Rechtsprechung
   BFH, 08.12.1994 - V R 33/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,11160
BFH, 08.12.1994 - V R 33/93 (https://dejure.org/1994,11160)
BFH, Entscheidung vom 08.12.1994 - V R 33/93 (https://dejure.org/1994,11160)
BFH, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - V R 33/93 (https://dejure.org/1994,11160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,11160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Umsatzsteuer-Kürzungsanspruchs für neugegründete Unternehmen in Berlin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 666
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.08.1989 - X R 30/86

    Hausgewerbe - Arbeitnehmer - Gesetzliche Rentenversicherung - Abführung von

    Auszug aus BFH, 08.12.1994 - V R 33/93
    Allerdings darf die Ergänzung nicht einer vom Gesetz gewollten Beschränkung widersprechen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 9. August 1989 X R 30/86, BFHE 158, 45, BStBl II 1989, 891 unter 2. a).
  • BFH, 22.11.1984 - V R 170/83

    Nichterhebung der Umsatzsteuer in Erstjahr einer unternehmerischen Betätigung,

    Auszug aus BFH, 08.12.1994 - V R 33/93
    Die Auffassung des FG, § 6 Abs. 2 BerlinFG enthalte eine planwidrige Lücke, die dahingehend zu schließen sei, daß bei neugegründeten Unternehmen für die Berechnung des Umsatzsteuer-Kürzungsanspruchs mangels Vorliegen eines vorletzten Wirtschaftsjahres auf das Wirtschaftsjahr abzustellen ist, in dem der Unternehmer erstmals Umsätze ausgeführt hat, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (zur lückenfüllenden Auslegung eines Gesetzes, das für das Erstjahr der unternehmerischen Betätigung keine Regelung enthält, vgl. Senatsurteil vom 22. November 1984 V R 170/83, BFHE 142, 316, BStBl II 1985, 142 zu § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1980).
  • BFH, 13.06.1991 - V R 12/86

    Kein Kürzungsanspruch nach § 1 BerlinFG, wenn in Berlin (West) hergestellte

    Auszug aus BFH, 08.12.1994 - V R 33/93
    Der Annahme einer Regelungslücke in § 1 Abs. 7 und § 6 Abs. 2 BerlinFG steht nicht das Senatsurteil vom 13. Juni 1991 V R 12/86 (BFHE 165, 140, BStBl II 1991, 815) entgegen.
  • Drs-Bund, 30.11.1982 - BT-Drs 9/2191
    Auszug aus BFH, 08.12.1994 - V R 33/93
    Zweck des BerlinFG war es, unter anderem durch die Gewährung von Umsatzsteuer-Präferenzen einen Anreiz für die Ansiedlung von neuen Unternehmen in Berlin (West) zu geben und die strukturellen Probleme der Wirtschaft in Berlin (West) dauerhaft zu beseitigen (vgl. Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes, BTDrucks 9/2191, Seite 9).
  • BFH, 11.02.2010 - V R 38/08

    Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender

    a) Eine Regelungslücke liegt vor, wenn ein bestimmter Sachbereich zwar gesetzlich geregelt ist, jedoch keine Vorschrift für Fälle enthält, die nach dem Grundgedanken und dem System des Gesetzes hätten mitgeregelt werden müssen (BFH-Urteile vom 9. August 1989 X R 30/86, BFHE 158, 45, BStBl II 1989, 891, unter 2.a, und vom 8. Dezember 1994 V R 33/93, BFH/NV 1995, 666, unter II.3.).
  • BFH, 21.04.2005 - V R 11/03

    Übernahme der Betriebsführung auf zwei defizitären Bahnstrecken gegen Gewährung

    Dieses Tatbestandsmerkmal kann zwar gegeben sein, wenn der unterliegende Beteiligte --wie im Streitfall das FA-- bei einer Kostenteilung nach § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO weniger als 5 v.H. der Kosten des Verfahrens zu tragen hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1994 V R 33/93, BFH/NV 1995, 666).
  • FG Niedersachsen, 19.10.2020 - 1 K 158/19

    Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht eines Ehepaares bei Vermietung eines

    Ein Unterliegen zu einem geringen Teil ist gegeben, wenn der unterliegende Beteiligte bei einer Kostenteilung weniger als 5 % der Kosten des Verfahrens zu tragen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1994 V R 33/93, BFH/NV 1995, 666).

    Hiervon macht die Rechtsprechung eine Ausnahme bei besonders hohen Streitwerten (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juni 1988 III R 18/85, BFH/NV 1989, 348 bei Unterliegensbetrag von 10.000,00 DM; BFH-Beschluss vom 22. Februar 1994 VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822 bei Unterliegensbetrag von 3.750,00 DM; BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1994 V R 33/93, BFH/NV 1995, 666 bei Unterliegensbetrag von 24.105,00 DM).

  • FG Düsseldorf, 21.07.2016 - 11 K 613/13

    Berücksichtigung einer Einkommensteuerschuld sowie von auf die nach Eröffnung des

    Dieses Tatbestandsmerkmal kann zwar gegeben sein, wenn der unterliegende Beteiligte - wie im Streitfall der Kläger - bei einer Kostenteilung nach § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO weniger als 5 v.H. der Kosten des Verfahrens zu tragen hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1994 V R 33/93, BFH/NV 1995, 666).
  • FG Niedersachsen, 11.07.2013 - 6 K 226/11

    Bemessung der 10 v.H.-Grenze bei Vergütungen für Fremdkapital an wesentlich

    Dieses Tatbestandsmerkmal kann zwar gegeben sein, wenn der unterliegende Beteiligte - wie im Streitfall der Beklagte - bei einer Kostenteilung nach § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO weniger als 5 v.H. der Kosten des Verfahrens zu tragen hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1994 V R 33/93, BFH/NV 1995, 666).
  • BFH, 08.12.1994 - V R 9/94

    Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke bei der Umsatzsteuerkürzung nach dem

    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage V R 33/93, nicht veröffentlicht, zu einem vergleichbaren Sachverhalt entschieden hat, ist die Auffassung des FG, § 1 Abs. 7 BerlinFG enthalte eine planwidrige Lücke, die dahingehend zu schließen sei, daß für die Berechnung des Umsatzsteuer-Kürzungssatzes beim Fehlen eines vorletzten Wirtschaftsjahres auf das letzte Wirtschaftsjahr und beim Fehlen eines letzten Wirtschaftsjahres auf das erste Wirtschaftsjahr abzustellen sei, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

    a) Der Senat hat in dem bezeichneten Urteil (V R 33/93) dargelegt, daß das FG die Regelungslücke in § 1 Abs. 7 und § 6 Abs. 2 BerlinFG in zutreffender Weise in Übereinstimmung mit der Systematik und dem Zweck des BerlinFG ausgefüllt hat.

  • FG München, 24.07.2023 - 7 K 1197/19

    Gewerbeverlust bei Beteiligung an einer doppelstöckigen Personengesellschaft

    Dieses Tatbestandsmerkmal kann zwar gegeben sein, wenn der unterliegende Beteiligte - wie im Streitfall die Klägerin - bei einer Kostenteilung nach § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO weniger als 5% der Kosten des Verfahrens zu tragen hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 08.12.1994 V R 33/93, BFH/NV 1995, 666).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht