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   BFH, 04.06.1996 - VII S 9/96   

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https://dejure.org/1996,2356
BFH, 04.06.1996 - VII S 9/96 (https://dejure.org/1996,2356)
BFH, Entscheidung vom 04.06.1996 - VII S 9/96 (https://dejure.org/1996,2356)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - VII S 9/96 (https://dejure.org/1996,2356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage - Drittwirkung einer Steuerfestsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 915
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 29.06.1965 - VI 13/64 S

    Rechtsweg bei Streitigkeiten um öffentliche Abgaben - Konkursvorrecht einer

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII S 9/96
    Wenn das FG unter Nichtbeachtung der BFH-Entscheidungen vom 29. Juni 1965 VI 13/64 S (BFHE 82, 678, BStBl III 1965, 491, 492) und vom 10. Juni 1970 III R 128/67 (BFHE 99, 348, BStBl II 1970, 665) zu Unrecht nicht berücksichtigt haben sollte, daß die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung für die Lohnsteueranmeldungen durch Bescheid vom 24. April 1991 wegen der vorangegangenen Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der GmbH am 28. März 1991 nicht wirksam erfolgt ist, so war dies -- entgegen der Auffassung des Klägers -- für sein Urteil nicht entscheidungserheblich.
  • BFH, 21.08.1986 - V B 46/86

    Befreiung von der Umsatzsteuer bei Vermittlungsleistungen im Reisegewerbe

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII S 9/96
    Das bedeutet, daß der Beschwerdeführer konkret darauf eingehen muß, in wieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (BFH-Beschluß vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171, m. w. N.).
  • BFH, 10.06.1970 - III R 128/67

    Finanzgerichtliches Verfahren - Unterbrechung aufgrund Konkurseröffnung -

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII S 9/96
    Wenn das FG unter Nichtbeachtung der BFH-Entscheidungen vom 29. Juni 1965 VI 13/64 S (BFHE 82, 678, BStBl III 1965, 491, 492) und vom 10. Juni 1970 III R 128/67 (BFHE 99, 348, BStBl II 1970, 665) zu Unrecht nicht berücksichtigt haben sollte, daß die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung für die Lohnsteueranmeldungen durch Bescheid vom 24. April 1991 wegen der vorangegangenen Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der GmbH am 28. März 1991 nicht wirksam erfolgt ist, so war dies -- entgegen der Auffassung des Klägers -- für sein Urteil nicht entscheidungserheblich.
  • BFH, 23.01.1992 - II B 64/91

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII S 9/96
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (BFH-Beschluß vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676, m. w. N.).
  • BFH, 11.12.1990 - VII R 85/88

    Der Geschäftsführer einer GmbH haftet auch dann, wenn nach dem

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII S 9/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Geschäftsführer, der zum Fälligkeitszeitpunkt keine Zahlung leistet, das Risiko einer später eingetretenen Zahlungsunfähigkeit zu tragen, auch wenn diese unerwartet eintritt (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1990 VII R 85/88, BFHE 163, 119, BStBl II 1991, 282).
  • BFH, 20.04.1993 - VII R 67/92

    GmbH-Geschäftsführerhaftung bei Zahlungsschwierigkeiten der GmbH

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII S 9/96
    Eine Abweichung von dem Senatsurteil vom 20. April 1993 VII R 67/92 (BFH/NV 1994, 142) -- keine Verpflichtung zur Kürzung der Löhne und abgesonderten Bereithaltung der darauf entfallenden Steuern bei unvorhergesehener Verschlechterung der Liquidität zwischen den Zeitpunkten der Lohnzahlung und der Lohnsteuerfälligkeit -- liegt deshalb nicht vor, weil der darin angesprochene Sachverhalt nach den tatsächlichen Feststellungen des FG im Streitfall nicht vorlag.
  • BFH, 29.10.1991 - IX S 1/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII S 9/96
    Entsprechendes gilt für die Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Oktober 1991 IX S 1/91, BFH/NV 1992, 259, 260, m. w. N.).
  • BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87

    Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII S 9/96
    Ob im Hinblick auf die benannten BFH- Urteile vom 8. März 1984 I R 44/80 (BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415) und vom 26. Juli 1988 VII R 83/87 (BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859) -- wie der Kläger meint -- eine andere (einschränkende) Entscheidung zur Haftung für die Säumniszuschläge rechtlich geboten gewesen wäre, ist für die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde ohne Bedeutung.
  • BFH, 04.12.1987 - V S 9/85

    1. Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII S 9/96
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit können in einem solchen Fall nur dann bestehen, wenn auch unter Beachtung der nur noch beschränkten Prüfungsmöglichkeit des Revisionsgerichts ernstlich mit der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts zu rechnen ist (BFH- Beschluß vom 4. Dezember 1987 V S 9/85, BStBl II 1988, 702, 705).
  • BFH, 08.03.1984 - I R 44/80

    Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit bei Überschuldung und

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII S 9/96
    Ob im Hinblick auf die benannten BFH- Urteile vom 8. März 1984 I R 44/80 (BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415) und vom 26. Juli 1988 VII R 83/87 (BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859) -- wie der Kläger meint -- eine andere (einschränkende) Entscheidung zur Haftung für die Säumniszuschläge rechtlich geboten gewesen wäre, ist für die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde ohne Bedeutung.
  • BFH, 12.08.1991 - III S 7/91
  • BFH, 31.07.1991 - II B 37/91

    Voraussetzungen einer "offenbaren Unrichtigkeit" im Sinne von § 107

  • BFH, 28.03.2001 - VII B 213/00

    Haftungsbescheid; Einwendungen des Haftenden

    Der Haftungsschuldner kann vielmehr, wenn die Beschränkungen des § 166 AO 1977 nicht eingreifen, uneingeschränkt Einwendungen gegen die Richtigkeit einer Steuerfestsetzung und gegen die Höhe der gegen ihn festgesetzten Haftungsschuld geltend machen (Senatsbeschluss vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915, 917).
  • BFH, 22.04.2015 - XI R 43/11

    Drittwirkung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung -

    b) Die Drittwirkung der Steuerfestsetzung nach Unanfechtbarkeit (formeller Bestandskraft) gemäß § 166 AO lässt bei einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung den Anspruch des Steuerpflichtigen und seines Vertreters auf Änderung der Steuerfestsetzung nach § 164 Abs. 2 Satz 2 AO unberührt; beide Vorschriften haben einen voneinander unabhängigen Regelungs- und Anwendungsbereich (BFH-Beschluss vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915, unter 2.a).
  • BFH, 30.12.1998 - VII B 168/98

    Grundsätzliche Bedeutung; rechtliches Gehör

    Den Beschwerdeschriften läßt sich im übrigen nicht entnehmen, daß der Kläger sich mit dieser Rechtsprechung auseinandergesetzt oder daß er neue Gesichtspunkte für eine darüber hinausgehende Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage vorgebracht hätte (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915, 916).

    Ob das Finanzgericht (FG) dem Vorbringen des Klägers gegen die seiner Haftungsinanspruchnahme zugrundeliegenden Umsatzsteuerfestsetzungen aus der Zeit vor Übernahme der Geschäftsführertätigkeit die erwünschte Beachtung eingeräumt und daraus die rechtlich zutreffenden Schlußfolgerungen gezogen hat, ist für die Frage der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage und die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung unerheblich (vgl. BFH in BFH/NV 1996, 915, 916).

  • BFH, 21.04.2005 - V B 198/04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Zulassung der Revision zur

    Wird ein die Klage abweisendes Urteil des FG, in dem die Revision nicht zugelassen wurde, mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten, so kommt eine Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts durch den BFH nur in Betracht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts mithin in einem Revisionsverfahren geprüft werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915).
  • FG Köln, 13.10.2011 - 13 K 4121/07

    Inanspruchnahme eines Geschäftsführers für Körperschaftsteuerschulden und

    Dagegen hat der BFH sowohl vor dem Jahr 2001 (Beschluss vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915) als auch später (Beschlüsse vom 4. Februar 2003, VI B 70/02, BFH/NV 2003, 798; vom 25. Juli 2003 VII B 240/02, BFH/NV 2003, 1540, Urteil vom 24. August 2004 VII R 50/03, BFHE 207, 5, BStBl II 2005, 127) entschieden, dass der Einwendungsausschluss gemäß § 166 AO auch für Steuerfestzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, insbesondere Steueranmeldungen nach § 168 AO, gilt.
  • BFH, 05.01.2005 - V B 181/04

    Vorsteuerberichtigung; gesetzliche Einschränkung der Befugnis, auf

    Wird ein die Klage abweisendes Urteil des FG, in dem die Revision nicht zugelassen wurde, mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten, so kommt eine Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts durch den BFH nur in Betracht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts mithin in einem Revisionsverfahren geprüft werden kann (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915).
  • BFH, 26.08.2004 - V B 196/03

    Grabpflege (Wintereindeckung) - ermäßigter Steuersatz

    Wird ein die Klage abweisendes Urteil des FG, in dem die Revision nicht zugelassen wurde, mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten, so kommt eine Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes durch den BFH nur in Betracht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes mithin in einem Revisionsverfahren geprüft werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. April 1994 IX S 1/94, BFH/NV 1995, 222; vom 22. Juni 1995 X S 5/95, BFH/NV 1995, 1082; vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915; vom 17. Mai 2002 V S 10/02, juris).
  • BFH, 06.03.2006 - X S 3/06

    NZB: AdV-Antrag nach Einlegung der NZB

    Dieser ist nach Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als Gericht der Hauptsache für die Entscheidung über den Antrag auf AdV zuständig (vgl. § 69 Abs. 3 Satz 1 FGO; BFH-Beschluss vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 21.04.2005 - V S 1/05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung der Revision zur

    Wird ein die Klage abweisendes Urteil des FG, in dem die Revision nicht zugelassen wurde, mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten, so kommt eine Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts durch den BFH nur in Betracht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts mithin in einem Revisionsverfahren geprüft werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915).
  • BFH, 05.01.2005 - V S 28/04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Wird ein die Klage abweisendes Urteil des FG, in dem die Revision nicht zugelassen wurde, mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten, so kommt eine Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts durch den BFH nur in Betracht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts mithin in einem Revisionsverfahren geprüft werden kann (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915).
  • BFH, 04.02.2003 - VI B 70/02

    LSt-Haftung; Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten

  • BFH, 04.06.2012 - III S 1/12

    Instanzielle Unzuständigkeit des BFH für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BFH, 26.08.2004 - V S 6/04
  • BFH, 17.05.2002 - V S 10/02

    Nichtzulassungsbeschwerde - Umsatzsteuer - GmbH - Möbelhersteller -

  • BFH, 26.11.2003 - X S 12/03

    Vermögensschäden, betriebliche/private Veranlassung

  • BFH, 08.04.2003 - V S 13/02

    Leistungsaustausch bei Aufnahme eines atypisch stillen Gesellschafters in eine

  • BFH, 11.02.1999 - IX S 10/98

    Divergenz; Einkünfteerzielungsabsicht; Weitervermittlungsgarantie

  • BFH, 20.08.2003 - XI S 25/02

    AdV nur bei Aussicht auf Erfolg

  • BFH, 27.03.2000 - IX S 3/00

    Divergenz

  • BFH, 07.11.2000 - II S 11/00

    Festsetzung von Grunderwerbsteuer - Herabsetzung der Steuer -

  • BFH, 25.07.2003 - XI S 1/03

    Keine AdV bei fehlenden Erfolgsaussichten

  • FG Münster, 09.12.2015 - 13 K 1232/12

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Körperschaftsteuer bei einer im

  • BFH, 29.09.1997 - III B 6/96
  • FG Niedersachsen, 24.03.1998 - XI 188/93

    Haftung für Lohnsteuern und Säumniszuschläge einer GmbH (Gesellschaft mit

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