Weitere Entscheidung unten: BFH, 17.02.1994

Rechtsprechung
   BFH, 17.02.1994 - V R 44/92   

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BFH, 17.02.1994 - V R 44/92 (https://dejure.org/1994,5725)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1994 - V R 44/92 (https://dejure.org/1994,5725)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1994 - V R 44/92 (https://dejure.org/1994,5725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 352
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.12.1993 - V R 56/91

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse

    Auszug aus BFH, 17.02.1994 - V R 44/92
    Der erkennende Senat hat in seinen Entscheidungen vom 16. Dezember 1993 V R 56/91, BB 1994, 1919 und V R 65/92, BFHE 173, 270 dahin erkannt, daß eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts entfallenden Vorsteuerbeträge gemäß § 15 a Abs. 1 UStG 1980 wegen einer Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse auch vorzunehmen ist, wenn die Umsätze des Steuerpflichtigen im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung fehlerhaft, aber unabänderbar als steuerpflichtig beurteilt worden sind und der Steuerpflichtige in einem Folgejahr steuerfreie Umsätze ausführt.
  • BFH, 16.12.1993 - V R 65/92

    Die unzutreffende Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Erstjahr kann in den

    Auszug aus BFH, 17.02.1994 - V R 44/92
    Der erkennende Senat hat in seinen Entscheidungen vom 16. Dezember 1993 V R 56/91, BB 1994, 1919 und V R 65/92, BFHE 173, 270 dahin erkannt, daß eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts entfallenden Vorsteuerbeträge gemäß § 15 a Abs. 1 UStG 1980 wegen einer Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse auch vorzunehmen ist, wenn die Umsätze des Steuerpflichtigen im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung fehlerhaft, aber unabänderbar als steuerpflichtig beurteilt worden sind und der Steuerpflichtige in einem Folgejahr steuerfreie Umsätze ausführt.
  • BFH, 06.12.2007 - V R 3/06

    Nichtabziehbarkeit der nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldeten Umsatzsteuer -

    Eine unzutreffende Beurteilung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1993 ist keine "Änderung der (Verwendungs-)Verhältnisse" im Besteuerungszeitraum der Aufdeckung der Fehlbeurteilung; sie kann deshalb nur durch Änderung der fehlerhaften Steuerfestsetzung selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift --im Streitfall ggf. nach § 174 Abs. 4 AO-- korrigiert werden (BFH-Urteile vom 27. Juni 1991 V R 106/86, BFHE 165, 304, BStBl II 1991, 860; in BFHE 173, 270, BStBl II 1994, 485; vom 17. Februar 1994 V R 44/92, BFH/NV 1995, 352).
  • BFH, 23.10.2014 - V R 11/12

    Entnahmebesteuerung und Vorsteuerberichtigung bei verspäteter Zuordnung eines

    Eine unzutreffende Beurteilung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist dagegen keine "Änderung der (Verwendungs-)Verhältnisse" im Besteuerungszeitraum der Aufdeckung der Fehlbeurteilung; sie kann deshalb nur durch Änderung der fehlerhaften Steuerfestsetzung selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift korrigiert werden (Fallgruppe 2: vgl. BFH-Urteile in BFHE 221, 67, BStBl II 2009, 203; vom 27. Juni 1991 V R 106/86, BFHE 165, 304, BStBl II 1991, 860; in BFHE 173, 270, BStBl II 1994, 485; vom 17. Februar 1994 V R 44/92, BFH/NV 1995, 352).
  • BFH, 02.01.2018 - XI B 81/17

    Zurechnung der Umsätze einer Gaststätte in Strohmann-Fällen

    Die umsatzsteuerrechtliche Zurechnung von "Strohmann"- bzw. "Strohfrau"-Geschäften ist durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 1994 XI B 96/93, BFH/NV 1995, 352, Rz 9; vom 9. Oktober 2003 V B 12/02, BFH/NV 2004, 97, unter II.2., Rz 20; vom 17. Oktober 2003 V B 111/02, BFH/NV 2004, 235; vom 23. August 2005 V B 101/05, BFH/NV 2006, 377).
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Rechtsprechung
   BFH, 17.02.1994 - XI B 96/93   

