Rechtsprechung
BFH, 15.03.1994 - X R 93/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Behandlung des Verzichts auf den Nießbrauch gegen lebenslänglich wiederkehrende Leistungen nach den Grundsätzen über die private Versorgungsrente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rente oder dauernde Last bei Ablösung eines Nießbrauchs
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 848
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 11.03.1992 - X R 141/88
Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente
Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
Ergibt die Prüfung des FG, daß eine Vermögensübergabe vorliegt, gelten die im Senatsurteil vom 11. März 1992 X R 141/88 (BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499 m.w.N.) zusammengefaßten Grundsätze.Dies setzt allerdings voraus, daß es sich um eine dem zivilrechtlichen Typus des Versorgungsvertrages/Altenteilsvertrages (…ausführlich hierzu Pecher in Münchener Kommentar, Art. 96 EGBGB Rdnr. 8, 16, 17) in jedenfalls den wesentlichen Punkten vergleichbare Vereinbarung handelt (Senatsurteile in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, unter 4., und in BFHE 167, 375 [BFH 27.02.1992 - X R 136/88], BStBl II 1992, 609).
- BFH, 27.02.1992 - X R 136/88
Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung
Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
Stellt sich der Verzicht auf den Nießbrauch als (unentgeltliche) Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen dar, sind die wiederkehrenden Leistungen eine private Versorgungsrente, die beim Verpflichteten als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbar und beim Bezieher entsprechend steuerbar ist (vgl. zusammenfassend BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375 [BFH 27.02.1992 - X R 136/88], BStBl II 1992, 609).Dies setzt allerdings voraus, daß es sich um eine dem zivilrechtlichen Typus des Versorgungsvertrages/Altenteilsvertrages (…ausführlich hierzu Pecher in Münchener Kommentar, Art. 96 EGBGB Rdnr. 8, 16, 17) in jedenfalls den wesentlichen Punkten vergleichbare Vereinbarung handelt (Senatsurteile in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, unter 4., und in BFHE 167, 375 [BFH 27.02.1992 - X R 136/88], BStBl II 1992, 609).
- BFH, 28.01.1986 - IX R 12/80
Wiederkehrende Barleistung - Vermögensübertragungsvertrag - Leibrente - …
Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
Hinsichtlich der Frage, ob ausdrücklich abänderbare oder nicht abänderbare Leistungen vereinbart sind, ist der Erwägung des FG zuzustimmen, daß für die Annahme einer Abänderbarkeit eine Bezugnahme auf § 323 ZPO nicht ausreicht, wenn die Vertragspartner die Höhe der Leistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen (BFH-Urteile vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348, …und vom 28. Januar 1986 IX R 5/80, BFH/NV 1986, 526).
- BFH, 25.11.1992 - X R 34/89
Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs als unentgeltliche Vermögensübergabe
Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
Aber auch der Nießbrauch selbst kann als vermögenswerter Gegenstand des Rechtsverkehrs ebenso wie das belastete Grundstück selbst Gegenstand einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen sein (Urteile vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76 [BFH 25.11.1992 - X R 34/89], …und vom 25. November 1992 XR 148/90, BFH/NV 1993, 586). - BFH, 28.01.1986 - IX R 5/80
Außerbetriebliche Natur von wiederkehrenden Leistungen der Kinder an ihre Eltern …
Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
Hinsichtlich der Frage, ob ausdrücklich abänderbare oder nicht abänderbare Leistungen vereinbart sind, ist der Erwägung des FG zuzustimmen, daß für die Annahme einer Abänderbarkeit eine Bezugnahme auf § 323 ZPO nicht ausreicht, wenn die Vertragspartner die Höhe der Leistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen (BFH-Urteile vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348, und vom 28. Januar 1986 IX R 5/80, BFH/NV 1986, 526). - BFH, 16.12.1993 - X R 67/92
Die Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe …
Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
Können die versprochenen wiederkehrenden Leistungen nicht aus den Erträgen des übergebenen Rechts (hier: des Grundstücks) erbracht werden, spricht dies für die Unabänderbarkeit; insoweit wird Bezug genommen auf das Senatsurteil vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152 [BFH 16.12.1993 - X R 67/92]. - BFH, 25.11.1992 - X R 148/90
Steuerrechtliche Beachtung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen - Verzicht …
Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
Aber auch der Nießbrauch selbst kann als vermögenswerter Gegenstand des Rechtsverkehrs ebenso wie das belastete Grundstück selbst Gegenstand einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen sein (Urteile vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76 [BFH 25.11.1992 - X R 34/89], und vom 25. November 1992 XR 148/90, BFH/NV 1993, 586). - BFH, 28.11.1991 - XI R 2/87
