Weitere Entscheidung unten: BFH, 04.11.1996

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   BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96   

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BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96 (https://dejure.org/1996,5885)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1996 - VII R 89/96 (https://dejure.org/1996,5885)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1996 - VII R 89/96 (https://dejure.org/1996,5885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 492
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.07.1994 - VIII R 23/94

    Umdeutung der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde in eine wirksame

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96
    Eine Mitverantwortung des Gerichts für die Fristwahrung, wie vom Kläger geltend gemacht, besteht, zumal unter den vorliegenden Umständen (letzter Tag der Frist), nicht; im Hinblick hierauf läßt sich ein Verschulden auf seiten des Klägers nicht verneinen (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 1991 X B 3/91, BFH/NV 1992, 120, und vom 13. Juli 1994 VIII R 23/94, BFH/NV 1995, 231).
  • BFH, 29.06.1989 - V R 112/88

    Schlüssige Rüge - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Klage gegen

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96
    Unter diesen Umständen braucht nicht beurteilt zu werden, ob die Revision selbst mit ihrer Begründung, wäre sie als rechtzeitig eingelegt anzusehen, den Anforderungen an eine zulassungsfreie Verfahrensrevision nach § 116 Abs. 1 FGO, hier allenfalls einer Rüge i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO (zu den Voraussetzungen im Falle der Revision gegen ein wie die Vorentscheidung begründetes Prozeßurteil BFH, Beschluß vom 29. Juni 1989 V R 112/88 usw., BFHE 157, 308, 311, BStBl II 1989, 850), wie sie der Kläger jedoch zumindest nicht ausdrücklich erhoben hat, entsprechen würde.
  • BFH, 08.07.1991 - X B 3/91

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96
    Eine Mitverantwortung des Gerichts für die Fristwahrung, wie vom Kläger geltend gemacht, besteht, zumal unter den vorliegenden Umständen (letzter Tag der Frist), nicht; im Hinblick hierauf läßt sich ein Verschulden auf seiten des Klägers nicht verneinen (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 1991 X B 3/91, BFH/NV 1992, 120, und vom 13. Juli 1994 VIII R 23/94, BFH/NV 1995, 231).
  • BFH, 29.03.1994 - VII R 64/93

    Einlegung einer Revision innerhalb der Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96
    Dies gereicht ihm zum Verschulden, welches sich der Kläger zurechnen lassen muß; ein bloßes, unter Umständen entschuldbares "Büroversehen" (vgl. etwa Senat, Beschluß vom 29. März 1994 VII R 64/93, BFH/NV 1995, 37) kann hierin nicht gesehen werden.
  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Nach ständiger Rechtsprechung der Obersten Gerichtshöfe des Bundes trägt der Prozessbevollmächtigte die persönliche Verantwortung dafür, dass eine Rechtsmittelschrift bei dem richtigen Gericht eingeht (z.B. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. September 1998 IX ZB 46/98, Versicherungsrecht --VersR-- 1999, 1170; BFH-Beschluss vom 8. November 1996 VII R 89/96, BFH/NV 1997, 492).
  • BFH, 02.06.2005 - III S 12/05

    Zuständigkeit des BFH für AdV-Antrag, erneuter AdV-Antrag im Revisionsverfahren

    Denn andernfalls könnte die Regelung in § 128 Abs. 3 FGO unterlaufen werden, nach der die Beschwerde gegen einen die Aussetzung ablehnenden Beschluss des FG nur statthaft ist, wenn das FG sie zugelassen hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247; vom 4. November 1996 IX S 7/96, BFH/NV 1997, 492; vom 5. Mai 1999 XI S 23/98, BFH/NV 1999, 1601; vom 17. März 1999 X S 13/98, BFH/NV 1999, 1348; vom 13. Oktober 1999 I S 4/99, BFHE 190, 34, BStBl II 2000, 86; vom 17. Oktober 2001 IV S 2/01, BFH/NV 2002, 218; vom 28. August 2003 VIII S 26/02, BFH/NV 2003, 1446 --nur Leitsatz--).
  • BFH, 28.11.2008 - VIII S 27/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch BFH für ein erneutes Verfahren wegen

    Dies gilt vor allem in der Revisionsinstanz deshalb, damit nicht durch wiederholte Aussetzungsanträge die Vorschrift des § 128 Abs. 3 FGO unterlaufen wird, nach der die Beschwerde gegen den eine Aussetzung der Vollziehung ablehnenden Beschluss des FG nur bei ausdrücklicher Zulassung im Beschluss statthaft ist (vgl. BFH-Beschluss vom 4. November 1996 IX S 7/96, BFH/NV 1997, 492).
  • BFH, 09.08.2001 - III R 14/01

    Verspätete Einlegung der Revision - Fristversäumnis eines Steuerberaters oder

    Schließlich hat das FG die Revisionsschrift unverzüglich sogar per Telefax bereits am Vormittag des 28. März 2001 an den BFH weitergeleitet, so dass eine Mitverantwortung des FG für die verspätete Einlegung des Rechtsmittels nicht in Betracht kommt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 8. November 1996 VII R 89/96, BFH/NV 1997, 492; Urteil vom 4. Juni 1992 IV R 123-124/91, BFHE 169, 132, BStBl II 1993, 125, 126; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99; ferner BFH-Beschluss vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. März 1978 VI ZB 18/77, Neue Juristische Wochenschrift 1978, 1486 zur Beachtung von Gesetzesänderungen).
  • BFH, 28.08.2002 - I B 26/02

    Wiedereinsetzung; unzutreffende Rechtsmitteleinlegung beim FG

    Eine Mitverantwortung der Geschäftsstelle des FG für die Fristversäumnis mit der Folge, dass sich das Verschulden (des Prozessbevollmächtigten) der Kläger nicht auswirkt (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99) kommt nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. August 2001 III R 14/01, BFH/NV 2002, 48; vom 8. November 1996 VII R 89/96, BFH/NV 1997, 492).
  • BFH, 20.01.1999 - IV R 52/98

    Verfahrensmängel; fehlende Urteilsbegründung

    Wer eine Revision beim unzuständigen Gericht einlegt, kann nicht darauf vertrauen, daß das zunächst angerufene Gericht die Rechtsmittelschrift auf dem schnellsten Wege an das zuständige FG weiterleitet (BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 1991 X B 3/91, BFH/NV 1992, 120, und 8. November 1996 VII R 89/96, BFH/NV 1997, 492).
  • BFH, 25.03.1998 - IX S 27/97

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung von

    Diese Einschränkung gilt erst recht in der Revisionsinstanz; andernfalls könnte durch wiederholte Aussetzungsanträge die Vorschrift des § 128 Abs. 3 FGO unterlaufen werden, nach der die Beschwerde gegen den eine Aussetzung ablehnenden Beschluß des FG nur statthaft ist, wenn das FG sie zugelassen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 4. November 1996 IX S 7/96, BFH/NV 1997, 492).
  • BFH, 26.08.1997 - VII S 12/97

    Folgen der Zuständigkeit nach Zurückverweisung der Hauptsache

    Gegen seine Zulässigkeit spricht, daß die Vorschrift des § 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) unterlaufen würde, wenn es, nachdem ein entsprechender Antrag vom FG abgelehnt wurde, möglich wäre, beim Revisionsgericht, ohne daß neue Umstände vorliegen, erneut einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen (vgl. BFH-Beschluß vom 4. November 1996 IX S 7/96, BFH/NV 1997, 492).
  • FG München, 04.10.2007 - 5 V 2130/07

    Statthaftigkeit eines erneuten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung;

    Diese Einschränkung gilt erst recht in der Revisionsinstanz; andernfalls könnte durch wiederholte Aussetzungsanträge die Vorschrift des § 128 Abs. 3 FGO unterlaufen werden, nach der die Beschwerde gegen den eine Aussetzung ablehnenden Beschluss des FG nur statthaft ist, wenn das FG sie zugelassen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. November 1996 IX S 7/96, BFH/NV 1997, 492, und vom 25. März 1998 IX S 27/97, BFH/NV 1998, 1115).".
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Rechtsprechung
   BFH, 04.11.1996 - IX S 7/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8475
BFH, 04.11.1996 - IX S 7/96 (https://dejure.org/1996,8475)
BFH, Entscheidung vom 04.11.1996 - IX S 7/96 (https://dejure.org/1996,8475)
BFH, Entscheidung vom 04. November 1996 - IX S 7/96 (https://dejure.org/1996,8475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung beim Bundesfinanzhof (BFH) als dem Gericht der Hauptsache im Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 492
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.10.1994 - VIII B 101/94

    Anerkennung von ausgewiesenen Beträgen durch eingesetzte Subunternehmer als

    Auszug aus BFH, 04.11.1996 - IX S 7/96
    Nach § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO ist ein erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung jedoch nur zulässig, wenn veränderte oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachte Umstände vorgetragen werden (vgl. auch BFH-Beschluß vom 25. Oktober 1994 VIII B 101/94, BFH/NV 95, 611).
  • BFH, 15.01.1991 - IX S 6/90

    Zulässigkeit wiederholter Anträge auf Aussetzung der Vollziehung im

    Auszug aus BFH, 04.11.1996 - IX S 7/96
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn das FG die beantragte Aussetzung der Vollziehung zuvor abgelehnt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535; vom 23. Januar 1985 I S 4/84, BFH/NV 1987, 385; vom 26. Februar 1987 IV S 14/86, BFH/NV 1989, 308).
  • BFH, 23.01.1985 - I S 4/84

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Haftungsbescheides ohne

    Auszug aus BFH, 04.11.1996 - IX S 7/96
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn das FG die beantragte Aussetzung der Vollziehung zuvor abgelehnt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535; vom 23. Januar 1985 I S 4/84, BFH/NV 1987, 385; vom 26. Februar 1987 IV S 14/86, BFH/NV 1989, 308).
  • BFH, 22.10.1993 - IX R 35/92

    Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im eigenen

    Auszug aus BFH, 04.11.1996 - IX S 7/96
    Nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92 (BFHE 174, 51, BStBl II 1995, 98) dürften die nach § 82 i EStDV begünstigten Aufwendungen nicht in die pauschale Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Kostenmiete einbezogen werden, weil sonst die Absetzungen von 10 v. H. in Höhe von 6 v. H. wieder aufgehoben und dadurch der Förderungszweck dieser Vorschrift unterlaufen werde.
  • BFH, 26.02.1987 - IV S 14/86

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung strittiger Bescheide

    Auszug aus BFH, 04.11.1996 - IX S 7/96
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn das FG die beantragte Aussetzung der Vollziehung zuvor abgelehnt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1991 IX S 6/90, BFH/NV 1991, 535; vom 23. Januar 1985 I S 4/84, BFH/NV 1987, 385; vom 26. Februar 1987 IV S 14/86, BFH/NV 1989, 308).
  • BFH, 31.03.1998 - IX R 60/95

    Inhalt einer ordnungsgemäßen Berechnung der Kostenmiete bei der Ermittlung des

    Auszug aus BFH, 04.11.1996 - IX S 7/96
    Insbesondere sind mit dem Hinweis auf das Urteil des FG Köln vom 9. März 1995 10 K 5572/88, gegen das Revision eingelegt worden ist (Az. IX R 60/95), veränderte Umstände nicht dargetan.
  • BFH, 02.06.2005 - III S 12/05

    Zuständigkeit des BFH für AdV-Antrag, erneuter AdV-Antrag im Revisionsverfahren

    Denn andernfalls könnte die Regelung in § 128 Abs. 3 FGO unterlaufen werden, nach der die Beschwerde gegen einen die Aussetzung ablehnenden Beschluss des FG nur statthaft ist, wenn das FG sie zugelassen hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. September 1996 I B 39/96, BFH/NV 1997, 247; vom 4. November 1996 IX S 7/96, BFH/NV 1997, 492; vom 5. Mai 1999 XI S 23/98, BFH/NV 1999, 1601; vom 17. März 1999 X S 13/98, BFH/NV 1999, 1348; vom 13. Oktober 1999 I S 4/99, BFHE 190, 34, BStBl II 2000, 86; vom 17. Oktober 2001 IV S 2/01, BFH/NV 2002, 218; vom 28. August 2003 VIII S 26/02, BFH/NV 2003, 1446 --nur Leitsatz--).
  • BFH, 21.10.2013 - V B 68/13

    Statthaftigkeit eines erneuten AdV-Antrags beim BFH nach Ablehnung des Antrags

    Andernfalls könnte durch wiederholte Aussetzungsanträge die Vorschrift des § 128 Abs. 3 FGO unterlaufen werden, nach der die Beschwerde gegen den eine Aussetzung ablehnenden Beschluss des FG nur statthaft ist, wenn das FG sie zugelassen hat (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 1115; vom 4. November 1996 IX S 7/96, BFH/NV 1997, 492).
  • BFH, 28.11.2008 - VIII S 27/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch BFH für ein erneutes Verfahren wegen

