Rechtsprechung
BFH, 21.06.1994 - IX R 57/89 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vereinnahmte Verzugszinsen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung - Absicht zum Einsatz des in Verzug befindlichen Kaufpreises zur Hausfinanzierung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verzugszinsen bei Grundstücksveräußerungen
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 106
Wird zitiert von ... (23)
- BFH, 24.04.1997 - VIII R 53/95
Umwidmung eines Darlehens
a) Der notwendige wirtschaftliche Zusammenhang (Veranlassungszusammenhang) von Darlehenszinsen mit Einkünften aus Kapitalvermögen ist dann gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser Nutzungsüberlassung gemacht werden (vgl. BFH-Urteile vom 7. März 1995 VIII R 9/94, BFHE 177, 392, BStBl II 1995, 697, 698; vom 21. Juni 1994 IX R 57/89, BFH/NV 1995, 106, 107; vom 13. Juli 1993 VIII R 41/92, BFHE 173, 22, BStBl II 1994, 228, 229;… vom 14. Juli 1992 VIII R 49/90, BFH/NV 1993, 16, m. umf.Nach ständiger Rechtsprechung genügt ein bloßer Willensakt des Steuerpflichtigen zur Herstellung des wirtschaftlichen Zusammenhangs nicht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 392, BStBl II 1995, 697, 699
; in BFH/NV 1995, 106, 107;… in BFH/NV 1995, 203, 204; vom 21. November 1989 IX R 10/94, BFHE 159, 68, BStBl II 1990, 213;… BFH-Beschluß in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 824, ständige Rechtsprechung).Vielmehr müssen äußerlich erkennbare Beweisanzeichen diesen Zusammenhang eindeutig und nachvollziehbar belegen, z. B. der zeitliche Zusammenhang (vgl. dazu BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 IV R 46/86, BFHE 163, 551, BStBl II 1991, 514, 515), die Übereinstimmung der Höhe des Kredits mit den Ausgaben oder eine dem Gläubiger gegenüber abgegebene Begründung für die Weiterführung des Kredits (vgl. auch Wolff-Diepenbrock in Littmann/Bitz/Hellwig, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl., § 9 Rz. 188
;… Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 9 EStG Rz. 363 und 380) oder wenn der Verkäufer in Vollzug seiner Absicht, den Kaufpreis zur Finanzierung bestimmter Kapitalanlagen und zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen bereits beim Verkauf im vorhinein über den Kaufpreis derart verfügt, daß er ihn von Anfang an in seiner Verwendung zur Erzielung dieser neuen Einkünfte festlegt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 180, 374, BStBl II 1996, 595 betreffend Vorfälligkeitsentschädigung, die ausnahmsweise als Finanzierungskosten eines neuen Objektes abzugsfähig sein kann; in BFH/NV 1995, 106, 108;… in BFH/NV 1994, 227, 228). - BFH, 18.09.2007 - IX R 42/05
Verwenden von Mieteinnahmen zu Optionsgeschäften löst den Zusammenhang zur …
Indes erfüllen die Devisenoptionsgeschäfte, um die es im Streitfall geht, nicht den Tatbestand der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 EStG und stehen mit dieser Einkunftsart auch nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang (vgl. zum Konkurrenzverhältnis BFH-Urteil vom 21. Juni 1994 IX R 57/89, BFH/NV 1995, 106, m.w.N.).Zwar hat der Senat in seinem Urteil in BFH/NV 1995, 106, einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen vereinnahmten Zinsen und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bejaht, wenn Verzugszinsen für den Kaufpreis aus der Veräußerung eines Hauses anfallen, der zur Finanzierung eines anderen --zur Vermietung genutzten-- Hauses bestimmt ist.
- BFH, 23.04.1996 - IX R 5/94
Wann können Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten abgezogen werden?
Der hierfür notwendige wirtschaftliche Zusammenhang besteht, wenn sich bereits im Zeitpunkt der Veräußerung eines Grundstücks anhand objektiver Umstände der - endgültig gefaßte - Entschluß feststellen läßt, mit dem nach der vorzeitigen Ablösung des Darlehens verbleibenden Veräußerungserlös wiederum konkret bestimmtes Grundvermögen anzuschaffen, das dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Juni 1994 IX R 57/89, BFH/NV 1995, 106).Ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus einem neuen Objekt ergibt sich allenfalls dann, wenn der Steuerpflichtige bereits bei der Veräußerung - z. B. im Kaufvertrag selbst oder zumindest beim Abschluß des Kaufvertrages - im vorhinein so unwiderruflich über den verbleibenden Restkaufpreis verfügt, daß er ihn unmittelbar in seiner Verwendung zum Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit einem bestimmten Objekt festlegt (Senatsurteil in BFH/NV 1995, 106).