Einräumung eines Wohnrechts im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und spätere …
Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
Handelt es sich beim Verzicht auf den Nießbrauch um ein Veräußerungsgeschäft oder zumindest einen veräußerungsähnlichen Vorgang, sind die Aufwendungen zur Ablösung grundsätzlich Anschaffungskosten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. November 1991 XI R 2/87, BFHE 166, 263 [BFH 28.11.1991 - XI R 2/87], BStBl II 1992, 381, und vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484). - BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90
1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …
Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
Diese Rechtsprechung ist durch die Entscheidung des Großen Senats vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) nicht überholt. - BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89
Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts
Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
Handelt es sich beim Verzicht auf den Nießbrauch um ein Veräußerungsgeschäft oder zumindest einen veräußerungsähnlichen Vorgang, sind die Aufwendungen zur Ablösung grundsätzlich Anschaffungskosten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. November 1991 XI R 2/87, BFHE 166, 263 [BFH 28.11.1991 - XI R 2/87], BStBl II 1992, 381, und vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484). - BFH, 29.01.1992 - X R 193/87
Unterscheidung von betrieblicher Veräußerungsrente und privater Ersorgungsrente
- BFH, 23.11.2016 - X R 8/14
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende …
Das im Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 1501 zitierte Senatsurteil vom 15. März 1994 X R 93/90 (BFH/NV 1994, 848) beziehe sich auf einen Sachverhalt, in dem ein ertragloses Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Unterhaltszahlungen übertragen worden sei.Eine solche ausdrückliche Bezugnahme auf § 323 ZPO führt jedoch nicht zur Annahme abänderbarer Leistungen, wenn die Vertragspartner deren Höhe nach dem Inhalt der gesamten Vereinbarungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen (Senatsurteile in BFH/NV 1994, 848, m.w.N. der älteren Rechtsprechung, und in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, unter II.1.b aa).
In den Urteilen in BFH/NV 1994, 848 und in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813 hat der erkennende Senat diese Entscheidungen bestätigt und im Beschluss in BFH/NV 2007, 1501 dahingehend konkretisiert, dass die wiederkehrenden Leistungen dann als Leibrente anzusehen sind, wenn die Abänderbarkeit bei Heimunterbringung bzw. Pflegebedürftigkeit ausgeschlossen wird.
- BFH, 03.05.2017 - X R 9/14
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende …
Eine solche ausdrückliche Bezugnahme auf § 323 ZPO führt jedoch nicht zur Annahme abänderbarer Leistungen, wenn die Vertragspartner deren Höhe nach dem Inhalt der gesamten Vereinbarungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen (Senatsurteile vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848, m.w.N. der älteren Rechtsprechung, und in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, unter II.1.b aa).In den Urteilen in BFH/NV 1994, 848 und in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813 hat der erkennende Senat diese Entscheidungen bestätigt und im Beschluss vom 9. Mai 2007 X B 162/06 (…BFH/NV 2007, 1501) sowie im Urteil vom 23. November 2016 X R 8/14 (BFHE 256, 415, BStBl II 2017, 512) dahingehend konkretisiert, dass die wiederkehrenden Leistungen dann als Leibrente anzusehen sind, wenn die Abänderbarkeit bei Heimunterbringung bzw. Pflegebedürftigkeit ausgeschlossen wird.
- BFH, 15.11.2023 - X R 3/21
Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei einer bis zum 31.12.2007 …
Eine solche ausdrückliche Bezugnahme auf § 323 ZPO führt jedoch nicht zur Annahme abänderbarer Leistungen, wenn die Vertragspartner deren Höhe nach dem Inhalt der gesamten Vereinbarungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen (Senatsurteile vom 15.03.1994 - X R 93/90, BFH/NV 1994, 848, unter 3.b und vom 27.08.1997 - X R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, unter II.1.b aa).
- BFH, 23.11.2016 - X R 16/14
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende …
Eine solche ausdrückliche Bezugnahme auf § 323 ZPO führt jedoch nicht zur Annahme abänderbarer Leistungen, wenn die Vertragspartner deren Höhe nach dem Inhalt der gesamten Vereinbarungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen (Senatsurteile vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848, m.w.N. der älteren Rechtsprechung, und in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, unter II.1.b aa).In den Urteilen in BFH/NV 1994, 848 und in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813 hat der erkennende Senat diese Entscheidungen bestätigt und im Beschluss in BFH/NV 2007, 1501 dahingehend konkretisiert, dass die wiederkehrenden Leistungen dann als Leibrente anzusehen sind, wenn die Abänderbarkeit bei Heimunterbringung bzw. Pflegebedürftigkeit ausgeschlossen wird.
