Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.05.1996

Rechtsprechung
   BFH, 28.06.1996 - X B 15/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7094
BFH, 28.06.1996 - X B 15/96 (https://dejure.org/1996,7094)
BFH, Entscheidung vom 28.06.1996 - X B 15/96 (https://dejure.org/1996,7094)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 1996 - X B 15/96 (https://dejure.org/1996,7094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,7094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 743
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.10.1969 - IV R 139/68

    Einrordnung derRennwettgewinne, die ein als Gewerbetreibender tätiger

    Auszug aus BFH, 28.06.1996 - X B 15/96
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Einnahmen aus Rennwetten (Urteil des Reichsfinanzhofs -- RFH -- vom 30. Juni 1927 VI A 261/27, RFHE 21, 244; Urteil des BFH vom 24. Oktober 1969 IV R 139/68, BFHE 98, 494, BStBl II 1970, 411) und Lotteriespielen (RFH-Urteil vom 14. März 1928 VI A 783/27, RStBl 1928, 181; BFH-Urteil vom 16. September 1970 I R 133/68, BFHE 100, 199, BStBl II 1970, 865) nicht steuerbar, weil sich Spieler mangels Leistungs- und Güteraustauschs nicht am Wirtschaftsverkehr beteiligten.
  • FG Hamburg, 28.12.1995 - V 16/94

    Inhalt und Umfang der gerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle einer angefochtenen

    Auszug aus BFH, 28.06.1996 - X B 15/96
    Selbst wenn man davon ausgeht, daß der Werbende seinen Anteil nicht vom Veranstalter, sondern vom Angeworbenen selbst erhält -- die auf das Konto des Veranstalters eingezahlten Beiträge insoweit also nur durchlaufende Posten sind -- erbringt der Anwerbende eine Leistung, und zwar gegenüber dem Angeworbenen, weil er diesem gegen Entgelt die Möglichkeit einräumt, durch Werbung neuer Teilnehmer einen Gewinn zu erzielen (vgl. den im Aussetzungsverfahren zur Umsatzsteuer ergangenen, rechtskräftigen Beschluß des FG Münster vom 18. September 1995 5 V 3118/95 U, EFG 1996, 507).
  • BFH, 28.06.1996 - X B 148/96

    Anwerbung von Teilnehmern für das "Unternehmensspiel Life" (Veranstaltung nach

    Auszug aus BFH, 28.06.1996 - X B 15/96
    Nach Auffassung des Senats ist es zwar ernstlich zweifelhaft, ob die Einnahmen des Antragstellers aus dem "Unternehmensspiel Life" Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind (vgl. den Beschluß des Senats vom gleichen Tag zu X B 148/96, BFH/NV 1996, 750).
  • BFH, 16.09.1970 - I R 133/68

    Spieleinsätze - Betriebsausgaben - Spielgewinne - Betriebseinnahmen - Gewinn aus

    Auszug aus BFH, 28.06.1996 - X B 15/96
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Einnahmen aus Rennwetten (Urteil des Reichsfinanzhofs -- RFH -- vom 30. Juni 1927 VI A 261/27, RFHE 21, 244; Urteil des BFH vom 24. Oktober 1969 IV R 139/68, BFHE 98, 494, BStBl II 1970, 411) und Lotteriespielen (RFH-Urteil vom 14. März 1928 VI A 783/27, RStBl 1928, 181; BFH-Urteil vom 16. September 1970 I R 133/68, BFHE 100, 199, BStBl II 1970, 865) nicht steuerbar, weil sich Spieler mangels Leistungs- und Güteraustauschs nicht am Wirtschaftsverkehr beteiligten.
  • FG Münster, 18.09.1995 - 5 V 3118/95

    Umsatzsteuer; Werbung von neuen Spielern für sog. Unternehmensspiel ,,Life''

