Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.09.1994

Rechtsprechung
   BFH, 26.10.1994 - X R 114/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2036
BFH, 26.10.1994 - X R 114/92 (https://dejure.org/1994,2036)
BFH, Entscheidung vom 26.10.1994 - X R 114/92 (https://dejure.org/1994,2036)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - X R 114/92 (https://dejure.org/1994,2036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einzahlungen auf ein Festgeldkonto als nicht versteuerte Betriebseinnahmen - Einleitung eines Steuerstrafverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.08.1991 - III R 129/85

    Verwerfung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung

    Auszug aus BFH, 26.10.1994 - X R 114/92
    Der Bundesfinanzhof (BFH) wies die Revision des FA mit Urteil vom 9. August 1991 III R 129/85 (BFHE 165, 326 [BFH 09.08.1991 - III R 129/85], BStBl II 1992, 55) zurück.

    Das FG (ein anderer Senat als in der Gewerbesteuermeßbetragssache) führte aus: Die Annahme des BFH in dem Urteil in BFHE 165, 326 [BFH 09.08.1991 - III R 129/85], BStBl II 1992, 55, die Buchführung des Klägers sei in den Jahren 1971/72 formell ordnungsgemäß gewesen (§ 158 der Abgabenordnung -- AO 1k -- 77 --), sei nicht gerechtfertigt.

    Der III. Senat des BFH hat in der Gewerbesteuermeßbetragssache 1971/72 in BFHE 165, 326, 328 [BFH 09.08.1991 - III R 129/85], BStBl II 1992, 55 angenommen, das FG sei davon ausgegangen, die Buchführung des Klägers sei formell ordnungsmäßig gewesen, und es habe sich zu Recht von einer sachlichen Unrichtigkeit der Buchführung nicht überzeugen können.

  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 110/79

    Bilanzierungsfrist und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

    Auszug aus BFH, 26.10.1994 - X R 114/92
    Deren Nachbuchung in den Abschlüssen für 1971 (im Juni 1973) und für 1972 (im Januar 1974) liege außerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1983 VIII R 110/79, BFHE 140, 74, BStBl II 1984, 227).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob dies auch für Nachbuchungen (Umbuchungen) im Jahresabschluß -- also nach Beendigung der laufenden Jahresbuchführung -- gelten kann und ob dabei -- wie das FG annimmt -- von Bedeutung ist, daß der Jahresabschluß später als ein Jahr nach dem Bilanzstichtag erstellt wurde (dazu BFHE 140, 74, BStBl II 1984, 227).

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 26.10.1994 - X R 114/92
    Er ist indessen seiner Mitwirkungspflicht bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem FG nicht nachgekommen; das FG konnte in folgedessen aufgrund geminderten Beweismaßes den für den Kläger nachteiligen Schluß ziehen, daß die beiden Verlustgeschäfte in Wirklichkeit Gewinngeschäfte waren (vgl. BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).
  • BFH, 18.09.1974 - I R 94/72

    Gewinnschätzung - Umsatzschätzung - Buchführungsergebnis - Formelle

    Auszug aus BFH, 26.10.1994 - X R 114/92
    So darf unter der Voraussetzung einer nicht ordnungsmäßigen Buchführung der ausgewiesene Umsatz, der von den amtlichen Aufschlagsätzen der Richtsatzsammlung abweicht, angehoben werden (BFH- Urteile vom 18. September 1974 I R 94/72, BFHE 114, 1, BStBl II 1975, 217; vom 18. Oktober 1983 VIII R 190/82, BFHE 139, 350, BStBl II 1984, 88).
  • BFH, 18.10.1983 - VIII R 190/82

