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   BFH, 29.11.1995 - II R 17/93   

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https://dejure.org/1995,31171
BFH, 29.11.1995 - II R 17/93 (https://dejure.org/1995,31171)
BFH, Entscheidung vom 29.11.1995 - II R 17/93 (https://dejure.org/1995,31171)
BFH, Entscheidung vom 29. November 1995 - II R 17/93 (https://dejure.org/1995,31171)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 458
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.12.1985 - II R 229/83

    Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - Öffentliche Förderung

    Auszug aus BFH, 29.11.1995 - II R 17/93
    Da bei der Bewertung eines Grundstücks im Ertragswertverfahren der Grundstückswert durch Anwendung eines Vervielfältigers auf die Jahresrohmiete (unter Berücksichtigung der §§ 81 und 82 BewG) ermittelt wird (vgl. § 78 Satz 2 BewG), gehören zu den wertbestimmenden tatsächlichen Verhältnissen auch die die zulässige Miete beeinflussenden rechtlichen Eigenschaften (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. Dezember 1985 II R 229/83, BFHE 146, 95, BStBl II 1986, 445 [BFH 18.12.1985 - II R 229/83]).

    a) Der Wegfall der Wohnungsbindung hat zur Folge, daß die mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen aus der Mietpreisbindung fallen und mietpreisrechtlich zu freifinanzierten Wohnungen werden (BFH in BFHE 146, 95, [BFH 18.12.1985 - II R 229/83] BStBl II 1986, 445 [BFH 18.12.1985 - II R 229/83]).

  • BFH, 26.07.1989 - II R 65/86

    Bei der Einheitsbewertung des Grundbesitzes maßgebende Jahresrohmiete nach

    Auszug aus BFH, 29.11.1995 - II R 17/93
    Erst nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt eintretende Änderungen des allgemeinen Wertniveaus aufgrund gewandelter allgemeiner politischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Verhältnisse, die sich nicht in das Markt- und Preisniveau des Hauptfeststellungszeitpunkts niederschlagen konnten, haben keinen Einfluß auf die Bewertung des Wohngrundstücks zum Fortschreibungsstichtag (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1989 II R 65/86, BFHE 158, 87, BStBl II 1990, 147 [BFH 26.07.1989 - II R 65/86]).
  • BFH, 22.10.2014 - II R 16/13

    Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der

    Erst nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt eingetretene Änderungen des allgemeinen Wertniveaus aufgrund gewandelter allgemeiner politischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Verhältnisse können sich demgemäß bei der Bewertung nicht auswirken (BFH-Urteile vom 26. Juli 1989 II R 65/86, BFHE 158, 87, BStBl II 1990, 147, und vom 29. November 1995 II R 17/93, BFH/NV 1996, 458).

    Zu den tatsächlichen Umständen gehören auch die innere und äußere Verkehrs- und die Wohn- oder Geschäftslage des Grundstücks (Halaczinsky in Rössler/Troll, a.a.O., § 79 Rz 106) sowie jegliche, die zulässige Miete beeinflussenden rechtlichen Eigenschaften wie etwa der Wegfall der Eigenschaft "öffentlich gefördert" (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1985 II R 229/83, BFHE 146, 95, BStBl II 1986, 445; vom 23. November 1988 II R 2/86, BFH/NV 1989, 626, und in BFH/NV 1996, 458).

  • BFH, 22.10.2014 - II R 37/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22. 10. 2015 II R 16/13 -

    Erst nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt eingetretene Änderungen des allgemeinen Wertniveaus aufgrund gewandelter allgemeiner politischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Verhältnisse können sich demgemäß bei der Bewertung nicht auswirken (BFH-Urteile vom 26. Juli 1989 II R 65/86, BFHE 158, 87, BStBl II 1990, 147, und vom 29. November 1995 II R 17/93, BFH/NV 1996, 458).

    Zu den tatsächlichen Umständen gehören auch die innere und äußere Verkehrs- und die Wohn- oder Geschäftslage des Grundstücks (Halaczinsky, a.a.O., § 79 Rz 106) sowie jegliche, die zulässige Miete beeinflussenden rechtlichen Eigenschaften wie etwa der Wegfall der Eigenschaft "öffentlich gefördert" (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1985 II R 229/83, BFHE 146, 95, BStBl II 1986, 445; vom 23. November 1988 II R 2/86, BFH/NV 1989, 626, und in BFH/NV 1996, 458).

  • BFH, 18.11.1998 - II R 79/96

    Kostenmiete bei Aufstellung der Mietspiegel

    Da bei der Bewertung eines Grundstücks im Ertragswertverfahren der Grundstückswert durch Anwendung eines Vervielfältigers auf die Jahresrohmiete (unter Berücksichtigung der §§ 81 und 82 BewG) ermittelt wird (§ 78 Satz 2 BewG), gehören zu den wertbestimmenden tatsächlichen Verhältnissen auch die, die zulässige Miete beeinflussenden rechtlichen Eigenschaften (vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1995 II R 17/93, BFH/NV 1996, 458, sowie in BFHE 146, 95, BStBl II 1986, 445).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - 3 K 2567/04

    Wertfortschreibung für ein Mietwohngrundstück in Berlin wegen des Entfallens der

    Erst nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt eingetretene Änderungen des allgemeinen Wertniveaus aufgrund gewandelter allgemeiner politischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Verhältnisse, die sich nicht in dem Markt- und Preisniveau des Hauptfeststellungszeitpunkt niederschlagen konnten, - wie das Mieterhöhungsgesetz - haben keinen Einfluss auf die Bewertung des Wohngrundstücks zum Fortschreibungsstichtag (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29. November 1995 II R 17/93, BFH/NV 1996, 458).

    Gemäß § 22 Abs. 4 S. 3 Nr. 1 BewG ist Fortschreibungszeitpunkt bei der hier vorliegenden Änderung der tatsächlichen Verhältnisse wegen Wegfalls der Eigenschaft "öffentlich gefördert" (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29. November 1995 II R 17/93, BFH/NV 1996, 458 m.w.N.) der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt.

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2015 - 3 K 3253/13

    Einheitswert auf den 01.01.2013

    Erst nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt eingetretene Änderungen des allgemeinen Wertniveaus aufgrund gewandelter allgemeiner politischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Verhältnisse, die sich nicht in dem Markt- und Preisniveau des Hauptfeststellungszeitpunkts niederschlagen konnten, haben keinen Einfluss auf die Bewertung des Wohngrundstücks zum Fortschreibungsstichtag (vgl. hierzu Urteil des BFH vom 29.11.1995 II R 17/93, BFH/NV 1996, 458).
  • BFH, 16.06.1999 - II R 86/97

    Öffentlich geförderter Wohnungsbau, Jahresrohmiete

    Ausgangspunkt für die Wertermittlung im Zuge einer dadurch erforderlichen Wertfortschreibung ist zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Bewertung die übliche Miete für freifinanzierten Wohnraum im Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 79 Abs. 5 i.V.m. § 27 BewG; BFH-Urteil vom 29. November 1995 II R 17/93, BFH/NV 1996, 458, 459).
  • FG Berlin, 23.09.1998 - 2 K 2303/97
    Insbesondere die Werterhöhung wegen Wegfalls der Eigenschaft "öffentlich gefördert" entspricht auch der geltenden Rechtslage (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH, Urteil vom 29. November 1995 - II R 17/93 -;, BFH/NV 1996, 458).
  • FG Düsseldorf, 01.02.1999 - 11 K 5840/95

    Zulässigkeit einer Wertfortschreibung bei Erreichen der Wertgrenzen bei Änderung

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