Weitere Entscheidungen unten: BFH, 23.07.1996 | BFH, 22.07.1996 | BFH, 17.07.1996

Rechtsprechung
   BFH, 27.09.1996 - VI R 84/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1464
BFH, 27.09.1996 - VI R 84/95 (https://dejure.org/1996,1464)
BFH, Entscheidung vom 27.09.1996 - VI R 84/95 (https://dejure.org/1996,1464)
BFH, Entscheidung vom 27. September 1996 - VI R 84/95 (https://dejure.org/1996,1464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2
    Fahrergestellung; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Geldwerter Vorteil; PKW-Überlassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 181
  • NJW 1997, 967
  • BB 1996, 2601
  • DB 1996, 2527
  • BStBl II 1997, 147
  • BFH/NV 1997, 50
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.12.1987 - IV R 41/85

    1. Tätigkeit als Bürgermeister einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen ist

    Auszug aus BFH, 27.09.1996 - VI R 84/95
    Eine vergleichbare Rechtsauffassung liegt auch dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Dezember 1987 IV R 41/85 (BFHE 151, 446, BStBl II 1988, 266, unter Nr. 2 b der Entscheidungsgründe) zugrunde.
  • BFH, 20.12.1991 - VI R 116/89

    Die Kfz-Gestellung durch den Arbeitgeber zu Fahrten zwischen Wohnung und

    Auszug aus BFH, 27.09.1996 - VI R 84/95
    b) Die Gestellung eines Dienstfahrzeugs durch den Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte führt nach dem Senatsurteil vom 20. Dezember 1991 VI R 116/89 (BFHE 166, 292, BStBl II 1992, 308) auch dann zu einer als Arbeitslohn zu bewertenden geldwerten Zuwendung an den Arbeitnehmer, wenn dieser das Dienstfahrzeug wegen Sondereinsätzen außerhalb der Dienstzeit ständig zur Verfügung haben muß.
  • BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach §

    Die so ermittelten Werte erhöhte es mit Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. September 1996 VI R 84/95, BFHE 181, 181, BStBl II 1997, 147), wonach die unentgeltliche Überlassung eines Fahrers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen geldwerten Vorteil begründet, entsprechend den Lohnsteuer-Richtlinien --LStR-- (Abschn. 31 Abs. 7a LStR 1996, 1999 bzw. R 31 Abs. 10 LStR 2000) um 50 %.

    a) Mit Urteil in BFHE 181, 181, BStBl II 1997, 147 hatte der Senat entschieden, dass die Grundsätze, die für die Gestellung eines Kraftfahrzeugs gelten und zu einem lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil führen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, in gleicher Weise für die Gestellung eines Fahrers gelten.

  • BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

    Dies ergebe sich aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 1991 VI R 116/89 (BFHE 166, 292, BStBl II 1992, 308) und vom 27. September 1996 VI R 84/95 (BFHE 181, 181, BStBl II 1997, 147).
  • BFH, 15.05.2013 - VI R 44/11

    Fahrergestellung als Lohn

    aa) Der Senat hält die in seinem Urteil in BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, Rz 28 geäußerten Zweifel an seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 27. September 1996 VI R 84/95, BFHE 181, 181, BStBl II 1997, 147) im Ergebnis nicht für durchgreifend.
  • FG Hessen, 16.03.2009 - 11 K 3700/05

    Geldwerter Vorteil für teilweise mit Dienstwagen und Fahrer ausgeführte Fahrten

    Denn auch die unentgeltliche Überlassung eines Fahrers durch den Arbeitgeber für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet für den Arbeitnehmer regelmäßig einen geldwerten Vorteil i.S.der §§ 19 Abs. 1 Nr. 1, 8 Abs. 2 EStG (vgl. BFH, Urteil vom 27. September 1996 VI R 84/95, BStBl II 1997, 147).
  • FG Schleswig-Holstein, 01.12.2006 - 1 K 81/04

    Anwendung der 1 % Regelung für privat genutzte Kombinationsfahrzeugen

    Dies ist aber - wie hier - dann entbehrlich, wenn der Arbeitgeber den Haftungsbescheid selbst beantragt hat und wenn zwischen den Beteiligten kein Streit über die Auswahl der Klägerin anstelle ihres Arbeitnehmers besteht (BFH-Urteil vom 27. September 1996, VI R 84/95, BFH/NV 1997, 50; Schmidt/Drenseck, EStG, 24. Aufl. 2005, § 42 d Rz. 48 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 29.09.1998 - 12 K 272/97

    Geldwerter Vorteil: Fahrzeugüberlassung bei Rufbereitschaft

    Im Wesentlichen wird Folgendes vorgetragen: Die vom FA angeführten Urteile des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 20. Dezember 1991 - VI R 116/89 -, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 308, und vom 27. September 1996 - VI R 84/95 -, BStBl II 1997, 147 seien auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.

    Diese Rechtsauffassung hat er in dem Urteil vom 27. September 1996 in BStBl II 1997, 147 ausdrücklich bestätigt und zu Bekräftigung seiner Rechtsauffassung ausgeführt, dass es für diese rechtliche Beurteilung keine Rolle spiele, aus welchen Gründen der Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen muss oder kann, und dass diese Auffassung schon aus Gründen der Rechtsklarheit geboten sei.

  • BFH, 27.06.2006 - VII R 53/05

    Ausfuhrerstattung: Aufhebung eines rechtsbeständigen Zinsbescheids

    Da bei der Auslegung von Rechtsbehelfen grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Rechtsbehelf eingelegt werden soll, der den Belangen des Rechtsbehelfsführers entspricht und zu dem von ihm angestrebten Erfolg führen kann (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1985 I R 30/85, BFH/NV 1986, 675; BFH-Beschluss vom 31. Januar 2000 V B 190/99, BFH/NV 2000, 872; Senatsbeschluss vom 17. Juli 1996 VII R 43/96, BFH/NV 1997, 50), ist der von der Klägerin gestellte Aufhebungsantrag als Verpflichtungsantrag anzusehen, der darauf gerichtet ist, das HZA unter Aufhebung des Bescheids vom März 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom Mai 2003 zu verpflichten, den Zinsbescheid vom April 1997 in der Fassung des Änderungsbescheids vom Oktober 1998 aufzuheben.
  • FG Köln, 21.04.2008 - 15 K 3899/07

    Nichtheranziehung eines eingereichten Fahrtenbuches i.R.d.

    Entscheidender Veranlassungszusammenhang einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist allein deren Aufsuchen, wenn auch der Arbeitnehmer dabei berufliche Aufgaben erledigt (BFH-Urteil vom 27.9.1996 VI R 84/95, BStBl II 1997, 147).
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2011 - 4 K 1690/05

    Arbeitslohn in Form von geldwertem Vorteil wegen der Gestellung eines

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 27. September 1996 - VI R 84/05, BStBl. II 1997, 147) gelten die Grundsätze, die für die Gestellung eines Kraftfahrzeugs gelten und zu einem lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil führen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, in gleicher Weise für die Gestellung eines Fahrers.
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2011 - 4 K 1831/05

    Fahrergestellung als geldwerter Vorteil - Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 27. September 1996 - VI R 84/95, BStBl. II 1997, 147) gelten die Grundsätze, die für die Gestellung eines Kraftfahrzeugs gelten und zu einem lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil führen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, in gleicher Weise für die Gestellung eines Fahrers.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 23.07.1996 - X B 191/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2770
BFH, 23.07.1996 - X B 191/95 (https://dejure.org/1996,2770)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1996 - X B 191/95 (https://dejure.org/1996,2770)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1996 - X B 191/95 (https://dejure.org/1996,2770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 50
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.02.1985 - VII R 137/81

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 23.07.1996 - X B 191/95
    Einem unsubstantiierten Beweisantritt braucht ein FG in der Regel nicht nachzugehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Februar 1985 VII R 137/81, BFH/NV 1986, 136, und Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 76 Tz. 25).
  • FG Niedersachsen, 27.01.2016 - 3 K 155/14

    Benennungsverlangen; Schrotthandel; Zumutbarkeit

    Die Anträge sind unsubstantiiert (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50) und für die Entscheidung des Senats unerheblich.
  • BFH, 27.04.2010 - X B 163/08

    Übergehen eines Beweisantrags

    Dies ist dann anzunehmen, wenn keine konkreten entscheidungserheblichen Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme sein sollen, vorgetragen werden oder anderweitig erkennbar sind (Senatsbeschluss vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50).
  • BFH, 28.07.2008 - VIII B 189/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Ablehnung unsubstantiierter Beweisanträge

