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Rechtsprechung
   BFH, 05.11.1993 - VI K 2/92   

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https://dejure.org/1993,10786
BFH, 05.11.1993 - VI K 2/92 (https://dejure.org/1993,10786)
BFH, Entscheidung vom 05.11.1993 - VI K 2/92 (https://dejure.org/1993,10786)
BFH, Entscheidung vom 05. November 1993 - VI K 2/92 (https://dejure.org/1993,10786)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen der Wiederaufnahme eines Verfahrens - Wissenschaftliche Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland als Privatvergnügen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 395
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91

    Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften

    Auszug aus BFH, 05.11.1993 - VI K 2/92
    In diesem Fall ist grundsätzlich anstelle einer Nichtigkeitsklage ein Antrag auf Wiederaufnahme zu stellen (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252 m.w.N.; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 22. Januar 1992 2 BvR 40/92, 3. Kammer, Betriebs-Berater - BB - 1992, 252, 253; Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Oktober 1990 8 AS 1/90, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1991, 1252 m.w.N.).

    Dies ändert indessen nichts daran, daß die schlüssige Behauptung eines nach §§ 579, 580 ZPO erheblichen Wiederaufnahmegrundes zur Zulässigkeit der Wiederaufnahmeklage bzw. des Wiederaufnahmeantrags gehört (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252 mit umfassenden Nachweisen).

  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus BFH, 05.11.1993 - VI K 2/92
    Diese Rechtsauffassung weiche eindeutig von dem Beschluß des Großen Senats vom 28. November 1977 GrS 3/77 und von dem eigenen Urteil des VI.Senats vom 28. November 1980 VI R 193/77 ab, in dem der Senat festgestellt habe, daß der Werbungskostenbegriff nicht final zu verstehen und ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Berufstätigkeit und den Aufwendungen nicht erforderlich sei.

    Die Klägerin macht geltend, der VI.Senat habe entschieden, wissenschaftliche Arbeit in der Bundesrepublik sei Privatvergnügen und diese Rechtsauffassung weiche eindeutig ab von dem Beschluß des Großen Senats vom 28. November 1977 GrS 2-3/77 (BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105).

  • BFH, 22.03.1984 - IV K 1/81
    Auszug aus BFH, 05.11.1993 - VI K 2/92
    Dementsprechend hat der IV.Senat des BFH mit nichtveröffentlichtem Beschluß vom 22. März 1984 IV K 1/81 entschieden, daß über den Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens, das durch einen Beschluß gemäß Art. 1 Nr. 7 BFHEntlG rechtskräftig beendet wurde, ebenfalls durch Beschluß zu entscheiden ist, daß dieser Beschluß - wie in dem Verfahren nach Art. 1 Nr. 7 BFHEntlG - ohne mündliche Verhandlung ergeht und daß an der Entscheidung der Senat in seiner vollen Besetzung mitwirkt.
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus BFH, 05.11.1993 - VI K 2/92
    Diese Rechtsauffassung weiche eindeutig von dem Beschluß des Großen Senats vom 28. November 1977 GrS 3/77 und von dem eigenen Urteil des VI.Senats vom 28. November 1980 VI R 193/77 ab, in dem der Senat festgestellt habe, daß der Werbungskostenbegriff nicht final zu verstehen und ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Berufstätigkeit und den Aufwendungen nicht erforderlich sei.
  • BFH, 19.06.1991 - VIII B 145/90

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde gegen Versagung der Aktenzusendung

    Auszug aus BFH, 05.11.1993 - VI K 2/92
    Demgegenüber hat der III.Senat des BFH die Auffassung vertreten, die Wiederaufnahme eines finanzgerichtlichen Verfahrens, das durch Beschluß des BFH nach Art. 1 Nr. 7 BFHEntlG rechtskräftig beendet worden sei, erfolge durch eine Klage, über die durch Urteil zu entscheiden sei (vgl. Urteil vom 14. Juni 1991 III K 1/90, BFH/NV 1992, 184).
  • BAG, 18.10.1990 - 8 AS 1/90

