Rechtsprechung
BFH, 14.06.1993 - V B 118/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 380
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.06.1992 - III B 72/91
Steuerpflichtigkeit von Ausgleichszahlungen eines Handelsvertreters - …
Auszug aus BFH, 14.06.1993 - V B 118/92
Da im Rahmen der Prüfung, ob die Revision wegen eines Verfahrensfehlers des FG zugelassen werden soll (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO auch die Erfolgsaussichten einer künftigen Revision zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 1992 III B 72/91, BFH/NV 1992, 722;… vom 10. Februar 1989 V B 50/87, BFH/NV 1990, 107;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 35), hätte die Klägerin z.B. vortragen müssen, daß sie wegen Verletzung rechtlichen Gehörs keine Gelegenheit gehabt habe, dem FG die Rechnung mit dem Ausweis der Vorsteuerbeträge vorzulegen, deren Anerkennung sie in dem FG-Verfahren erreichen wollte. - BFH, 06.12.1985 - VI R 56/82
Bei Doppelehe nach marokkanischem Recht Zusammenveranlagung mit zweiter Ehefrau …
Auszug aus BFH, 14.06.1993 - V B 118/92
Soweit die Klägerin Verfahrensmängel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) i.S. von § 119 Nr. 1, 2 FGO rügt, ist die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig, weil diese Fehler nur mit der zulassungsfreien Revision geltend gemacht werden dürfen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 39, BStBl II 1986, 679; ständige Rechtsprechung). - BFH, 10.02.1989 - V B 50/87
Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbescherde aufgrund eines Verfahrensmangels
Auszug aus BFH, 14.06.1993 - V B 118/92
Da im Rahmen der Prüfung, ob die Revision wegen eines Verfahrensfehlers des FG zugelassen werden soll (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO auch die Erfolgsaussichten einer künftigen Revision zu berücksichtigen sind (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 1992 III B 72/91, BFH/NV 1992, 722; vom 10. Februar 1989 V B 50/87, BFH/NV 1990, 107;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 35), hätte die Klägerin z.B. vortragen müssen, daß sie wegen Verletzung rechtlichen Gehörs keine Gelegenheit gehabt habe, dem FG die Rechnung mit dem Ausweis der Vorsteuerbeträge vorzulegen, deren Anerkennung sie in dem FG-Verfahren erreichen wollte. - BFH, 09.06.1986 - IX B 90/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Umdeutung - …
Auszug aus BFH, 14.06.1993 - V B 118/92
Soweit die Klägerin Verfahrensmängel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) i.S. von § 119 Nr. 1, 2 FGO rügt, ist die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig, weil diese Fehler nur mit der zulassungsfreien Revision geltend gemacht werden dürfen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 39, BStBl II 1986, 679; ständige Rechtsprechung).
- BFH, 06.10.2003 - VII B 12/03
Zustellungsurkunde, Inhalt
Das gilt auch dann, wenn als Verfahrensmangel die Versagung der Akteneinsicht gerügt wird; hier muss zumindest vorgetragen werden, welche Umstände sich aus den betreffenden Akten möglicherweise hätten ergeben können (BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1993 V B 118/92, BFH/NV 1994, 380;… vom 13. November 1995 V B 91/95, BFH/NV 1996, 553, 554). - BFH, 06.10.2003 - X B 22/02
Liebhaberei bei Vermietung einer Segelyacht
Der Kläger hätte, um einen darin liegenden Verfahrensmangel i.S. des § 119 FGO darzulegen, Ausführungen darüber machen müssen, was er zur Sache vorgetragen hätte, wenn er nach Aussetzung des Verfahrens oder Vertagung der mündlichen Verhandlung Gelegenheit zur Akteneinsicht gehabt hätte (…BFH-Beschlüsse vom 13. November 1995 V B 91/95, BFH/NV 1996, 553, und vom 14. Juni 1993 V B 118/92, BFH/NV 1994, 380), selbst wenn er sich dazu erst die Kenntnis der Akten hätte verschaffen müssen (…BFH-Beschluss vom 6. Mai 1998 II B 109/97, BFH/NV 1998, 1498). - BFH, 26.10.1998 - I B 29/98
Versagung der Akteneinsicht; Überraschungsentscheidung
Das gilt auch dann, wenn als Verfahrensmangel die Versagung der Akteneinsicht gerügt wird; hier muß zumindest vorgetragen werden, welche Umstände sich aus den betreffenden Akten möglicherweise hätten ergeben können (BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1993 V B 118/92, BFH/NV 1994, 380;… vom 13. November 1995 V B 91/95, BFH/NV 1996, 553, 554).