    In welchem Maß Beweisanträge zu substantiieren sind, hängt --wie ausgeführt-- von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 2005 X B 66/04, BFH/NV 2005, 1339; vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50; vom 2. Oktober 2003 IV B 194/01, n.v.; vom 17. März 2003 VII B 269/02, BFH/NV 2003, 825, zur Notwendigkeit im Hinblick auf umfangreiche Feststellungen einer Außenprüfung zumindest ansatzweise bestimmte Lieferscheine und Rechnungen näher zu konkretisieren, die angeblich verwechselt worden oder unbeachtet geblieben seien; BFH-Urteile in BFHE 153, 393, BStBl II 1988, 841, betreffend Einwendungen und Beweisanträge gegen Feststellungen eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils; vom 3. Juni 2003 IX R 46/00, BFH/NV 2004, 46; vom 26. Januar 1995 IV R 54/93, BFHE 177, 18, BStBl II 1995, 473).
  • BFH, 29.05.2009 - VIII B 205/08

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Ablehnung eines Antrags auf Erhebung

    Allerdings muss das FG einem Beweisantrag nicht entsprechen, wenn konkrete entscheidungserhebliche Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme sein sollen, weder vorgetragen noch anderweitig erkennbar sind (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50; vom 2. Oktober 2003 IV B 194/01, nicht veröffentlicht), so dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann; mit solchen Beweisanträgen genügen Beteiligte nicht ihrer Mitwirkungspflicht bei der Sachverhaltsaufklärung mit der Folge, dass solche Anträge dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahelegen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166, unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1990 4 B 249/89, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report 1991, 118, unter 7.2 der Gründe).
  • BFH, 22.04.2010 - VIII B 264/09

    Ingenieur ähnlicher Beruf - Darlegungsanforderungen - Antrag auf Einholung eines

    d) Ausnahmsweise muss das FG einem Beweisantrag nicht entsprechen, wenn konkrete entscheidungserhebliche Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme sein sollen, weder vorgetragen noch anderweitig erkennbar sind (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50; vom 2. Oktober 2003 IV B 194/01, juris), so dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann; mit solchen Beweisanträgen genügen Beteiligte nicht ihrer Mitwirkungspflicht bei der Sachverhaltsaufklärung mit der Folge, dass solche Anträge dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahelegen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166 unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1990  4 B 249/89, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report 1991, 118, unter 7.2 der Gründe; vom 29. Mai 2009 VIII B 205/08, juris).
  • FG Münster, 20.02.2013 - 6 K 187/11

    Anrechnung, Weiterleitungsfälle, Durchführung der Erstattung, Kenntnis,

    Ein Ausforschungsbeweis ist dann anzunehmen, wenn keine konkreten entscheidungserheblichen Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme sein können, vorgetragen werden oder anderweitig erkennbar sind (BFH-Beschlüsse vom 23.07.1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50; vom 27.04.2010 X B 163/08, BFH/NV 2010, 1639).
  • BFH, 10.03.2005 - X B 66/04

    Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Unsubstantiierten Beweisanträgen muss das FG nicht nachgehen (Senatsbeschluss vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50; BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2003 IV B 194/01, juris).
  • BFH, 22.09.2004 - X B 38/04

    Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags; Vorliegen einer

    Einem unsubstantiierten Beweisantritt braucht ein FG in der Regel nicht nachzugehen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. Februar 1985 VII R 137/81, BFH/NV 1986, 136; vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 76 Rz. 25, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • FG München, 22.12.2011 - 14 K 4173/07

    Vorsteuerabzug im Betrugsfall

    Beweisermittlungs- oder Beweisausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, brauchen regelmäßig dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahe zu legen (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50; BFH-Beschluss vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166).
  • BFH, 22.11.2004 - III B 149/03

    Verwendung des amtlichen Vordrucks eines anderen Jahres

    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der Kläger überhaupt einen Beweisantrag gestellt hat, der geeignet war, den Einsatz des Busses, für den der Kläger Investitionszulage beantragt, innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums zu belegen (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juli 1996 X B 191/95, BFH/NV 1997, 50).
  • FG Nürnberg, 07.10.1997 - II 210/96
  • FG Düsseldorf, 21.04.2010 - 5 K 860/08

    Vorsteuerabzug bei einer umsatzsteuerfreien Grundstücksvermietung; Folgen einer

  • FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1993/02

    Auskunftsersuchen

  • BFH, 02.10.2003 - IV B 194/01

    Anforderungen an den Vortrag einer weit zurückliegenden beweisbedürftigen

  • FG Hamburg, 09.08.2000 - I 1210/97

    Nachweis des Kindergeldberechtigten über einen eingelegten Einspruch

  • FG Münster, 21.04.2010 - 5 K 860/08

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Verzichts auf die Steuerbefreiung bei

  • FG München, 10.04.1997 - 11 K 1826/94

    Gemeinsame Veranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer; Geltendmachung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 22.07.1996 - XI B 207/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9479
BFH, 22.07.1996 - XI B 207/95 (https://dejure.org/1996,9479)
BFH, Entscheidung vom 22.07.1996 - XI B 207/95 (https://dejure.org/1996,9479)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 1996 - XI B 207/95 (https://dejure.org/1996,9479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,9479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 50
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.08.1994 - X B 124/94

    Anforderungen an die Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen

    Auszug aus BFH, 22.07.1996 - XI B 207/95
    Abgesehen davon, daß nicht in nachvollziehbarer Weise dargelegt ist, was das Ergebnis dieser Beweisaufnahme gewesen wäre und weshalb die Vorentscheidung auf dem Fehlen dieses Beweisergebnisses beruhen könnte, fehlt es auch an der Darlegung, daß der Kläger insoweit auf sein Rügerecht nicht verzichtet hat (vgl. BFH-Beschluß vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238).
  • BFH, 08.02.1995 - II B 56/94

    Kritik an der Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 22.07.1996 - XI B 207/95
    Außerdem muß dargelegt werden, daß die angefochtene Entscheidung -- vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Finanzgerichts (FG) ausgehend -- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 8. Februar 1995 II B 56/94, BFH/NV 1995, 900).
  • BFH, 06.08.2004 - II B 69/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Daher ist ein Verfahrensmangel nur dann schlüssig gerügt, wenn dargelegt wird, dass die angefochtene Entscheidung vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG aus auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 1996 XI B 207/95, BFH/NV 1997, 50).

    Das Urteil kann auf den geltend gemachten Verfahrensfehlern nicht beruhen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 50), da das FG unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 25. März 1992 II R 46/89 (BFHE 167, 448, BStBl II 1992, 680) eine Anzeigepflicht unabhängig davon angenommen hat, ob und inwieweit die Klägerin die Grunderwerbsteuerpflicht des Vorgangs erkannt hatte bzw. wusste, dass insoweit eine Anzeigepflicht bestehe.

  • BFH, 30.06.1999 - XI B 66/98

    Verfahrensfehler; Verstoß gegen die Denkgesetze

    Außerdem muß dargelegt werden, daß die angefochtene Entscheidung auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 1995 II B 56/94, BFH/NV 1995, 900; vom 22. Juli 1996 XI B 207/95, BFH/NV 1997, 50).
  • BFH, 06.07.2001 - III B 58/00

    Öffentlichkeit des Verfahrens - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Es muss --wenn wie hier bei Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nur bei der Verkündung des Urteils ein absoluter Revisionsgrund nicht gegeben ist (vgl. Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Rz. 21, m.w.N)-- dargelegt werden, dass das FG-Urteil, ausgehend von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des FG, auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann, d.h. dass die Möglichkeit besteht, dass die FG-Entscheidung ohne den Verfahrensverstoß anders ausgefallen wäre (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juli 1996 XI B 207/95, BFH/NV 1997, 50; vgl. nunmehr § 116 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO).
  • BFH, 05.02.1999 - XI B 14/98

    Verfahrensmangel; mangelnde Sachaufklärung

    Außerdem muß dargelegt werden, daß die angefochtene Entscheidung --vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Finanzgerichts (FG) ausgehend-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Februar 1995 II B 56/94, BFH/NV 1995, 900; vom 22. Juli 1996 XI B 207/95, BFH/NV 1997, 50).
  • BFH, 10.05.2001 - III B 115/00

    Übernahme einer Bürgschaft; Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen;

    Außerdem muss dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung --vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG ausgehend-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Februar 1995 II B 56/94, BFH/NV 1995, 900; vom 22. Juli 1996 XI B 207/95, BFH/NV 1997, 50).
  • BFH, 23.02.2004 - II B 128/02

    Fehlerbeseitigende Wertfortschreibung

    Daher ist ein Verfahrensmangel nur dann schlüssig gerügt, wenn dargelegt wird, dass die angefochtene Entscheidung vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG aus auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 1996 XI B 207/95, BFH/NV 1997, 50).
  • BFH, 24.04.2003 - XI B 48/01

    NZB: kumulative Urteilsbegründung, Spenden an Golfclub

    Außerdem muss dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung --vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG ausgehend-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 1995 II B 56/94, BFH/NV 1995, 900; vom 22. Juli 1996 XI B 207/95, BFH/NV 1997, 50).
  • BFH, 13.03.2003 - XI B 217/01

    Verfahrensmangel; Klageabweisung statt Erledigungsfeststellung

    Hierfür bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des Vortrags der Tatsachen, die den gerügten Verfahrensmangel schlüssig ergeben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 1995 II B 56/94, BFH/NV 1995, 900; vom 22. Juli 1996 XI B 207/95, BFH/NV 1997, 50).
  • BFH, 17.08.2001 - XI B 99/99

    Betriebseinnahmen - Einkommensteuer - Gewerbesteuer - Betriebsausgaben -

    Außerdem muss dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung --vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG ausgehend-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 1995 II B 56/94, BFH/NV 1995, 900; vom 22. Juli 1996 XI B 207/95, BFH/NV 1997, 50).
  • BFH, 30.09.1998 - XI B 143/97

    Rüge von Verfahrensmängeln

    Außerdem muß dargelegt werden, daß die angefochtene Entscheidung --vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Finanzgerichts (FG) ausgehend-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Februar 1995 II B 56/94, BFH/NV 1995, 900; vom 22. Juli 1996 XI B 207/95, BFH/NV 1997, 50).
  • BFH, 19.11.1999 - XI B 90/98

    Verfahrensmangel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 17.07.1996 - VII R 43/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12835
BFH, 17.07.1996 - VII R 43/96 (https://dejure.org/1996,12835)
BFH, Entscheidung vom 17.07.1996 - VII R 43/96 (https://dejure.org/1996,12835)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - VII R 43/96 (https://dejure.org/1996,12835)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,12835) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 50
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 18.04.2006 - VII R 77/04

    Keine Überprüfung der Aufhebung von Säumniszuschlägen im Abrechnungsverfahren -

    Da nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung von Rechtsbehelfen grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Steuerpflichtige den Rechtsbehelf einlegen wollte, der seinen Belangen entspricht und zu dem von ihm angestrebten Erfolg führen kann (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1985 I R 30/85, BFH/NV 1986, 675; BFH-Beschluss vom 31. Januar 2000 V B 190/99, BFH/NV 2000, 872; Senatsbeschluss vom 17. Juli 1996 VII R 43/96, BFH/NV 1997, 50), ist der vorliegende, als "Klage" bezeichnete Rechtsbehelf des Klägers als ein an das FG gerichteter Antrag auf Aufhebung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 Satz 3 FGO anzusehen.
  • BFH, 27.06.2006 - VII R 53/05

    Ausfuhrerstattung: Aufhebung eines rechtsbeständigen Zinsbescheids

    Da bei der Auslegung von Rechtsbehelfen grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Rechtsbehelf eingelegt werden soll, der den Belangen des Rechtsbehelfsführers entspricht und zu dem von ihm angestrebten Erfolg führen kann (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1985 I R 30/85, BFH/NV 1986, 675; BFH-Beschluss vom 31. Januar 2000 V B 190/99, BFH/NV 2000, 872; Senatsbeschluss vom 17. Juli 1996 VII R 43/96, BFH/NV 1997, 50), ist der von der Klägerin gestellte Aufhebungsantrag als Verpflichtungsantrag anzusehen, der darauf gerichtet ist, das HZA unter Aufhebung des Bescheids vom März 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom Mai 2003 zu verpflichten, den Zinsbescheid vom April 1997 in der Fassung des Änderungsbescheids vom Oktober 1998 aufzuheben.
  • BFH, 20.08.1999 - I B 50/99

    Besorgnis der Befangenheit - Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs - Beschwerde -

    Es entspricht deshalb dem Gebot einer am Willen der Klägerin orientierten und "rechtsschutzgewährenden" Auslegung (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 8. Januar 1991 VII R 61/88, BFH/NV 1991, 795; vom 8. November 1996 VI R 37/94, BFH/NV 1997, 363; BFH-Beschluß vom 17. Juli 1996 VII R 43/96, BFH/NV 1997, 50), das Vorbringen der Klägerin trotz seiner Bezeichnung als "Einspruch" in diesem Sinne zu deuten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht