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Rechtsprechung
   BFH, 19.12.1995 - III B 134/93   

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https://dejure.org/1995,7360
BFH, 19.12.1995 - III B 134/93 (https://dejure.org/1995,7360)
BFH, Entscheidung vom 19.12.1995 - III B 134/93 (https://dejure.org/1995,7360)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - III B 134/93 (https://dejure.org/1995,7360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 701
  • BFH/NV 1996, 611
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.05.1992 - III B 123/92

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei einem noch laufenden

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - III B 134/93
    Zwar hat der Senat mit Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 123/92 (BFH/NV 1993, 244) in einem ähnlichen Fall anderer Steuerpflichtiger, die ebenfalls von dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger vertreten wurden, entsprechende Ausführungen wie in der Beschwerdeschrift des Streitfalls aus Kostengründen nicht als selbständiges Rechtsmittel angesehen.

    Da der Prozeßbevollmächtigte der Kläger in Kenntnis der Entscheidung des Senats in BFH/NV 1993, 244 im Streitfall wiederum ausdrücklich neben der Nichtzulassungsbeschwerde und der Revision Beschwerde gegen die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs eingelegt hat und auch noch eine eigene Begründung angekündigt hat, kann dies nur so verstanden werden, daß es sich um eine selbständige Beschwerde handeln soll.

    Die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung eines Richters ist nur dann selbständig mit der Beschwerde anfechtbar, wenn sie durch gesonderten Beschluß erfolgt (vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1993, 244).

  • BFH, 29.06.2000 - III B 102/99

    Anforderungen an Antrag auf Ablehnung eines Richters

    Die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung eines Richters ist nämlich nur dann selbständig mit der Beschwerde anfechtbar, wenn sie durch gesonderten Beschluss erfolgt (Beschluss des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1995 III B 134/93, BFH/NV 1996, 611, m.w.N.).

    Diese Urteilsgründe sind nicht selbständig anfechtbar; sie unterliegen der Überprüfung nur im Rahmen von Rechtsmitteln gegen das Urteil (Senatsentscheidung in BFH/NV 1996, 611).

    Ausgehend von diesem Normzweck fordert die Rechtsprechung, dass die Begründung eines Ablehnungsgesuchs --jedenfalls in ihrem wesentlichen Kern-- sofort abzugeben ist; sie kann nicht nachgereicht werden (s. Senatsentscheidung in BFH/NV 1996, 611; OLG Köln in NJW-RR 1996, 1339; Vollkommer in Zöller, a.a.O., § 43 Rz. 2, m.w.N.).

    Ein unbegründetes Ablehnungsgesuch ist indes unbeachtlich (Senatsentscheidung in BFH/NV 1996, 611).

  • BFH, 13.08.1997 - I R 12/97

    Tatsächliche Verständigung über Geschäftsführervergütung

    Damit konnte das FG mangels ausreichender Darlegung von Ablehnungsgründen über die Ablehnungsanträge unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 1972 VI B 141/70, BFHE 105, 316 , BStBl II 1972, 570 ; vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112; vom 22. März 1994 X B 81/93, BFH/NV 1994, 498; vom 19. Dezember 1995 III B 134/93, BFH/NV 1996, 611; vom 29. Mai 1996 III B 61/95, BFH/NV 1997, 38; Bundesverwaltungsgericht vom 5. Dezember 1975 VI C 129.74, BVerwGE 50, 36, 37).
  • LG Krefeld, 26.08.2008 - 5 O 356/07

    Verletzung der Pflicht eines Zwangsverwalters zur ordnungsgemäßen Verwaltung als

    Das Ablehnungsgesuch war nämlich unbeachtlich, da Ablehnungsgründe nicht dargetan sind (vgl. BFH, NJW-RR 1996, 701).
  • FG Köln, 19.10.2001 - 8 K 6728/00

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater;

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  • BFH, 21.07.1997 - V K 2/97

    Zulässigkeit der Ablehnung des gesamten Spruchkörpers ohne gesonderte Begründung

    Das rechtsmißbräuchlich gestellte Ablehnungsgesuch kann ohne gesonderten Beschluß (BFH-Beschluß vom 19. Dezember 1995 III B 134/93, BFH/NV 1996, 611) unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (vgl. BFH-Beschluß vom 13. Juni 1986 III R 162/82, BFH/NV 1988, 502, m. w. N.) und unter Verzicht auf eine vorherige dienstliche Äußerung zurückgewiesen werden (vgl. BFH-Beschluß vom 2. Februar 1995 VII B 182/94, BFH/NV 1995, 898 zu 2. b; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 51 Rdnr. 52, m. w. N.).
  • BFH, 25.11.1997 - VI R 50/97

    Rüge von Verfahrensfehlern wegen Befangenheit eines Richters

    Ob ein Urteil, in dessen Gründen ein Ablehnungsgesuch als mißbräuchlich verworfen wird, insofern selbständig, also außerhalb der Nichtzulassungsbeschwerde, mit der Beschwerde angefochten (verneinend BFH- Beschluß vom 19. Dezember 1995 III B 134/93, BFH/NV 1996, 611) und ob den Einlassungen des Klägers entnommen werden kann, daß er ein solches selbständiges Rechtsmittel habe einlegen wollen, kann dahinstehen.
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Rechtsprechung
   BFH, 19.12.1995 - III B 136/93   

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https://dejure.org/1995,22627
BFH, 19.12.1995 - III B 136/93 (https://dejure.org/1995,22627)
BFH, Entscheidung vom 19.12.1995 - III B 136/93 (https://dejure.org/1995,22627)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - III B 136/93 (https://dejure.org/1995,22627)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 611
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.05.1992 - III B 123/92

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei einem noch laufenden

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - III B 136/93
    Zwar hat der Senat mit Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 123/92 (BFH/NV 1993, 244) in einem ähnlichen Fall anderer Steuerpflichtiger, die ebenfalls von dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger vertreten wurden, entsprechende Ausführungen wie in der Beschwerdeschrift des Streitfalles aus Kostengründen nicht als selbständiges Rechtsmittel angesehen.

    Da der Prozeßbevollmächtigte der Kläger in Kenntnis der Entscheidung des Senats in BFH/NV 1993, 244 im Streitfall wiederum ausdrücklich neben der Nichtzulassungsbeschwerde und der Revision Beschwerde gegen die Verwerfung eines angeblichen Ablehnungsgesuchs einlegt und dazu sogar noch eine eigene Begründung ankündigt, kann dies nur so verstanden werden, daß es sich um eine selbständige Beschwerde handeln soll.

    Eine selbständige Anfechtbarkeit wäre nicht einmal dann gegeben, wenn sie einen Bezug zu einem tatsächlich gestellten Ablehnungsantrag hätte (vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1993, 244).

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Rechtsprechung
   BFH, 22.11.1995 - I R 35/95   

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https://dejure.org/1995,22668
BFH, 22.11.1995 - I R 35/95 (https://dejure.org/1995,22668)
BFH, Entscheidung vom 22.11.1995 - I R 35/95 (https://dejure.org/1995,22668)
BFH, Entscheidung vom 22. November 1995 - I R 35/95 (https://dejure.org/1995,22668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG (DDR) § 10 Abs 4, GewStG § 2 Abs 2 Nr 2
    Deutsche Demokratische Republik; Gewerbeertrag; Gewerbesteuer; Gründung; Organ

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 611
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid -

    Auszug aus BFH, 22.11.1995 - I R 35/95
    72, BFHE 108, 1, BStBl II 1973, 231 [BFH 25.10.1972 - GrS - 1/72]).
  • BFH, 25.10.1995 - I R 138/94

    Zur Schätzung der "mutmaßlichen Ergebnisse der ersten 12 Monate des

    Auszug aus BFH, 22.11.1995 - I R 35/95
    94, BFHE 179, 140, [BFH 25.10.1995 - I R 138/94] BStBl II 1996, 74 [BFH 25.10.1995 - I R 138/94] die Streitfrage zu § 10 Abs. 4 GewStG DDR im Grundsatz im Sinne des FG-Urteils entschieden hat.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BFH, 22.11.1995 - I R 35/95
    Das Urteil des FG ist aufzuheben, weil es zu einem im Zeitpunkt der Urteilsverkündung materiell nicht mehr wirksamen Verwaltungsakt ergangen ist (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 25. Oktober 1972 GrS 1.
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