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Rechtsprechung
   BFH, 21.07.1993 - X R 104/91   

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https://dejure.org/1993,2964
BFH, 21.07.1993 - X R 104/91 (https://dejure.org/1993,2964)
BFH, Entscheidung vom 21.07.1993 - X R 104/91 (https://dejure.org/1993,2964)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 1993 - X R 104/91 (https://dejure.org/1993,2964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für den Erlaß von Aussetzungszinsen bei der Einkommensteuerveranlagung aus Billigkeitsgründen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 597
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die

    Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611, vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512; vom 18. April 1989 VIII R 319/84, BFH/NV 1989, 756) selbst bei eindeutiger und offensichtlich falscher bestandskräftiger Steuerfestsetzung nur dann ein Grund zum Erlaß besteht, wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren.
  • BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66

    Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
    Diesen Sachverhalt darf das Revisionsgericht grundsätzlich nicht ergänzen (BFH-Beschluß vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285; BFH-Urteil vom 5. Dezember 1979 I R 184/76, BFHE 129, 169, 172, BStBl II 1980, 119).
  • BFH, 30.04.1981 - VI R 169/78

    Billigkeitsverfahren - Überprüfung der Steuerfestsetzung - Fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611, vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512; vom 18. April 1989 VIII R 319/84, BFH/NV 1989, 756) selbst bei eindeutiger und offensichtlich falscher bestandskräftiger Steuerfestsetzung nur dann ein Grund zum Erlaß besteht, wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren.
  • BFH, 21.10.1987 - X R 29/81

    Anforderungen an den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis -

    Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
    In Betracht kam nur ein Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen, der im Streitfall voraussetzt, daß die Erhebung von Aussetzungszinsen im Einzelfall mit Rücksicht auf den dem § 237 AO 1977 zugrunde liegenden Zweck nicht mehr zu rechtfertigen ist oder daß sie den gesetzlichen Wertungen zuwiderläuft (z.B. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1987 X R 29/81, BFH/NV 1988, 546, und vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906, jeweils mit weiteren Rechsprechungsnachweisen).
  • BFH, 05.12.1979 - I R 184/76

    Geschäftsanteil - Sonderbetriebsvermögen - Sonderbetriebseinnahmen -

    Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
    Diesen Sachverhalt darf das Revisionsgericht grundsätzlich nicht ergänzen (BFH-Beschluß vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285; BFH-Urteil vom 5. Dezember 1979 I R 184/76, BFHE 129, 169, 172, BStBl II 1980, 119).
  • BFH, 20.11.1987 - VI R 140/84

    Beschwerde - Billigkeitsentscheidung - Zinsfestsetzung

    Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
    Die Voraussetzungen, unter denen auf die Festsetzung der Zinsen verzichtet werden kann, decken sich mit den Voraussetzungen für Billigkeitsmaßnahmen nach den §§ 163 Abs. 1 und 227 Abs. 1 AO 1977 (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. November 1987 VI R 140/84, BFHE 152, 310, BStBl II 1988, 402).
  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
    In Betracht kam nur ein Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen, der im Streitfall voraussetzt, daß die Erhebung von Aussetzungszinsen im Einzelfall mit Rücksicht auf den dem § 237 AO 1977 zugrunde liegenden Zweck nicht mehr zu rechtfertigen ist oder daß sie den gesetzlichen Wertungen zuwiderläuft (z.B. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1987 X R 29/81, BFH/NV 1988, 546, und vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906, jeweils mit weiteren Rechsprechungsnachweisen).
  • BFH, 27.11.1991 - X R 103/89

    Erfolglosigkeit i. S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO (Aussetzungszinsen), soweit

    Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
    Allein maßgebend ist der endgültig geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung ausgesetzt war (Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1991 X R 103/89, BFHE 166, 311, BStBl II 1992, 319).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
    Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme ist eine Ermessensentscheidung, die gerichtlich nur in den durch § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gezogenen Grenzen nachprüfbar ist (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 24.07.1979 - VII R 67/76

    Prozeßzinsen - Anfechtungsklage - Steuerbescheid - Rechtshängigkeit -

    Auszug aus BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
    Zweck der Vorschrift ist es, den wirtschaftlichen Vorteil, den ein Steuerpflichtiger durch eine Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheides erreicht, und den entsprechenden Nachteil des Steuergläubigers auszugleichen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1979 VII R 67/76, BFHE 128, 331, BStBl II 1979, 712; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 237 AO 1977 Rz. 46).
  • BFH, 18.04.1989 - VIII R 319/84

    Einbeziehung der Kirchensteuer bei Berechnung des Streitwerts einer Revision

  • FG Köln, 09.10.1991 - 6 K 432/90

    Abgabenordnung; kein Erlaß von Festsetzungszinsen

  • BFH, 10.03.2016 - III R 2/15

    Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses - Erlass von

    Bei der Billigkeitsprüfung müssen solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt (BFH-Urteil vom 21. Juli 1993 X R 104/91, BFH/NV 1994, 597).
  • BFH, 26.09.2019 - V R 13/18

    Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners

    Bei der Billigkeitsprüfung müssen solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt (BFH-Urteil vom 21.07.1993 - X R 104/91, BFH/NV 1994, 597).
  • BFH, 21.01.2015 - X R 40/12

    Keine Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durch Billigkeitserlass bei

    Bei Einwänden, die, wie hier, die materiell-rechtliche Richtigkeit der Steuerfestsetzung betreffen, ist ein Erlass aus Billigkeitsgründen nur möglich, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611; vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512; Senatsurteil vom 21. Juli 1993 X R 104/91, BFH/NV 1994, 597; Urteil vom 14. November 2007 II R 3/06, BFH/NV 2008, 574, und Senatsurteil in BFH/NV 2011, 561; s. auch Stöcker in Beermann/Gosch, AO § 227 Rz 22).
  • BFH, 27.02.2019 - VII R 34/17

    Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit

    Bei der Billigkeitsprüfung müssen solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt (BFH-Urteil vom 21. Juli 1993 X R 104/91, BFH/NV 1994, 597).

    Jedoch ist bei Einwänden, die die materiell-rechtliche Richtigkeit der Steuerfestsetzung betreffen, ein Erlass bzw. eine Erstattung aus Billigkeitsgründen nur möglich, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611; in BFH/NV 1994, 597; vom 14. November 2007 II R 3/06, BFH/NV 2008, 574, und in BFHE 248, 485, BStBl II 2016, 117, Rz 29; Senatsurteil vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512).

  • FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16

    Billigkeitserlass für Rückforderung von Kindergeld - Ermessensabwägung bei

    Bei der Billigkeitsprüfung müssen hingegen solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt (BFH-Urteil vom 21.7.1993 X R 104/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1994, 597).
  • BFH, 26.09.2007 - I R 43/06

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der

    Denn wie auch das FG nicht verkannt hat, hängt die Festsetzung von Zinsen nach § 237 AO nicht davon ab, ob die Vollziehung zu Recht oder zu Unrecht ausgesetzt oder aufgehoben wurde (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1998 XI R 24/98, BFHE 187, 400, BStBl II 1999, 201; vom 21. Juli 1993 X R 104/91, BFH/NV 1994, 597).
  • BFH, 17.12.2013 - VII R 8/12

    Keine Erstattung der Stromsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit aufgrund

    Bei der Billigkeitsprüfung müssen solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt (BFH-Urteil vom 21. Juli 1993 X R 104/91, BFH/NV 1994, 597).
  • FG Münster, 12.12.2016 - 13 K 91/16

    Erlass einer Rückzahlung von Kindergeld in Höhe zuzüglich Säumniszuschlägen

    Bei der Billigkeitsprüfung müssen hingegen solche Umstände außer Betracht bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt (BFH-Urteil vom 21.7.1993 X R 104/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1994, 597).
  • BFH, 31.03.2010 - II R 2/09

    Verzicht auf Aussetzungszinsen - Kein Anspruch auf Zinsverzicht bei

    Ein Verzicht auf die Zinsfestsetzung aus Gründen der sachlichen Unbilligkeit kommt danach nur in Betracht, wenn die Erhebung der Zinsen im Einzelfall mit Rücksicht auf den § 237 AO zugrunde liegenden Zweck nicht mehr zu rechtfertigen ist bzw. den gesetzlichen Wertungen zuwiderläuft (BFH-Urteile vom 21. Oktober 1987 X R 29/81, BFH/NV 1988, 546; vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; vom 21. Juli 1993 X R 104/91, BFH/NV 1994, 597; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 237 AO Rz 34).
  • BFH, 05.06.1997 - III B 296/95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Die Voraussetzungen, unter denen auf die Festsetzung der Zinsen verzichtet werden kann, decken sich mit den Voraussetzungen für Billigkeitsmaßnahmen nach den §§ 163 und 227 AO 1977 (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1993 X R 104/91, BFH/NV 1994, 597, m. w. N.).

    Für eine derartige Billigkeitsmaßnahme der Finanzbehörden, die von den Finanzgerichten (FG) nur auf Ermessensfehlgebrauch hin überprüft werden kann (vgl. § 102 FGO), besteht nach ständiger Rechtsprechung selbst bei eindeutig und offensichtlich fehlerhafter bestandskräftiger Steuerfestsetzung nur dann ein Grund zum Erlaß, wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren (vgl. BFH in BFH/NV 1994, 597, m. w. N.).

    Denn aufgrund der nach den in der Entscheidung des BFH in BFH/NV 1994, 597 genannten Kriterien durfte die Finanzbehörde selbst bei Annahme einer -- was sich jedoch aus dem festgestellten Sachverhalt nicht ergibt -- fehlerhaften bestandskräftigen Steuerfestsetzung den Erlaß der Aussetzungszinsen im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens (vgl. §§ 227, 234 Abs. 2 AO 1977) ablehnen, weil hinsichtlich der Streitjahre in der Hauptsache zumindest keine offensichtlich fehlerhafte Steuerfestsetzung vorliegt.

  • FG Hamburg, 26.03.2002 - IV 264/99

    Hinterziehung von Mineralölsteuer - Billigkeitserlaß von Aussetzungszinsen gegen

  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12

    Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige

  • BFH, 19.10.2010 - X R 9/09

    Fehler im Veranlagungsverfahren rechtfertigen keinen Erlass

  • BFH, 11.05.2020 - V B 99/19

    Zum Erlass bestandskräftig festgesetzter Steuern

  • BFH, 04.08.2009 - V B 26/08

    Erlass bestandskräftig festgesetzter Steuern - Billigkeitserlass

  • BFH, 08.10.2014 - X B 24/14

    Verhältnis von Steuerfestsetzungsverfahren und Billigkeitsverfahren -

  • FG Nürnberg, 11.10.2017 - 5 K 1535/16

    Ablehnung des Antrages auf Verzicht auf Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer

  • FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 51/10

    Stromsteuer: Erlass bei Zahlungsunfähigkeit des Letztverbrauchers

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 9126/16

    Erlass einer Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen

  • FG Hamburg, 13.04.2018 - 4 K 41/15

    Energiesteuerrecht: Billigkeitserstattung von Energiesteuer

  • FG Nürnberg, 20.09.2017 - 5 K 1535/16

    Ablehnung des Antrages auf Verzicht auf Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer

  • BFH, 10.11.1999 - X B 20/99

    Erlass von Säumniszuschlägen; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • VG München, 14.07.2016 - M 10 K 16.984

    Erlass der Gewerbesteuer wegen sachlicher oder persönlicher Unbilligkeit

  • FG Thüringen, 15.12.2022 - 4 K 78/21

    Ein für den Vorsteuerabzug nicht berechtigter Unternehmer wurde Schuldner der

  • FG Hamburg, 05.02.2016 - 4 K 117/14

    Energiesteuerrecht: Billigkeitserlass von Energiesteuer

  • VG München, 05.05.2011 - M 10 K 10.1952

    Gewerbesteuernachforderung; freiwillige Vorauszahlung; Nachzahlungsverzinsung;

  • FG Hamburg, 06.04.2017 - 2 K 77/16

    Erlass von Einkommensteuer - Prozessuales Verhältnis der Billigkeitsmaßnahmen

  • FG Münster, 21.05.2019 - 15 K 1914/18

    Kindergeld - Ist eine Kindergeldrückforderung für ein behindertes Kind zu

  • FG Nürnberg, 17.11.2006 - II 270/05

    Zur Verwirkung der Änderungsmöglichkeit nach einer Außenprüfung

  • FG Hamburg, 19.11.2001 - II 399/01

    Keine niedrigere Festsetzung einer vorübergehenden Überzahlung

  • FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 2941/96

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Verzichts auf Aussetzungszinsen zur

  • FG Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 9 K 49/99

    Trennung eines Verfahrens wegen Festsetzung von Kindergeld und eines Verfahrens

  • FG Hamburg, 14.12.2011 - 2 K 83/11

    Erlass von Gewerbesteuern: Kein Erlass von Gewerbesteuern, wenn die festgesetzten

  • FG Düsseldorf, 04.12.1998 - 18 K 5362/97

    Pflicht zum Verzicht auf die Geltendmachung von Aussetzungszinsen zur

  • FG Hamburg, 20.03.2003 - V 133/02

    Erlass von Nachforderungs- und Aussetzungszinsen

  • FG Baden-Württemberg, 07.05.1997 - 12 K 52/97

    Erlass von Aussetzungszinsen zur Umsatzsteuer; Unbilligkeit der Einziehung aus

  • FG Köln, 09.10.1991 - 6 K 432/90
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Rechtsprechung
   BFH, 16.12.1992 - I B 94/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,25186
BFH, 16.12.1992 - I B 94/92 (https://dejure.org/1992,25186)
BFH, Entscheidung vom 16.12.1992 - I B 94/92 (https://dejure.org/1992,25186)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - I B 94/92 (https://dejure.org/1992,25186)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 597
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Münster, 28.02.2008 - 3 K 3877/07

    Anspruch auf Erlass einer Erbschaftssteuer-Nachforderung wegen Unbilligkeit;

    Dies gilt allerdings nicht in den Fällen, in denen die Verwertung der Vermögenssubstanz den Ruin des Steuerpflichtigen bedeuten würde (vgl. BFH-Beschluss vom 16.12.1992 I B 94/92, BFH/NV 1994, 597 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 30.08.2007 - 8 K 18/06

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage - Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten

    Dies gilt allerdings nicht in den Fällen, in denen die Verwertung der Vermögenssubstanz den Ruin des Steuerpflichtigen bedeuten würde (vgl. bereits BFH Beschluss vom 16. Dezember 1992 I B 94/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1994, 597).
  • FG Nürnberg, 30.03.2006 - IV 205/05

    Erlass von Erbschaftsteuer

    Dies gilt allerdings nicht in den Fällen, in denen die Verwertung der Vermögenssubstanz den Ruin des Steuerpflichtigen bedeuten würde (vgl. BFH-Beschluss vom 16.12.1992 I B94/92, BFH/NV 1994, 597 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 15.07.1993 - X B 168/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12925
BFH, 15.07.1993 - X B 168/92 (https://dejure.org/1993,12925)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1993 - X B 168/92 (https://dejure.org/1993,12925)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1993 - X B 168/92 (https://dejure.org/1993,12925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Auswertung eines Prüfungsberichts nach fünf Jahren (§ 171 AO )

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 597
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.06.1988 - III R 177/85

    Berücksichtigung der Verluste aus Beteiligungen an mehreren

    Auszug aus BFH, 15.07.1993 - X B 168/92
    z.B. BFH-Urteile vom 8. Oktober 1986 II R 167/84 und vom 24. Juni 1988 III R 177/85.
  • BFH, 08.10.1986 - II R 167/84

    Vertrauenstatbestand - Verwirkung des Steueranspruchs - Einspruch - Festsetzung

    Auszug aus BFH, 15.07.1993 - X B 168/92
    z.B. BFH-Urteile vom 8. Oktober 1986 II R 167/84 und vom 24. Juni 1988 III R 177/85.
  • FG Nürnberg, 17.11.2006 - II 270/05

    Zur Verwirkung der Änderungsmöglichkeit nach einer Außenprüfung

    Dieser Verwirkungstatbestand wurde durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 mit Wirkung ab 01.01.1987 eingeführt, weil nach bis dahin geltender Rechtslage - außer in den Fällen der Verwirkung - Steuerbescheide auf Grund einer Außenprüfung noch viele Jahre nach Abschluss der Prüfung ergehen konnten (vgl. Köster in Pahlke/König, AO-Kommentar, § 171 Rz. 101; BFH-Beschluss vom 15.07.1993 X B 168/92, BFH/NV 1994, 597).
  • FG Nürnberg, 23.05.1997 - VI 33/96
    Schon dieser Zeitraum reicht nach der BFH-Rechtsprechung für eine Verwirkung nicht aus (z. B. BFH-Beschluß vom 08.04.1993 X B 128/92 , BFH/NV 1993, 708: Auswertung von Mitteilungen von 10 Jahren; BFH-Beschluß vom 15.07.1993 X B 168/92, BFH/NV 1994, 597: BP-Berichtsauswertung nach 5 Jahren; BFH-Beschluß vom 17.01.1996 II B 119/95, BFH/NV 1996, 453: Einspruch 9 Jahre unbearbeitet).
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