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   BFH, 28.07.1994 - V R 27/92   

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https://dejure.org/1994,5293
BFH, 28.07.1994 - V R 27/92 (https://dejure.org/1994,5293)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1994 - V R 27/92 (https://dejure.org/1994,5293)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1994 - V R 27/92 (https://dejure.org/1994,5293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BB 1995, 1835
  • BFH/NV 1995, 550
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.02.1989 - V R 141/84

    Zum Leistungsaustausch bei Durchführung von Forschungsvorhaben, zu der die

    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - V R 27/92
    Eine derartige Verknüpfung ist jedenfalls zu bejahen, wenn aufgrund der Vereinbarungen zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger ersichtlich ist, daß der Zahlung ein Tätigkeitsauftrag zugrunde liegt, daß der Zahlungsempfänger also einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Zahlenden nachkommt (vgl. BFH-Urteile vom 23. Februar 1989 V R 141/84, BFHE 156, 530, BStBl II 1989, 638, und vom 15. Juli 1987 X R 13/80, BFH/NV 1988, 56).

    Davon geht zutreffend auch das BFH-Urteil vom 9. Dezember 1987 X R 39/81 (BFHE 152, 280, BStBl II 1988, 471) aus (vgl. die Anm. zum BFH-Urteil vom 23. Februar 1989 V R 141/84 in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 642).

  • BFH, 15.07.1987 - X R 13/80

    Subventionscharakter einer Leistung als Versagungsgrund eines Zuschussses zur

    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - V R 27/92
    Eine derartige Verknüpfung ist jedenfalls zu bejahen, wenn aufgrund der Vereinbarungen zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger ersichtlich ist, daß der Zahlung ein Tätigkeitsauftrag zugrunde liegt, daß der Zahlungsempfänger also einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Zahlenden nachkommt (vgl. BFH-Urteile vom 23. Februar 1989 V R 141/84, BFHE 156, 530, BStBl II 1989, 638, und vom 15. Juli 1987 X R 13/80, BFH/NV 1988, 56).
  • BFH, 08.03.1990 - V R 67/89

    Frachthilfen i. S. des § 2 Nr. 2 ZRFG sind kein zusätzliches Entgelt i. S. des §

    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - V R 27/92
    Zu Recht hat das FG entschieden, daß die Zuwendungen nicht für die jeweiligen Buchverkäufe im Interesse der Buchkäufer an die Klägerin gezahlt worden sind (vgl. insoweit Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 8. März 1990 V R 67/89, BFHE 160, 344, BStBl II 1990, 708 -- Frachthilfen als echte Zuschüsse --).
  • BFH, 09.04.1987 - V R 134/78

    Abgrenzung eines Zuschusses von einer Entgeltszahlung durch Dritte -

    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - V R 27/92
    Als Entgelt sind demgemäß auch Zuschußzahlungen der öffentlichen Hand an private Unter nehmer für die Übernahme der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (als steuerbare Leistung) gewertet worden (vgl. BFH-Urteile vom 4. Juni 1992 V R 22/90, BFH/NV 1993, 200 -- Tierkörperbeseitigung --; vom 25. März 1993 V R 84/89, BFH/NV 1994, 59, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1993, 357 -- Übernahme der Luftaufsicht --, und vom 9. April 1987 V R 134/78, BFH/NV 1987, 602 -- Übernahme von Erschließungsmaßnahmen --).
  • BFH, 09.12.1987 - X R 39/81

    Umsatzsteuer - Leistungsaustausch - Forschungsvorhaben - Zuschuß - Anspruch

    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - V R 27/92
    Davon geht zutreffend auch das BFH-Urteil vom 9. Dezember 1987 X R 39/81 (BFHE 152, 280, BStBl II 1988, 471) aus (vgl. die Anm. zum BFH-Urteil vom 23. Februar 1989 V R 141/84 in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 642).
  • BFH, 05.06.1986 - V R 114/76

    Begründetheit einer Revision wegen nicht Prüfung einer vorgreiflichen Frage durch

    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - V R 27/92
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 5. Juni 1986 V R 114/76 (BFH/NV 1987, 199) ausgeführt hat, können auch sog. nichtentgeltliche Zuschußzahlungen mit bestimmten Tätigkeiten verbunden und an bestimmte Auflagen geknüpft werden.
  • BFH, 25.03.1993 - V R 84/89

    Entgeltlicher Leistungsaustausch im Sinne des Umsatzsteuerrechts bei der

    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - V R 27/92
    Als Entgelt sind demgemäß auch Zuschußzahlungen der öffentlichen Hand an private Unter nehmer für die Übernahme der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (als steuerbare Leistung) gewertet worden (vgl. BFH-Urteile vom 4. Juni 1992 V R 22/90, BFH/NV 1993, 200 -- Tierkörperbeseitigung --; vom 25. März 1993 V R 84/89, BFH/NV 1994, 59, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1993, 357 -- Übernahme der Luftaufsicht --, und vom 9. April 1987 V R 134/78, BFH/NV 1987, 602 -- Übernahme von Erschließungsmaßnahmen --).
  • BFH, 04.06.1992 - V R 22/90

    Umsatzsteuerpflicht bei Übernahme von Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften

    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - V R 27/92
    Als Entgelt sind demgemäß auch Zuschußzahlungen der öffentlichen Hand an private Unter nehmer für die Übernahme der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (als steuerbare Leistung) gewertet worden (vgl. BFH-Urteile vom 4. Juni 1992 V R 22/90, BFH/NV 1993, 200 -- Tierkörperbeseitigung --; vom 25. März 1993 V R 84/89, BFH/NV 1994, 59, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1993, 357 -- Übernahme der Luftaufsicht --, und vom 9. April 1987 V R 134/78, BFH/NV 1987, 602 -- Übernahme von Erschließungsmaßnahmen --).
  • BFH, 21.10.2015 - XI R 22/13

    Zur Umsatzbesteuerung der Lieferung von Erstexemplaren eines Buches durch einen

    Eine derartige Verknüpfung ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn aufgrund der Vereinbarungen zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger ersichtlich ist, dass der Zahlung ein Tätigkeitsauftrag zugrunde liegt, dass der Zahlungsempfänger also einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Zahlenden nachkommt (BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 V R 27/92, BFH/NV 1995, 550, unter II.1.).
  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 K 142/94

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft; Wirtschaftliche Eingliederung;

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  • FG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - 4 K 86/03

    Beurteilung einer gesellschaftsvertraglich vereinbarten Verlustausgleichszahlung

    Bezogen auf die hier in Rede stehende Verlustübernahme bedeuten diese Rechtsgrundsätze, dass die Verlustausgleichszahlungen der Stadt nur dann als Entgelt in die Umsatzbesteuerung der Klägerin einbezogen werden kann, wenn sie im zuvor dargelegten Sinne Gegenleistung für eine Leistung i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 ist (BFH-Urteile vom 25. Januar 1996 V R 61/94, BFH/NV 1996, 715, Umsatzsteuerrundschau -UR- 1997, 432; vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BStBl II 1995, 86; vom 28. Juli 1994 V R 27/92, BFH/NV 1995, 550, UR 1995, 68; BFH-Beschluss vom 22. Oktober 1993 V B 54/93, UVR 1994, 53).

    Dies ist der Fall, wenn aus den Vereinbarungen zwischen dem Zuschussgeber und dem Zuschussnehmer ersichtlich wird, dass der Zuschussnehmer einer vertraglichen Verpflichtung (insbesondere aus einem gegenseitigen Vertrag - BFH-Urteile, BStBl II 1989, 638; BStBl II 1988, 471; Fischer, UR 1989, 270) gegenüber dem Zuschussgeber nachkommt (BFH-Urteil BFH/NV 1995, 550).

  • FG Köln, 13.11.2002 - 3 K 2613/99

    "Starthilfe" der DB für andere Verkehrsunternehmen kein echter Zuschuss

    Auch bei einem Zuschuss zur Herausgabe einer Zeitung oder aber als Druckkostenzuschuss lasse er grundsätzlich die Wertung der Zahlung als echten Zuschuss zu (BFH-Beschluss vom 22. Oktober 1993 V B 94/93, UVR 1994, 53; BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 V R 27/92, a.a.O.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.04.1998 - 3 K 1016/95

    Begriff des Leistungsaustauschs; Aufwand des Leistungsempfängers für den Erhalt

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  • FG Köln, 25.04.1997 - 3 K 3214/94

    Städtische Zahlungen zur Errichtung eines Parkhauses

    Eine Verknüpfung zwischen Leistung und Zahlung als Gegenleistung ist dann zu bejahen, wenn aufgrund der Vereinbarung zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger ersichtlich ist, dass der Zahlung ein Tätigkeitsauftrag zugrunde liegt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 - V R 27/92 -, BFH/NV 1995, 550).
  • FG Sachsen-Anhalt, 18.10.2000 - 5 K 1776/98

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer "Beihilfe" für die Erstellung einer

    Zahlungen eines Dritten sind dann als zusätzliches Entgelt für eine vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Leistung zu beurteilen, wenn der Leistungsempfänger auf die Zahlung einen Rechtsanspruch hat oder die Zahlung zumindest überwiegend in seinem Interesse geleistet wird; nicht zum Entgelt gehören hingegen Zahlungen eines Dritten dann, wenn sie zur Förderung des leistenden Unternehmers und nicht überwiegend im Interesse des Leistungsempfängers bewirkt werden - sog. Zuschuß - (vgl. BFH, Urt. v. 25.11.1986, BStBl. II 1987, 228, m.w.N.; Urt. v. 8.3.1990, BStBl. II 1990, 708; Urt. v. 28.7.1994, BFH/NV 1995, 550).
  • FG Sachsen, 18.10.2000 - 5 K 1776/98

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von "Beihilfen" für eine Fernsehproduktion bzw. des

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  • FG Nürnberg, 26.03.1996 - II 234/93
    Eine Verknüpfung zwischen Leistung und Zahlung als Gegenleistung ist dann zu bejahen, wenn aufgrund der Vereinbarungen zwischen Zahlendem und Zahlungsempfänger ersichtlich ist, daß der Zahlung ein Tätigkeitsauftrag zugrunde liegt (vgl. BFH-Urteil vom 28.07.1994 V R 27/92 ,UR 1995, 68).
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