Fall der Hingabe des Darlehens in der Krise der Gesellschaft gilt, gilt auch bei einem der Gesellschaft vor der Krise gewährten Darlehen, wenn der Gesellschafter das Darlehen stehenläßt, obwohl er es hätte abziehen können und es angesichts der veränderten finanziellen Situation der Gesellschaft absehbar war, daß die Rückzahlung gefährdet sein wird (BFH-Urteile in BFHE 168, 551, [BFH 07.07.1992 - VIII R 24/90] BStBl II 1993, 333 [BFH 07.07.1992 - VIII R 24/90] unter 2. b aa der Gründe; in BFHE 170, 53, [BFH 27.10.1992 - VIII R 87/89] BStBl II 1993, 340 [BFH 27.10.1992 - VIII R 87/89]; in BFH/NV 1994, 459, und in BFH/NV 1994, 364).
- BFH, 19.04.2005 - VIII R 45/04
Wesentliche Beteiligung: Werbungskostenabzug für Schuldzinsen
- FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1666/99
Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes
- FG Niedersachsen, 06.02.1996 - XV 293/93
Anspruch auf Änderung eines Einkommensteuerbescheides; Berücksichtigung eines …
- FG Düsseldorf, 16.03.2006 - 11 K 2442/03
Auflösungsverlust; GmbH-Beteiligung; Bürgschaft; Nachträgliche …
- FG Thüringen, 21.10.2021 - 4 K 408/20
Aufwendungen eines GmbH-Gesellschafters aus seiner Inanspruchnahme als Bürge für …
- FG Münster, 22.09.2000 - 11 K 6162/97
Verfahren - Bindungswirkung eines sog. Einkünftequalifizierungsbescheides; …
- BFH, 01.04.2005 - VIII B 199/03
Entstehen eines Auflösungsverlusts
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1065/02
Ausgleichsanspruch eines Ehegatten erhöht Auflösungsverlust des …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1066/02
Verluste des wesentlich beteiligten Gesellschafters aus der Auflösung der …
- FG Niedersachsen, 15.01.2003 - 2 K 315/98
Auflösungsverlust wegen Verlusts einer wesentlichen Beteiligung; Einbeziehung …
- FG Düsseldorf, 15.01.1998 - 11 K 7125/94
Verluste aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft als nachträgliche …
- FG Niedersachsen, 18.05.2011 - 9 K 307/07
Auflösungsverlust wird erst im Zeitpunkt der Beendigung des Insolvenzverfahrens …
- FG Niedersachsen, 05.05.2011 - 1 K 241/07
Eigenkapitalersetzender Charakter von Darlehen
- FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 3084/00
Zur Berechnung eines Auflösungsverlustes bei wesentlicher Beteiligung an einer …
- FG Saarland, 21.07.2000 - 1 K 78/00
1. Rechtsmissbräuchlicher Auflösungsverlust des Gesellschafters einer GmbH und …
- FG München, 19.02.2008 - 13 K 2449/05
Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Liquidationsverlustes einer Gesellschaft mbH
- FG Baden-Württemberg, 18.06.2001 - 9 K 190/98
Zeitpunkt der Entstehung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG im …
- FG Baden-Württemberg, 03.05.2001 - 9 K 304/97
Keine Änderung des Feststellungsbescheids über den zum 31.12.1990 verbleibenden …
- FG Saarland, 10.06.1998 - 1 V 127/98
Einkommensteuer; Berücksichtigung von Bürgschaftsverpflichtungen eines wesentlich …
- FG Hamburg, 05.08.2003 - V 3/03
Nachweis der Auflösung einer GmbH / Konkretisierung des Bewirtungsanlasses
- FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00
Veräußerungsverlust bei Löschung einer GmbH von Amts wegen (§§ 17 Abs. 2 und 4 …
- BFH, 26.06.1996 - VIII B 121/95
Anforderungen an die Einlegung einer Beschwerde wegen Divergenz
- FG Saarland, 08.06.1998 - 1 V 76/98
Einkommensteuer; Zeitpunkt der Entstehung von Auflösungsverlusten