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   BFH, 29.07.1993 - X B 210/92   

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https://dejure.org/1993,529
BFH, 29.07.1993 - X B 210/92 (https://dejure.org/1993,529)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1993 - X B 210/92 (https://dejure.org/1993,529)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1993 - X B 210/92 (https://dejure.org/1993,529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versagung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Vertagung einer mündlichen Verhandlung - Selbständige Anfechtung von in Urteilen enthaltenen Kostenentscheidungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 382
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 11.04.1978 - VIII R 215/77

    Vertagung des Termins - Mündliche Verhandlung - Anwesenheit des Prozeßvertreters

    Auszug aus BFH, 29.07.1993 - X B 210/92
    Die Rüge der Klägerin, sie sei zum Termin nicht ordnungsgemäß - unter Verstoß gegen § 3 des Verwaltungszustellungsgesetzes - geladen worden, enthält grundsätzlich die Behauptung, sie sei im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten gewesen (§ 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO); dies kann nur unmittelbar mit der Revision geltend gemacht werden (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401; BFH-Urteil vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, 19, BStBl II 1988, 948; ständige Rechtsprechung; vgl. ferner Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 116 FGO Tz. 16).

    Die Ablehnung der Terminsverlegung ist gleichfalls kein Verfahrensmangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO (BFH in BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401).

  • BVerfG, 12.06.1995 - 2 BvR 1127/92

    Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde gilt auch für deren Anlagen

    Auszug aus BFH, 29.07.1993 - X B 210/92
    Vorsorglich beantragte er, das Verfahren gemäß § 74 FGO bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die anhängigen Verfassungsbeschwerden 2 BvR 1127/92 und 2 BvR 1136-1138/92 auszusetzen.
  • BFH, 09.06.1986 - IX B 90/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Umdeutung -

    Auszug aus BFH, 29.07.1993 - X B 210/92
    Es ist ein Gebot der Rechtssicherheit, einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe mit seinen Prozeßerklärungen beim Wort zu nehmen (vgl. - zur Umdeutung von prozessualen Anträgen - BFH-Beschluß vom 9. Juli 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679).
  • BFH, 11.11.1981 - I B 37/81

    Vollmachtloser Vertreter - Beschwerdebefugnis - Antrag in fremdem Namen -

    Auszug aus BFH, 29.07.1993 - X B 210/92
    Die von diesem Bevollmächtigten gegen die Auferlegung der Kosten eingelegte Beschwerde ist - ebenso wie die vom vollmachtslosen Prozeßvertreter gegen die Auferlegung von Kosten eingelegte Beschwerde (BFH-Beschluß vom 11. November 1982 I B 37/81, BFHE 134, 401, BStBl II 1982, 167) - dem in § 145 Abs. 2 FGO (i.d.F. vor der Änderung der FGO) geregelten Fall der Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung gleichzusetzen.
  • BFH, 01.06.1989 - V R 72/84

    1. Keine Versagung rechtlichen Gehörs bei nicht ausreichender Darlegung von

    Auszug aus BFH, 29.07.1993 - X B 210/92
    Der Grundsatz, daß die Versagung rechtlichen Gehörs nur ordnungsgemäß gerügt ist, wenn der Betroffene auch darlegt, was er bei Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte, gilt auch, wenn das rechtliche Gehör durch Ablehnung eines Antrags auf Vertagung bzw. Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung verletzt sein soll (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409; BFH-Urteil vom 1. Juni 1989 V R 72/84, BFHE 157, 255, BStBl II 1989, 677).
  • BFH, 10.08.1988 - III R 220/84

    Mündliche Verhandlung - Ladung - Niederlegung bei Postanstalt - Zustellung -

    Auszug aus BFH, 29.07.1993 - X B 210/92
    Die Rüge der Klägerin, sie sei zum Termin nicht ordnungsgemäß - unter Verstoß gegen § 3 des Verwaltungszustellungsgesetzes - geladen worden, enthält grundsätzlich die Behauptung, sie sei im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten gewesen (§ 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO); dies kann nur unmittelbar mit der Revision geltend gemacht werden (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401; BFH-Urteil vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, 19, BStBl II 1988, 948; ständige Rechtsprechung; vgl. ferner Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 116 FGO Tz. 16).
  • BFH, 16.01.1986 - III B 71/84

    Rechtliches Gehör - Versagung - Rüge - Nichtverlegung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 29.07.1993 - X B 210/92
    Der Grundsatz, daß die Versagung rechtlichen Gehörs nur ordnungsgemäß gerügt ist, wenn der Betroffene auch darlegt, was er bei Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte, gilt auch, wenn das rechtliche Gehör durch Ablehnung eines Antrags auf Vertagung bzw. Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung verletzt sein soll (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409; BFH-Urteil vom 1. Juni 1989 V R 72/84, BFHE 157, 255, BStBl II 1989, 677).
  • BFH, 20.09.1989 - X R 8/86

    Keine Verfahrensaussetzung gem. § 74 FGO, wenn Einspruch zu Recht als unzulässig

    Auszug aus BFH, 29.07.1993 - X B 210/92
    Die Entscheidung, daß eine Klage mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, kann unabhängig vom Ausgang eines anderen, für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts möglicherweise vorgreiflichen Verfahrens ergehen (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 8/86, BFHE 158, 205, 207, BStBl II 1990, 177).
  • BFH, 15.12.1981 - VIII R 116/79

    Für ein in Abbruchabsicht erworbenes und bis zum Abbruch genutztes Gebäude ist

    Auszug aus BFH, 29.07.1993 - X B 210/92
    Die - grundsätzlich hinsichtlich der Bezeichnung des Beteiligten auslegungsfähige (vgl. BFH-Urteile vom 1. April 1981 II R 38/79, BFHE 133, 151, BStBl II 1981, 532; vom 15. Dezember 1981 VIII R 116/79, BFHE 135, 267, BStBl II 1982, 385) - Beschwerdeschrift, mit welcher die Zulassung der Revision beantragt wird, kann jedenfalls nicht in eine Anfechtung der Kostenentscheidung umgedeutet werden.
  • BFH, 11.12.1986 - IV R 184/84

    Unvorhersehbare zeitweilige Verhinderung ist kein Grund für Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BFH, 29.07.1993 - X B 210/92
    Ausgehend von der Beurteilung, daß die Klage gegen den ursprünglichen Bescheid mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig war, brauchte das FG die Klägerin zum einen nicht aufzufordern, einen Antrag nach § 68 FGO zu stellen; denn dieser Antrag ist nur zulässig, wenn die ursprünglich erhobene Anfechtungsklage nach Inhalt und Form alle Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 IV R 184/84, BFHE 148, 422, BStBl II 1987, 303).
  • BFH, 01.04.1981 - II R 38/79

    Klagefrist - Bezeichnung eines angefochtenen Verwaltungsaktes - Anfechtung -

  • BFH, 07.07.1976 - I R 218/74

    Medizinischer Fußpfleger erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • BFH, 25.07.1979 - VI R 3/79

    Ladungsfrist - Mangelnde Vertretung - Verfahrensbeteiligte - Zugang der Ladung -

  • BFH, 28.03.1989 - V B 90/87
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