    Unterschreiten des untersten Rohgewinnsatzes - Richtsatzsammlung - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 26.10.1994 - X R 114/92
    So darf unter der Voraussetzung einer nicht ordnungsmäßigen Buchführung der ausgewiesene Umsatz, der von den amtlichen Aufschlagsätzen der Richtsatzsammlung abweicht, angehoben werden (BFH- Urteile vom 18. September 1974 I R 94/72, BFHE 114, 1, BStBl II 1975, 217; vom 18. Oktober 1983 VIII R 190/82, BFHE 139, 350, BStBl II 1984, 88).
  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 26.10.1994 - X R 114/92
    Soweit die Betriebseinnahmen in bar vereinnahmt wurden, war nicht die Kassensturz fähigkeit der Geschäftskasse gewährleistet (dazu BFH-Urteil vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, 15, BStBl II 1982, 430).
  • BFH, 09.08.1989 - X R 110/87

    Keine Bilanzänderung für Zwecke der Gewerbesteuer nach Bestandskraft der

    Auszug aus BFH, 26.10.1994 - X R 114/92
    Dennoch bewirkt es keine Rechtskraft (§ 110 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) für den Streitfall, weil die Gewinnermittlung für Gewerbeertragsteuerzwecke (§ 7 des Gewerbesteuergesetzes -- GewStG --) und für Einkommensteuerzwecke (§ 5 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --) selbständig nebeneinander stehen (BFH-Urteil vom 9. August 1989 X R 110/87, BFHE 158, 520, 525, BStBl II 1990, 195).
  • BFH, 28.03.1963 - V 91/60
    Auszug aus BFH, 26.10.1994 - X R 114/92
    Der Sicherheitszuschlag läßt sich als eine griffweise Schätzung, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht verbuchten Umsätzen steht, charakterisieren (BFH-Urteil vom 28. März 1963 V 91/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Reichsabgabenordnung, § 222, Rechtsspruch 203).
  • Drs-Bund, 19.03.1971 - BT-Drs VI/1982
    Auszug aus BFH, 26.10.1994 - X R 114/92
    § 162 AO 1977 stimmt bis auf geringfügige Abweichungen mit dem hier noch einschlägigen § 217 AO überein (BTDrucks VI/1982 zu § 143 AO 1977).
  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen,

    Der Sicherheitszuschlag lässt sich dabei als eine griffweise Schätzung, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen stehen muss, charakterisieren (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1994 X R 114/92, BFH/NV 1995, 373, und Senatsbeschluss vom 7. Februar 2017 X B 79/16, BFH/NV 2017, 774).
  • BFH, 23.11.2023 - VI R 15/21

    Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen

    Sie muss allerdings ebenfalls (noch) schlüssig, wirtschaftlich möglich, vernünftig und insoweit überprüfbar sein (z.B. BFH-Urteile vom 15.04.2015 - VIII R 49/12, Rz 19 und vom 26.10.1994 - X R 114/92, BFH/NV 1995, 373).
  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Formelle Buchführungsmängel berechtigen nur zur Schätzung, soweit sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (vgl. BFH-Urteile vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430; vom 26. Oktober 1994 X R 114/92, BFH/NV 1995, 373, und vom 7. Juni 2000 III R 82/97, BFH/NV 2000, 1462; BFH-Beschluss vom 9. Januar 2008 X B 144/07, Zeitschrift für Steuern und Recht 2008, R645; Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 158 AO Rz 23, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 08.09.1994 - VII B 72/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,13211
BFH, 08.09.1994 - VII B 72/94 (https://dejure.org/1994,13211)
BFH, Entscheidung vom 08.09.1994 - VII B 72/94 (https://dejure.org/1994,13211)
BFH, Entscheidung vom 08. September 1994 - VII B 72/94 (https://dejure.org/1994,13211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,13211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87

    Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII B 72/94
    Das FG führte hierzu aus, die Unterschiede bei der Haftung für Umsatz- und für Lohnsteuer (Hinweis auf das Senatsurteil vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859) ließen keine "Zusammenfassung" zu; eine erst nachträglich festgestellte zufällige Übererfüllung bei der Umsatzsteuer könne somit der zuvor eingetretenen grob schuldhaften Pflichtverletzung bei der Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer die Haftungsfolge nicht nehmen.

