Rechtsprechung
BFH, 26.04.1995 - XI R 20/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
UStG 1980 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a
- Wolters Kluwer
Theater - Leistungsaustausch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG (1980) § 12 Abs. 2 Nr. 7 lit. a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1980
Umsatzsteuer; Steuerermäßigung für die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten
Papierfundstellen
- BFHE 177, 548
- NJW 1996, 1168
- NVwZ 1996, 831 (Ls.)
- BB 1995, 1525
- DB 1995, 1548
- BStBl II 1995, 519
- BFH/NV 1995, 70
Wird zitiert von ... (34)
- BFH, 25.02.2015 - XI R 35/12
Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf theaterähnliche Autorenlesung gegen Entgelt
bb) Zweck der Steuerermäßigung ist, zugunsten der Besucher entsprechender Veranstaltungen eine Preiserhöhung zu vermeiden (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 20/94, BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519;… vom 9. Oktober 2003 V R 86/01, BFH/NV 2004, 984).b) Der BFH versteht unter Theatervorführungen i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG nicht nur Aufführungen von Theaterstücken, Opern und Operetten, sondern auch Darbietungen der Pantomime und Tanzkunst, der Kleinkunst und des Varietés sowie Puppenspiele und Eisrevuen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519;… in BFH/NV 2004, 984, unter II.1.a;… vom 19. Oktober 2011 XI R 40/09, BFH/NV 2012, 798, Rz 33; vom 10. Januar 2013 V R 31/10, BFHE 240, 380, BStBl II 2013, 352, Rz 42; s.a. Abschn. 12.5. Abs. 2 Satz 5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses --UStAE--).
aa) Allerdings kann die Steuervergünstigung nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Vorführung zumindest entweder als "theaterähnlich" oder als "konzertähnlich" einzustufen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. August 2005 V R 50/04, BFHE 211, 557, BStBl II 2006, 101, unter II.3.a; in BFHE 245, 409, BStBl II 2015, 166, Rz 23) und dies der Hauptbestandteil der Veranstaltung ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519; in BFHE 240, 380, BStBl II 2013, 352, Rz 43).
c) Schließlich geht der Einwand des FA, die Theatervorführung müsse den eigentlichen Zweck der Veranstaltung ausmachen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519, und in BFHE 240, 380, BStBl II 2013, 352), ins Leere.
- BFH, 10.01.2013 - V R 31/10
Umsatzsteuer bei der Veranstaltung einer "Dinner-Show" - Komplexe Leistung - …
Die Theatervorführung muss den eigentlichen Zweck der Veranstaltung ausmachen (BFH-Urteil vom 26. April 1995 XI R 20/94, BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519). - BFH, 18.08.2005 - V R 50/04
Konzertbegriff des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993
Weitere Voraussetzung für die Annahme einer Veranstaltung i.S. der 2. Alternative des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993 ist, dass das Konzert den eigentlichen Zweck der Veranstaltung ausmacht (BFH-Urteil vom 26. April 1995 XI R 20/94, BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519, m.w.N.).
- BFH, 30.04.2014 - XI R 34/12
Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für eine Feuerwerksveranstaltung
b) Der BFH versteht unter Theatervorführungen i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG nicht nur Aufführungen von Theaterstücken, Opern und Operetten, sondern auch Darbietungen der Pantomime und Tanzkunst, der Kleinkunst und des Varietés bis zu den Puppenspielen und Eisrevuen (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 20/94, BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519;… vom 9. Oktober 2003 V R 86/01, BFH/NV 2004, 984, unter II.1.a;… vom 19. Oktober 2011 XI R 40/09, BFH/NV 2012, 798, Rz 33; vom 10. Januar 2013 V R 31/10, BFHE 240, 380, BStBl II 2013, 352, Rz 42; s.a. Abschn. 12.5.a) Der hier zu beurteilende Leistungsaustausch --Eintrittsberechtigung zur "X" gegen Entgelt-- vollzog sich zwischen der Klägerin als Veranstalterin und dem Publikum --den Besuchern der "X"-- (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519, unter 1.;… in BFH/NV 2004, 984, unter II.1.d), was im Übrigen zwischen den Beteiligten unstreitig ist.
Die Klägerin weist zu Recht darauf hin, dass auch bei Puppenspielern kein unmittelbarer Kontakt mit dem Publikum stattfindet, sondern insoweit die Marionette als Medium zum Einsatz gelangt, ohne dass die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Steuersatzermäßigung in Frage gestellt wird (vgl. zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Puppenspiele BFH-Urteile in BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519, unter 1.;… in BFH/NV 2004, 984, unter II.1.a).
Die Klägerin ist die Veranstalterin (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 1995 V R 60/93, BFHE 176, 500, BStBl II 1995, 348, unter II.2.; in BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519, unter 1.).
- BFH, 23.07.2020 - V R 17/17
Ermäßigter Steuersatz für die Veranstaltung von Techno- und House-Konzerten
Aufführende können einzelne oder mehrere Personen sein (BFH-Urteil vom 26.04.1995 - XI R 20/94, BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519, Rz 11).b) Weitere Voraussetzung für die Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ist, dass die begünstigte Veranstaltung oder Vorführung ("Konzert") den eigentlichen Zweck der Veranstaltung ausmacht (Senatsurteil in BFHE 211, 557, BStBl II 2006, 101, Rz 16 sowie BFH-Urteil in BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519).
a) Der Zweck der Steuersatzermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG besteht insbesondere darin, zugunsten der Besucher von kulturellen Veranstaltungen eine Preiserhöhung zu vermeiden (Senatsurteil vom 18.01.1995 - V R 60/93 , BFHE 176, 500, BStBl II 1995, 348, unter Hinweis auf die Drucksache des Deutschen Bundestages vom 30.03.1967 - V/1581, S. 3; BFH-Urteil in BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519, Rz 10).
- BFH, 13.06.2018 - XI R 2/16
Kein ermäßigter Steuersatz für die Leistungen einer "Dinner-Show"
c) Ermäßigt zu besteuern sind danach nicht nur Aufführungen von Theaterstücken, Opern und Operetten, sondern auch Darbietungen der Pantomime und Tanzkunst, der Kleinkunst und des Varietés sowie Puppenspiele und Eisrevuen (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 20/94, BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519;… vom 9. Oktober 2003 V R 86/01, BFH/NV 2004, 984, unter II.1.a;… vom 19. Oktober 2011 XI R 40/09, BFH/NV 2012, 798, Rz 33; in BFHE 240, 380, BStBl II 2013, 352, Rz 42; s.a. Abschn. 12.5 Abs. 2 Satz 5 des Umsatzsteueranwendungserlasses a.F.).d) Die Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG setzt nach der Rechtsprechung des BFH jedoch außerdem voraus, dass die begünstigte Vorführung der Hauptbestandteil der einheitlichen Gesamtleistung ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 240, 380, BStBl II 2013, 352, Rz 43) und den eigentlichen Zweck der Veranstaltung ausmacht (BFH-Urteil in BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519).