    Auszug aus BFH, 28.06.1996 - X B 15/96
    Selbst wenn man davon ausgeht, daß der Werbende seinen Anteil nicht vom Veranstalter, sondern vom Angeworbenen selbst erhält -- die auf das Konto des Veranstalters eingezahlten Beiträge insoweit also nur durchlaufende Posten sind -- erbringt der Anwerbende eine Leistung, und zwar gegenüber dem Angeworbenen, weil er diesem gegen Entgelt die Möglichkeit einräumt, durch Werbung neuer Teilnehmer einen Gewinn zu erzielen (vgl. den im Aussetzungsverfahren zur Umsatzsteuer ergangenen, rechtskräftigen Beschluß des FG Münster vom 18. September 1995 5 V 3118/95 U, EFG 1996, 507).
  • RFH, 30.06.1927 - VI A 261/27
    Auszug aus BFH, 28.06.1996 - X B 15/96
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Einnahmen aus Rennwetten (Urteil des Reichsfinanzhofs -- RFH -- vom 30. Juni 1927 VI A 261/27, RFHE 21, 244; Urteil des BFH vom 24. Oktober 1969 IV R 139/68, BFHE 98, 494, BStBl II 1970, 411) und Lotteriespielen (RFH-Urteil vom 14. März 1928 VI A 783/27, RStBl 1928, 181; BFH-Urteil vom 16. September 1970 I R 133/68, BFHE 100, 199, BStBl II 1970, 865) nicht steuerbar, weil sich Spieler mangels Leistungs- und Güteraustauschs nicht am Wirtschaftsverkehr beteiligten.
  • FG Münster, 28.11.1995 - 13 V 3276/95
    Auszug aus BFH, 28.06.1996 - X B 15/96
    Der Aussetzungsbeschluß des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 267 veröffentlicht.
  • BFH, 24.04.2012 - IX R 6/10

    "Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat - Steuerbarkeit des

    d) Das unterscheidet Einnahmen, um die es hier geht, von solchen aus (Sport-)Wetten, Lotterie- und anderen Glücksspielen, soweit sie außerhalb einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit anfallen (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469; vom 11. November 1993 XI R 48/91, BFH/NV 1994, 622; vom 19. Juli 1990 IV R 82/89, BFHE 161, 144, BStBl II 1991, 333, unter 2.; BFH-Beschluss vom 28. Juni 1996 X B 15/96, BFH/NV 1996, 743, m.w.N.; zu Spielgewinnen und Preisgeldern: Schmidt/Liebig, Steuer und Wirtschaft --StuW-- 1995, 162, 169 ff.; Ismer, Finanz-Rundschau --FR-- 2007, 235; Theisen/Raßhofer, Festschrift für Spindler, 2011, S. 819; s.a. § 3 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags NRW).
  • BFH, 27.05.1998 - X R 94/96

    Eigenprovision als sonstige Einkünfte

    aa) Unter einer Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Unterlassen und Dulden zu verstehen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und um des Entgelts willen erbracht wird, mit (der hier nicht in Betracht kommenden) Ausnahme reiner Vermögensumschichtungen (s. z.B. Entscheidungen des erkennenden Senats vom 28. Juni 1996 X B 15/96, BFH/NV 1996, 743, 744, und vom 21. November 1997 X R 124/94, BFHE 184, 540, BStBl II 1998, 133; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 17. Aufl. 1998, § 22 Rz. 131, jeweils m.w.N.).

    aa) Als Einnahmen i.S. des § 8 Abs. 1 EStG sind in Übereinstimmung mit dem für die übrigen Einkunftsarten maßgeblichen Begriff der Betriebseinnahmen und mit § 4 Abs. 4 EStG alle Zugänge in Geld oder Geldeswert zu verstehen, die durch die in Frage stehende Einkunftsart (Erwerbshandlung) veranlaßt sind (so für die Betriebseinnahmen BFH in ständiger Rechtsprechung; s. z.B. Urteile vom 14. März 1989 I R 83/85, BFHE 156, 462, BStBl II 1989, 650; vom 13. März 1991 X R 24/89, BFH/NV 1991, 537; vom 9. Oktober 1996 XI R 35/96, BFHE 181, 309, BStBl II 1997, 125; Weber-Grellet in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 4 Rdnr. D 61 ff.; Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rz. 19 und 420 ff.; Blümich/Wacker, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 4 EStG Rz. 211; zu den sonstigen Einnahmen: Crezelius in Kirchhof/Söhn, a.a.O., 8 Rdnr. B 28 ff.; Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 8 Rz. 3 und 10; vgl. auch BFH in BFH/NV 1996, 743, 744, jeweils m.w.N.).

  • FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07

    Beteiligung an Schenkkreisen als sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3

    Die vom Bekl. angeführten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH - ( BFH-Beschlüsse vom 28.06.1996 X B 15/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -- BFH/NV -- 1996, 743; vom 14.05.1997 XI B 145/96, BFH/NV 1997, 658) dazu seien nicht einschlägig.

