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   BFH, 04.05.1995 - V R 83/93   

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https://dejure.org/1995,2859
BFH, 04.05.1995 - V R 83/93 (https://dejure.org/1995,2859)
BFH, Entscheidung vom 04.05.1995 - V R 83/93 (https://dejure.org/1995,2859)
BFH, Entscheidung vom 04. Mai 1995 - V R 83/93 (https://dejure.org/1995,2859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erlaß der Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 190
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.09.1993 - V R 45/91

    Die nach § 14 Abs. 3 UStG gegenüber dem Rechnungsaussteller festgesetzte

    Auszug aus BFH, 04.05.1995 - V R 83/93
    Der gesetzliche Tatbestand verlangt weder die Kenntnis des Ausstellers der Rechnung oder der anderen Urkunde davon, daß der Empfänger diese mißbräuchlich verwendet, noch ist eine dahingehende Absicht erforderlich (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 9. September 1993 V R 45/91, BFHE 172, 237, BStBl II 1994, 131 m. w. N.).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 172, 237, BStBl II 1994, 131 ausgeführt hat, reicht es nicht als andere Maßnahme aus, die die Gefährungslage vollständige entfallen ließe, wenn der Unternehmer, der die Leistung anstelle des Ausstellers des Abrechnungspapiers erbracht hat, die streitige Umsatzsteuer anmeldet und entrichtet.

  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die

    Auszug aus BFH, 04.05.1995 - V R 83/93
    Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, können nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen deren Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512 m. w. N.).
  • BFH, 24.02.1994 - V R 43/92

    Überschreitung der gesetzlichen Grenzen des Ermessens

    Auszug aus BFH, 04.05.1995 - V R 83/93
    Umstände, die dem Besteuerungszweck entsprechen oder die vom Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewußt in Kauf genommen wurden, stehen jedoch dem Erlaß entgegen (Senatsurteile vom 24. September 1987 V R 76/78, BFHE 151, 221, BStBl II 1988, 561 m. w. N.; vom 24. Februar 1994 V R 43/92, BFH/NV 1995, 358 -- ständige Rechtsprechung des BFH --).
  • BFH, 21.02.1980 - V R 146/73

    Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in

    Auszug aus BFH, 04.05.1995 - V R 83/93
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 21. Februar 1980 V R 146/73 (BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, unter 4.) eine Billigkeitsmaßnahme für geboten erachtet, wenn der Rechnungsaussteller die Gefährdung des Steueraufkommens durch eigene Maßnahmen rechtzeitig und vollständig beseitigt und es ihm gelingt, das von ihm aus gestellte Abrechnungspapier vor Verwendung durch den Rechnungsadressaten wieder in die Hand zu bekommen.
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 04.05.1995 - V R 83/93
    Die Entscheidung ist eine Ermessensentscheidung (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603), die durch ein FG nur nach Maßgabe des § 102 FGO auf Ermessensfehlgebrauch geprüft werden kann.
  • BFH, 24.09.1987 - V R 76/78

    Selbstverbrauchssteuer - Investitionszulage - Baumaßnahmen - Wertungswiderspruch

    Auszug aus BFH, 04.05.1995 - V R 83/93
    Umstände, die dem Besteuerungszweck entsprechen oder die vom Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewußt in Kauf genommen wurden, stehen jedoch dem Erlaß entgegen (Senatsurteile vom 24. September 1987 V R 76/78, BFHE 151, 221, BStBl II 1988, 561 m. w. N.; vom 24. Februar 1994 V R 43/92, BFH/NV 1995, 358 -- ständige Rechtsprechung des BFH --).
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