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   BFH, 19.05.1995 - III B 40/92   

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https://dejure.org/1995,10706
BFH, 19.05.1995 - III B 40/92 (https://dejure.org/1995,10706)
BFH, Entscheidung vom 19.05.1995 - III B 40/92 (https://dejure.org/1995,10706)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 1995 - III B 40/92 (https://dejure.org/1995,10706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 179
  • BFH/NV 1996, 411
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.05.1992 - III B 175/92

    Beschwerde gegen die Verweigerung oder die Art und Weise der Gewährung der

    Auszug aus BFH, 19.05.1995 - III B 40/92
    Der erkennende Senat hat mit Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 175/92 (BFH/NV 1993, 175) entschieden, daß eine Beschwerde gegen die Verweigerung oder über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht durch das FG nicht auf die Klärung der Frage gerichtet sein kann, ob das FG im Hinblick auf eine später getroffene Sachentscheidung (hier Abweisung der Klage als unzulässig) einen Verfahrensfehler begangen hat.

    Wegen weiterer Einzelheiten der Begründung wird auf den Beschluß in BFH/NV 1993, 175 verwiesen.

    Die Grundsätze des Beschlusses in BFH/NV 1993, 175 gelten auch im Streitfall.

  • BFH, 12.07.1991 - III B 152/87

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Finanzgerichts über die Art und Weise der

    Auszug aus BFH, 19.05.1995 - III B 40/92
    Das Rechtsschutzinteresse für eine Beschwerde wegen Nichtgewährung von Akteneinsicht durch das FG entfällt jedenfalls dann, wenn ein Kläger auf eine Gewährung von Akteneinsicht durch den BFH die Akten einsieht (Hinweis auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 12. Juli 1991 III B 152/87, BFH/NV 1992, 49).
  • BFH, 28.06.1990 - X B 163/88

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 19.05.1995 - III B 40/92
    Inwieweit durch die Weigerung des FG, die Akten zur Einsicht an die gewünschte Stelle zu versenden, das Recht auf rechtliches Gehör verletzt worden ist, ist im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde und bei Zulassung der Revision im Revisionsverfahren zu entscheiden (Hinweis auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325).
  • BFH, 14.08.1998 - X B 4/98

    Akteneinsicht - Besorgnis der Befangenheit - Rechtsschutzinteresse

    Eine solche Anweisung wird jedoch sinnlos, wenn das FG-Verfahren durch eine Entscheidung über die Sache abgeschlossen ist und die Akten, deren Einsicht begehrt wird, wegen eines dagegen eingelegten Rechtsmittels dem Bundesfinanzhof (BFH) vorliegen (BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1995 III B 40/92, BFH/NV 1996, 411; vom 7. September 1995 III B 159/93, BFH/NV 1996, 229).

    Im übrigen entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Beschwerde, wenn dem Kläger auf entsprechenden Antrag beim BFH die Möglichkeit der Akteneinsicht gewährt worden ist und er die Akten eingesehen hat (z.B. BFH in BFH/NV 1996, 411, m.w.N.).

  • BFH, 11.09.2013 - I B 179/12

    Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht - Fehlende Aktenteile -

    Vorliegend hat der Kläger sein Ziel, gemäß § 78 Abs. 1 FGO die dem FG vorgelegten Akten einsehen zu können, durch die Akteneinsicht bei dem AG A am 24. Januar 2013 und am 27. Februar 2013 vollständig erreicht (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 1991 III B 152/87, BFH/NV 1992, 49, und vom 19. Mai 1995 III B 40/92, BFH/NV 1996, 411; Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 78 FGO Rz 21, und Stalbold in Beermann/ Gosch, FGO § 78 Rz 47, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.09.2003 - VI B 63/02

    Rechtsschutzbedürfnis; Versagung der Akteneinsicht

    Eine solche Anweisung macht jedoch keinen Sinn, wenn das FG-Verfahren durch eine Entscheidung über die Sache abgeschlossen ist und die den Streitfall betreffenden Akten wegen eines dagegen eingelegten Rechtsmittels bereits dem BFH vorliegen (BFH-Beschlüsse vom 14. August 1998 X B 4/98, BFH/NV 1999, 209; vom 22. April 1997 X B 62/97, BFH/NV 1997, 787; vom 19. Mai 1995 III B 40/92, BFH/NV 1996, 411; vom 7. September 1995 III B 159/93, BFH/NV 1996, 229).
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