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Rechtsprechung
   BFH, 14.05.1997 - XI B 145/96   

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https://dejure.org/1997,12942
BFH, 14.05.1997 - XI B 145/96 (https://dejure.org/1997,12942)
BFH, Entscheidung vom 14.05.1997 - XI B 145/96 (https://dejure.org/1997,12942)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - XI B 145/96 (https://dejure.org/1997,12942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerpflicht für im Rahmen eines Unternehmensspiel erhaltene Zahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 658
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.06.1996 - X B 15/96

    Einnahmen aus dem "Unternehmensspiel Life" als Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 14.05.1997 - XI B 145/96
    Es verweist auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juni 1996 X B 15/96 (BFH/NV 1996, 743), nach dem keine ernstlichen Zweifel bestehen, daß die im Rahmen des Unternehmensspiels erhaltenen Zahlungen der Einkommensbesteuerung unterliegen.

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des X. Senats des BFH und verweist hinsichtlich der Begründung auf den Beschluß in BFH/NV 1996, 743, der den Antragstellern und dem FA bekannt ist.

  • FG Münster, 28.11.1995 - 13 V 3276/95
    Auszug aus BFH, 14.05.1997 - XI B 145/96
    Zur Begründung seiner Entscheidung verwies es auf die Ausführungen des FG Münster in den Beschlüssen vom 4. Juli/28. November 1995 13 V 1961/95 E, 2342/95 G, 3276/95 E, G (veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 267).
  • BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01

    Einbringung privater Beziehungen bei geschäftlicher Transaktion

    Der hier gegebene Zusammenhang von Leistung und ausbedungener Provision markiert den Unterschied zur bloßen Teilnahme an einem Glücksspiel, die lediglich die "Chance" vermittelt, bei dem Spiel auch zu gewinnen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 14. Mai 1997 XI B 145/96, BFH/NV 1997, 658).
  • FG Münster, 18.01.2010 - 5 K 1986/06

    Erlöse an einem sog. "Schenkkreis" als sonstige Einkünfte

    Insoweit unterscheide sich der Schenkkreis erheblich von dem dem BFH-Beschluss vom 14.5.1997 (Az. XI B 145/96) zugrunde liegenden Spiel "Life".

    Wird dagegen ein Entgelt für die Anwerbung neuer Interessenten zur Teilnahme an Informationsveranstaltungen gezahlt, liegt kein reines Glücksspiel, sondern eine steuerpflichtige Leistung vor (BFH-Beschlüsse vom 28.6.1996 X B 15/96, BFH/NV 1996, 743 und vom 14.5.1997 XI B 145/96, BFH/NV 1997, 658).

  • BFH, 25.11.2005 - V B 16/04

    Gerichtskundige Tatsachen

    c) Das FA musste nicht damit rechnen, dass das FG ohne Anhörung des benannten Zeugen den Kläger als Arbeitnehmer beurteilen werde, denn das Unternehmensspiel "Life" war über das ganze Bundesgebiet verbreitet und Gegenstand mehrerer BFH-Entscheidungen, von Entscheidungen verschiedener FG sowie Entscheidungen von Amts- und Landgerichten in Steuerstrafverfahren gegen Mitspieler, in denen die Selbständigkeit der Mitspieler entweder nicht in Frage gestellt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 1996 X B 15/96, BFH/NV 1996, 743; vom 14. Mai 1997 XI B 145/96, BFH/NV 1997, 658) oder ausdrücklich bejaht worden war (z.B. FG Münster, Urteil vom 19. Juni 1997 5 K 405/97 U, und Beschluss vom 18. September 1995 5 V 3118/95 U, Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 507); auf diese Entscheidungen und deren Inhalt sowie weiter darauf, dass X als Zeuge in einem Steuerstrafverfahren gegen einen Mitarbeiter die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter bestätigt habe, hatte das FA im Schriftsatz vom 16. August 2000 ausdrücklich hingewiesen und zunächst vorsorglich, dann nochmals ausdrücklich mit Schriftsatz vom 31. Mai 2001 die Vernehmung des X beantragt für den Fall, dass das FG dennoch insoweit Zweifel habe.
  • FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07

    Beteiligung an Schenkkreisen als sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3

    Die vom Bekl. angeführten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH - ( BFH-Beschlüsse vom 28.06.1996 X B 15/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -- BFH/NV -- 1996, 743; vom 14.05.1997 XI B 145/96, BFH/NV 1997, 658) dazu seien nicht einschlägig.
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Rechtsprechung
   BFH, 15.05.1997 - X B 159/96   

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https://dejure.org/1997,12796
BFH, 15.05.1997 - X B 159/96 (https://dejure.org/1997,12796)
BFH, Entscheidung vom 15.05.1997 - X B 159/96 (https://dejure.org/1997,12796)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - X B 159/96 (https://dejure.org/1997,12796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Maßgebender Rentenbeginn für Ertragsteilsermittlung

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 658
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

    Auszug aus BFH, 15.05.1997 - X B 159/96
    Hiernach ist "Beginn der Rente" im Sinne der Ertragswerttabelle des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes der Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalles; versichertes Risiko ist im Fall der Hinterbliebenenrente der Tod des Versicherten (Senatsurteil vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551).
  • FG Niedersachsen, 10.03.2015 - 12 K 70/14

    Versteuerung der Abtretung von Ansprüchen aus mehreren Rückdeckungsversicherungen

    Versichertes Risiko ist im Fall der Hinterbliebenenrente der Tod des Versicherten (BFH-Beschluss vom 15. Mai 1997 X B 159/96, BFH/NV 1997, 658).
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