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   BFH, 30.05.1996 - V R 26/93   

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https://dejure.org/1996,5552
BFH, 30.05.1996 - V R 26/93 (https://dejure.org/1996,5552)
BFH, Entscheidung vom 30.05.1996 - V R 26/93 (https://dejure.org/1996,5552)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - V R 26/93 (https://dejure.org/1996,5552)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konkretisierung der nachhaltigen Leistung anhand verschiedener Kriterien mit unterschiedlicher Gewichtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nachhaltige Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 2 Abs 1 S 3 J: 1980
    Auseinandersetzung; Nachhaltigkeit; Testament; Unternehmer; Vollstreckung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 938
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.09.1991 - V R 1/87

    Unternehmerische Tätigkeit eines Testamentvollstreckers

    Auszug aus BFH, 30.05.1996 - V R 26/93
    Das FG ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß auch eine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker in nur einem Verfahren zur Auseinandersetzung eines Nachlasses eine nachhaltige Tätigkeit sein kann (vgl. BFH-Urteil vom 26. September 1991 V R 1/87, BFH/NV 1992, 418).

    Die Ausklammerung dieser Tätigkeit aus der Gesamtbetrachtung der Vollstreckertätigkeit steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (Urteil in BFH/NV 1992, 418).

  • BFH, 24.11.1992 - V R 8/89

    Nachhaltige Tätigkeit bei Veräußerung von Kunstsammlung durch Erben

    Auszug aus BFH, 30.05.1996 - V R 26/93
    Das hier streitige Merkmal der nachhaltigen Tätigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (vgl. Urteil vom 24. November 1992 V R 8/89, BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379, mit Nachweisen) anhand verschiedener Kriterien zu beurteilen, die im Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung heranzuziehen sind.
  • FG Hamburg, 21.10.1983 - V 279/81
    Auszug aus BFH, 30.05.1996 - V R 26/93
    Mit Erfolg wendet sich aber das FA mit der Revision gegen die (im Anschluß an das Urteil des FG Hamburg vom 21. Oktober 1983 V 279/81, Entscheidungen der Finanzgerichte 1984, 316 vertretene) Auffassung des FG, eine Auseinandersetzungs-Testamentsvollstreckung hinsichtlich eines "durchschnittlichen bürgerlichen Haushalts" führe nicht zur Nachhaltigkeit.
  • BFH, 07.09.2006 - V R 6/05

    Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und

    Ein Testamentsvollstrecker, der über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl von Handlungen vornimmt, wird regelmäßig nachhaltig und damit unternehmerisch tätig; dies gilt auch bei einer "Auseinandersetzungs-Testamentsvollstreckung" (Anschluss an BFH-Urteile vom 26. September 1991 V R 1/87, BFH/NV 1992, 418, und vom 30. Mai 1996 V R 26/93, BFH/NV 1996, 938).

    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, dass auch eine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter in nur zwei Verfahren zur Auseinandersetzung eines Nachlasses eine nachhaltige Tätigkeit sein kann (vgl. BFH-Urteile vom 26. September 1991 V R 1/87, BFH/NV 1992, 418; vom 30. Mai 1996 V R 26/93, BFH/NV 1996, 938).

  • FG Köln, 05.07.2022 - 8 K 2074/20

    Ausüben einer unternehmerischen Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und

    Auch das vom Beklagten in der Einspruchsentscheidung angeführte Urteil des BFH vom 30.05.1996 (V R 26/93) passe nicht auf seinen Fall, da der dortige Testamentsvollstrecker der ehemalige Bürovorsteher der Rechtsanwaltssozietät gewesen sei, bei der sich die spätere Erblasserin des Öfteren über die Erstellung von Testamenten beraten und auch ihr Testament habe entwerfen lassen.

    Nachhaltigkeit sei nach dem BFH-Urteil vom 30.05.1996 (V R 26/93) auch nicht bereits deshalb zu verneinen, weil keine Verwaltungs-Testamentsvollstreckung, sondern eine sogenannte Auseinandersetzungs-Testamentsvollstreckung ausgeführt werde und diese nur einen "durchschnittlichen bürgerlichen Haushalt" betreffe.

    Die Nachhaltigkeit ist aber nicht bereits deshalb zu verneinen, wenn keine Verwaltungs-, sondern nur eine sogenannte Auseinandersetzungs-Testamentsvollstreckung ausgeführt wird und diese nur einen "durchschnittlichen bürgerlichen Haushalt" betrifft (BFH-Urteil vom 30.05.1996, V R 26/93, BFH/NV 1996, 938).

  • FG Baden-Württemberg, 16.10.1998 - 9 K 71/96

    Prozessführungsfähigkeit einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in

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  • FG München, 09.12.2004 - 14 K 669/02

    Unternehmereigenschaft des Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters;

    Gehört in erster Linie die Auseinandersetzung unter den Miterben bzw. wie vorliegend der Verkauf des Anwesens und die Aufteilung bzw. Verteilung des Vermögens zu dem Aufgabenkreis des Testamentsvollstreckers bzw. des Nachlassverwalters, so ist eine Nachhaltigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 3 UStG jedenfalls dann zu bejahen, wenn sich eine solche Tätigkeit über einen längeren Zeitraum erstreckt und wegen des Umfanges des Nachlasses eine Vielzahl von Handlungen verlangt (vgl. BFH in BFH/NV 1992, 418, BFH-Urteil vom 30. Mai 1996 V R 26/93, BFH/NV 1996, 938; Stadie in Rau/Dürrwächter/ Flick/Geist, UStG , Kommentar, Rz. 355 zu § 2).
  • BFH, 10.06.2002 - V B 135/01

    USt; Leistungen der Gesellschafter an ihre Gesellschaft

    Maßgeblich sind alle Umstände des Einzelfalls, u.a. der für die Auseinandersetzung erforderliche Arbeitsaufwand und dessen Schwierigkeiten (BFH-Urteil vom 30. Mai 1996 V R 26/93, BFH/NV 1996, 938, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.02.2013 - 6 K 1914/10

    Umsatzsteuerbarkeit einer Testamentsvollstreckertätigkeit

    Der BFH hat mehrfach entschieden, dass auch eine einzige Testamentsvollstreckung ohne Wiederholungsabsicht eine nachhaltige und damit unternehmerische Tätigkeit darstellen kann, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum hinzieht und aus einer Vielzahl von Tätigkeiten besteht (Urteile vom 26.09.1991 - V R 1/87, vom 30.05.1996 - V R 26/93 und vom 07.09.2006 - V R 6/05).
  • FG München, 30.11.2001 - 14 K 934/99

    Tätigkeit als Testamentsvollstrecker grundsätzlich Bestandteil der beruflichen

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die nach Aussage der Klägerin einmalige Testamentsvollstreckung bereits für sich als nachhaltige und damit berufliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG ) angesehen werden könnte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30. Mai 1996 V R 26/93, BFH/NV 1996, 938).
  • FG Hamburg, 22.05.2001 - II 258/00

    Unternehmereigenschaft eines als Testamentsvollstrecker tätigen angestellten

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  • FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2271/97

    Umsatzsteuer; nachhaltige Testamentsvollstreckertätigkeit eines Rechtsanwalts

    Im Rahmen der Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse war auch zu berücksichtigen, daß der Kläger für seine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker seine beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen als selbständig tätiger Rechtsanwalt verwerten konnte (ebenso BFH-Urteil vom 30. Mai 1996, V R 26/93 , BFH/NV 1996, 938).
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