- FG Köln, 21.03.2018 - 3 K 2364/15
Berücksichtigung von in Zusammenhang mit dem Verkauf eines nicht zur …
bb) Die Surrogationsbetrachtung hat der IX. Senats erstmals im Urteil vom 21.6.1994 (IX R 57/89, BFH/NV 1995, 106) vorgenommen. - BFH, 20.09.2007 - IV R 19/05
Erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG - Behandlung von …
Aus diesem Grund ist auch die Rechtsprechung, derzufolge Bausparzinsen einkommensteuerrechtlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung darstellen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. November 1982 VIII R 188/79, BFHE 137, 300, BStBl II 1983, 172; ähnlich BFH-Urteil vom 21. Juni 1994 IX R 57/89, BFH/NV 1995, 106) nicht einschlägig. - BFH, 24.04.1997 - VIII R 12/95
Werbungskosten bei Darlehensumwidmung
Der notwendige wirtschaftliche Zusammenhang (Veranlassungszusammenhang) von Darlehenszinsen mit Einkünften aus Kapitalvermögen ist dann gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser Nutzungsüberlassung gemacht werden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 392, BStBl II 1995, 697, 698; vom 21. Juni 1994 IX R 57/89, BFH/NV 1995, 106, 107; vom 13. Juli 1993 VIII R 41/92, BFHE 173, 22, BStBl II 1994, 228, 229;… vom 14. Juli 1992 VIII R 49/90, BFH/NV 1993, 16, m. umf.Nach ständiger Rechtsprechung kann der einmal entstandene wirtschaftliche Zusammenhang der Schuldzinsen mit einer bestimmten Einkunftsart hingegen nicht durch eine bloße Willensentscheidung des Steuerpflichtigen hergestellt bzw. geändert werden (BFH in BFHE 177, 392, BStBl II 1995, 697, 699
;… BFH/NV 1995, 203, 204; BFH/NV 1995, 106, 107;… BFH/NV 1992, 25;… BFH/NV 1993, 603, 604; BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 824; BFHE 159, 68, BStBl II 1990, 213, 215; BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434, 436;… BFH-Beschluß vom 19. Mai 1993 I B 172/92, BFH/NV 1994, 227). - BFH, 14.01.2004 - X R 28/01
Vorkostenabzug - Vorfälligkeitsentschädigung
Der hierfür notwendige wirtschaftliche Zusammenhang besteht, wenn sich bereits im Zeitpunkt der Veräußerung eines Grundstücks anhand objektiver Umstände der --endgültig gefasste-- Entschluss feststellen lässt, mit dem nach der vorzeitigen Ablösung des Darlehens verbleibenden Veräußerungserlös wiederum konkret bestimmtes Grundvermögen anzuschaffen, das dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient (vgl. dazu BFH-Urteil vom 21. Juni 1994 IX R 57/89, BFH/NV 1995, 106).Ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus einem neuen Objekt ergibt sich allenfalls dann, wenn der Steuerpflichtige bereits bei der Veräußerung --z.B. im Kaufvertrag selbst oder zumindest beim Abschluss des Kaufvertrages-- im Vorhinein so unwiderruflich über den verbleibenden Restkaufpreis verfügt, dass er ihn unmittelbar in seiner Verwendung zum Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit einem bestimmten Objekt festlegt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 106).
- FG Münster, 22.05.2013 - 10 K 3103/10
Maklerkosten können Werbungskosten bei Vermietungseinkünften sein!
Zunächst hat der BFH hierzu verlangt, dass ein entsprechender Veranlassungszusammenhang mit dem neuen Objekt dann bestehe, wenn der Steuerpflichtige bereits bei der Veräußerung (z.B. im Kaufvertrag selbst oder zumindest bei dessen Abschluss) im vorhinein so unwiderruflich über den Restkaufpreis verfügt, dass er ihn unmittelbar in seiner Verwendung zum Erzielen von Einkünften aus diesem Objekt festlegt (so BFH-Urteil in BStBl II 1996, 595, unter 2.a, unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 21.6.1994 IX R 57/89, BFH/NV 1995, 106, welches eine entsprechende Beurteilung auf der Einnahmeseite betraf). - BFH, 17.04.1997 - VIII R 48/95
Werbungskostenabzug bei Darlehensumwidmung
a) Der notwendige wirtschaftliche Zusammenhang (Veranlassungszusammenhang) von Darlehenszinsen mit Einkünften aus Kapitalvermögen ist dann gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser Nutzungsüberlassung gemacht werden (vgl. BFH-Urteile vom 7. März 1995 VIII R 9/94, BFHE 177, 392, BStBl II 1995, 697, 698 [BFH 07.03.1995 - VIII R 9/94]; vom 21. Juni 1994 IX R 57/89, BFH/NV 1995, 106, 107; vom 13. Juli 1993 VIII R 41/92, BFHE 173, 22, BStBl II 1994, 228, 229 [BFH 13.07.1993 - VIII R 41/92];… vom 14. Juli 1992 VIII R 49/90, BFH/NV 1993, 16, m. umf.Nach ständiger Rechtsprechung kann der einmal entstandene wirtschaftliche Zusammenhang der Schuldzinsen mit einer bestimmten Einkunftsart hingegen nicht durch eine bloße Willensentscheidung des Steuerpflichtigen hergestellt bzw. geändert werden (BFH in BFHE 177, 392, [BFH 07.03.1995 - VIII R 9/94] BStBl II 1995, 697, 699 [BFH 07.03.1995 - VIII R 9/94]
;… BFH/NV 1995, 203, 204; BFH/NV 1995, 106, 107;… BFH/NV 1992, 25;… BFH/NV 1993, 603, 604; BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 824; BFHE 159, 68, BStBl II 1990, 213, 215; BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434, 436 [BFH 08.12.1992 - IX R 68/89];… BFH-Beschluß vom 19. Mai 1993 I B 172/92, BFH/NV 1994, 227). - FG Baden-Württemberg, 16.04.2014 - 1 K 3451/12
Abgrenzung zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Einkünften aus …
Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn ein Sachverhalt den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwirklicht, sondern auch dann, wenn Einnahmen oder Werbungskosten mit einer Verwirklichung des Tatbestands der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (BFH-Urteile vom 9. November 1982 VIII R 188/79, BFHE 137, 300, BStBl II 1983, 172; vom 9. November 1982 VIII R 198/81, BFHE 137, 304, BStBl II 1983, 297; vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355; vom 8. Dezember 1992 VIII R 78/89, BFHE 169, 442, BStBl II 1993, 301, jeweils zur Konkurrenz zwischen den Einkunftsarten Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung bei Zinsen aus Bausparverträgen;… kritisch zu dieser Rechtsprechung Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 12. Aufl. 2013, § 21 Rz 83, und Drüen in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 21 Rz D 18; vgl. außerdem BFH-Urteil vom 21. Juni 1994 IX R 57/89, BFH/NV 1995, 106, zu Verzugszinsen). - FG Düsseldorf, 29.09.2005 - 16 K 1482/03
Mindestbesteuerung; Nettoprinzip; Teilwertabschreibung; Betriebsvermögen; …
- BFH, 12.09.1996 - VIII B 16/96
Voraussetzungen der Einordnung von Maklerkosten als abzugsfähige Werbungskosten
- FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07
Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen für ein Gesellschafterdarlehen zur Finanzierung …
- FG Düsseldorf, 29.09.2005 - 16 K 1483/03
Verlustausgleichsbeschränkung; Verfassungsmäßigkeit; Verlust; …
- FG Münster, 10.01.2008 - 1 K 4908/04
Keine willkürliche Umwidmung eines Darlehens zur Erzielung von …
- FG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 K 200/96
Verrechenbarkeit der bei einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung zu leistenden …
- FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97
Vorfälligkeitsentschädigung als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG
- FG Münster, 18.09.2000 - 4 K 6019/99
Einkommensteuerliche Qualifizierung einer an einen geschlossenen Immobilienfond …
- FG Köln, 19.11.1997 - 11 K 6482/94
Berücksichtigung von Schuldzinsen und Gebühren als Werbungskosten bei den …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.01.2015 - 6 K 6190/12
Gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2009
- FG Baden-Württemberg, 18.06.2001 - 11 K 214/97
Zinsen für Gesellschafterdarlehen an GmbH als Werbungskosten bei den …
- FG München, 27.02.2018 - 2 K 1724/16
Vorfälligkeitsentschädigung, Vermietung und Verpachtung, nachträgliche …
- FG Hamburg, 10.06.2005 - VII 93/04
Vorfälligkeitsentschädigung keine Werbungskosten
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