    Der Teilnehmer an einem Glücksspiel beteiligt sich mangels Leistungs- und Güteraustausch nicht am Wirtschaftsverkehr ( BFH-Beschluss vom 28.06.1996 X B 15/96, BFH/NV 1996, 743, m. w. N.); der Spieler erhält kein Entgelt für eine Leistung, sondern setzt einen Geldbetrag ein und erhält aufgrund dieses Einsatzes die Chance, einen Gewinn zu erzielen ( BFH-Beschluss vom 28.06.1996 X B 15/96, BFH/NV 1996, 743, m. w. N.).

    Insoweit besteht eine Parallele zum Unternehmensspiel "Life", in welchem der Anwerbende eine Provision vom Initiator oder dem Angeworbenen - hier: den Knappen - erhielt (vgl. BFH-Beschluss vom 28.06.1996, X B 15/96, BFH/NV 1996, 743).

  • BGH, 22.10.1997 - 5 StR 223/97

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts (Besetzung der Schöffen bei der

    Der hier gewährte besondere Vorteil besteht in dem tätigkeits- und erfolgsbedingten Anspruch auf Zahlung von Provision beziehungsweise Folgeprovision, der sich vom bloßen Mitgliedschaftsrecht und der darin begründeten Anwartschaft auf Provisionen unterscheidet: Gegenstand der Abnahme ist das Mitgliedschaftsrecht in der Organisation des Angeklagten und die sich daraus ergebenden Ansprüche auf Erbringung bestimmter gewerblicher Leistungen; versprochener Vorteil hingegen ist eine "Werbeprämie oder Provision", die den entscheidenden Anreiz für den Erwerb des angebotenen Mitgliedschaftsrechts darstellt (ebenso BFH, Beschluß vom 28. Juni 1996 - X B 15/96 - und OLG Bamberg wistra 1997, 114 jeweils zum "Unternehmer-Spiel LIFE").
  • BFH, 28.06.1996 - X S 9/96

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Beschwerde der Antragsteller gegen die abgelehnte Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuervorauszahlungsbescheids für 1994 als unbegründet zurückgewiesen (Beschluß vom 28. Juni 1996 X B 15/96).

    PKH für das Beschwerdeverfahren der Antragsteller in der Einkommensteuersache (X B 15/96) kann mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht gewährt werden.

    Zur Begründung nimmt der Senat auf den Beschluß X B 15/96 vom heutigen Tag, BFH/NV 1996, 743, Bezug.

  • FG Münster, 18.01.2010 - 5 K 1986/06

    Erlöse an einem sog. "Schenkkreis" als sonstige Einkünfte

    Dieser setzt nur einen Geldbetrag ein und erhält dadurch eine Gewinnchance, die keine Teilnahme am Wirtschaftsleben darstellt (BFH-Beschluss vom 28.6.1996 X B 15/96, BFH/NV 1996, 743).

    Wird dagegen ein Entgelt für die Anwerbung neuer Interessenten zur Teilnahme an Informationsveranstaltungen gezahlt, liegt kein reines Glücksspiel, sondern eine steuerpflichtige Leistung vor (BFH-Beschlüsse vom 28.6.1996 X B 15/96, BFH/NV 1996, 743 und vom 14.5.1997 XI B 145/96, BFH/NV 1997, 658).

  • BFH, 25.11.2005 - V B 16/04

    Gerichtskundige Tatsachen

    c) Das FA musste nicht damit rechnen, dass das FG ohne Anhörung des benannten Zeugen den Kläger als Arbeitnehmer beurteilen werde, denn das Unternehmensspiel "Life" war über das ganze Bundesgebiet verbreitet und Gegenstand mehrerer BFH-Entscheidungen, von Entscheidungen verschiedener FG sowie Entscheidungen von Amts- und Landgerichten in Steuerstrafverfahren gegen Mitspieler, in denen die Selbständigkeit der Mitspieler entweder nicht in Frage gestellt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 1996 X B 15/96, BFH/NV 1996, 743; vom 14. Mai 1997 XI B 145/96, BFH/NV 1997, 658) oder ausdrücklich bejaht worden war (z.B. FG Münster, Urteil vom 19. Juni 1997 5 K 405/97 U, und Beschluss vom 18. September 1995 5 V 3118/95 U, Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 507); auf diese Entscheidungen und deren Inhalt sowie weiter darauf, dass X als Zeuge in einem Steuerstrafverfahren gegen einen Mitarbeiter die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter bestätigt habe, hatte das FA im Schriftsatz vom 16. August 2000 ausdrücklich hingewiesen und zunächst vorsorglich, dann nochmals ausdrücklich mit Schriftsatz vom 31. Mai 2001 die Vernehmung des X beantragt für den Fall, dass das FG dennoch insoweit Zweifel habe.
  • BFH, 14.05.1997 - XI B 145/96

    Einkommensteuerpflicht für im Rahmen eines Unternehmensspiel erhaltene Zahlungen

    Es verweist auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juni 1996 X B 15/96 (BFH/NV 1996, 743), nach dem keine ernstlichen Zweifel bestehen, daß die im Rahmen des Unternehmensspiels erhaltenen Zahlungen der Einkommensbesteuerung unterliegen.