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https://dejure.org/1994,7654
BFH, 17.02.1994 - XI B 96/93 (https://dejure.org/1994,7654)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1994 - XI B 96/93 (https://dejure.org/1994,7654)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1994 - XI B 96/93 (https://dejure.org/1994,7654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 352
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.07.1987 - X R 19/80

    1. Arbeitnehmer trotz Auftretens wie ein Kaufmann - 2. Unter fremdem Namen

    Auszug aus BFH, 17.02.1994 - XI B 96/93
    Hiervon gelte nur dann eine Ausnahme, wenn dieser Arbeitnehmer eines anderen sei (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 15. Juli 1987 X R 19/80, BFHE 150, 459, BStBl II 1987, 746).

    In Ausnahmefällen richtet sich die Beurteilung allerdings nicht nur nach den Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertretenen und dem Leistungsempfänger; in die Prüfung ist vielmehr auch das Innenverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Vertretenen einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 150, 459, BStBl II 1987, 746).

  • BFH, 28.11.1990 - V R 31/85

    Zur Beurteilung der Leistungsbeziehungen bei einer im Rahmen eines

    Auszug aus BFH, 17.02.1994 - XI B 96/93
    Grundsätzlich ist demgemäß nach § 164 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches bei einem Handeln im Namen eines anderen umsatzsteuerrechtlich diesem die dem Leistungsempfänger erbrachte Leistung zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1990 V R 31/85, BFHE 164, 134, BStBl II 1991, 381).
  • BFH, 13.03.1987 - V R 33/79

    1. Rechtsanwaltssozietät oder einzelner Rechtsanwalt als Leistender bei

    Auszug aus BFH, 17.02.1994 - XI B 96/93
    Wer Leistender im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist, ergibt sich im allgemeinen aus den dem Leistungsaustausch zugrundeliegenden zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen (vgl. BFH-Urteile vom 13. März 1987 V R 33/79, BFHE 149, 313, BStBl II 1987, 524, und vom 24. September 1987 V R 152/78, BFHE 151, 90, BStBl II 1988, 29).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 17.02.1994 - XI B 96/93
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605 m. w. N.).
  • BFH, 24.09.1987 - V R 152/78

    Aufsteller als leistender Unternehmer bei Aufstellung von Geldspielgeräten in

    Auszug aus BFH, 17.02.1994 - XI B 96/93
    Wer Leistender im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist, ergibt sich im allgemeinen aus den dem Leistungsaustausch zugrundeliegenden zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen (vgl. BFH-Urteile vom 13. März 1987 V R 33/79, BFHE 149, 313, BStBl II 1987, 524, und vom 24. September 1987 V R 152/78, BFHE 151, 90, BStBl II 1988, 29).
  • BFH, 02.01.2018 - XI B 81/17

    Zurechnung der Umsätze einer Gaststätte in Strohmann-Fällen

    Die umsatzsteuerrechtliche Zurechnung von "Strohmann"- bzw. "Strohfrau"-Geschäften ist durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 1994 XI B 96/93, BFH/NV 1995, 352, Rz 9; vom 9. Oktober 2003 V B 12/02, BFH/NV 2004, 97, unter II.2., Rz 20; vom 17. Oktober 2003 V B 111/02, BFH/NV 2004, 235; vom 23. August 2005 V B 101/05, BFH/NV 2006, 377).
  • BFH, 17.02.1994 - XI B 87/93

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Der Senat hat die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluß vom heutigen Tag XI B 96/93 als unzulässig verworfen.

    Nachdem der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde aus Gründen des Beschlusses XI B 96/93 verworfen hat, ist das Urteil der Vorinstanz rechtskräftig geworden.

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