- BFH, 03.06.2009 - XI R 34/08
Der Zwischenhandel mit Eintrittskarten ist eine sonstige Leistung, die am Sitzort …
Der Veranstalter trifft die organisatorischen Maßnahmen dafür, dass die Veranstaltung stattfinden kann und bestimmt dabei die Umstände, den Ort und die Zeit seiner Darbietungen selbst (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1995 XI R 20/94, BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519, m.w.N.). - BFH, 09.10.2003 - V R 86/01
Steuerbegünstigte Theatervorführung
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind unter Theatervorführungen i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG nicht nur Aufführungen von Theaterstücken, Opern und Operetten zu verstehen, sondern auch Darbietungen der Pantomime und Tanzkunst, der Kleinkunst und des Varietes bis zu den Puppenspielen (BFH-Urteil vom 26. April 1995 XI R 20/94, BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519).Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG bezweckt, zugunsten der Besucher der entsprechenden Veranstaltungen eine Preiserhöhung zu vermeiden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519; vom 18. Januar 1995 V R 60/93, BFHE 176, 500, BStBl II 1995, 348).
Begünstigt sind daher z.B. auch Mischformen von Sprech-, Musik- und Tanzdarbietungen (vgl. humoristische Vorträge im Stil der Jahrhundertwende mit Berliner Gassenhauern in BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519).
d) Die Klägerin ist ferner gegenüber den Besuchern als Veranstalter aufgetreten (…vgl. BFH-Beschluss vom 5. November 1996 V B 1/96, BFH/NV 1997, 716; BFH-Urteil in BFHE 176, 500, BStBl II 1995, 348); denn der Leistungsaustausch --Theatervorführung gegen Eintrittsgeld-- hat sich zwischen ihr, dem Veranstalter, und dem Publikum vollzogen (BFH-Urteil in BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519).
- BFH, 10.06.2020 - V R 16/17
Ermäßigter Steuersatz für Techno- und House-Konzerte
Aufführende können einzelne oder mehrere Personen sein (BFH-Urteil vom 26.04.1995 - XI R 20/94, BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519, Rz 11).Weitere Voraussetzung für die Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ist, dass die begünstigte Veranstaltung oder Vorführung ("Konzert") den eigentlichen Zweck der Veranstaltung ausmacht (Senatsurteil in BFHE 211, 557, BStBl II 2006, 101, Rz 16 sowie BFH-Urteil in BFHE 177, 548, BStBl II 1995, 519).
- FG Hessen, 08.07.2009 - 6 K 3559/08
Umsätze einer Zauberin unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7%
Zur Begründung verweist es auf die Ausführungen in der Einspruchsentscheidung und trägt ergänzend vor, um den ermäßigten Steuersatz in Anspruch zu nehmen, müsse der Darbietende - nach den Ausführungen des Bundesfinanzhofes (BFH) in seiner Entscheidung vom 26. April 1995 XI R 20/94 - selbst als Veranstalter auftreten.Unter dem Begriff der Theatervorführungen im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG sind nicht nur die Aufführungen von Theaterstücken, Opern und Operetten (also Theatervorführungen im engeren Sinne) zu verstehen, sondern auch Darbietungen der Pantomime und Tanzkunst, der Kleinkunst und des Varietes bis zu den Puppenspielen (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 20/94, BStBl II 1995 …und vom 9. Oktober 2003 V R 86/01, BFH/NV 2004, 984; Abschnitt 166 Abs. 2 Satz 5 UStR).
So hat auch der BFH in seiner Entscheidung vom 26. April 1995 (XI R 20/94, BStBl II 1995, 519) die Voraussetzungen, dass der Darbietende Veranstalter seiner Darbietung ist und seine Darbietung den eigentlichen Zweck der Veranstaltung ausmache, ausschließlich auf die 2. Alternative des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1980 bezogen, die nach damaliger Fassung ausdrücklich nur die "Veranstaltung von Theatervorführung und Konzerten durch andere Unternehmer" begünstigte.
Die Rechtssache hat insbesondere keine grundsätzliche Bedeutung, da die aufgeworfenen Rechtsfragen durch die bereits bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung (u.a. BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 20/94, BStBl II 1995, 519 …und vom 9. Oktober 2003 V R 86/01, BFH/NV 2004, 984) hinreichend geklärt sind und die Entscheidung auf einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse beruht.
- BFH, 21.11.2013 - V R 33/10
Der Kauf sämtlicher Eintrittskarten einer Theaterveranstaltung durch ein …
- FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2414/19
Umsätze eines Zauberkünstlers unterfallen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
- FG Hessen, 25.08.2010 - 6 K 3166/07
Begriff des Veranstalters i.S. des § 4 Nr. 20b UStG
- FG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 K 232/08
Leistungen eines als mittelalterlicher Nachtwächter kostümierten Stadtführers …
- FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 48/10
Varieté-/Theateraufführung mit Bewirtung der Besucher "Dinner-Show") keine …
- BFH, 14.12.1995 - V R 13/95
Die Leistungen selbständiger Chorsängerinnen sind weder umsatzsteuerfrei noch …
- FG Baden-Württemberg, 18.10.1995 - 12 K 30/90
Ermäßigte Umsatzsteuer für die Leistungen der Theater, Orchester, …
- FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 459/00
Umsatzsteuerermäßigung einer Stripteaseshow von Männern
- FG Niedersachsen, 06.03.2008 - 5 K 684/02
Ort der sonstigen Leistung beim Verkauf von Eintrittskarten für ausländische …
- FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 13 K 212/96
Durchführung von Discoparties unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz gemäß § …
- FG Hamburg, 28.05.2009 - 1 K 53/08
Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes von 7% nach § 12 Abs. 2 …
- FG Rheinland-Pfalz, 27.05.2010 - 6 K 1104/09
Kein ermäßigter Steuersatz für Karnevalssitzungen eines schwul-lesbischen Vereins …
- FG Schleswig-Holstein, 30.07.2001 - II 38/99
Umsätze aus sog. Rave-Veranstaltungen mit Life-Darbietungen unterliegen dem …
- FG Thüringen, 14.06.2012 - 1 K 810/11
Kein ermäßigter Steuersatz der Eintrittsgelder für ein von der Gemeinde …
- FG Niedersachsen, 27.05.2010 - 16 K 290/09
Umsatzsteuerbegünstigte Leistungen eines Alleinunterhalters
- FG Hamburg, 07.05.2015 - 6 K 50/14
Einheitliche Leistung bei der Umsatzsteuer: umsatzsteuerliche Bewertung einer …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.05.2003 - 6 K 1712/01
Umsatzsteuersatz für Eintrittskarten von Rock-Konzerten
- FG Bremen, 13.10.2009 - 2 V 115/09
Teilweise ermäßigter Steuersatz bzw. Regelsteuesteuersatz bei einer einheitlich …
- FG Berlin, 17.08.2004 - 5 K 5512/03
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Konzerte; Definition des Begriffs "Konzert"; …
- BFH, 05.11.1996 - V B 1/96
Geltung des ermäßigten Steuersatzes für Mitglieder eines Orchesters für Umsätze …
- FG Hessen, 02.03.2007 - 6 V 3503/06
Kein steuerfreier Weiterverkauf von Eintrittskarten für geschlossene …
- FG Sachsen, 09.04.2010 - 4 K 584/06
Ort der Leistung eines Reiseveranstalters; Weiterveräußerung eines im Ausland …
- FG Köln, 22.10.1998 - 4 K 1134/94
Besteuerung von Einkünften aus Tätigkeit als Künstler; Voraussetzungen für den …
- VG München, 12.02.2009 - M 17 K 08.2969
Bescheinigung der Landesbehörde; Gleichheit der kulturellen Aufgaben; …
Rechtsprechung
BFH, 09.03.1995 - V R 102/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Leistungsaustausch - Leistungshandlung - Doppelumsatz - Sicherungsgut - Auswechselung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Doppelumsatz bei Verkauf des Sicherungsguts durch alten an neuen Sicherungsgeber mit genehmigter Weitergeltung des Sicherungsvertrages
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§ 3 Abs. 1 UStG
Umsatzsteuer; Veräußerung von Sicherungsgut zum Zweck der Auswechslung des Sicherungsgebers
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Berechtigung zum Vorsteuerabzug; Person des Leistenden; Doppelumsatz bei der Sicherungsübereignung; Lieferung durch Verwertung des Sicherungsguts
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Sicherungsgut, Verwertung außerhalb der Insolvenz
- Bedeutung von Sicherungsabrede und Verwertungsreife
- Verschaffung der Verfügungsmacht
- Formen der Verschaffung der Verfügungsmacht
- Keine Verschaffung der Verfügungsmacht trotz Eigentumsübergang
- Sicherungsübereignung
Papierfundstellen
- BFHE 177, 520
- ZIP 1995, 1429
- WM 1996, 14
- BB 1995, 1578
- DB 1995, 1795
- BStBl II 1995, 564
- BFH/NV 1995, 70
Wird zitiert von ... (18)
- BFH, 23.07.2009 - V R 27/07
Umsatzsteuer bei Verwertung von Sicherungseigentum
Dies führt bei Lieferung des Sicherungsgutes an einen Dritten durch den Sicherungsnehmer zu zwei, bei Lieferung an den Dritten durch den Sicherungsgeber für Rechnung des Sicherungsnehmers zu drei Umsätzen (vgl. zum Doppelumsatz BFH-Urteile vom 21. Juli 1994 V R 114/91, BFHE 175, 164, BStBl II 1994, 878, unter II.1.; vom 9. März 1995 V R 102/89, BFHE 177, 520, BStBl II 1995, 564, unter II.1.a, und vom 16. April 1997 XI R 87/96, BFHE 182, 444, BStBl II 1997, 585, Leitsatz 3).Dies gilt nicht nur für den Fall der Auswechslung des Sicherungsnehmers unter Fortführung des Sicherungseigentums durch den Erwerber (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 177, 520, BStBl II 1995, 564, Leitsatz 1), sondern allgemein für Lieferungen des Sicherungsguts durch den Sicherungsgeber vor Eintritt der Verwertungsreife.
- BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97
Umsatzsteuer im Konkursverfahren
Eine Lieferung ist nach der Rechtsprechung des BFH ausgeführt, wenn dem Leistungsempfänger Substanz, Wert und Ertrag eines Gegenstandes unbedingt zugewandt werden und dies von den Beteiligten nicht nur auf Zeit gewollt ist (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 24. April 1969 V 176/64, BFHE 95, 410, BStBl II 1969, 451, und vom 6. Dezember 1979 V R 87/72, BFHE 129, 425, BStBl II 1980, 279), der Gegenstand der Lieferung also wirtschaftlich endgültig aus dem Vermögen des Verkäufers ausscheidet und in das des Käufers gelangt (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 1994 V R 114/91, BFHE 175, 164, BStBl II 1994, 878, und vom 9. März 1995 V R 102/89, BFHE 177, 520, BStBl II 1995, 564, sowie vom 16. April 1997 XI R 87/96, BFHE 182, 444, BStBl II 1997, 585; vgl. auch BFH-Urteil vom 13. November 1997 V R 66/96, BFHE 184, 134). - BFH, 30.03.2006 - V R 9/03
Verwertung von Sicherungsgut
b) Das FG hat sich für seine Auffassung, die Lieferung des Sicherungsgutes sei nicht der H-GmbH (der Sicherungsgeberin), sondern der Bank (der Sicherungsnehmerin) zuzurechnen, weil der Verkauf in deren Interesse durchgeführt worden sei, auf das Senatsurteil vom 9. März 1995 V R 102/89 (BFHE 177, 520, BStBl II 1995, 564) berufen.aa) Mit der Verwertung des Sicherungsgutes für Rechnung des Sicherungsnehmers (hier die Bank) erstarkt die Sicherungsübereignung zu einer Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1993, denn der Sicherungsnehmer (hier die Bank) erhält endgültig auch die wirtschaftliche Verfügungsbefugnis über die zur Sicherheit übereigneten Gegenstände, wenn er aufgrund der Berechtigung im Sicherungsvertrag, über die Verwertung des Sicherungsgutes bei Eintritt des Sicherungsfalles zu bestimmen, dessen Verwertung veranlasst (z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. März 1991 II ZR 88/90, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 1415, m.w.N.;… Palandt-Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 64. Aufl. 2005, § 930 Rz. 29 ff., m.w.N.; BFH-Urteil in BFHE 177, 520, BStBl II 1995, 564, unter II.1.a).
- BFH, 16.03.1995 - V R 128/92
1. Zivilrechtliche Rechtsbeziehungen bei Reiseleistungen grundsätzlich auch für …
Denn grundsätzlich ist umsatzsteuerrechtlich den zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen zu folgen, wenn diese erfüllt worden sind und wenn die für das Umsatzsteuerrecht maßgebende tatsächliche Leistungshandlung keine eigenständige Beurteilung erfordert (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - vgl. Urteile vom 9. März 1995 V R 102/89, zur Veröffentlichung bestimmt, ein retuschierter Abdruck liegt bei; vom 7. Mai 1987 V R 56/79, BFHE 150, 85, BStBl II 1987, 582;… vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311). - FG Berlin, 26.09.2000 - 5 K 5187/99
Veräußerung von
Nur dies entspreche der Regelung in § 51 Abs. 1 Nr. 2 Umsatzsteuer-Duchführungsverordnung - UStDV - und der Entscheidung des BFH im Urteil vom 9. März 1995 ( V R 102/89, Bundessteuerblatt BStBl - 1995 11, 564).In der von beiden Beteiligten herangezogenen Entscheidung vom 9. März 1995 (a. a. O.) hat der BFH ausgeführt, dass dieser Grundsatz nicht ausschließt, dass das Sicherungsgut vor seiner Verwertung durch den Sicherungsgeber mit Zustimmung des Sicherungsnehmers an Dritte geliefert wird; Veräußerungen zur Verwertung des Sicherungsgutes und solche zum Zweck der Auswechslung des Sicherungsgebers seien nicht in ein und derselben Weise zu behandeln.
Soweit der BFH in der Entscheidung vom 9. März 1995 (a. a. O.) ausführt, u. a. mit der Verwertungsreife werde die Sicherungsübereignung ohne weiteres Zutun des Sicherungsgebers zur Lieferung, betrifft dies nur die Sicht des Sicherungsgebers.
Nach Auffassung des Senats hat der BFH diese Beurteilung jedoch mit der Entscheidung vom 9. März 1995 (a. a. O.) ausdrücklich abgelehnt, da die Zustimmung zur Veräußerung zum Zwecke der Auswechslung des Sicherungsgebers nicht zwingend als Verwertungshandlung zu beurteilen sein soll.
Da die Entscheidung des BFH vom 9. März 1995 (a. a. O.) die Rechtslage vor In-Kraft-Treten des § 51 Abs. 1 Nr. 2 UStDV betrifft, misst das Gericht der Frage, ob einer zivilrechtlichen Gestaltung zur Auswechlung des Sicherungsgebers auch umsatzsteuerrechtlich zu folgen ist, grundsätzliche Bedeutung bei.
- BFH, 16.04.1997 - XI R 87/96
Der Pfandverkauf im Wege öffentlicher Versteigerung führt zu einer Lieferung des …
Erst mit der Veräußerung des Sicherungsgutes durch den Sicherungsnehmer an einen Dritten kommt es zu Lieferungen: Der Sicherungsnehmer liefert an den Erwerber; gleichzeitig liefert der Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer; denn erst jetzt ist der Gegenstand (auch wirtschaftlich) endgültig aus dem Vermögen des Sicherungsgebers ausgeschieden (BFH-Urteile vom 21. Juli 1994 V R 114/91, BFHE 175, 164, BStBl II 1994, 878, und vom 9. März 1995 V R 102/89, BFHE 177, 520, BStBl II 1995, 564;… vgl. auch Abschn. 2 Abs. 1 der Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR - Giesberts, in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz - Mehrwertsteuer -, Kommentar, 7. Aufl., Stand April 1992, § 3 Anm. 141.1;… Heuermann, in Hartmann/Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, 7. Aufl., Stand 7/95, § 3 Abs. 1, Rz. 231; Heidner, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1988, 488;… vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Mai 1993 XI R 49/90, BFH/NV 1994, 274 zur Verwertung von Sicherungsgut durch den Konkursverwalter).Ähnlich wie beim Pfandrecht geht auch beim Sicherungseigentum wegen des bestehenden Auslösungsrechts die Verfügungsmacht nicht auf den Sicherungsnehmer über; erst mit dem Eintritt der Verwertungsreife bzw. mit dem Beginn der Verwertung wird die Sicherungsübereignung ohne weiteres Zutun des Sicherungsgebers zur Lieferung (BFH-Urteil in BFHE 177, 520, BStBl II 1995, 564).
- BFH, 01.08.2002 - V R 17/01
Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung
Im Streitfall hätten die Banken einer Vertragsübernahme durch die A und Weiterführung der bisherigen Vereinbarungen mit unverändertem Inhalt zugestimmt; die Zustimmung zur Auswechslung des Sicherungsnehmers sei noch keine Verwertungshandlung (BFH-Urteil vom 9. März 1995 V R 102/89, BFHE 177, 520, BStBl II 1995, 564). - FG Baden-Württemberg, 27.11.2000 - 3 K 39/98
Zur Frage der Haftung eines Sicherungsnehmers bei Verwertung von Sicherungsgütern
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Nürnberg, 25.09.2001 - II 94/01
Verwertung von Sicherungsgut führt zu zwei Umsätzen
Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 9.3.1995 V R 102/89, BStBl II 1995, 564 sowie Abschn. 2 Abs. 1 UStR 2000 sei ein Doppelumsatz somit ausgeschlossen.Anstelle einer Verwertung von Sicherungsgut mit der Folge eines Doppelumsatzes kann eine mit Zustimmung des Sicherungsnehmers bewirkte Lieferung des Sicherungsgeber vorliegen, wenn aus der Sicht der ursprünglichen Sicherungsverhältnisse eine Auswechslung des bisherigen Sicherungsgebers durch den neuen Sicherungsgeber erfolgt (BFH-Urteil vom 9.3. 1995 V R 102/89, BStBl 1995, 564).
Zu einer Auswechslung des Sicherungsgebers, wie dies der BFH in seiner Entscheidung vom 9.3.1995 a. a. O. für möglich gehalten hat, ist es unter den vorgegebenen Umständen nicht gekommen.
- BFH, 11.08.2006 - V B 23/04
Voraussetzungen für die Annahme von Divergenz und Willkür
b) Die Klägerin rügt zu Unrecht eine Abweichung des FG-Urteils vom Urteil des Senats vom 9. März 1995 V R 102/89 (BFHE 177, 520, BStBl II 1995, 564).Die Klägerin hat zwar abstrakte Rechtssätze aus dem Urteil des Senats vom 9. März 1995 (a.a.O.) herausgearbeitet, nicht aber Rechtssätze des FG-Urteils, die damit im Widerspruch stehen.
- FG Niedersachsen, 18.02.1999 - V 277/95
Vorsteuerabzug für Leistungen Drtter als eigene Leistungen
- FG Hessen, 26.01.2010 - 6 K 2933/07
Umsatzsteuerpflicht der paketweisen Veräußerung zahlungsgestörter bzw. …
- BGH, 17.05.2001 - IX ZR 20/99
Steuerberatung-Haftung
- BFH, 21.06.2007 - V B 10/06
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; schlüssige Rüge eines Verfahrensfehlers
- FG Niedersachsen, 21.03.2002 - 5 K 189/98
Vorsteuerabzug bei Strohmannverhältnis
- FG Hessen, 18.01.2011 - 6 V 2444/10
Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen einer Privatklinik
- FG Hessen, 25.05.2010 - 6 K 1173/07
Ort der sonstigen Leistung - Beteiligte eines umsatzsteuerrechtlichen …
- FG Hessen, 22.01.2019 - 6 K 812/18
§ 2 Abs. 1 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Haubergordnung für den Dillkreis, § 41 AO
Rechtsprechung
BFH, 30.03.1994 - II R 105/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer unbenannten ehebedingten Zuwendung - Gewährung eines Vermögensgebrauchs als Gegenstand einer freigebigen Zuwendung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974
Erbschaftsteuer; Zuwendung von Nutzungsmöglichkeiten eines Kapitals als freigebige Zuwendung
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 70
Wird zitiert von ... (35)
- BFH, 27.11.2013 - II R 25/12
Schenkungsteuerpflicht von Zuwendungen innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft …
Der Verzicht auf die zum Vermögen des Darlehensgebers gehörende Nutzungsmöglichkeit ist eine Vermögensminderung (BFH-Urteil vom 30. März 1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70;… BFH-Beschluss vom 20. September 2010 II B 7/10, BFH/NV 2010, 2280, Rz 10). - BFH, 27.10.2010 - II R 37/09
Steuerfreiheit von Zuwendungen unter Lebenden bezüglich …
Da die unentgeltliche Gewährung eines zinslosen oder zinsgünstigen Darlehens eine (sonstige) freigebige Zuwendung i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG darstellt (BFH-Urteil vom 30. März 1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70;… Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 15. Aufl., § 7 Rz 9), ist es unerheblich, dass zivilrechtlich in der bloßen vorübergehenden Gebrauchsüberlassung einer Sache in der Regel keine das Vermögen mindernde Zuwendung liegt, wie sie für eine Schenkung gemäß § 516 Abs. 1 BGB erforderlich ist; eine Schenkung gemäß §§ 516 ff. BGB setzt nämlich eine Zuwendung voraus, durch die der Schenker die Substanz seines Vermögens vermindert und das Vermögen des Beschenkten entsprechend vermehrt (Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. Dezember 1981 V ZR 247/80, BGHZ 82, 354, und vom 1. Juli 1987 IVb ZR 70/86, BGHZ 101, 229; BGH-Beschluss vom 11. Juli 2007 IV ZR 218/06, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 2008, 192; Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 5. Februar 1996 2 U 139/95, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1996, 717). - BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09
Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung: Konkurrenz von …
Dabei ist für die Einordnung als freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 ErbStG unerheblich, dass die Überlassung von Kapital zivilrechtlich keine Schenkung ist (BFH-Urteil vom 30. März 1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70).Eine sich danach ergebende Unentgeltlichkeit der Kapitalüberlassung zwischen Ehegatten wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Verzicht auf Zinsen eine ehebedingte unbenannte Zuwendung ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 70).
- FG Hessen, 07.05.2018 - 10 K 477/17
§ 235 AO, § 370 Abs. 1 AO, § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, § 30 ErbStG
Ungeachtet dessen wurde die schenkungsteuerrechtliche Beurteilung so genannter unbenannter oder ehebedingter Zuwendungen bereits durch die BFH-Urteile vom 2. März 1994 II R 59/92 (BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366) und vom 30. März 1994 II R 105/93 (BFH/NV 1995, 70) - also mehrere Jahre vor der streitgegenständlichen Zuwendung - höchstrichterlich geklärt (…vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 25. November 1996 II B 88/96, BFH/NV 1997, 444). - BFH, 31.03.2010 - II R 22/09
Kein Anfall von Schenkungsteuer bei zinsloser Stundung eines nicht geltend …
Die Rechtsprechung des BFH, nach der die unentgeltliche Überlassung einer Kapitalsumme auf Zeit, durch die sich der Darlehensgeber einer Einnahmemöglichkeit begibt, die verkehrsüblicherweise regelmäßig genutzt wird, der Schenkungsteuer unterliegt, wobei Gegenstand der Schenkung die dem Zuwendungsempfänger (Darlehensnehmer) gewährte Nutzungsmöglichkeit ist (BFH-Urteile vom 12. Juli 1979 II R 26/78, BFHE 128, 266, BStBl II 1979, 631; vom 30. März 1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70; vom 7. Oktober 1998 II R 64/96, BFHE 187, 53, BStBl II 1999, 25; vom 4. Dezember 2002 II R 75/00, BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273, und vom 29. Juni 2005 II R 52/03, BFHE 210, 459, BStBl II 2005, 800), betrifft einen anderen Sachverhalt und lässt sich daher nicht auf den Fall übertragen, dass das vorläufige Nichtgeltendmachen des Pflichtteils nicht von einer Verzinsung abhängig gemacht wird (Ebeling, NJW 1998, 358). - FG Köln, 27.11.2003 - 9 K 3304/02
Inhaltliche Bestimmtheit und ordnungsgemäße Begründung von Steuerbescheiden; …
Ein auf die Bereicherung des Empfängers gerichteter Wille im Sinne einer Bereicherungsabsicht "animus donandi") ist nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 5.3.1980 II R 148/76, BStBl. II 1980, 402, 403, vom 10.9.1986 II R 81/84, BStBl. II 1987, 80, 81, vom 1.7.1992 II R 70/88, BStBl. II 1992, 921, 923, und vom 30.3.1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70, sowie BFH in BStBl. II 1994, 366, 369, m.w.N.).Für den "Willen zur (teilweisen) Unentgeltlichkeit" genügt es, wenn sich der Zuwendende der (teilweisen) Unentgeltlichkeit der Zuwendung derart bewusst ist, dass er seine Leistung (teilweise) ohne Verpflichtung - und sei es auch nur in Bezug auf eine Naturalobligation - und ohne rechtlichen Zusammenhang mit einer Gegenleistung oder einem Gemeinschaftszweck erbringt (BFH-Urteil vom 1.7. 1992 II R 12/90, BStBl. II 1992, 925, 927, BFH in BStBl. II 1994, 366, 369, und in BFH/NV 1995, 70, m.w.N.), d.h. wenn er in dem Bewusstsein handelt, zu der Vermögenshingabe weder rechtlich verpflichtet zu sein noch dafür eine mit seiner Leistung in einem synallagmatischen, konditionalen oder kausalen Zusammenhang stehende (gleichwertige) Gegenleistung zu erhalten (BFH-Urteil vom 29.10.1997 II R 60/94, BStBl. II 1997, 832, 834, BFH in BStBl. II 1994, 366, 369, und in BFH/NV 1995, 70).
Dabei reicht es für die richtige - ggf. irrtumsausschließende - Vorstellung des Zuwendenden von dem Begriff der (teilweisen) Unentgeltlichkeit aus, wenn er dessen rechtlich-sozialen Bedeutungsgehalt "nach Laienart" zutreffend erfasst (BFH in BStBl. II 1997, 832, 834, in BStBl. II 1994, 366, 369, und in BFH/NV 1995, 70).
- BFH, 29.06.2005 - II R 52/03
Zinsloses Darlehen zur Anschaffung eines Grundstücks als mittelbare …
Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 12. Juli 1979 II R 26/78, BFHE 128, 266, BStBl II 1979, 631; vom 30. März 1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70, und in BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273) bei einem zinslosen Darlehen Gegenstand der Zuwendung die unentgeltliche Gewährung des Rechts, das als Darlehen überlassene Kapital zu nutzen. - BFH, 04.03.2015 - II R 19/13
Gewährung eines zinslosen Darlehens als freigebige Zuwendung - …
Der Verzicht auf die zum Vermögen des Darlehensgebers gehörende Nutzungsmöglichkeit ist eine Vermögensminderung (BFH-Urteil vom 30. März 1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70;… BFH-Beschluss vom 20. September 2010 II B 7/10, BFH/NV 2010, 2280, Rz 10, und BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 537, Rz 13). - BFH, 20.09.2010 - II B 7/10
Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit durch zinsloses Darlehen als freigebige …
Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn die Leistung rechtlich nicht von einer Gegenleistung des Leistungsempfängers abhängt (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70).Das ohne Gegenleistung gewährte zinslose Darlehen ist hinsichtlich der damit verbundenen Nutzungsmöglichkeit des Kapitals regelmäßig eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 70).
Der Verzicht auf die zum Vermögen des Darlehensgebers gehörende Nutzungsmöglichkeit ist eine Vermögensminderung (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 70).
- FG Köln, 27.11.2003 - 9 K 6334/02 Ein auf die Bereicherung des Empfängers gerichteter Wille im Sinne einer Bereicherungsabsicht ("animus donandi") ist nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 5.3.1980 II R 148/76, BStBl. II 1980, 402, 403, vom 10.9.1986 II R 81/84, BStBl. II 1987, 80, 81, vom 1.7.1992 II R 70/88, BStBl. II 1992, 921, 923, und vom 30.3.1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70, sowie BFH in BStBl. II 1994, 366, 369, m.w.N.).
Für den "Willen zur (teilweisen) Unentgeltlichkeit" genügt es, wenn sich der Zuwendende der (teilweisen) Unentgeltlichkeit der Zuwendung derart bewusst ist, dass er seine Leistung (teilweise) ohne Verpflichtung - und sei es auch nur in Bezug auf eine Naturalobligation - und ohne rechtlichen Zusammenhang mit einer Gegenleistung oder einem Gemeinschaftszweck erbringt (BFH-Urteil vom 1.7. 1992 II R 12/90, BStBl. II 1992, 925, 927, BFH in BStBl. II 1994, 366, 369, und in BFH/NV 1995, 70, m.w.N.), d.h. wenn er in dem Bewusstsein handelt, zu der Vermögenshingabe weder rechtlich verpflichtet zu sein noch dafür eine mit seiner Leistung in einem synallagmatischen, konditionalen oder kausalen Zusammenhang stehende (gleichwertige) Gegenleistung zu erhalten (BFH-Urteil vom 29.10.1997 II R 60/94, BStBl. II 1997, 832, 834, BFH in BStBl. II 1994, 366, 369, und in BFH/NV 1995, 70).
Dabei reicht es für die richtige - ggf. irrtumsausschließende - Vorstellung des Zuwendenden von dem Begriff der (teilweisen) Unentgeltlichkeit aus, wenn er dessen rechtlich-sozialen Bedeutungsgehalt "nach Laienart" zutreffend erfasst (BFH in BStBl. II 1997, 832, 834, in BStBl. II 1994, 366, 369, und in BFH/NV 1995, 70).
- BFH, 25.10.1995 - II R 67/93
Erhöhung des Werts der Geschäftsanteile infolge einer Zuwendung an eine GmbH …
- FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - 4 K 1859/06
Zur Frage, ob ein niedrigverzinsliches Darlehen schenkungsteuerpflichtig ist, ob …
- BFH, 07.10.1998 - II R 64/96
Berücksichtigung früherer Erwerbe
- FG Nürnberg, 28.06.2001 - IV 49/99
Zinslose Darlehensgewährung zum Zwecke der Sanierung als freigebige Zuwendung
- FG Hessen, 29.08.2011 - 1 K 3381/03
Schenkungsteuer bei Verzicht auf Ausgleich von Steuerguthaben und Gewährung …
- FG Niedersachsen, 14.11.2001 - 3 K 296/96
Zurechnung eines im Rahmen einer Vermögensübertragung erworbenen Rentenanspruchs
- FG Köln, 29.09.2020 - 7 K 2593/19
- FG Düsseldorf, 30.10.2002 - 4 K 5526/01
Schenkungsteuer; Zinsloses Darlehen; Gegenleistung; Ankaufsrecht; Vorkaufsrecht; …
- FG Münster, 08.12.2008 - 3 K 2849/06
Zinslose Stundung eines Pflichtteilsanspruchs als freigebige Zuwendung i.S.v. § 7 …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.11.2009 - 4 K 1338/05
Freigebige Zuwendung durch zinsloses Darlehen für Zwecke der Nachlasssanierung - …
- BFH, 15.03.2001 - II B 171/99
ErbSt; niedrig verzinsliches Darlehen als freigebige Zuwendung
- FG Düsseldorf, 30.10.2002 - 4 K 5527/01
Schenkungsteuer; Zinsloses Darlehen; Gegenleistung; Ankaufsrecht; Vorkaufsrecht; …
- FG Düsseldorf, 26.11.2003 - 4 K 1210/02
Schenkungsteuer; Zuwendung; Kapitalgesellschaft; Anteilswert; Bereicherung; …
- FG Nürnberg, 28.05.2003 - IV 422/01
Freigebige Zuwendung durch Zahlung für vor der Eheschließung erklärten Verzicht …
- FG München, 02.05.2018 - 4 K 3181/16
Einordnung einer Zahlung aufgrund einer vor der Ehe abgeschlossenen …
- BFH, 24.08.2006 - II B 112/05
NZB: Gehörsrüge, Gesamtergebnis des Verfahrens
- FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 2436/02
Zur Schenkungsteuerpflicht eines Verzichts auf eine wertlose Darlehensforderung …
- FG Brandenburg, 13.11.1996 - 2 K 558/96
Vorliegen von Zuwendungen und Schenkungen im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes …
- FG Köln, 30.09.2009 - 9 K 2697/08
Schenkungsteuerliche Erfassung eines ersparten Zinsaufwands sowie …
- BFH, 15.06.1994 - II B 172/93
Rüge aufgrund mangelnder Sachaufklärung infolge Verletzung des …
- BFH, 25.11.1996 - II B 88/96
Unbenannte Zuwendungen zwischen Ehegatten
- FG München, 15.09.1999 - 4 K 1/96
Mittellose Grundstücksschenkung durch zinsloses Darlehen § 7 ErbStG; …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.07.2003 - 4 K 1975/01
Zinsloses Darlehen als freigebige Zuwendung oder Gegenleistung für …
- FG Hessen, 22.01.2007 - 1 K 4906/03
Steuerpflicht unverzinslich hingegebener Darlehen auch bei religiös bedingtem …
- FG Bremen, 04.11.1997 - 290270K 5
Rechtmäßigkeit der Änderung eines ursprünglichen Schenkungssteuerbescheids; …
Rechtsprechung
BFH, 30.03.1995 - V R 22/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
UStG 1980 § 18 Abs. 2, § 23 a; AO 1977 § 110 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Vorsteuer - Inanspruchnahme des Durchschnittssatzes
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuer; Optionsfrist nach § 23a Abs. 3 Satz 1 UStG 1980
Papierfundstellen
- BFHE 177, 545
- BB 1995, 1340
- DB 1995, 1316
- BStBl II 1995, 567
- BFH/NV 1995, 70
Wird zitiert von ... (11)
- BFH, 23.09.2009 - IV R 21/08
Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches …
Das Steuerfestsetzungsverfahren - entsprechendes gilt für das Feststellungsverfahren - und das Billigkeitsverfahren sind verschiedene Verfahren (z. B. BFH-Urteil vom 30. März 1995 V R 22/94, BFHE 177, 545, BStBl II 1995, 567, unter II. 4. der Gründe;… sowie Klein/Rüsken, AO, 10. Aufl., § 163 Rz 2, jeweils m. w. N.). - BFH, 27.07.2000 - V R 55/99
Kein Vorsteuerabzug bei fehlendem Entgeltausweis
Im vorliegenden Verfahren, in dem es um die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzungen geht, ist für derartige Billigkeitsüberlegungen freilich kein Raum; sie müssten einem gesonderten Billigkeitsverfahren vorbehalten bleiben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30. März 1995 V R 22/94, BFHE 177, 545, BStBl II 1995, 567, unter II. 4.). - BFH, 15.10.1997 - I R 33/97
Kirchensteuer bei Kirchenaustritt
Über die Frage, ob unter Berücksichtigung der Höhe der vom Kläger bezogenen Dividendeneinkünfte eine Billigkeitsmaßnahme angebracht ist, bejahendenfalls, ob die Kirchenbehörden dem im Streitfall unter Berücksichtigung der vom BVerwG aufgestellten Grundsätze ausreichend Rechnung getragen haben, ist im Billigkeits-, nicht im Steuerfestsetzungsverfahren zu entscheiden (BFH-Urteil vom 30. März 1995 V R 22/94, BFHE 177, 545, BStBl II 1995, 567, m.w.N.).
- BFH, 18.09.2006 - IX B 154/05
Berechnung der Spekulationsfrist; Kapitalerhöhung gegen Einlage als entgeltlicher …
Der Gesichtspunkt der möglichen Privatinsolvenz bei Besteuerung des Veräußerungsgeschäfts kann als Billigkeitserwägung in diesem vom Billigkeitsverfahren unabhängigen Steuerfestsetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 1987 VI R 140/84, BFHE 152, 310, BStBl II 1988, 402; vom 30. März 1995 V R 22/94, BFHE 177, 545, BStBl II 1995, 567); zudem handelt es sich um neues tatsächliches Vorbringen, das auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision angesichts der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des FG (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) von vornherein unbeachtlich bleibt (…vgl. BFH-Beschluss vom 16. September 2002 IX B 20/02, BFH/NV 2003, 186, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 9 K 208/92 Über die Steuerfestsetzung und über eine Billigkeitsmaßnahme wird deshalb in - rechtlich - verschiedenen Verfahren entschieden, die zwar - wiederum nur äußerlich verbunden werden können, aber nicht verbunden werden müssen (z.B. BFH-Urteile vom 04.02.1987 - I R 252/83 -, BFHE 149, 50 , BStBl II 1987, 682 unter II. 3.; vom 21.01.1992 - VIII R 51/88 -, BFHE 168, 500, BStBl II 1993, 3 unter 4. b, aa; vom 30.03.1995 - V R 22/94 -, BFHE 177, 545 , BStBl II 1995, 567 unter 4. …und vom 03.02.1998 - IX R 68/95 -, BFH/NV 1998, 700 unter 3.).
- FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94
Wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Nürnberg, 13.09.2000 - V 246/97
Wiedereinsetzung wegen Versäumnis der Antragsfrist
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 9 K 128/94
Umsatzsteuer 1990
Denn ob eine Billigkeitsmaßnahme angebracht ist, ist im Billigkeits-, nicht im Steuerfestsetzungsverfahren zu entscheiden (BFH-Urteil vom 30. März 1995 V R 22/94, BStBl II 1995, 567 ). - FG Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 9 K 49/99
Trennung eines Verfahrens wegen Festsetzung von Kindergeld und eines Verfahrens …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 9 K 48/99
Rückforderung des rechtsgrundlos ausbezahlten Kindergeldes ; Möglichkeit der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 9 K 268/98
Zahlung von Kindergeld an denjenigen, der das zu berücksichtigende Kind in seinen …
Rechtsprechung
BFH, 26.04.1995 - XI R 75/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
UStG 1980 § 4 Nr. 28
- Wolters Kluwer
Sonstige Leistung
- rechtsportal.de
UStG (1980) § 4 Nr. 28
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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§ 4 Nr. 28 UStG 1980
Umsatzsteuer; keine Steuerbefreiung bei entgeltlicher Verpflichtung zum Abbruch von Lagerhallen
Papierfundstellen
- BFHE 177, 551
- BB 1995, 1578
- DB 1995, 2580
- BStBl II 1995, 746
- BFH/NV 1995, 70
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 16.04.1997 - XI R 87/96
Der Pfandverkauf im Wege öffentlicher Versteigerung führt zu einer Lieferung des …
Im übrigen hat es der Senat bereits mit Urteil vom 26. April 1995 XI R 75/94 (BFHE 177, 551, BStBl II 1995, 746) abgelehnt, § 4 Nr. 28 Buchst. a UStG 1980 auf sonstige Leistungen anzuwenden. - BFH, 16.05.2012 - XI R 24/10
Steuerfreie Veräußerung gebrauchter Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit
cc) Der Sinn dieser (Vereinfachungs-)Regelung liegt mithin darin, dass bei Erwerb der Gegenstände der Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG versagt wurde und eine Veräußerung bzw. ein Eigenverbrauch durch Entnahme ohne die in § 4 Nr. 28 UStG vorgesehene Steuerbefreiung entweder zu einer doppelten Belastung mit Umsatzsteuer oder zu einer Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG führen müsste (vgl. Senatsurteil vom 26. April 1995 XI R 75/94, BFHE 177, 551, BStBl II 1995, 746, unter II.2.b, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 12 K 334/03
Gebäuderestwertentschädigung durch Gemeinde kein Entgelt für …
Der Eigentümer erbringt in diesem Fall der Gemeinde gegenüber eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung, da er eine Aufgabe aus ihrem Kompetenzbereich (die Freimachung des Grundstücks) übernommen hat (…Beschluss des BFH vom 30. März 2004 V B 125/03, BFH/NV 2004, 1300; Urteile des BFH vom 26. April 1995 XI R 75/94, BStBl II 1995, 746 und des FG Baden-Württemberg vom 19. Mai 2003 12 K 165/02). - FG Rheinland-Pfalz, 30.10.1996 - 1 K 1310/93 Dieses Ergebnis entspricht dem Zweck des § 4 Nr. 28 Buchst. a UStG , bei einem nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG vorsteuerbelasteten Erwerb eines Gegenstandes eine Veräußerung mit einer erneuten Umsatzsteuerpflicht auszuschließen, d. h. eine umsatzsteuerliche Doppelbelastung zu verhindern (vgl. BFH BStBl 1995 II S. 746, 747 re.Sp.).
Rechtsprechung
BFH, 30.03.1995 - V R 65/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Vorsteuerabzug und Besteuerung von Entnahmen
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufwendung - Entnahme
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§ 1 UStG 1980; Art. 5 Abs. 6 EWGRL 388/77
Umsatzsteuer; Entnahme eines ohne Vorsteuerabzug erworbenen Pkw
Papierfundstellen
- BFHE 177, 541
- BB 1995, 1340
- BB 1995, 1941
- BB 1995, 693
- DB 1995, 1379
- BFH/NV 1995, 70
Wird zitiert von ... (14)
- BFH, 24.01.2008 - V R 12/05
Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten als umsatzsteuerfreie …
Danach ist die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes nur dann einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellt, wenn dieser Gegenstand zum teilweisen oder vollständigen Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt hat (…BFH-Urteile vom 14. April 1994 V R 94/91, BFH/NV 1995, 452, unter II.1.b; vom 30. März 1995 V R 65/93, BFHE 177, 541, Der Betrieb 1995, 1379). - EuGH, 17.05.2001 - C-322/99
Fischer
Der Bundesfinanzhof hat dagegen in einem Urteil vom 30. März 1995 (V R 65/93, BFHE 177, 541) entschieden, dass die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Erhaltung oder den Gebrauch eines Gegenstands, für die der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen worden sei, die Besteuerung der Entnahme des Gegenstands für den privaten Bedarf nicht berührten, da sie in der Regel nicht zur Anschaffung oder Herstellung eines Bestandteils im Sinne von Artikel 5 Absatz 6 der Sechsten Richtlinie führten. - BFH, 15.07.1999 - V R 106/98
EuGH-Vorlage: Entnahme und Vorsteuerabzug
Das Finanzgericht (FG) führte zur Begründung aus, die Voraussetzungen des Besteuerungsverbots des Art. 5 Abs. 6 Satz 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) seien erfüllt, weil die Aufwendungen des Klägers für das Fahrzeug während der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit weder dazu geführt hätten, daß dessen bestimmungsmäßige Nutzungsmöglichkeit geändert oder erweitert worden sei, noch dazu, daß sich der Nutzungswert wesentlich erhöht habe (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. März 1995 V R 65/93, BFHE 177, 541).Daraus hat der erkennende Senat abgeleitet, daß Dienstleistungen und Lieferungen, die der Unternehmer "zur Erhaltung oder zum Gebrauch des Gegenstandes" in Anspruch genommen oder erhalten hat, nicht in den Gegenstand selbst eingehen und für die Frage der Besteuerung der Entnahme des Gegenstandes nicht erheblich sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 541).
Nach Auffassung des Senats steht sein Urteil in BFHE 177, 541 auch im Einklang mit dem Urteil des EuGH vom 1. Februar 1977 Rs. 51/76, Nederlandse Ondernemingen (Slg. 1977, 113), wonach sich der Begriff "Investitionsgüter" auf Gegenstände bezieht, deren Anschaffungskosten in der Regel über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden.
Die Finanzverwaltung hat sich jedoch den Grundsätzen des Urteils in BFHE 177, 541 nicht angeschlossen.
- BFH, 18.10.2001 - V R 106/98
Entnahme eines Pkw
Es führte zur Begründung im Wesentlichen aus, nach Art. 5 Abs. 6 Satz 1 der Richtlinie 77/388/EWG sei im Streitfall ein Besteuerungsverbot anzunehmen, weil die Anschaffung des PKW den Kläger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt habe und die späteren Aufwendungen für den PKW während der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit weder dazu geführt hätten, dass dessen bestimmungsmäßige Nutzungsmöglichkeit geändert oder erweitert worden sei, noch dazu, dass sich der Nutzungswert wesentlich erhöht habe (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. März 1995 V R 65/93, BFHE 177, 541). - FG Düsseldorf, 07.10.1998 - 5 K 885/95
Besteuerungsverbot für Entnahmeeigenverbrauch
Ein Steuerpflichtiger kann sich gegenüber der Besteuerung des Entnahmeeigenverbrauchs nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a UStG auf dieses Besteuerungsverbot berufen (BFH, Beschluß vom 29.08.1991 V B 113/91 BStBl II 1992, 267 , BFHE 165, 109 ; Beschluß vom 17.12.1992 V B 22/92 BStBl II 1994, 370 , BFHE 170, 477; Urteil vom 30.03.1995 V R 65/93 BFHE 177, 541 , UR 1995, 340).Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine umsatzsteuerpflichtige Entnahme trotz vorsteuerfreien Erwerbs nur dann vor, wenn während der Unternehmenszugehörigkeit des Gegenstandes Aufwendungen für diesen getätigt wurden, die unter ertragsteuerlichen Gesichtspunkten als aktivierungspflichtige Aufwendungen anzusehen sind (BFH, Urteil vom 30.03.1995 V R 65/93 BFHE 177, 541 ; Niedersächsisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 30.10.1997 V 318/96, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 692 , Rev. eingelegt).
Etwas anderes gilt nur dann, wenn nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungsaufwand die Nutzungsdauer und das Abschreibungsvolumen des Gegenstandes selbst verändert oder zu einem zusätzlichen Gegenstand führt (BFH, Urteil vom 30.03.1995 V R 65/93 BFHE 177, 541 ; Niedersächsisches FG, Urteil vom 30.10.1997 V 318/96 EFG 1998, 692 , Rev. eingelegt).
Diesen Auffassungen ist entgegenzuhalten, daß Dienstleistungen und Lieferungen, die der Unternehmer zur Erhaltung oder zum Gebrauch eines Gegenstandes in Anspruch genommen oder erhalten hat, nicht in den Gegenstand selbst eingehen und die Frage des Vorsteuerabzugs bei Erwerb des Gegenstandes nicht berühren (BFH, Urteil vom 30.03.1995 V R 65/93 BFHE 177, 541 ).
So verbietet auch Art. 6 Abs. 2 a der 6. EG-Richtlinie die Besteuerung der privaten Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes selbst dann, wenn der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer für die Lieferung des Gegenstandes nicht, wohl aber die Umsatzsteuer für solche Dienstleistungen und Lieferungen als Vorsteuer hat abziehen können, die er zur Erhaltung oder zum Gebrauch des Gegenstandes in Anspruch genommen oder erhalten hat (EuGH, Urteil vom 27.06.1989 Rs 50/88, Sammlung der Entscheidungen des EuGH -EuGHE- 1989, 1925; UR 1989, 373; BFH, Urteil vom 30.03.1995 V R 65/93 BFHE 177, 541 ; Beschluß vom 17.12.1992 V B 142/92 UR 1993, 226).
- BFH, 24.09.1998 - V R 61/96
Zuordnung/Veräußerung gemischt genutzter Gegenstände
Insoweit kann sich der Steuerpflichtige unmittelbar auf die Vorschrift des Art. 5 Abs. 6 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) berufen (BFH-Beschluß vom 29. August 1991 V B 113/91, BFHE 165, 109, BStBl II 1992, 267; Urteil vom 30. März 1995 V R 65/93, BFHE 177, 541). - BFH, 15.07.1999 - V R 8/98
EuGH-Vorlage: Entnahme und Vorsteuerabzug
Aus dieser Unterscheidung hat der vorlegende Senat für die Auslegung des Art. 5 Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG gefolgert, daß solche Aufwendungen, die im deutschen Ertragsteuerrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand für einen Gegenstand behandelt werden und nicht zu aktivieren sind, nicht den "Gegenstand oder seine Bestandteile" betreffen (vgl. auch BFH-Urteil vom 30. März 1995 V R 65/93, BFHE 177, 541, UR 1995, 340). - FG Niedersachsen, 30.10.1997 - V 318/96
Vorsteuerabzug für Kfz-Bestandteile: Entnahmeeigenverbrauch
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - EuGH, 17.05.2001 - C-323/99
Fischer - Steuerrecht
12 Der Bundesfinanzhof hat dagegen in einem Urteil vom 30. März 1995 (V R 65/93, BFHE 177, 541) entschieden, dass die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Erhaltung oder den Gebrauch eines Gegenstands, für die der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen worden sei, die Besteuerung der Entnahme des Gegenstands für den privaten Bedarf nicht berührten, da sie in der Regel nicht zur Anschaffung oder Herstellung eines Bestandteils im Sinne von Artikel 5 Absatz 6 der Sechsten Richtlinie führten. - Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2000 - C-322/99
Fischer
6: - Bundessteuerblatt 1994 I, 298.7: - In einem neuen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Juni 1999 ist diese Vereinfachungsanweisung nicht mehr enthalten, BStBl. 1999 I, 581.8: - BFHE 177, 541.9: - Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 1989 in der Rechtssache 50/88 (Kühne, Slg. 1989, 1925.10: - Zitiert in Fußnote 8.11: - Vgl. oben, Nr. 16.12: - In einem anderen tatsächlichen Rahmen ersucht der Bundesfinanzhof den Gerichtshof in der Rechtssache C-415/98, Bakcsi, um Vorabentscheidung u. a. über die Frage, ob ein Unternehmer Gegenstände ausschließlich zu seinem Privatvermögen rechnen kann, wenn er sie teilweise für Unternehmenszwecke gebraucht; vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Saggio vom 13. April 2000.13: - Vgl. die beiden Vorschläge zur ersten Frage in der Rechtssache C-322/99, oben, Nr. 22.14: - Zitiert in Fußnote 8.15: - Urteil des Gerichtshofes vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91 (Mohsche, Slg. 1993, I-2615). - FG Köln, 14.04.1999 - 11 K 5399/95
Keine Umsatzsteuerfreiheit der Lieferung eines Pkw - allein - aufgrund fehlender …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2000 - C-323/99
wenn sich die Faktoren, die bei der Festsetzung des Vorsteuerabzugsbetrags …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2000 - C-322/99
- FG Rheinland-Pfalz, 03.07.1998 - 3 K 2446/96
Umsatzsteuerpflicht eines PKW-Verkaufs durch Unternehmer; Sog. gemischt genutzte …