    Wiederaufnahme; fehlende Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 05.11.1993 - VI K 2/92
    In diesem Fall ist grundsätzlich anstelle einer Nichtigkeitsklage ein Antrag auf Wiederaufnahme zu stellen (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252 m.w.N.; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 22. Januar 1992 2 BvR 40/92, 3. Kammer, Betriebs-Berater - BB - 1992, 252, 253; Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Oktober 1990 8 AS 1/90, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1991, 1252 m.w.N.).
  • BFH, 07.11.1969 - III K 1/69

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Steuergericht - Rechtskräftiger Beschluß -

    Auszug aus BFH, 05.11.1993 - VI K 2/92
    Die Entscheidung über das Wiederaufnahmeverfahren ergeht nach ständiger Rechtsprechung des BFH in derselben Form und Besetzung, in der die den Gegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens bildende Entscheidung ergangen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. November 1969 III K 1/69, BFHE 97, 502, BStBl II 1970, 216; vom 16. August 1979 I K 2/79, BFHE 128, 349, BStBl II 1979, 710; vom 13. Februar 1986 III K 1/85, BFHE 145, 500, BStBl II 1986, 415; vom 15. April 1987 VIII K 1/86, BFH/NV 1987, 591).
  • BFH, 18.03.1987 - V R 96/86

    Verfahrensmangel der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BFH, 05.11.1993 - VI K 2/92
    Die Entscheidung über das Wiederaufnahmeverfahren ergeht nach ständiger Rechtsprechung des BFH in derselben Form und Besetzung, in der die den Gegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens bildende Entscheidung ergangen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. November 1969 III K 1/69, BFHE 97, 502, BStBl II 1970, 216; vom 16. August 1979 I K 2/79, BFHE 128, 349, BStBl II 1979, 710; vom 13. Februar 1986 III K 1/85, BFHE 145, 500, BStBl II 1986, 415; vom 15. April 1987 VIII K 1/86, BFH/NV 1987, 591).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

    Auszug aus BFH, 05.11.1993 - VI K 2/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG (vgl. Beschluß vom 11. Mai 1965 2 BvR 259/63, BVerfGE 19, 38, 43) kann jemand auch durch Maßnahmen, Unterlassungen oder Entscheidungen des Gerichts seinem gesetzlichen Richter i.S. des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) entzogen werden, wenn sie willkürlich, nicht aber schon, wenn sie nur rechtsirrtümlich sind; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, dessen Einhaltung durch § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO sichergestellt werden soll, kann auch dadurch verletzt sein, daß der Senat eines obersten Bundesgerichts die Verpflichtung zur Vorlage an den Großen Senat außer acht läßt, selbst wenn der Große Senat nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (BVerfG, a.a.O.).
  • BFH, 13.02.1986 - III K 1/85

    Nichtigkeitsklage gegen Revisionsbeschluß - Klagefrist - Zustellung an nicht

    Auszug aus BFH, 05.11.1993 - VI K 2/92
    Die Entscheidung über das Wiederaufnahmeverfahren ergeht nach ständiger Rechtsprechung des BFH in derselben Form und Besetzung, in der die den Gegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens bildende Entscheidung ergangen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. November 1969 III K 1/69, BFHE 97, 502, BStBl II 1970, 216; vom 16. August 1979 I K 2/79, BFHE 128, 349, BStBl II 1979, 710; vom 13. Februar 1986 III K 1/85, BFHE 145, 500, BStBl II 1986, 415; vom 15. April 1987 VIII K 1/86, BFH/NV 1987, 591).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 16.08.1979 - I K 2/79

    Wiederaufnahmeverfahren - Zulässigkeit einer Revision - Zulässigkeit eines

  • BVerfG, 22.01.1992 - 2 BvR 40/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Nichtigkeitsklage als Teil der

  • BFH, 15.04.1987 - VIII K 1/86

    Wiederaufnahme des Verfahrens bei Verletzung des Anspruches auf Gewährung

  • BFH, 14.06.1991 - III K 1/90

    Zulässigkeit eines Restitutionsgrundes hinsichtlich einer abweichenden

  • BFH, 13.07.2016 - VIII K 1/16

    Grenzen der Pflicht zur Vorlage von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof

    a) Wird der Entzug des gesetzlichen Richters gerügt, weil ein Senat des BFH entschieden habe, ohne zuvor den Großen Senat des BFH angerufen zu haben, liegt ein Wiederaufnahmegrund nach ständiger BFH-Rechtsprechung dann vor, wenn nicht nur die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 oder 3 FGO erfüllt sind, sondern in der Nichtanrufung oder Nichtvorlage ein willkürliches Verhalten des Gerichts liegt (BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 I K 1/10, BFH/NV 2011, 1159; vgl. auch BFH-Beschluss vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252; BFH-Urteil vom 5. November 1993 VI K 2/92, BFH/NV 1994, 395).
  • BFH, 12.01.2011 - I K 1/10

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage - Kostenbeschluss nach § 138 FGO keine

    Schlüssig ist der Vortrag grundsätzlich nur dann, wenn die vorgebrachten Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- den behaupteten Wiederaufnahmegrund ergeben (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1993 VI K 2/92, BFH/NV 1994, 395; BFH-Urteil vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252).

    Wird mit der Wiederaufnahmeklage in Form der Nichtigkeitsklage der Entzug des gesetzlichen Richters gerügt, weil ein Senat des BFH entschieden habe, ohne zuvor den Großen Senat des BFH angerufen zu haben, ist ein Wiederaufnahmegrund nur dann schlüssig vorgetragen, wenn nicht nur die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 oder Abs. 3 FGO, sondern auch ein willkürliches Verhalten des Gerichts substantiiert dargelegt wird (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 395; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 11 FGO Rz 20, m.w.N.).

  • BFH, 29.01.2015 - I K 1/14

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage

    Wird mit der Wiederaufnahmeklage in Form der Nichtigkeitsklage der Entzug des gesetzlichen Richters gerügt, weil ein Senat des BFH entschieden habe, ohne zuvor den Großen Senat des BFH angerufen zu haben, ist ein Wiederaufnahmegrund nach ständiger BFH-Rechtsprechung nur dann schlüssig vorgetragen, wenn nicht nur die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 oder Abs. 3 FGO, sondern auch ein willkürliches Verhalten des Gerichts substantiiert dargelegt werden (Senatsurteil in BFH/NV 2011, 1159; vgl. auch BFH-Beschluss vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252; BFH-Urteil vom 5. November 1993 VI K 2/92, BFH/NV 1994, 395).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.09.1993 - III B 93/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,26849
BFH, 13.09.1993 - III B 93/93 (https://dejure.org/1993,26849)
BFH, Entscheidung vom 13.09.1993 - III B 93/93 (https://dejure.org/1993,26849)
BFH, Entscheidung vom 13. September 1993 - III B 93/93 (https://dejure.org/1993,26849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 395
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.11.1975 - VI B 132/75

    Vertretungszwang vor BFH - Geltung für Beschwerden gegen Beschlüsse - Abweisung

    Auszug aus BFH, 13.09.1993 - III B 93/93
    In PKH-Sachen kommt eine Ausnahme vom Vertretungszwang lediglich für die Antragstellung, nicht hingegen für die Beschwerde gegen einen die PKH ablehnenden Beschluß des FG in Betracht (vgl. BFH- Beschluß vom 28.November 1975 VI B 130-132/75, BFHE 117, 223, BStBl II 1976, 62; seitdem ständige Rechtsprechung).
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