    Dies gilt vor allem in der Revisionsinstanz deshalb, damit nicht durch wiederholte Aussetzungsanträge die Vorschrift des § 128 Abs. 3 FGO unterlaufen wird, nach der die Beschwerde gegen den eine Aussetzung der Vollziehung ablehnenden Beschluss des FG nur bei ausdrücklicher Zulassung im Beschluss statthaft ist (vgl. BFH-Beschluss vom 4. November 1996 IX S 7/96, BFH/NV 1997, 492).
  • BFH, 16.10.2006 - IV S 8/06

    Wiederholter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in der Revisionsinstanz

    Diese Einschränkung gilt erst recht in der Revisionsinstanz; andernfalls könnte durch wiederholte Aussetzungsanträge die Vorschrift des § 128 Abs. 3 FGO unterlaufen werden, nach der die Beschwerde gegen den eine Aussetzung ablehnenden Beschluss des FG nur statthaft ist, wenn das FG sie zugelassen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. November 1996 IX S 7/96, BFH/NV 1997, 492, und vom 25. März 1998 IX S 27/97, BFH/NV 1998, 1115).
  • BFH, 17.10.2001 - IV S 2/01

    Weingut - Hofübergabe - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Einkommensteuer

    Diese Einschränkung gilt erst recht in der Revisionsinstanz; andernfalls könnte durch wiederholte Aussetzungsanträge die Vorschrift des § 128 Abs. 3 FGO unterlaufen werden, nach der die Beschwerde gegen den eine Aussetzung ablehnenden Beschluss des FG nur statthaft ist, wenn das FG sie zugelassen hat (vgl. Beschlüsse des BFH vom 4. November 1996 IX S 7/96, BFH/NV 1997, 492, und vom 25. März 1998 IX S 27/97, BFH/NV 1998, 1115).
  • FG Hamburg, 11.01.2006 - I 250/05

    Finanzgerichtsordnung: Erneuter AdV-Antrag gemäß § 69 Abs. 3 FGO nach Abweisung

    Sie können nach dem dargestellten Gesetzeszweck des § 69 Abs. 6 FGO grundsätzlich nicht zu einer Änderung des ursprünglichen Senatsbeschlusses führen (vgl. BFH-Beschluss vom 4. November 1996 - IX S 7/96 - BFH/NV 1997, 492).
  • BFH, 25.03.1998 - IX S 27/97

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung von

    Diese Einschränkung gilt erst recht in der Revisionsinstanz; andernfalls könnte durch wiederholte Aussetzungsanträge die Vorschrift des § 128 Abs. 3 FGO unterlaufen werden, nach der die Beschwerde gegen den eine Aussetzung ablehnenden Beschluß des FG nur statthaft ist, wenn das FG sie zugelassen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 4. November 1996 IX S 7/96, BFH/NV 1997, 492).
  • BFH, 26.08.1997 - VII S 12/97

    Folgen der Zuständigkeit nach Zurückverweisung der Hauptsache

    Gegen seine Zulässigkeit spricht, daß die Vorschrift des § 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) unterlaufen würde, wenn es, nachdem ein entsprechender Antrag vom FG abgelehnt wurde, möglich wäre, beim Revisionsgericht, ohne daß neue Umstände vorliegen, erneut einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen (vgl. BFH-Beschluß vom 4. November 1996 IX S 7/96, BFH/NV 1997, 492).
  • FG München, 04.10.2007 - 5 V 2130/07

    Statthaftigkeit eines erneuten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung;

    Diese Einschränkung gilt erst recht in der Revisionsinstanz; andernfalls könnte durch wiederholte Aussetzungsanträge die Vorschrift des § 128 Abs. 3 FGO unterlaufen werden, nach der die Beschwerde gegen den eine Aussetzung ablehnenden Beschluss des FG nur statthaft ist, wenn das FG sie zugelassen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. November 1996 IX S 7/96, BFH/NV 1997, 492, und vom 25. März 1998 IX S 27/97, BFH/NV 1998, 1115).".
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