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   BFH, 10.03.1995 - VI R 79/90   

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https://dejure.org/1995,11306
BFH, 10.03.1995 - VI R 79/90 (https://dejure.org/1995,11306)
BFH, Entscheidung vom 10.03.1995 - VI R 79/90 (https://dejure.org/1995,11306)
BFH, Entscheidung vom 10. März 1995 - VI R 79/90 (https://dejure.org/1995,11306)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Geltendmachung einer steuerfreien Erstattung der Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung neben den tatsächlichen Pkw-Fahrtkosten als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 776
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.10.1994 - VI R 2/92

    Zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei einer

    Auszug aus BFH, 10.03.1995 - VI R 79/90
    Der Senat hat mit Urteil vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92 (BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137) an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung dieser Rechtsauffassung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil in BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137 Bezug genommen.

  • BFH, 09.06.1988 - VI R 85/85

    Arbeitnehmer - Ort der Familienwohnung - Zweite Wohnung - Aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 10.03.1995 - VI R 79/90
    Nach dem Urteil vom 9. Juni 1988 VI R 85/85 (BFHE 154, 59, BStBl II 1988, 990) kann der Steuerpflichtige mit einer regelmäßigen, dauerhaften Arbeitsstätte und einer Wohnung sowohl am Beschäftigungsort als auch an einem davon abweichenden Lebensmittelpunkt wählen, ob er Aufwendungen für sämtliche Fahrten mit dem Pkw zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG oder die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlaß der doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG geltend macht.
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02

    Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei

    Arbeitnehmern, die --wie der Kläger-- ihre individuelle berufliche Tätigkeit nicht an dauerhaft angelegten, regelmäßigen Arbeitsstätten, sondern typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ausüben und dabei an einer auswärtigen Einsatzstelle vorübergehend eine Unterkunft beziehen, stand nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bislang ein Wahlrecht zwischen den Rechtsfolgen der doppelten Haushaltsführung und denen der Einsatzwechseltätigkeit zu (Urteile vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137; vom 10. März 1995 VI R 5/90, BFH/NV 1995, 775, und VI R 79/90, BFH/NV 1995, 776).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2000 - 1 K 2438/99

    Werbungskosten bei Einsatzwechseltätigkeit u. a.

    Denn andernfalls hätte der Steuerpflichtige bezüglich der Fahrtkosten die Vorteile nach den Grundsätzen der Fahrten zwischen Wohnung und wechselnden Einsatzstellen und behielte außerdem teilweise die Vorteile des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG (BFH U. v. 10.3. 1995 - VI R 79/90 BFH/NV 1995, 776; U. v. 10.3. 1995 - VI R 5/90 BFH/NV 1995, 775).
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