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   BFH, 09.05.1996 - V R 30/95   

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https://dejure.org/1996,7364
BFH, 09.05.1996 - V R 30/95 (https://dejure.org/1996,7364)
BFH, Entscheidung vom 09.05.1996 - V R 30/95 (https://dejure.org/1996,7364)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - V R 30/95 (https://dejure.org/1996,7364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 12 Abs 2 Nr 7 Buchst b J: 1980, UStG § 12 Abs 2 Nr 1 J: 1980
    Film; Nebenleistung; Verzehr; Verzehr an Ort und Stelle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 70
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.03.1995 - XI R 46/93

    Getränkeverkauf an Besucher eines sog. "Verzehrkinos" ist keine unselbständige

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - V R 30/95
    Es führt im einzelnen aus, die Verabreichung des Speiseeises sei keine Nebenleistung zur Filmvorführung; die Entscheidung des FG weiche von dem Urteil des BFH vom 7. März 1995 XI R 46/93 (BFHE 177, 165, BStBl II 1995, 429) ab.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das bereits zitierte Urteil in BFHE 177, 165, BStBl II 1995, 429 und das Senatsurteil vom 1. Juni 1995 V R 90/93 (BFHE 178, 248, BStBl II 1995, 914) verwiesen.

    Wie der XI. Senat des BFH in BFHE 177, 165, BStBl II 1995, 429 ausgeführt hat, bedarf es einer Anrufung des Großen Senats wegen möglicher Abweichung von dem Urteil in BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799 nicht.

  • BFH, 18.05.1988 - X R 11/82

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung für Theaterleistungen nach § 4 Nr. 20 Buchst. a

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - V R 30/95
    Der nach erfolglosen Einsprüchen erhobenen Klage gab das FG unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 1988 X R 11/82 (BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799) statt, da es in der Verabreichung des Speiseeises eine unselbständige Nebenleistung zu den Filmvorführungen sah; die Verabreichung, so führte das FG aus, werde von der Begünstigung der Filmvorführung (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG 1980) miterfaßt.

    Wie der XI. Senat des BFH in BFHE 177, 165, BStBl II 1995, 429 ausgeführt hat, bedarf es einer Anrufung des Großen Senats wegen möglicher Abweichung von dem Urteil in BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799 nicht.

  • BFH, 27.04.1995 - V R 120/89

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Essenslieferungen an die Mitarbeiter in

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - V R 30/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Bestimmung des § 29 UStDV 1980 -- ebenso wie die frühere inhaltsgleiche Regelung des § 5 der Dritten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (3. UStDV) -- mangels zureichender Ermächtigungsgrundlage unwirksam (BFH- Urteil vom 27. April 1995 V R 120/89, BFH/NV 1996, 87).

    Wie der Senat in seinem Urteil in BFH/NV 1996, 87 unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1967/1973 ausgeführt hat, kommt es darauf an, ob eine Tätigkeit des Lebensmittel handels bzw. -handwerks beim Verkauf von Lebensmitteln vorliegt, die üblicherweise vorhanden ist, wenn handelsfertig hergerichtete Lebensmittel zur Mitnahme durch den Kunden abgegeben werden, oder ob es sich um die Abgabe von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle handelt, wie sie für Gaststätten und ähnliche Restaurationsbetriebe üblich ist.

  • BFH, 01.06.1995 - V R 90/93

    Getränkelieferung keine Nebenleistung zur steuerermäßigten Filmvorführung

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - V R 30/95
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das bereits zitierte Urteil in BFHE 177, 165, BStBl II 1995, 429 und das Senatsurteil vom 1. Juni 1995 V R 90/93 (BFHE 178, 248, BStBl II 1995, 914) verwiesen.
  • BFH, 07.05.1975 - V R 136/72

    Bereithalten besonderer Vorrichtungen - Verzehr an Ort und Stelle

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - V R 30/95
    Besondere Vorrichtungen in diesem Sinne sind Sachen, die bestimmungsgemäß regelmäßig den Verzehr am Ort der Lieferung ermöglichen oder wenigstens erleichtern und den Verzehr an diesen Ort binden sollen (so bereits BFH-Urteil vom 7. Mai 1975 V R 136/72, BFHE 116, 294, BStBl II 1975, 796 zu § 5 der 3. UStDV).
  • BFH, 10.01.2013 - V R 31/10

    Umsatzsteuer bei der Veranstaltung einer "Dinner-Show" - Komplexe Leistung -

    Dies entspricht der Rechtsprechung des BFH, der bereits entschieden hat, dass Gastronomieumsätze vor, während oder nach einer künstlerischen Veranstaltung aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers einen eigenen, vom Theaterbesuch unabhängigen Zweck haben und zur Durchführung kultureller Dienstleistungen aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers nicht unerlässlich sind und somit keine Nebenleistungen darstellen (vgl. BFH-Urteile vom 18. August 2005 V R 20/03, BFHE 211, 85, BStBl II 2005, 910 zu Gastronomieumsätzen im für jedermann zugänglichen Gastronomiebereich eines Theaters; vom 14. Mai 1998 V R 85/97, BFHE 186, 151, BStBl II 1999, 145 zur Abgabe von Speisen und Getränken in einem Kabarett; ebenso für sog. Verzehrkinos BFH-Urteil vom 7. März 1995 XI R 46/93, BFHE 177, 165, BStBl II 1995, 429; für den Getränkeausschank außerhalb eines Verzehrkinos im Foyer BFH-Urteil vom 1. Juni 1995 V R 90/93, BFHE 178, 248, BStBl II 1995, 914; für die Lieferung von Speiseeis bei Filmvorführungen BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 V R 30/95, BFH/NV 1997, 70).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2007 - 5 K 7371/05

    Abgabe von Fingerfood keine Restaurationsleistung

    Durch das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH-vom09.05.1996 (V R 30/95, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV-1997, 70) werde bestätigt, dass die Kinobestuhlung -anders als neben den Sitzen installierte Abstellplätze oder vor den Sitzen angebrachte Abstellborde -an und für sich keine besondere Verzehrvorrichtung darstelle.

    Neben dem Kinobesuch dienten die zur Verfügung gestellten Vorrichtungen und Leistungen auch dazu, den Verzehr am Ort der Abgabe der Speisen und Getränke (im Kinogebäude) zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern und den Verzehr an diesen Ort zu binden (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.1996 V R 30/95, BFH/NV 1997, 70).

    So hatte der BFH im Zusammenhang mit der Abgabe von Speiseeis in Verzehrkinos bereitsmit Urteil vom 09.05.1996 (V R 30/95, BFH/NV 1997, 70) maßgebend darauf abgestellt, dass der Kläger, indem er das Eis während der Vorführung durch sein Bedienungspersonal angeboten habe, zusammen mit der Lieferung des Eises Dienstleistungen erbracht habe, ähnlich wie sie auch in Cafés erbracht würden.

  • BFH, 18.02.2009 - V R 90/07

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Popkorn und Nachos im Kino

    Die Kinobestuhlung allein ist keine besondere Verzehrvorrichtung (BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 V R 30/95, BFH/NV 1997, 70).
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