- BFH, 14.05.2003 - X B 183/01
Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Übergehens von Beweisanträgen; Verletzung …
Hier muss zumindest vorgetragen werden, welche Umstände sich aus den betreffenden Akten möglicherweise hätten ergeben können (BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1993 V B 118/92, BFH/NV 1994, 380;… vom 13. November 1995 V B 91/95, BFH/NV 1996, 553, 554;… vom 26. Oktober 1998 I B 29/98, BFH/NV 1999, 627). - BFH, 14.05.2003 - X B 182/01
Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht und der Verletzung des rechtlichen …
Hier muss zumindest vorgetragen werden, welche Umstände sich aus den betreffenden Akten möglicherweise hätten ergeben können (BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1993 V B 118/92, BFH/NV 1994, 380;… vom 13. November 1995 V B 91/95, BFH/NV 1996, 553, 554;… vom 26. Oktober 1998 I B 29/98, BFH/NV 1999, 627). - BFH, 04.11.1996 - V B 37/96
Besteuerung der Abgabe von Mahlzeiten zum Verzehr in den Kantinenräumen
Vielmehr ist im Streitfall zu beachten, daß sich die Vorentscheidung schon deshalb im Ergebnis als zutreffend darstellt (vgl. zur entsprechenden Anwendung von § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren nach § 115 Abs. 3 FGO BFH-Beschluß vom 14. Juni 1993 V B 118/92, BFH/NV 1994, 380), weil zubereitete Speisen bei richtlinienkonformer Auslegung nicht geliefert, sondern dem Empfänger durch sonstige Leistung zugewendet werden (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 2. Mai 1996 Rs. C-231/94, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1996, 220). - BFH, 13.11.1995 - V B 91/95
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde
Wer einen Verfahrensfehler wegen vorenthaltener Akteneinsicht rügt, muß vortragen, welche Tatsachen er durch die begehrte Akteneinsicht zu ermitteln hoffte (BFH-Beschluß vom 14. Juni 1993 V B 118/92, BFH/NV 1994, 380).
Rechtsprechung
BFH, 17.06.1993 - VIII B 111/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Beiladung eines Kommanditisten in einem finanzgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 380
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 05.02.1988 - VI B 56/87
Beschwerde gegen die Ablehung einer Beiladung eines Steuerbevollmächtigten
Auszug aus BFH, 17.06.1993 - VIII B 111/92
Dabei handelt es sich, wie das FG zutreffend entschieden hat, nicht um die Wahrnehmung steuerlicher, sondern um die Verfolgung privatrechtlicher Interessen (ebenso BFH-Beschluß vom 5. Februar 1988 VI B 56/87, BFH/NV 1988, 455). - BFH, 15.12.1982 - I B 41/82
Wiedereröffnung - Mündliche Verhandlung - Anfechtung
Auszug aus BFH, 17.06.1993 - VIII B 111/92
Der Senat nimmt wegen der weiteren Begründung Bezug auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Dezember 1982 I B 41/82 (BFHE 137, 224, BStBl II 1983, 230). - GemSOGB, 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83
Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels
Auszug aus BFH, 17.06.1993 - VIII B 111/92
Im Streitfall ist die Rechtskraft des Urteils jedenfalls durch die vom Kläger eingelegte Revision gehemmt worden (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 24. Oktober 1983 GmS-OGB 1/83, BGHZ 88, 353). - BFH, 04.08.1983 - IV R 222/80
Möglichkeit einer Beiladung im Steuerprozess nach Erlass eines …
Auszug aus BFH, 17.06.1993 - VIII B 111/92
Ebenso wie eine notwendige Beiladung noch nach Ergehen des erstinstanzlichen Urteils vorgenommen werden kann (BFH-Urteil vom 4. August 1983 IV R 222/80, BFHE 139, 134, BStBl II 1983, 762), ist bis zur Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils auch die Einlegung der Beschwerde gegen den die (einfache) Beiladung ablehnenden Beschluß des FG zulässig. - BFH, 28.08.1990 - VIII B 25/90
Keine einfache Beiladung eines nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO nicht klagebefugten …
Auszug aus BFH, 17.06.1993 - VIII B 111/92
Erweist sich die Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiladung als begründet, so kann die Beiladung noch jetzt ausgesprochen werden mit der Folge, daß der Beschwerdeführer zum Beteiligten des Ausgangsverfahrens wird und die Rechte des § 60 Abs. 6 FGO im Rechtsmittelverfahrens geltend machen kann (BFH-Beschluß vom 28. August 1990 VIII B 25/90, BFHE 161, 429, BStBl II 1990, 1072 m.w.N.).
- BFH, 27.02.2003 - V B 131/01
Notwendige Beiladung
Die Beschwerde ist zulässig, obwohl das FG im Hauptsacheverfahren bereits mit Urteil vom 25. September 2001 entschieden hat; denn der Eintritt der Rechtskraft des Urteils ist durch die von der Klägerin eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (V B 188/01) gehemmt worden (§ 116 Abs. 4 FGO; vgl. auch § 122 Abs. 1 FGO, und BFH-Beschluss vom 17. Juni 1993 VIII B 111/92, BFH/NV 1994, 380). - BFH, 24.11.2005 - II B 46/05
Grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes Recht; Wechsel auf der Richterbank
b) Die vom Kläger gerügte Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (§ 93 Abs. 3 Satz 2 FGO) sowie deren Form unterliegt nach § 124 Abs. 2 FGO nicht der Beurteilung der Revision und kann daher auch keinen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begründen, da sie zu den prozessleitenden Verfügungen gehört, die gemäß § 128 Abs. 2 FGO nicht mit der Beschwerde anfechtbar sind (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1982 I B 41/82, BFHE 137, 224, BStBl II 1983, 230, und vom 17. Juni 1993 VIII B 111/92, BFH/NV 1994, 380). - BFH, 21.06.1994 - VIII B 5/93
Kein Rechtsschutzbedürfnis für gesonderte Beschwerde gegen im Endurteil …
Unberührt bleibt die Zulässigkeit der Beschwerde eines Dritten, der als am finanzgerichtlichen Verfahren (noch) nicht Beteiligter zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht berechtigt ist (§ 115 Abs. 1 i. V. m. § 57 FGO), gegen die Ablehnung seiner Beiladung (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 28. August 1990 VIII B 25/90, BFHE 161, 429, BStBl II 1990, 1072; vom 18. April 1984 IV B 6/84, n. v., und vom 17. Juni 1993 VIII B 111/92, n. v.). - BFH, 24.11.2005 - II B 48/05
Wechsel auf der Richterbank; Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung als …
Die vom Kläger gerügte Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (§ 93 Abs. 3 Satz 2 FGO) sowie deren Form unterliegen nach § 124 Abs. 2 FGO nicht der Beurteilung der Revision und können daher auch keinen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begründen, da die Wiedereröffnung zu den prozesslei-tenden Verfügungen gehört, die gemäß § 128 Abs. 2 FGO nicht mit der Beschwerde anfechtbar sind (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1982 I B 41/82, BFHE 137, 224, BStBl II 1983, 230, und vom 17. Juni 1993 VIII B 111/92, BFH/NV 1994, 380).