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   BFH, 28.07.1993 - XI R 74/92   

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https://dejure.org/1993,913
BFH, 28.07.1993 - XI R 74/92 (https://dejure.org/1993,913)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1993 - XI R 74/92 (https://dejure.org/1993,913)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1993 - XI R 74/92 (https://dejure.org/1993,913)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entschädigungszahlungen an GmbH-Geschäftsführer (§§ 24 , 34 EStG )

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 368
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.02.1957 - VI 87/55 U

    Begünstigung außerordentlicher Zuflüsse nach dem Einkommensteuergesetz bei

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - XI R 74/92
    Das FG habe auch nicht untersucht, ob neben dem in dem BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI R 87/55 U (BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104) entschiedenen Sachverhalt ein sonstiger Sachverhalt vorliege, der die Tarifermäßigung nach § 34 EStG rechtfertige.

    Das BFH-Urteil in BFHE 64, 271, BStBl II 1957, 104 betraf einen Steuerpflichtigen, der von 1945 bis 1950 in russischen Lagern interniert war und der nach seiner Rückkehr im Jahr 1951 dringend eine Vorauszahlung benötigte.

    Aus diesem Grund ist - entgegen der Auffassung der Kläger - unerheblich, ob möglicherweise in der Person des Klägers liegende Umstände für die Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen ausnahmsweise die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes rechtfertigen könnten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104).

  • BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89

    Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - XI R 74/92
    Die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG bezweckt, die Härten auszugleichen, die sich aus der progressiven Besteuerung der Entschädigung ergeben (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juni 1990 X R 45/86, BFH/NV 1991, 88, und vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23, jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend sind Entschädigungen i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG grundsätzlich nur dann außerordentliche Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 9/90, BFH/NV 1992, 102) oder wenn die Entschädigung nur Einnahmen eines Jahres ersetzt, sofern sie im Jahr der Zahlung mit weiteren Einkünften zusammenfällt und der Steuerpflichtige im Jahr der entgangenen Einnahmen keine weiteren (nennenswerten) Einnahmen gehabt hat (BFH-Urteile vom 12. März 1975 I R 180/73, BFHE 115, 261, BStBl II 1975, 485, und in BFH/NV 1993, 23).

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 9/90

    Ermäßigte Besteuerung für außerordentliche Einkünften in Form einer Abfindung

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - XI R 74/92
    Dementsprechend sind Entschädigungen i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG grundsätzlich nur dann außerordentliche Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 9/90, BFH/NV 1992, 102) oder wenn die Entschädigung nur Einnahmen eines Jahres ersetzt, sofern sie im Jahr der Zahlung mit weiteren Einkünften zusammenfällt und der Steuerpflichtige im Jahr der entgangenen Einnahmen keine weiteren (nennenswerten) Einnahmen gehabt hat (BFH-Urteile vom 12. März 1975 I R 180/73, BFHE 115, 261, BStBl II 1975, 485, und in BFH/NV 1993, 23).

    Sind dagegen von vornherein Zahlungen vereinbart, die sich über mehrere Veranlagungszeiträume erstrecken, so sind diese Zahlungen ihrer Natur nach laufende Vorgänge, die nicht durch die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes begünstigt werden sollen (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 20. Februar 1941 IV 278/40, RStBl 1941, 442; BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 102).

  • BFH, 17.12.1982 - III R 136/79

    Tarifermäßigung - Zusammenballung von Einnahmen - Verschärfung der

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - XI R 74/92
    Eine Verschärfung der Progression müsse durch die Entschädigungszahlungen nicht eintreten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Dezember 1982 III R 136/79, BFHE 137, 345, BStBl II 1983, 221).
  • BFH, 12.03.1975 - I R 180/73

    Zahlungen, die ein Hersteller seinem Großhändler leistet, weil er dessen Abnehmer

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - XI R 74/92
    Dementsprechend sind Entschädigungen i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG grundsätzlich nur dann außerordentliche Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 9/90, BFH/NV 1992, 102) oder wenn die Entschädigung nur Einnahmen eines Jahres ersetzt, sofern sie im Jahr der Zahlung mit weiteren Einkünften zusammenfällt und der Steuerpflichtige im Jahr der entgangenen Einnahmen keine weiteren (nennenswerten) Einnahmen gehabt hat (BFH-Urteile vom 12. März 1975 I R 180/73, BFHE 115, 261, BStBl II 1975, 485, und in BFH/NV 1993, 23).
  • BFH, 21.06.1990 - X R 45/86

    Besteuerung von Übergangsgeldern

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - XI R 74/92
    Die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG bezweckt, die Härten auszugleichen, die sich aus der progressiven Besteuerung der Entschädigung ergeben (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juni 1990 X R 45/86, BFH/NV 1991, 88, und vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23, jeweils m.w.N.).
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