Weitere Entscheidung unten: BFH, 01.08.1995

Rechtsprechung
   BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94   

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BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94 (https://dejure.org/1995,1664)
BFH, Entscheidung vom 31.08.1995 - VII B 160/94 (https://dejure.org/1995,1664)
BFH, Entscheidung vom 31. August 1995 - VII B 160/94 (https://dejure.org/1995,1664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 228
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.12.1992 - IV B 154/92

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung einer beantragten

    Auszug aus BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94
    Ist diese Zeit -- wie im Streitfall -- nicht mehr vorhanden, so muß der Antragsteller seine Gründe mit der Antragstellung glaubhaft machen, weil andernfalls keine Möglichkeit mehr bestünde, die Angaben des Antragstellers zu überprüfen (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483).
  • BFH, 24.05.1988 - IV B 125/87

    Formelle Anforderungen an Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94
    Außerdem hätte der Beginn der Krankheit angegeben und ggf. dargelegt werden müssen, warum es nicht (mehr) möglich war, einen Prozeßbevollmächtigten mit der Wahrnehmung des Termins zu beauftragen (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Mai 1988 IV B 125/87, BFH/NV 1989, 175).
  • BFH, 07.12.1990 - III B 102/90

    Aufhebung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen Erkrankung des Klägers

    Auszug aus BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94
    Ob erhebliche Gründe für eine Verlegung vorliegen, hängt von den Verhältnissen des Einzelfalls ab (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240).
  • BFH, 26.11.1993 - I B 63/93

    Erhebliche Gründe für eine Verlegung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94
    Einem Verfahrensbeteiligten wird rechtliches Gehör versagt, wenn das Gericht mündlich verhandelt und aufgrund der Verhandlung entscheidet, obwohl er einen Antrag auf Terminsverlegung gestellt und dafür erhebliche Gründe geltend und auf Verlangen glaubhaft gemacht hat (§ 155 FGO i. V. .m. § 227 Abs. 1 ZPO; vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. November 1993 I B 63/69, BFH/NV 1994, 802).
  • BFH, 08.09.2015 - XI B 33/15

    Anforderungen an einen Antrag auf Terminverlegung

    Weitere Ermittlungspflichten des Gerichts --etwa durch Nachfrage bei der mehr als 600 km vom Kanzleisitz des Prozessbevollmächtigten entfernt praktizierenden Ärztin-- bestanden in dieser Situation nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, unter II., Rz 8; vom 7. August 2013 VII B 43/13, BFH/NV 2013, 1792; vom 26. November 2013 I B 2/13, BFH/NV 2014, 542, Rz 3).
  • VG München, 26.02.2014 - M 23 K 11.4724

    Abmeldung von Amts wegen

    Stellt ein Beteiligter einen Antrag auf Terminsverlegung wegen Erkrankung erst kurz vor der mündlichen Verhandlung, ist er auch ohne Aufforderung des Gerichts verpflichtet, die Gründe für seine Verhinderung so anzugeben und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob der Kläger aufgrund seiner Erkrankung verhandlungsunfähig ist, selbst beantworten kann (BFH in st.Rspr., z.B. B.v. 25.7.2005 - XI B 155/03; B.v. 17.5.2000 - IV B 86/99; B.v. 31.8.1995 - VII B 160/94; B.v. 24.5.1988 - IV B 125/87 - jeweils juris).

    Dies kann entweder in der Weise geschehen, dass der Beteiligte ein ärztliches Attest vorlegt, das die Unmöglichkeit bescheinigt, an der Verhandlung teilzunehmen, oder dass der Beteiligte seine Erkrankung so genau schildert, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Krankheit so schwer ist, dass der Beteiligte nicht zum Termin erscheinen kann (vgl. BFH, B.v. 31.8.1995, a.a.O.).

    Ist dies nicht der Fall, muss der Beteiligte seine Gründe mit der Antragstellung glaubhaft machen, weil andernfalls keine Möglichkeit mehr bestünde, die Angaben des Beteiligten zu überprüfen (vgl. BFH, B.v. 31.8.1995, a.aO.).

  • BFH, 17.05.2001 - X B 12/01

    Mündliche Verhandlung - Abwesenheit des Beteiligten - Rechtliches Gehör -

    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im Einzelnen nachprüfbare Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist das FG nicht verpflichtet, dem Antrag eines Beteiligten auf Terminsverlegung, der sozusagen "in letzter Minute" gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet wird, stattzugeben, wenn dieser Antrag den Anforderungen an eine aussagefähige Begründung nicht genügt und die Gründe für die beantragte Terminsverlegung nicht zugleich mit der Antragstellung glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 1997 VIII B 94/96, BFH/NV 1998, 66, und in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).

    Ist diese Zeit --wie im Streitfall-- nicht mehr vorhanden, so muss der Beteiligte seine Gründe mit der Antragstellung glaubhaft machen, weil andernfalls keine Möglichkeit bestünde, dessen Angaben zu überprüfen (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00

    Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des Beteiligten als

    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im Einzelnen nachprüfbare Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluss vom 31. August 1995, VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001, X B 12/01, nv, juris).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist das FG nicht verpflichtet, dem Antrag eines Beteiligten auf Terminsverlegung, der sozusagen "in letzter Minute" gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet wird, stattzugeben, wenn dieser Antrag den Anforderungen an eine aussagefähige Begründung nicht genügt und die Gründe für die beantragte Terminsverlegung nicht zugleich mit der Antragstellung glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 1997, VIII B 94/96, BFH/NV 1998, 66, und in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).

    Ist diese Zeit --wie im Streitfall-- nicht mehr vorhanden, so muss der Beteiligte seine Gründe mit der Antragstellung glaubhaft machen, weil andernfalls keine Möglichkeit bestünde, dessen Angaben zu überprüfen (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 11.06.2012 - 11 K 257/10

    Haftung als Steuerhinterzieher bei Nacherklärung von Einkünften aus

    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im Einzelnen nachprüfbare Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluss vom 31. August 1995, VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001, X B 12/01, nv, juris).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist das FG nicht verpflichtet, dem Antrag eines Beteiligten auf Terminsverlegung, der sozusagen "in letzter Minute" gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet wird, stattzugeben, wenn dieser Antrag den Anforderungen an eine aussagefähige Begründung nicht genügt und die Gründe für die beantragte Terminsverlegung nicht zugleich mit der Antragstellung glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 1997, VIII B 94/96, BFH/NV 1998, 66, und in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).

    Ist diese Zeit --wie im Streitfall-- nicht mehr vorhanden, so muss der Beteiligte seine Gründe mit der Antragstellung glaubhaft machen, weil andernfalls keine Möglichkeit bestünde, dessen Angaben zu überprüfen (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06

    Voraussetzungen eines Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Kurzfristige

    Insbesondere bei "in letzter Minute" eingehenden Anträgen auf Vertagung oder Verlegung eines Termins muss das Gericht selbst beurteilen können, ob der Beteiligte verhandlungsfähig bzw. verhindert ist oder nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228 , vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902 und vom 19. Februar 2003 IV S 1/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1187).

    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im Einzelnen substantiierte Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).

    Es ist vielmehr Sache des Beteiligten, die für eine Terminsverlegung erheblichen Gründe im Einzelnen vorzutragen und diese auf Verlangen auch glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).

  • BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99

    Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Wird ein Antrag auf Terminsverlegung jedoch erst "in letzter Minute" gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung des Beteiligten begründet, so reicht die Behauptung einer Erkrankung nicht aus; der Beteiligte ist vielmehr auch ohne besondere Aufforderung verpflichtet, die Gründe für die Verhinderung so anzugeben und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob der Beteiligte verhandlungsunfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann (BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228; vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902).
  • BFH, 27.04.2005 - X B 130/04

    Terminsverlegung; Erkrankung; Urlaub

    Eine solche Glaubhaftmachung bereits mit der Antragstellung verlangt die Rechtsprechung dann, wenn ein Verlegungsantrag kurz vor dem Termin gestellt wird und dem Gericht keine Zeit verbleibt, den Antragsteller zur Glaubhaftmachung aufzufordern (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, und in BFH/NV 2004, 796).
  • BFH, 28.08.2002 - V B 71/01

    NZB; Recht auf Gehör; Antrag auf Terminsverlegung

    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im Einzelnen nachprüfbare Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).
  • BFH, 24.04.2006 - VII B 78/05

    NZB: Terminsverlegung - Erkrankung naher Angehöriger

    Formelhafte, nicht im Einzelnen nachprüfbare Begründungen rechtfertigen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).
  • BFH, 22.04.2005 - III B 121/04

    Terminsverlegung; Wechsel des Prozessvertreters

  • BFH, 26.08.1999 - X B 58/99

    Kurzfristiger Antrag auf Terminsverlegung

  • VG Würzburg, 10.07.2019 - W 6 K 19.151

    Fahrerlaubnisentziehung - Das unentschuldigte Ausbleiben zu einer

  • FG Hessen, 09.06.2005 - 5 K 4436/00

    Land- und Forstwirtschaft; Einnahme-Überschussrechnung; Gewinnermittlung nach

  • BFH, 10.10.2001 - IX B 157/00

    Einkommensteuerfestsetzungen - Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung rechtlichen

  • BFH, 14.05.1996 - VII B 237/95
  • BFH, 03.03.2005 - VIII B 80/04

    Verletzung rechtlichen Gehörs: Terminaufhebung bzw. Terminverlegung nur bei

  • BFH, 30.05.2007 - V B 217/06

    NZB: Terminsverlegung

  • BFH, 22.12.1997 - X B 23/96

    Voraussetzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung einer

  • BFH, 07.12.2012 - IX B 121/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtberücksichtigung eines Antrags auf

  • BFH, 19.08.2005 - IV B 191/03

    Gehörsverletzung - mündliche Verhandlung in Abwesenheit des Klägers

  • BFH, 19.02.2003 - IV S 1/02

    PKH; Terminsverlegung

  • BFH, 09.12.1998 - IV B 90/97

    Antrag auf Terminsverlegung

  • BFH, 30.01.2003 - IV B 137/01

    NZB: Terminsverlegung

  • BFH, 06.12.2002 - IV B 144/01

    Verfahrensmangel, Terminierung

  • FG Niedersachsen, 12.06.2009 - 2 K 128/09

    Aufhebung eines gerichtlichen Termins aus erheblichen Gründen

  • BFH, 20.12.2005 - IV S 13/05

    NZB - Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 24.02.2005 - X S 3/05

    Antrag auf Verlegung eines Gerichtstermins wegen Reiseunfähigkeit; Anforderungen

  • BFH, 30.05.2007 - V B 216/06

    Antrag auf Terminverlegung

  • BFH, 03.07.2001 - II B 132/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsanspruch - Aufhebung eines Termins -

  • FG Köln, 11.06.1999 - 3 K 9028/98

    Keine Bezeichnung des Klagebegehrens durch Verweisung auf Schriftsätze in

  • BFH, 31.07.1997 - VIII B 94/96

    Anforderungen an den Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 04.05.2004 - VIII B 72/03

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines kurz vor

  • BFH, 20.02.2002 - III B 146/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Zulassungsgründen - Grundsätzliche

  • BFH, 25.08.1999 - X R 9/98

    Terminsverlegung; unrichtige Mitteilung der Geschäftsstelle

  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2005 - 4 K 49/05

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei fehlendem

  • FG Nürnberg, 19.09.2000 - II 272/00

    Vorläufige Insolvenzverwaltung; kurzfristige

  • FG Baden-Württemberg, 07.12.1999 - 2 K 250/97

    Bekanntgabe eines Bescheids über die Aussetzung der Vollziehung eines

  • FG Nürnberg, 10.04.2003 - VI 6/03

    Antrag auf Verlegung der mündlichen Verhandlung "in letzter Minute"

  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 1 K 368/99

    Terminsverlegung bei Erkrankung eines Beteiligten; Prozessfähigkeit eines

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Rechtsprechung
   BFH, 01.08.1995 - VIII B 12/95   

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https://dejure.org/1995,962
BFH, 01.08.1995 - VIII B 12/95 (https://dejure.org/1995,962)
BFH, Entscheidung vom 01.08.1995 - VIII B 12/95 (https://dejure.org/1995,962)
BFH, Entscheidung vom 01. August 1995 - VIII B 12/95 (https://dejure.org/1995,962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 228
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.03.1992 - III B 547/90

    Anforderungen an Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 01.08.1995 - VIII B 12/95
    Dies gilt auch, wenn -- wie im Streitfall -- die Verfassungswidrigkeit einer bestimmten Besteuerung geltend gemacht wird (BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 1987 V B 77/87, BFH/NV 1989, 27, und vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 843).

    Danach kommt auch keine offenkundig grundsätzliche Bedeutung in Betracht, so daß von deren Darlegung abgesehen werden könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725, und in BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 843).

  • BFH, 09.05.1988 - IV B 35/87

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BFH, 01.08.1995 - VIII B 12/95
    Danach kommt auch keine offenkundig grundsätzliche Bedeutung in Betracht, so daß von deren Darlegung abgesehen werden könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725, und in BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 843).
  • BFH, 14.12.1987 - V B 77/87

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BFH, 01.08.1995 - VIII B 12/95
    Dies gilt auch, wenn -- wie im Streitfall -- die Verfassungswidrigkeit einer bestimmten Besteuerung geltend gemacht wird (BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 1987 V B 77/87, BFH/NV 1989, 27, und vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 843).
  • BFH, 12.03.1993 - VI R 71/90

    Kein Ermessensfehler, wenn die Finanzbehörden eine Stundung von Lohnsteuer trotz

    Auszug aus BFH, 01.08.1995 - VIII B 12/95
    Denn das Erfordernis einer solchen Darlegung bedeutet nach ständiger Rechtsprechung, daß der Beschwerdeführer konkret darauf eingehen muß, inwieweit die als grundsätzlich angesehene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen umstritten ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1993, 479, und vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
  • BFH, 31.01.1990 - VII B 9/89

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision

    Auszug aus BFH, 01.08.1995 - VIII B 12/95
    Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) angeregte Anrufung des BVerfG durch den Senat selbst gemäß Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 80 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes entfällt in einem unzulässigen Rechtsmittelverfahren von vornherein (vgl. BFH-Beschluß vom 31. Januar 1990 VII B 9/89, BFH/NV 1990, 720).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BFH, 01.08.1995 - VIII B 12/95
    Diesen Anforderungen wird die Beschwerdebegründung nicht gerecht, da sie sich im Grunde auf die Rechtsbehauptung beschränkt, daß die Besteuerung von Kapitalerträgen nach dem Zinsabschlagsgesetz vom 9. November 1992 (BGBl 1, 1853, BStBl I, 682) mangels hinreichenden Erfolges nicht den Vorgaben entspreche, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Urteil vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89 (BVerfGE 84, 239 [BVerfG 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89], BStBl II 1991, 654) aufgestellt habe.
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 01.08.1995 - VIII B 12/95
    Denn das Erfordernis einer solchen Darlegung bedeutet nach ständiger Rechtsprechung, daß der Beschwerdeführer konkret darauf eingehen muß, inwieweit die als grundsätzlich angesehene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen umstritten ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1993, 479, und vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
  • BFH, 21.08.1986 - V B 46/86

    Befreiung von der Umsatzsteuer bei Vermittlungsleistungen im Reisegewerbe

    Auszug aus BFH, 01.08.1995 - VIII B 12/95
    Denn das Erfordernis einer solchen Darlegung bedeutet nach ständiger Rechtsprechung, daß der Beschwerdeführer konkret darauf eingehen muß, inwieweit die als grundsätzlich angesehene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen umstritten ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1993, 479, und vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
  • BFH, 08.09.2015 - XI B 33/15

    Anforderungen an einen Antrag auf Terminverlegung

    Weitere Ermittlungspflichten des Gerichts --etwa durch Nachfrage bei der mehr als 600 km vom Kanzleisitz des Prozessbevollmächtigten entfernt praktizierenden Ärztin-- bestanden in dieser Situation nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, unter II., Rz 8; vom 7. August 2013 VII B 43/13, BFH/NV 2013, 1792; vom 26. November 2013 I B 2/13, BFH/NV 2014, 542, Rz 3).
  • FG Düsseldorf, 31.01.1996 - 14 K 5139/95

    Auf die Beifügung des Vorläufigkeitsvermerks gerichtete Klage; Vereinbarkeit

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  • BFH, 26.08.1999 - X B 58/99

    Kurzfristiger Antrag auf Terminsverlegung

    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im einzelnen nachprüfbare Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluß vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist das FG nicht verpflichtet, dem Antrag eines Beteiligten auf Terminsverlegung, der sozusagen "in letzter Minute" gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet wird, stattzugeben, wenn dieser Antrag den Anforderungen an eine aussagefähige Begründung nicht genügt und die Gründe für die beantragte Terminsverlegung nicht zugleich mit der Antragstellung glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 1997 VIII B 94/96, BFH/NV 1998, 66 und in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).