    Das gilt besonders mit Rücksicht auf die vom FG hervorgehobenen Unterschiede zwischen der Berechnung der Haftungssumme bei der Umsatzsteuer und der vom Arbeitgeber nur treuhänderisch einzuziehenden Lohnsteuer (hierzu Senat in BFHE 153, 512, 515).

  • BFH, 12.06.1986 - VII R 192/83

    Umsatzsteuer - Höhe des Haftungsbetrag - Unzureichende Mittel zur Tilgung

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII B 72/94
    Auf den Gesamtzeitraum der Haftung ist -- nur -- im Rahmen der Feststellung des Haftungsbetrages für die Umsatzsteuer abzustellen (Senat, Urteil vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, 513 f., BStBl II 1986, 657).
  • BFH, 02.08.1988 - VII R 60/85

    Umfang der Haftung für Lohnsteuerabzugsbeträge - Verpflichtung zur Abführung der

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII B 72/94
    Daß ein solcher Ausgleich (oder eine -- wie die Kläger meinen -- "Globalbetrachtung") nicht in Betracht kommt, läßt sich im übrigen auch dem Urteil vom 2. August 1988 VII R 60/85 (BFH/NV 1989, 150) entnehmen, in dem der Senat erkannt hat, daß sich der Geschäftsführer (dort: der einer GmbH) gegenüber seiner Inanspruchnahme wegen Lohnsteuerhaftung noch nicht einmal auf einen Vorsteuerüberschuß berufen kann, wenn er die Verrechnung des Umsatzsteuerguthabens mit der Lohnsteuer nicht ausdrücklich beantragt hat.
  • BFH, 14.10.1999 - IV R 63/98

    Zahlungsreihenfolge bei Duldungsverpflichtung

    Der BFH hat durch Beschluß vom 8. September 1994 VII B 72/94 (BFH/NV 1995, 373) entschieden, daß eine rückwirkende Tilgungsbestimmung nicht in Betracht kommt.
  • FG Niedersachsen, 24.09.2014 - 3 K 118/14

    Bindung einer einmal getroffenen Tilgungsbestimmung nach den Grundsätzen von Treu

    31 Diese einmal getroffene Tilgungsbestimmung konnte auch nicht durch eine anderweitige Tilgungsbestimmung ersetzt werden, da sowohl eine durch den Steuerpflichtigen getroffene Tilgungsbestimmung im Sinne des § 225 Abs. 1 AO als auch eine Tilgung ohne Tilgungsbestimmung entsprechend der gesetzlichen Tilgungsreihenfolge gem. § 225 Abs. 2 AO grundsätzlich bindend sind (BFH Beschluss vom 8. September 1994 VII B 72/94, BFH/NV 1995, 373; BFH Urteil vom 14. Oktober 1999 IV R 63/98, BFH/NV 2000, 357).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2003 - 2 S 1311/02

    Mitwirkung bei Ermittlung von Haftungsvoraussetzungen - Ermittlungspflicht der

    Kann der Sachverhalt wegen dieser die Verletzung der Mitwirkungspflicht verringerten Ermittlungspflicht nicht aufgeklärt werden, verringert sich auch das Beweismaß entsprechend: Die Steuerbehörde darf sich mit einem geringeren Grad an Überzeugung begnügen, als es in der Regel geboten ist (BFH, Beschl. vom 8.9.1994 - VII B 72/94 -, BFH/NV 1995, 373; Tipke/Kruse, a.a.O. § 88 RdNr. 33 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 31.01.2018 - 5 A 361/15

    Abwassergebühren; Unterscheidung zwischen Festsetzung der Abgabe und

    Eine nachträgliche Bestimmung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht ausdrücklich vorbehalten wurde (vgl. jeweils m. w. N.: BFH, Urt. v. 14. Oktober 1999 - IV R 63/98 -, juris Rn. 28, und Beschl. v. 8. September 1994 - VII B 72/94 -, juris Rn. 6; Loose a. a. O., Rn. 4 bis 7; Schindler a. a. O. Rn. 2, 9 bis 12; Fritsch a. a. O., Rn. 4/5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht