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BFH, 21.06.1994 - VI R 16/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anerkennung verschiedener Posten als Werbungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 216
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 28.09.1990 - VI R 157/89
Auf Fahrtzeit im Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und …
Auszug aus BFH, 21.06.1994 - VI R 16/94
Der Senat hat mit Urteil vom 28. September 1990 VI R 157/89 (BFHE 162, 290, BStBl II 1991, 86) entschieden, die Zulassung der Revision könne nicht auf einzelne Rechtsfragen beschränkt werden. - BFH, 27.05.1993 - VI R 54/90
Steuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 21.06.1994 - VI R 16/94
Keineswegs reicht es für die Entkräftung dieses Erfahrungssatzes aus, wenn das FG lediglich den Versicherungen des Steuerpflichtigen Glauben schenkt, das streitige Gerät ausschließlich beruflich genutzt zu haben (vgl. BFH-Urteil vom 27. Mai 1993 VI R 54/90, BFH/NV 1994, 18). - BFH, 27.09.1991 - VI R 1/90
Aufwendungen für einen Videorecorder bei einem Lehrer als Werbungskosten
Auszug aus BFH, 21.06.1994 - VI R 16/94
Für Geräte der Unterhaltungselektronik besteht der Erfahrungssatz, daß sie regelmäßig auch im privaten Interesse angeschafft werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. September 1991 VI R 1/90, BFHE 166, 61 [BFH 27.09.1991 - VI R 1/90], BStBl II 1992, 195).
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
Vielmehr hat der Steuerpflichtige die berufliche Veranlassung der Aufwendungen im Einzelnen umfassend darzulegen und nachzuweisen (BFH-Urteile vom 27. September 1991 VI R 1/90, BFHE 166, 61, BStBl II 1992, 195; vom 21. Juni 1994 VI R 16/94, BFH/NV 1995, 216; Völlmeke, DStR 1995, 745, 750). - BFH, 05.10.2004 - VIII R 9/03
VGA; beherrschender Gesellschafter; pauschaler Aufwendungsersatz
Bei diesem Ergebnis kann der Senat offen lassen, ob eine Beschränkung der Revisionszulassung "auf verfahrensrechtliche Fragen im Bereich der Zulässigkeit" möglich ist, wenn kein Zwischenurteil vorliegt (BFH-Urteil vom 21. Juni 1994 VI R 16/94, BFH/NV 1995, 216, und Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Tz. 128). - FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - 5 K 1261/12
Aufwendungen für die Fortbildung in einer Pseudowissenschaft können nicht
Hierbei hat der Steuerpflichtige die berufliche Veranlassung der Aufwendungen im Einzelnen umfassend darzulegen und nachzuweisen (vgl. BFH-Urteile vom 27. September 1991, VI R 1/90, BStBl II 1992, 195 und vom 21. Juni 1994, VI R 16/94, BFH/NV 1995, 216).
- FG München, 12.07.2011 - 2 K 769/08
Teilwertermittlung bei Entnahme eines betrieblichen Grundstücks im Rahmen eines …
Der Verkehrswert (vgl. § 194 BauGB) oder der gemeine Wert (§ 9 Abs. 2 BewG) unbebauter Grundstücke ist üblicherweise entweder unmittelbar aus Verkaufspreisen für benachbarte vergleichbare Grundstücke oder auf der Grundlage von Durchschnittswerten (Richtwerten) oder in Ausnahmefällen durch Einzelgutachten zu ermitteln (z. B. BFH Urteil vom 8. September 1994 VI R 16/94, BStBl II 1995, 309 m.w.N.). - FG München, 24.08.2010 - 5 V 1474/10
Fehlende Schlussbesprechung nach Betriebsprüfung als Verfahrensfehler - …
Vielmehr hat der Steuerpflichtige die berufliche Veranlassung der Aufwendungen im Einzelnen umfassend darzulegen und nachzuweisen (BFH-Urteile vom 27. September 1991 VI R 1/90; vom 21. Juni 1994 VI R 16/94). - BFH, 29.05.1996 - III B 134/95
Anforderungen an Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision
Denn weder ist eine solche Beschränkung in der Zulassungsentscheidung mit der erforderlichen Klarheit und Ausdrücklichkeit zum Ausdruck gebracht (…BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 X R 83/88, BFH/NV 1990, 548), noch wäre sie wirksam; auf einzelne rechtliche Grundlagen, die für die Steuerfestsetzung in einem ein Streitjahr betreffenden Einkommensteuerbescheid maßgeblich sind, kann die Zulassung der Revision nicht beschränkt werden (BFH-Urteile vom 28. September 1990 VI R 157/89, BFHE 162, 290, BStBl II 1991, 86, und vom 21. Juni 1994 VI R 16/94, BFH/NV 1995, 216).