    Ist diese Zeit --wie im Streitfall-- nicht mehr vorhanden, so muß der Beteiligte seine Gründe mit der Antragstellung glaubhaft machen, weil andernfalls keine Möglichkeit bestünde, dessen Angaben zu überprüfen (z.B. BFH in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06

    Voraussetzungen eines Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Kurzfristige

    Insbesondere bei "in letzter Minute" eingehenden Anträgen auf Vertagung oder Verlegung eines Termins muss das Gericht selbst beurteilen können, ob der Beteiligte verhandlungsfähig bzw. verhindert ist oder nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228 , vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902 und vom 19. Februar 2003 IV S 1/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1187).

    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im Einzelnen substantiierte Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).

    Es ist vielmehr Sache des Beteiligten, die für eine Terminsverlegung erheblichen Gründe im Einzelnen vorzutragen und diese auf Verlangen auch glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).

  • BFH, 14.05.1996 - VII B 237/95
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist das FG nicht verpflichtet, dem Antrag eines Beteiligten auf Terminsverlegung, der sozusagen "in letzter Minute" gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet wird, stattzugeben, wenn dieser Antrag den Anforderungen an eine aussagefähige Begründung nicht genügt und die Gründe für die beantragte Terminsverlegung nicht zugleich mit der Antragstellung glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483, und vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).

    Dies wäre mit dem Ziel einer möglichst zügigen Durchführung des Verfahrens nicht vereinbar (BFH/NV 1996, 228).

  • BFH, 22.12.1997 - X B 23/96

    Voraussetzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung einer

    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im einzelnen nachprüfbare Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluß vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).

    Das Gericht war nicht verpflichtet, selbst Ermittlungen anzustellen (BFH in BFH/NV 1996, 228).

  • BFH, 21.04.1998 - XI B 60/97

    Anforderungen an die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    In diesem Fall ist vom Beschwerdeführer zu erläutern, gegen welche Norm der Verfassung die Steuervorschrift seiner Ansicht nach verstößt und dies näher zu begründen (BFH-Beschluß vom 1. September 1995 VIII B 12/95, BFH/NV 1996, 228, m. w. N.).

    Dies reicht nicht aus, um von einer offenkundig grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache auszugehen (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1996, 228, m. w. N.).

  • BFH, 26.11.1998 - IV B 150/97

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verfassungswidrigkeit von Gesetzen

    Auch die Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm macht es nicht entbehrlich, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage darzulegen (BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 1987 V B 77/87, BFH/NV 1989, 27; vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842; in BFH/NV 1993, 312; vom 1. September 1995 VIII B 12/95, BFH/NV 1996, 228).
  • BFH, 30.05.2007 - V B 217/06

    NZB: Terminsverlegung

    Formelhafte, nicht im Einzelnen substanttierte Begründungen, wie nicht näher dargelegte "Krankheitsgründe", rechtfertigen eine Terminverlegung nicht (BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).
  • BFH, 19.08.2005 - IV B 191/03

    Gehörsverletzung - mündliche Verhandlung in Abwesenheit des Klägers

    Der Beteiligte ist vielmehr auch ohne besondere Aufforderung verpflichtet, die Gründe für die Verhinderung so anzugeben und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob der Beteiligte verhandlungsunfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353; vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902; vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).
  • BFH, 10.07.2001 - IV B 148/00

    Ersatzwirtschaftsgüter - Betriebswohnung - Landwirtschaft - Einkommensteuer -

  • BFH, 24.02.1999 - VIII B 50/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfassungswidrigkeit von Rechtsnormen

  • BFH, 28.11.1996 - VIII B 107/95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Festsetzung von

  • BFH, 14.10.1998 - IV B 141/97

    NZB; Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer

  • BFH, 21.01.1998 - IV B 34/97

    Gleichheitswidrigkeit unterschiedlicher Fristen für die Abgabe einer

  • BFH, 31.07.1997 - VIII B 94/96

    Anforderungen an den Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2005 - 4 K 49/05

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei fehlendem

  • FG Baden-Württemberg, 30.11.1995 - 6 K 164/95

    Verfassungsmäßigkeit des Zinsabschlagsgesetzes; Einführung einer Quellensteuer in

  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 1 K 368/99

    Terminsverlegung bei Erkrankung eines Beteiligten; Prozessfähigkeit eines

  • FG Nürnberg, 07.12.1994 - V 94/94

    Einkommensteuer; Verfassungsmäßigkeit der Zinsabschlagsteuer

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