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des X. Senats des BFH und verweist hinsichtlich der Begründung auf den Beschluß in BFH/NV 1996, 743, der den Antragstellern und dem FA bekannt ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 15 AS 301/11
    Dieser setzt nur einen Geldbetrag ein und erhält aufgrund dieses Einsatzes die Chance, einen Gewinn zu erzielen (vgl. BFH, Urteil vom 28.06.1996 - X B 15/96, Rn. 15f m. w. N.).
  • BFH, 09.03.1998 - III B 209/96

    Anforderungen an eine aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtseinheitlichkeit

    Klärungsbedarf besteht somit -- zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats über die Nichtzulassungsbeschwerde (zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunktes s. BFH-Beschluß vom 21. Mai 1996 III B 44/93, BFH/NV 1996, 743, m.w.N.) -- nicht (mehr).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2017 - L 15 AS 228/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 21.05.1996 - III B 44/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,15170
BFH, 21.05.1996 - III B 44/93 (https://dejure.org/1996,15170)
BFH, Entscheidung vom 21.05.1996 - III B 44/93 (https://dejure.org/1996,15170)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - III B 44/93 (https://dejure.org/1996,15170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,15170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kürzbarkeit der Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile um die zumutbare Belastung im Sinne des § 33 Einkommensteuergesetzes (EStG)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 743
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.03.1996 - III R 146/93

    Kinderbetreuungskosten sind nicht um die zumutbare Belastung zu kürzen

    Auszug aus BFH, 21.05.1996 - III B 44/93
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 8. März 1996 III R 146/93 (BFHE 179, 422 [BFH 08.03.1996 - III R 146/93]; bisher mitgeteilt u. a. in Deutsches Steuerrecht 1996, 663, und Der Betrieb 1996, 865) an seiner bereits im Urteil vom 10. April 1992 III R 184/90 (BFHE 167, 436, BStBl II 1992, 814) vertretenen Auffassung festgehalten, daß Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile nicht um die zumutbare Belastung i. S. des § 33 Abs. 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes zu kürzen sind.
  • BFH, 10.04.1992 - III R 184/90

    Kürzung von Kinderbetreuungskosten (§ 33 c Abs. 1 EStG )

    Auszug aus BFH, 21.05.1996 - III B 44/93
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 8. März 1996 III R 146/93 (BFHE 179, 422 [BFH 08.03.1996 - III R 146/93]; bisher mitgeteilt u. a. in Deutsches Steuerrecht 1996, 663, und Der Betrieb 1996, 865) an seiner bereits im Urteil vom 10. April 1992 III R 184/90 (BFHE 167, 436, BStBl II 1992, 814) vertretenen Auffassung festgehalten, daß Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile nicht um die zumutbare Belastung i. S. des § 33 Abs. 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes zu kürzen sind.
  • BFH, 09.03.1998 - III B 209/96

    Anforderungen an eine aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtseinheitlichkeit

    Klärungsbedarf besteht somit -- zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats über die Nichtzulassungsbeschwerde (zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunktes s. BFH-Beschluß vom 21. Mai 1996 III B 44/93, BFH/NV 1996, 743, m.w.N.) -- nicht (mehr).
  • BFH, 16.03.2000 - III B 42/99

    Erhöhte InvZul wegen sog. DDR-Ansässigkeit; grundsätzliche Bedeutung der

    Das gilt selbst dann, wenn zugunsten der Klägerin davon ausgegangen wird, dass sie --wie auf S. 3 der Beschwerdeschrift angedeutet-- eine Abweichung vom Beschluss des BFH vom 9. März 1998 III B 209/96 (BFH/NV 1998, 1261) und damit wiederum von den in diesem Beschluss genannten Urteilen des BFH rügen wollte und nicht eine solche von dem ausdrücklich als Divergenzentscheidung bezeichneten, aber in keiner Weise einschlägigen BFH-Beschluss vom 21. Mai 1996 III B 44/93 (BFH/NV 1996, 743).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht