Rechtsprechung
BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Verlustzuweisungsgesellschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vermutung fehlender Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaften? (IBR 1996, 266)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfteerzielungsabsicht
- Die Gewinnerzielungsabsicht
- Definition
- Gewerbebetrieb
- Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG
- Die Gewinnerzielungsabsicht
- Liebhaberei
- Wechsel zwischen Liebhaberei und Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht oder umgekehrt
- Verlustzuweisungsgesellschaften
Verfahrensgang
- FG Köln - EFG 1993
- BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92
Papierfundstellen
- BFHE 179, 335
- WM 1996, 1934
- BB 1996, 779
- DB 1996, 860
- BStBl II 1996, 219
- BFH/NV 1996, 97
Wird zitiert von ... (86)
- BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94
Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als …
Ist der Anscheinsbeweis erschüttert, so entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, wobei die objektive Beweislast bei dem Verluste geltend machenden Steuerpflichtigen liegt (…BFH/NV 1995, 866, 867; ferner ausführlich Urteil des erkennenden Senats vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335; BStBl II 1996, 219, 223 f., mit Anm. o. V. in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1996, 330 f.). - BFH, 21.07.2004 - X R 33/03
Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten
aa) In der bisherigen Rechtsprechung ist die Steuerersparnis nur dann tragend als persönliches Motiv für die Hinnahme der Verluste herangezogen worden, wenn es sich um Verlustzuweisungsgesellschaften handelte, deren Geschäftskonzept darauf beruhte, zunächst buchmäßige Verluste --etwa durch die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen-- auszuweisen und zu einem späteren Zeitpunkt steuerfreie oder -begünstigte Veräußerungsgewinne zu erzielen (BFH-Entscheidungen in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c bb (2); vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, unter II.3.b; vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, unter A.II.2.b;… vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 IV R 86/95, BFH/NV 1998, 950, zu modellhaften Verlustzuweisungsverträgen über Rinderfarmen in Paraguay). - BFH, 17.10.2007 - I R 5/06
Besteuerungsrecht bei Gesellschafterdarlehen aus den USA
Dieses aber erkennt, obwohl es Personengesellschaften nicht als Subjekte des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuerrechts begreift, Verträge zwischen ihnen und ihren Gesellschaftern an (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691, 698; BFH-Urteil vom 13. Oktober 1998 VIII R 78/97, BFHE 187, 227, BStBl II 1999, 163; Köster in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 15 EStG Rz 500, m.w.N.): Aus der Sicht des deutschen Ertragsteuerrechts entsteht, wenn eine Personengesellschaft von ihrem Gesellschafter ein verzinsliches Darlehen erhalten hat, für den Gesellschafter eine Zinsforderung und für die Gesellschaft eine gleich hohe Verbindlichkeit (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, 348, BStBl II 1996, 219, 225;… Wacker in Schmidt, EStG, 26. Aufl., § 15 Rz 540).
- BFH, 15.12.1999 - X R 23/95
Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung
ee) Die BFH-Rechtsprechung zu Verlustzuweisungsgesellschaften, bei denen die zunächst fehlende Gewinnerzielungsabsicht zu vermuten sei und anderes erst gelte, wenn ein Totalgewinn nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns sehr wahrscheinlich sei (Urteile in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, und vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219), ist nach Auffassung des erkennenden Senats im Streitfall nicht einschlägig. - BFH, 10.12.1998 - III R 61/97
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen
Der erkennende Senat hat im vorliegenden Verfahren nicht zu prüfen, ob einer Anpassung der Feststellungsbescheide der Ablauf der Feststellungsfristen entgegenstehen könnte (vgl. § 171 Abs. 10 AO 1977; BFH-Urteil vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, 224). - BFH, 19.03.2002 - VIII R 57/99
Betriebsunternehmer - Gewerbesteuerbefreiung - Betriebsaufspaltung - Vermietung - …
Die Vorschrift ist bei Erstbescheiden nicht anwendbar (vgl. u.a. Senatsurteile vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, unter A. II. 2. a aa der Gründe, und vom 23. April 1996 VIII R 13/95, BFHE 181, 1, BStBl II 1998, 325, unter 2. der Gründe, m.w.N.). - FG Niedersachsen, 09.12.2004 - 10 K 181/93
Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft - Berücksichtigung …
a) Während bei (neu gegründeten) Unternehmen, die aufgrund des Unternehmensgegenstandes typischerweise nicht dazu bestimmt und geeignet sind, der Befriedigung persönlicher Neigungen des Steuerpflichtigen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen, der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass diese in der Absicht der Gewinnerzielung gegründet und betrieben werden (vgl. BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289;… vom 4. November 2003 VIII R 38/01, BFH/NV 2004, 1372;… BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 IV B 42/02 BFH/NV 2002, 1447) spricht abweichend hiervon eine tatsächliche Vermutung zunächst für das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht, wenn es sich bei dem Unternehmen um eine sog. Verlustzuweisungsgesellschaft handelt (…BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 IV B 42/02, BFH/NV 2002, 1447; BFH-Urteile vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219; vom 21. November 2000 IX R 2/96, BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789; vom 21. August 1990 VIII R 25/86 BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564).b) Als Verlustzuweisungsgesellschaften hat der BFH u.a. Gesellschaften angesehen, deren Geschäftskonzept darauf beruht, zunächst buchmäßige Verluste, z.B. durch die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen auszuweisen und zu einem späteren Zeitpunkt steuerfreie oder steuerbegünstigte Veräußerungsgewinne zu erzielen (…vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2004 X R 33/03 BFH/NV 2004, 1710 m.w.N.), deren Kapitaldecke nicht ausreichend ist und deren Kapital nur zum Teil aus Eigenmitteln besteht, deren Initiatoren selbst oder durch Dritte -meist durch Prospekt- interessierte Kapitalanleger mit dem Versprechen von Einkommensteuerminderungen durch Verlustzuweisungen werben und nach deren Ergebnisvorschau die Kapitaleinlagen regelmäßig ganz oder teilweise durch Steuerersparnisse finanziert werden, deren Gesellschafter keinen Einfluss auf den Eintritt/Austritt neuer Gesellschafter und keinerlei Kontrollrechte haben (…vgl. BFH-Urteile vom 4. November 2003 VIII R 38/01, BFH/NV 2004, 1372; vom 21. November 2000 IX R 2/96 BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789; vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676; vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92 BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219; vom 10. September 1991 VIII R 39/86 BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328; vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564;… BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2002 IV B 42/02, BFH/NV 2002, 1447; vom 26. Juni 1984 GrS 4/82, E 141, 405, BStBl II 1984, 751).
Ein wesentliches Indiz für eine Verlustzuweisungsgesellschaft ist nach der Rechtsprechung des BFH, wenn in den Prospekten die Einkommensteuerersparnis in mehreren Alternativen dargelegt wird, zu den erwarteten Umsätzen oder Gewinnen aber keine Aussagen gemacht werden und die an sich hierzu erforderlichen konkreten Angaben fehlen, weil unter diesen Voraussetzungen vom Anleger keine Prognose zur Rentabilität der Anlage getroffen werden kann (vgl.BFH-Urteil vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92 BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219 m.w.N.).
Die Vermutung der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht kann vom Steuerpflichtigen widerlegt werden, indem er mittels nachweisbarer Tatsachen überzeugend darlegt, es habe bereits bei Gründung der Verlustzuweisungsgesellschaft nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns die große Wahrscheinlichkeit der Erzielung eines Totalgewinns bestanden (BFH-Urteile vom 21. November 2000 IX R 2/96 BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789; vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92 BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219; vom 21. August 1990 VIII R 25/86 BFHE 163, 534, BStBl II 1991, 564).
Ist die Vermutung der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht lediglich erschüttert aber nicht widerlegt, d.h. lässt sich nicht ausschließen, dass das Streben nach einer Kapitalanlage aus Einkommensteuerersparnissen der Gesellschaft verdrängt werden sollte, ist die Entscheidung nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast zu treffen, die bei geltend gemachten Verlusten der Steuerpflichtige zu tragen hat (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92 BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219).
a) Das Gericht folgt der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92 BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219), wonach zur Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht unter anderem eine langfristige in die Zukunft gerichtete Prognose erforderlich ist.
Das Gericht folgt in Anlehnung an die nunmehr ständige Rechtsprechung des BFH der Auffassung des Beklagten, dass der Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 (GrS 4/82 BFHE 141, 405 BStBl II 1984, 751) in Bezug auf die AKG keine Änderung der Rechtsprechung beinhaltet hat, weil sich die Ausführungen im Beschluss des Großen Senats vom 17. Januar 1972 (GrS 10/70 BFHE 106, 84, BStBl II 1972, 700) nur auf die Tätigkeit eines Einzelunternehmers beziehen, während bei Personengesellschaften von jeher eine Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht auf der Ebene der Gesellschaft erforderlich gewesen ist und insoweit die Absicht ihrer Gesellschafter, durch die Beteiligung in Gestalt von Verlustzuweisungen eine Minderung ihrer Steuern vom Einkommen zu erzielen, nicht reicht (BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 57/99 BFHE 198, 137, BStBl 2002, 662; vom 21. November 2000 IX R 2/96 BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789; vom 5. September 2000 IX R 33/97 BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676; vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92 BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219;… BFH-Beschluss vom 18. Februar 1998 IV B 16/97 BFH/NV 1998, 939) und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen hinsichtlich der rechtlichen Erwägungen auf die Ausführungen des BFH in den o.g. Entscheidungen.
- BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97
A)
Dabei lässt der Senat dahingestellt, ob die Beurteilung des FG, bei der A.-GmbH & Co. KG habe es sich um eine sog. Verlustzuweisungsgesellschaft gehandelt, bei der das Fehlen einer Einkünfteerzielungsabsicht nach der Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH zu vermuten sei (vgl. Urteile in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, und in BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219), zutreffend ist. - BFH, 21.11.2000 - IX R 2/96
Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilienfonds
Bei Verlustzuweisungsgesellschaften ist im Wege eines Anscheinsbeweises davon auszugehen, dass sie bei ihrer Gründung zunächst keine Einkünfteerzielungsabsicht haben, sondern lediglich die Möglichkeit einer späteren Einkünfteerzielung in Kauf nehmen; deshalb kann bei ihnen in der Regel eine Einkünfteerzielungsabsicht erst von dem Zeitpunkt an angenommen werden, in dem sich die in Kauf genommene Möglichkeit der Erzielung eines Totalüberschusses in einer solchen Weise konkretisiert hat, dass nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns mit großer Wahrscheinlichkeit ein solcher Totalüberschuss erzielt werden kann (BFH-Urteile vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, und vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219).Es hat sich hierbei zu Recht daran orientiert, dass bei einer Gesellschaft, deren Initiatoren selbst oder durch Dritte --meist durch Prospekte-- interessierte Kapitalanleger mit dem Versprechen von Einkommensteuerminderungen durch Verlustzuweisungen werben und nach deren Ergebnisvorschau die Kapitaleinlagen regelmäßig ganz oder teilweise durch Steuerersparnisse finanziert werden, das Streben nach einem Totalüberschuss von persönlichen Gründen, nämlich nach der Erzielung von Einkommensteuerersparnissen, verdrängt wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, und in BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219).
Die Beurteilung der C.-KG als Verlustzuweisungsgesellschaft begegnet auch unter Berücksichtigung der in dem nach der angefochtenen Entscheidung ergangenen BFH-Urteil in BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219 formulierten einschränkenden Voraussetzungen keinen Bedenken.
- BFH, 02.12.1997 - VIII R 15/96
Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Sondervergütungen
b) § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG bestimmt, daß die Vergütungen, die ein Gesellschafter von der Personengesellschaft bezieht, den Gewinnanteilen als Sonderbetriebseinnahmen h i n z u z u r e c h n e n sind; der Besteuerung der Gesellschafter ist ein aus beiden Bestandteilen zusammengesetzter Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft zugrunde zu legen (BFH-Beschluß vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691, unter C. II. der Gründe, m.w.N.; BFH-Urteil vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, unter C. II. 2. a der Gründe, m.w.N.).Der Gesamtgewinn wird in einer "Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft" ermittelt (inzwischen ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. Mai 1991 VIII R 31/88, BFHE 164, 516, BStBl II 1992, 167, unter 2. b der Gründe; in BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219;… Schmidt, a.a.O., § 15 Rz. 401, m.w.N.).
Das geschieht für den Bereich der Sondervergütungen in der Weise, daß die in der Steuerbilanz der Gesellschaft passivierte Verpflichtung zur Zahlung einer Sondervergütung durch einen gleichhohen Aktivposten in der Sonderbilanz der begünstigten oder aller Gesellschafter ausgeglichen wird (vgl. dazu allgemein BFH in BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, sowie --für laufende Pensionszahlungen-- BFH-Urteil in BFHE 183, 119, BStBl II 1997, 799, und --für Pensionsanwartschaften-- BFH in BFHE 170, 169, BStBl II 1993, 792, und --für bereits entstandene Pensionsansprüche-- in BFHE 173, 170, BStBl II 1994, 455;… zum Streitstand hinsichtlich der Bilanzierung von Pensionszusagen Schmidt, a.a.O., § 15 Rz. 585 f.;… Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl., S. 474).
- BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98
Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen
- BFH, 28.03.2000 - VIII R 13/99
Abbruchverpflichtung des Grundstückspächters
- BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00
Grundsatz der Akzessorietät - Unzulässiger Rechtsbehelf - Überprüfung einer …
- BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00
Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils
- FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - 6 K 5440/04
Geltung der Gewinnerzielungsabsicht auch für ausländische Betriebsstätte - …
- FG Hamburg, 18.04.2012 - 3 K 89/11
Realteilung ohne Spitzenausgleich bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer …
- BFH, 05.07.2002 - IV B 42/02
Stille Gesellschaft; mehrere stille Gesellschafter; Gewinnermittlung
- BFH, 19.08.1999 - IV R 67/98
Vorzeitiger Tod des Rentenberechtigten bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils …
- BFH, 20.01.2005 - IV R 22/03
Abfindung eines Pensionsanspruchs anlässlich einer Betriebsaufgabe berührt den …
- FG Köln, 15.12.2003 - 15 K 652/99
Beweislastregeln zur Gewinnerzielungsabsicht der Gesellschafter von …
- FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12
Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige …
- BFH, 24.01.2008 - IV R 87/06
Abgrenzung zwischen Sondervergütung und Entnahme des Gesellschafters einer …
- BFH, 29.03.2007 - IV R 6/05
Ferienwohnung; Gewinnerzielungsabsicht
- BFH, 24.01.2013 - V R 34/11
Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG - Abholung und Entsorgung von …
- FG Köln, 11.07.2000 - 2 K 785/90
Anforderungen an die Bezeichnung des Inhaltsadressaten bei …
- BFH, 18.02.1998 - IV B 16/97
Anwendung der Grundsätze des Baupatenbeschlusses bei der Beurteilung der …
- FG Köln, 15.12.2003 - 15 K 586/99
Beweislastverteilung bei Verlustzuweisungsgesellschaften gilt fort
- BFH, 17.12.1996 - IX R 47/95
Wann sind Umbau- und Modernisierungsaufwendungen Anschaffungskosten?
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2020 - 4 V 4016/20
Aussetzung der Vollziehung: Für Zwecke einer GbR genutzte Büroetage in einem …
- BFH, 23.04.2003 - IX R 57/99
Zeitlich begrenzte Überlassung; Erfindung
- BFH, 28.03.2000 - VIII R 6/99
Vollbeendete PersG; Beteiligtenfähigkeit im gerichtlichen Verfahren
- BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14
Vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil - …
- BFH, 27.03.2007 - VIII R 60/05
Kein Halbeinkünfteverfahren auf ohne Liquidation im Veranlagungszeitraum 2001 …
- BFH, 28.05.2002 - IX R 86/00
Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 2 AO
- BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06
Prozessstandschaft einer Personengesellschaft - Vollbeendigung - Beiladung des …
- BFH, 14.04.2011 - IV R 36/08
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds - Zur …
- BFH, 16.12.1998 - I R 36/98
Gewinnerzielungsabsicht bei einem Lohnsteuerhilfeverein
- BFH, 07.09.2006 - IV B 13/05
Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe
- FG Münster, 13.04.2018 - 14 K 3906/14
Einkommensteuer: Steuerliche Behandlung von EXIST-Gründerstipendium an …
- FG München, 14.05.1997 - 1 K 2340/92
Liebhaberei bei Flugbetrieb einer atypisch stillen Gesellschaft
- BFH, 02.07.1998 - IV R 90/96
Mitunternehmerschaft; Land- und Forstwirtschaft; Farmprojekt in Paraguay
- FG Köln, 19.11.1997 - 11 K 6482/94
Berücksichtigung von Schuldzinsen und Gebühren als Werbungskosten bei den …
- BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98
Klagebefugnis einer KG; gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen
- BFH, 11.12.1997 - IV R 86/95
Feststellungsverzicht der Verluste aus Landwirtschaft und Forstwitschaft auf …
- FG Baden-Württemberg, 05.03.1997 - 12 K 94/95
Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Durchführung eines Feststellungsverfahrens; …
- BFH, 05.12.2005 - X B 59/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz
- FG Berlin, 22.10.2001 - 9 K 2460/00
Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers
- FG München, 26.01.2000 - 2 K 381/00
Umwandlung einer Darlehensforderung gegen ein notleidendes Unternehmen in eine …
- BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95
Zustandekommen eines Gesellschaftsvertrages bei einer …
- FG Hamburg, 14.12.2001 - V 299/99
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei atypisch stillen Gesellschaften
- FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 1685/12
Sonderbetriebseinnahmen beim mittelbar über Personengesellschaft beteiligten …
- FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16
Steuerliche Folgen aus einem im Streitjahr erfolgten Bondstripping und der …
- BFH, 27.01.2006 - VIII B 90/05
Vollbeendete PersG - Prozessstandschaft; Klageumdeutung
- BFH, 26.02.2002 - IX R 21/01
Geschlossener Immobilienfonds; Minderung der AK bei Provisionsnachlass durch …
- FG Köln, 20.08.2015 - 11 K 2921/14
Verluste eines selbständigen Heilpraktikers mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht …
- BFH, 19.06.2006 - VIII B 28/04
Darlegung einer Divergenz
- FG Köln, 04.07.2019 - 10 K 1962/15
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Betrieb einer Flugzeugvercharterung mit …
- FG Düsseldorf, 20.03.2003 - 15 K 1835/00
Pensionszusage; Kommanditist; Altzusage; Passivierungswahlrecht; Abfindung; …
- FG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 5 K 1281/08
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über Verlustzuweisungsgesellschaften nach § 2b …
- BFH, 06.04.2005 - IX B 174/04
NZB: Revisionszulassungsgründe
- BFH, 16.12.1998 - I R 137/97
LSt-Hilfeverein; Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Hamburg, 25.07.2012 - 6 K 91/11
Ausübung des Bewertungswahlrechtes nach § 3 Abs. 1 UmwStG 2002 - Beiladung
- BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98
Geschlossener Immobilienfonds; Provisionsnachlässe durch Eigenkapitalvermittler …
- FG München, 21.12.2001 - 15 V 2659/01
Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb; Aussetzung der …
- FG Sachsen, 22.11.2005 - 2 K 2853/03
Gewinn aus der Veräußerung von Rechten und Pflichten aus Anmietungs- und …
- BFH, 12.12.1996 - VII E 8/96
Auswahlermessen eines Kostenbeamten bei der Möglichkeit mehrere Schuldner in …
- FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 4071/04
Selbständiger Weinhandel einer im Baugewerbe tätigen GmbH & Co. KG als …
- FG Hessen, 03.08.2000 - 4 K 5422/99
Verdeckte Gewinnausschüttung; Liebhaberei; Kapitalgesellschaft; …
- FG Hamburg, 27.09.1999 - V 12/99
Begriff der "Verlustzuweisungsgesellschaft"; Unzulässigkeit der Beweislastumkehr …
- BFH, 17.11.1998 - III R 56/95
InvZul; Wohnmobil als InvZul-begünstigtes WG ?
- FG Köln, 27.11.2007 - 8 K 3037/06
Bemessung der Absetzungen für Abnutzung (AfA ) einer Windkraftanlage unter der …
- BFH, 13.06.2002 - IX B 25/02
Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Grundsätzliche Bedeutung - …
- BFH, 17.12.1998 - III R 86/96
InvZul; Existenzförderung
- FG München, 10.12.2003 - 1 K 4141/01
Korrespondierende Bilanzierung von Gesellschafter-Darlehensforderungen bei einer …
- FG Berlin, 28.05.2003 - 2 K 2002/97
Zur Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft
- FG München, 10.06.1996 - 5 K 3865/89
Beginn der vierjährigen Feststellungsfrist für die gesonderte und einheitliche …
- FG Nürnberg, 11.02.2015 - 3 K 1557/13
Vercharterung von Yachten in Kroatien - Schuldzinsen aus Darlehen zur …
- FG Schleswig-Holstein, 03.03.2005 - 3 K 50146/03
Wahl unterschiedlicher AfA-Methoden durch Miteigentümer eines Wohngebäudes
- FG Düsseldorf, 06.01.2003 - 4 V 5814/02
Schenkungsteuer; Grundstücksveräußerung unter Verkehrswert; Freigebige Zuwendung; …
- BFH, 26.11.1997 - IX B 102/97
- FG Saarland, 22.08.2001 - 1 V 77/01
Einkunftserzielungsabsicht bei Errichtung von Immobilien nach dem Bauherrenmodell …
- FG Berlin, 26.03.1997 - VIII 236/93
Obergrenze und Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2004 - 1 K 64/03
Klagebefugnis nach Vollbeendigung einer Personengesellschaft; Zeitpunkt der …
- FG Düsseldorf, 10.02.1998 - 11 K 6396/92
Klagebefugnis eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) …
- FG München, 05.08.1997 - 2 K 746/92
- FG Berlin, 27.01.1997 - 8097/96
Rechtsprechung
BFH, 25.04.1995 - VII R 99-100/94, VII R 99/94, VII R 100/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1996, 97
Wird zitiert von ... (48)
- BFH, 11.11.2008 - VII R 19/08
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung von Lohnsteuer - …
Sofern --wie im Streitfall-- ein Unterlassen in Betracht kommt, muss, um die Ursächlichkeit bejahen zu können, ein Hinzudenken der unterbliebenen Handlung zu dem Ergebnis führen, dass der Schaden ohne das Unterlassen nicht eingetreten wäre; die bloße Möglichkeit oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Nichteintritts des Erfolgs genügen dazu nicht (Senatsurteil vom 25. April 1995 VII R 100/94, BFH/NV 1996, 97, m.w.N.). - BFH, 06.03.2001 - VII R 17/00
USt; Geschäftsführer-Haftung
Dies gilt nicht nur im Falle der Nichterfüllung einer Steuerschuld (§ 69 Satz 1 Alternative 2 AO 1977), sondern auch im Fall der Verletzung von Steuererklärungspflichten (…vgl. BFH-Urteile vom 2. März 1993 VII R 90/90, BFH/NV 1994, 526; vom 5. März 1991 VII R 93/88, BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678, und vom 25. April 1995 VII R 99-100/94, BFH/NV 1996, 97;… Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 7. Aufl., § 69 Rdnr. 90).Nach der Rechtsprechung des Senats findet der Grundsatz der anteiligen Tilgung jedoch insoweit eine Einschränkung, als der Haftende sich dann nicht darauf berufen kann, wenn bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Steuererklärungspflicht der Steuerausfall vermieden worden wäre (BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 97, m.w.N.).
Dies hat der Senat dann angenommen, wenn aussichtsreiche Vollstreckungsmaßnahmen vereitelt oder dem FA Aufrechnungsmöglichkeiten genommen werden (BFH-Urteile in BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678, und in BFH/NV 1996, 97).
- BFH, 12.10.1999 - VII R 98/98
Der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners steht der Erlass des …
Die Sache ist nicht entscheidungsreif, weil die Vorinstanz wegen der Aufhebung des Haftungsbescheids aus anderen Gründen nicht geprüft hat, ob die übrigen Haftungsvoraussetzungen vorgelegen haben; d.h. ob die Klägerin für die rückständigen Umsatzsteuer-Vorauszahlungsschulden gemäß §§ 34, 69 und 191 AO 1977 in Anspruch genommen werden kann, ob die Finanzbehörde ihr Entschließungsermessen --und sofern neben der Klägerin noch ein anderer Haftungsschuldner in Betracht käme-- das Auswahlermessen sachgerecht ausgeübt hat, ob die Grundsätze einer anteiligen Haftung zur Anwendung kommen können (vgl. dazu Senatsentscheidung vom 25. April 1995 VII R 99-100/94, BFH/NV 1996, 97) und ob, bzw. inwieweit, eine mögliche Pflichtverletzung der Klägerin kausal für die Nichterfüllung der Vorauszahlungsschulden und damit für die Nichterfüllung der Jahressteuerschuld gewesen ist.
- FG Düsseldorf, 07.03.2023 - 7 K 883/20 Beide möglichen Pflichtverletzungen eines Geschäftsführers stehen selbständig haftungsbegründend nebeneinander und führen zu abweichenden Kausalitätsfragen (vgl. BFH, Urteil vom 25.4.1995, VII R 99-100/94, BFH/NV 1996, 97; Finanzgericht -FG- Köln, Urteil vom 31.3.2009 8 K 1483/06, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 1359).
- BFH, 11.02.2002 - VII B 323/00
AdV; USt-Hinterziehung; Beihilfe zur Steuerverkürzung durch Erstellen von …
Die Ansicht des FG im angefochtenen Beschluss, dass im Rahmen der Kausalitätsprüfung nur das steuerunehrliche Verhalten durch steuerehrliches Verhalten ersetzt werden müsse und dass nach der Festsetzung der zutreffenden Umsatzsteuer durch das FA ein Schaden nicht mehr hätte eintreten können, sei mit den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in BFHE 169, 13, BStBl II 1993, 8, und im Urteil vom 25. April 1995 VII R 99-100/94 (BFH/NV 1996, 97) nicht vereinbar.Zwar geht das FG zutreffend davon aus, dass die Grundsätze, die der erkennende Senat zur anteiligen Haftung für die Umsatzsteuer entwickelt hat, auch im Falle der Haftung wegen Steuerhinterziehung nach § 71 AO 1977 zur Anwendung kommen können, woraus sich im Streitfall eine Beschränkung der Haftung des Antragstellers der Höhe nach ergeben könnte (Senatsurteile in BFHE 169, 13, BStBl II 1993, 8; in BFH/NV 1996, 97, …und vom 6. März 2001 VII R 17/00, BFH/NV 2001, 1100).
Grundsätzlich hat der BFH dazu ausgeführt, wenn es auch bei pflichtgemäßem Verhalten --hier der fristgerechten Abgabe einer zutreffenden Umsatzsteuer-Voranmeldung-- zu dem Steuerausfall gekommen wäre, weil keine Zahlungsmittel und auch keine Vollstreckungsmöglichkeiten für das FA vorhanden waren und der Steuerschuldner mit den im Haftungszeitraum insgesamt geleisteten Zahlungen das FA nicht gegenüber den anderen Gläubigern benachteiligt hat, so kann auch der Täter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung nicht weiter gehend in Haftung genommen werden (vgl. Senat in BFHE 169, 13, BStBl II 1993, 8, und in BFH/NV 1996, 97, m.w.N.).
- FG Köln, 28.04.2006 - 14 K 2789/03
Haftung eines Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden einer GmbH; Fehlende …
Der Hinweis des Beklagten auf das BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 97 gehe fehl, da der Geschäftsführer dort unstreitig eine Pflichtverletzung begangen habe, während er vor dem Abgabetermin der Umsatzsteuer-Voranmeldung 11/1995 Konkursantrag gestellt habe.Der vollen Haftung wegen Verletzung der Mittelvorsorgepflicht stünden die Urteile des BFH vom 25.04.1995 (in BFH/NV 1996, 97), vom 28.11.2002 (in BStBl II 2003, 337) und vom 16.12.2003 (in BStBl II 2005, 249) nicht entgegen.
Die Entscheidungen des BFH zur Dispositionsfreiheit des Geschäftsführers hätten Fälle betroffen, in denen das Konkursverfahren bereits eröffnet gewesen sei (BFH-Urteil in BStBl II 2003, 337), der Konkurs mangels Masse abgelehnt worden sei (BFH-Urteil in BStBl II 2005, 249) oder es um die Rangfolge bei der Befriedigung von Konkursforderungen (BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 97) gegangen sei, so dass für den BFH keine Veranlassung bestanden habe, sich näher mit der Rechtsprechung des BGH zu befassen.
Die Verletzung einer handelsrechtlichen Pflicht kann aber eine Haftung nach §§ 34, 69 AO nicht begründen, noch kann sie deren Umfang in irgendeiner Weise beeinflussen (vgl. BFH-Urteil vom 25.5.1995 VII R 99-100/94, BFH/NV 1996, 97; BFH-Urteil in BStBl II 2003, 337).
- BFH, 21.12.1998 - VII B 175/98
Lohnsteuerhaftung des GmbH-Geschäftsführers
Der erkennende Senat hat dazu bereits in seinem Urteil vom 14. Juli 1987 VII R 188/82 (BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172) entschieden (vgl. Urteil des Senats vom 25. April 1995 VII R 99-100/94, BFH/NV 1996, 97), daß insolvenzrechtliche Regelungen auf Vorgänge außerhalb eines Insolvenzverfahrens nicht analog anzuwenden und insbesondere die Tilgungsvordringlichkeit bestimmter Verbindlichkeiten bei der Berechnung einer anteiligen Tilgungsquote bzw. der daraus sich ergebenden Haftungssumme nicht zu berücksichtigen sind. - FG Köln, 12.05.2006 - 14 K 4247/03
Haftung eines Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden einer GmbH; Verletzung …
Der vollen Haftung wegen Verletzung der Mittelvorsorgepflicht stünden die Urteile des BFH vom 25.4.1995 (in BFH/NV 1996, 97), vom 28.11.2002 (in BStBl II 2003, 337) und vom 16.12.2003 (in BStBl II 2005, 249) nicht entgegen.Die Entscheidungen des BFH zur Dispositionsfreiheit des Geschäftsführers hätten im Übrigen nur Fälle betroffen, in denen das Konkursverfahren bereits eröffnet gewesen (BFH-Urteil in BStBl II 2003, 337), der Konkurs mangels Masse abgelehnt worden (BFH-Urteil in BStBl II 2005, 249), es um die Rangfolge bei der Befriedigung von Konkursforderungen (BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 97) gegangen sei, so dass für den BFH keine Veranlassung bestanden habe, sich näher mit der Rechtsprechung des BGH zu befassen.
Die Verletzung einer handelsrechtlichen Pflicht kann aber eine Haftung nach §§ 34, 69 AO nicht begründen, noch kann sie deren Umfang in irgendeiner Weise beeinflussen (vgl. BFH-Urteil vom 25.5.1995 VII R 99-100/94, BFH/NV 1996, 97; BFH-Urteil in BStBl II 2003, 337).
- FG Köln, 17.06.2009 - 11 K 3017/05
Haftung für Steuerverbindlichkeiten und Säumniszuschläge bei einer GmbH
In Fällen bestehender Aufrechnungsmöglichkeiten spielt die (teilweise) Zahlungsunfähigkeit der Steuerschuldnerin (GmbH) deshalb keine Rolle, weil die Aufrechnungsmöglichkeit der Finanzbehörden unabhängig von der Zahlungsfähigkeit der GmbH besteht (vgl. nur BFH-Urteil vom 25.04.1995, VII R 99-100/94, BFH/NV 1996, 97 m. w. N.;… Rüsken in Klein, 9. Aufl., § 69 AO Rz. 60).Danach sind solche Pflichtverletzungen für den Erfolg ursächlich, die allgemein oder erfahrungsgemäß geeignet sind, diesen Erfolg zu verursachen (BFH-Urteil vom 25.04.1995, VII R 99-100/94, BFH/NV 1996, 97;… Rüsken in Klein, 9. Aufl., § 69 AO Rz. 130).
- FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9161/05
Aussetzung der Vollziehung: Bestimmtheit eines Haftungsbescheids wegen …
Zwar kommt es bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Nichtanmeldung von Steuern auch in Betracht, dass der Haftungsschuldner in voller Höhe haftet, nämlich wenn durch die fehlende Anmeldung aussichtsreiche Vollstreckungsmöglichkeiten vereitelt wurden (vergleiche BFH-Urteile vom 25.04.1995 VII R 99-100/94, BFH/NV 1996, 97;… vom 06.03.2001 VII R 17/00, BFH/NV 2001, 1100), jedoch ist nach Aktenlage nicht ersichtlich, dass bei einer rechtzeitigen Anmeldung die Vollstreckungsmöglichkeiten für den Antragsgegner besser gewesen wären als bei einer über den Haftungszeitraum verteilten Tilgung.Der Antragsgegner hat auch zu Recht den Beginn des Haftungszeitraums auf den 30.07.2003, den Abschluss der Forderungsverzichtsverträge, terminiert, weil der Antragsteller bei pflichtgemäßer Einholung von Auskünften durch Angehörige der steuerberatenden Berufe ab diesem Zeitpunkt Anlass gehabt hätte, Mittel für die Steuerzahlung zurückzulegen (vergleiche die oben zitierte Rechtsprechung und BFH, Urteil vom 25.04.1995 VII R 99-100/94, BFH/NV 1996, 97 a. E.).
- BFH, 20.02.2001 - VII B 111/00
Geschäftsführer-Haftung; USt
- FG Niedersachsen, 06.06.2008 - 11 K 573/06
Anwendbarkeit des § 68 FGO bei Berichtigung eines Haftungsbescheids - Haftung …
- BFH, 30.01.2004 - VII S 22/03
Keine PKH bei Vorliegen einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung für …
- FG München, 11.12.2003 - 14 K 603/03
Keine Verjährung der Haftungsinanspruchnahme vor Verjährung der Steuer, für die …
- FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9160/05
Aussetzung der Vollziehung: Bestimmtheit eines Haftungsbescheids wegen …
- BFH, 04.05.2004 - VII B 259/03
Begriff der "groben Fahrlässigkeit" nicht klärungsbedürftig
- BFH, 19.03.1999 - VII B 158/98
GmbH-Geschäftsführer; LSt-Haftung; Scheckhingabe
- FG Nürnberg, 06.03.2019 - 4 K 268/17
Haftungsbescheid vom 24. April 2013
- FG Niedersachsen, 19.09.2017 - 14 V 161/17
Haftung für Lohnsteuer (Aussetzung der Vollziehung)
- FG Hamburg, 11.02.2014 - 3 V 241/13
Abgabenordnung, Umsatzsteuer: Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für …
- VG Gießen, 18.06.2001 - 8 G 1168/01
Haftungsbescheid; Widerspruch; keine aufschiebende Wirkung; zur Pflichtverletzung
- FG München, 07.07.2011 - 14 K 1355/08
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Steuerschulden der GmbH wegen …
- BFH, 02.11.2001 - VII B 351/00
NZB; Tod des Beschwerdeführers; grundsätzliche Bedeutung
- FG Schleswig-Holstein, 10.03.1999 - IV 1563/97
Umfang der Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuer; Haftung …
- FG Hamburg, 16.07.2014 - 3 K 240/13
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Vorsteuerabzug aus …
- FG Köln, 17.03.2011 - 13 K 4010/06
Abberufung, Firmenbestattung, Gesetzwidriges Handeln
- FG Schleswig-Holstein, 14.04.2004 - 4 K 32/01
Nationale Haftungsvorschriften über Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers …
- FG Nürnberg, 03.07.2019 - 5 K 827/16
Haftungsbescheid für Umsatzsteuer - persönliche Haftung des Geschäftsführers für …
- FG Saarland, 22.01.2001 - 1 K 103/00
Grundsatz der anteiligen Tilgung; Vertreterhaftung für rückständige …
- FG Hamburg, 26.10.2010 - 3 V 85/10
Haftung des Geschäftsführers für Vorsteuern aus Rechnungen mit Scheinsitzangaben
- FG Hamburg, 11.10.2017 - 4 K 9/16
Allgemeines Steuerrecht; Einfuhrumsatzsteuer: Haftung des Geschäftsführers bei …
- FG Hamburg, 07.08.2015 - 4 V 80/15
Einfuhrumsatzsteuer: Haftung des Geschäftsführers bei Bewilligung eines …
- FG München, 15.01.2008 - 14 V 3441/07
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen Steuerhinterziehung
- FG Münster, 26.11.2004 - 9 K 5436/98
Zulässigkeit eines ergänzenden Haftungsbescheids; Haftung für Umsatzsteuer 1994 …
- FG Nürnberg, 27.06.2002 - II 379/99
Haftung des GmbH-Geschäftsführers
- FG Brandenburg, 06.04.2004 - 3 K 418/01
Umfang der Haftung des Vorstandsmitglieds einer AG als Steuerhinterzieher; …
- FG München, 25.11.2014 - 2 K 40/12
Haftung als faktischer Geschäftsführer und Steuerhinterzieher
- FG Köln, 31.03.2009 - 8 K 1483/06
Haftung eines alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführers für Ansprüche aus …
- FG Sachsen, 24.09.2014 - 8 K 1883/12
Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH als Haftungsschuldner wegen der …
- FG Saarland, 17.10.2012 - 2 K 1524/10
Übernahme der von der Klägerin im Finanzprozess bestrittenen strafrechtlichen …
- FG München, 10.07.2008 - 14 V 1356/08
Haftung eines GmbH-Gesellschafters gem. § 71 AO und § 69 AO: Steuerhinterziehung …
- FG Saarland, 24.08.2001 - 1 K 129/00
Nochmalige Inhaftungnahme nach Ergehen des Umsatzsteuerjahressteuerbescheides - …
- FG Saarland, 17.10.2012 - 2 K 1520/10
Übernahme der von der Klägerin im Finanzprozess bestrittenen strafrechtlichen …
- FG Niedersachsen, 27.01.2011 - 11 K 364/09
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuer
- FG Sachsen, 23.01.2003 - 2 K 157/01
Keine Pflicht des Geschäftsführers zur sofortigen Bereithaltung von Mitteln zur …
- FG Niedersachsen, 27.01.2011 - 11 K 3664/09
- FG Sachsen, 15.02.2001 - 2 V 1618/00
Ermessensfehlerhafte Nichtberücksichtigung der Inanspruchnahme des …
- FG Saarland, 16.12.2008 - 2 V 1452/08
Nichteinlösung eines Schecks als eine dem Geschäftsführer zuzurechnende Folge …