- BFH, 10.11.1999 - X R 46/97
Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen
- Versorgungsleistungen sind --mangels einer diesbezüglichen Vereinbarung-- jedenfalls dann nicht "nach der Rechtsnatur des Versorgungsvertrages" abänderbar, wenn die vereinbarten Leistungen nicht aus den Erträgen des übergebenen Vermögens erbracht werden können (Urteile in BFHE 173, 152 BStBl II 1996, 669; vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848). - BFH, 03.03.2004 - X R 14/01
Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung
Das Vorhandensein oder Fehlen einer Wertsicherungsklausel ist für sich genommen für die Frage der Abänderbarkeit von untergeordneter Bedeutung: Auf der einen Seite führt allein die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel nicht dazu, dass die wiederkehrenden Leistungen als abänderbar anzusehen sind (…BFH-Urteile vom 28. Januar 1986 IX R 5/80, BFH/NV 1986, 526 unter 2., und vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284 unter 3. c); auf der anderen Seite genügt selbst eine ausdrückliche Bezugnahme auf § 323 ZPO nicht für die Annahme der Abänderbarkeit der Leistungen, wenn die Vertragspartner die Höhe der Leistungen nach dem Inhalt der gesamten Vereinbarungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen (…BFH-Urteile in BFH/NV 1986, 526 unter 3.; vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848 unter 3. b; in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813 unter II. 1. b aa, m.w.N.). - BFH, 13.12.2005 - X R 61/01
(Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Dies gilt nicht nur für den Vorbehaltsnießbrauch (vgl. z.B. Senatsurteile vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23; vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98; vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663;… vom 3. März 2004 X R 38/01, BFH/NV 2004, 1095, unter II.1., letzter Absatz; in BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130), sondern ebenso für den hier in Rede stehenden Zuwendungsnießbrauch (vgl. z.B. Senatsurteile vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848, unter 2.b;… vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586, unter II.1.a bb und cc der Gründe). - BFH, 27.08.1997 - X R 54/94
Übertragung eines ertraglosen Grundstücks
Insoweit ist der Erwägung des FG zuzustimmen, daß für die Annahme einer Abänderbarkeit eine Bezugnahme auf § 323 ZPO nicht ausreicht, wenn die Vertragspartner die Höhe der Leistungen nach dem Inhalt der gesamten Vereinbarungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen (BFH-Urteile vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848; vgl. auch BFH in BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47).Die setzt allerdings voraus, daß es sich um eine dem zivilrechtlichen Typus des "Versorgungsvertrages"/"Altenteilsvertrages" vergleichbare Vereinbarung handelt (z. B. Senatsurteile in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609; BFH/NV 1994, 848; vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687; vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315).
- BFH, 27.11.1996 - X R 85/94
Zur Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs oder eines Pflichtteilsanspruchs von …
Ein Versorgungsvertrag ist seiner Rechtsnatur nach abänderbar, wenn er dem zivilrechtlichen Typus des "Versorgungsvertrages"/"Altenteilsvertrages" (…ausführlich hierzu Pecher in Münchener Kommentar, Art. 96 des Einführungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch Rdnr. 8, 16, 179) im wesentlichen vergleichbar ist (Senatsurteile in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, unter 4.; vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609, und vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848, 850).Demzufolge hat der erkennende Senat auf die "Rechtsnatur des Versorgungsvertrages" insbesondere in Fällen abgehoben, in denen ein typischer Leibgedings-/Altenteilsvertrag vorlag (…z. B. Urteile vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586, 589; in BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669; in BFH/NV 1994, 848).
- OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
Formlos wirksamer Hofübergabevorvertrag: Voraussetzungen des Zustandekommens; …
Bei der Änderung der Rente gemäß § 323 ZPO sind die Grundsätze des BFH/NV 1994, S. 848 und BFH 1996, 669 und BStBl. I 1996, 1508 zu beachten. - BFH, 16.06.2021 - X R 31/20
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Abgrenzung zwischen Leibrenten und …
- FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2020 - 3 K 1959/18
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende …
- BFH, 13.04.2011 - X B 69/10
Umwandlung einer dauernden Last in eine Leibrente - Anforderungen an die …
- FG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 5 K 2353/08
Dauernde Last bei Ausschluss der Abänderung des Versorgungsvertrags wegen …
- BFH, 14.02.1996 - X R 106/91
Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf, …
- BFH, 09.05.2007 - X B 162/06
Vorweggenommene Erbfolge: Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen
- BFH, 15.07.2003 - X B 173/01
Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel bei Vermögensübergabe gegen …
- BFH, 31.03.2004 - X R 11/03
Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen
- BFH, 09.03.2011 - X B 193/10
Abänderbarkeit der in einer Verfügung von Todes wegen begründeten wiederkehrenden …
- BFH, 18.07.2013 - X B 75/12
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Vereinbarung vor dem …
- BFH, 31.03.2004 - X R 3/01
Dauernde Last - Versorgungsleistungen
- FG Rheinland-Pfalz, 20.11.2019 - 1 K 1899/18
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende …
- BFH, 03.03.2004 - X R 38/01
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
- FG Köln, 18.01.2012 - 7 K 921/07
Wiederkehrende Leistungen bei vorweggenommener Erbfolge
- FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 4902/07
Besteuerung von Zahlungen aufgrund eines Rentenvertrages in voller Höhe oder nur …
- FG München, 18.06.2012 - 7 K 1217/09
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen - Fehlende Abänderbarkeit der …